Montag, 22. Dezember 2025

Arbeitsbehörde des Apostolischen Stuhls (ULSA) gestärkt

Im Vatikan gibt es kein eigenes Arbeitsgericht. Und die italienischen Gerichte sind für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts im exterritorialen Vatikan auch nicht zuständig (in Deutschland sind die kirchlichen Einrichtungen dagegen nicht exterritorial).. Dennoch gibt es natürlich auch im Vatikan Interessenkonflikte und Meinungsverschiedenheiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Für deren Bereinigung ist eine Vatikanischen Behörde für Arbeit (ULSA) gebildet.
ULSA ist die zentrale Anlaufstelle für alle Belange der Arbeitnehmer in der Römischen Kurie, dem Governatorat und der anderen Einrichtungen des Heiligen Stuhls.
In einem einfachen Rechtsakt ("Rescriptum") hat der Papst nun das neue Statut dieser Vatikanischen Behörde gebilligt und damit in Kraft gesetzt.
Hinter der Reform steht die erklärtermaßen große Aufmerksamkeit des Papstes für die Welt der Arbeit, wie er in seinem Reskript festhält. Leo XIV. möchte sicherstellen, dass die Grundsätze der katholischen Soziallehre nicht nur verkündet, sondern auch innerhalb der eigenen Institutionen des Vatikans vorbildhaft gelebt werden.
berichtet Radio Vatikan dazu.

Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Erweiterung des Verwaltungsrates. Erstmals werden Vertreter (Anm.: Mitarbeitende) des Staatssekretariats, des Vikariats von Rom sowie des Gesundheits- und Pensionsfonds (FAS) fest in die Arbeit der ULSA eingebunden.

Eine weitere Stärkung der Kompetenzen ist für den Umgang mit Arbeitskonflikten vorgesehen:
Das Statut bestätigt zwar das obligatorische Schlichtungsverfahren vor dem ULSA-Leiter, führt aber strengere Anforderungen für Rechtsbeistände ein.
Anwälte der Römischen Rota, die in Schlichtungsverfahren tätig werden wollen, müssen künftig eine spezifische Expertise im Arbeitsrecht nachweisen. Umgekehrt müssen zivile Anwälte ihre Kenntnisse im vatikanischen Recht belegen. Diese Entscheidung soll laut Statut das „kirchliche Bewusstsein“ und die Fachkompetenz bei der Lösung von Konflikten zwischen der Verwaltung und (ehemaligen) Angestellten stärken.

Die so im Konfliktfall aus der Praxis gewonnenen Erkenntnisse sollen verstärkt in der Normgebung berücksichtigt werden. Die ULSA wird
künftig eine verstärkte beratende Rolle einnehmen und die einzelnen Dikasterien und Behörden bei der Ausarbeitung spezifischer Personalreglements unterstützen und dabei auf ein über 35-jähriges „Know-how“ und bewährte Verfahren zurückgreifen.

Die KNA - u.a. zitiert von Katholisch.de - verweist ergänzend auf das ungewöhnliche Tempo, mit dem Papst Leo XIV. ein neues ULSA-Statut genehmigt habe.


Quellen:
Radio Vatikan / Vatican news
Katholisch.de
Domradio

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