Dienstag, 15. Oktober 2024

Ver.di zum Urteil des LAG in Sachen "Klinikum Weimar"

Die Pressemeldung von ver.di ist hier zu finden
Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigt die vorläufige Untersagung des Streiks

Pressemitteilung vom 11.10.2024

Sophien - und Hufelandklinikum Weimar

Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigt die vorläufige Untersagung des Streiks am Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar. Endgültiger Ausgang des Rechtsstreits um die Frage der Existenz eines Streikrechts weiterhin offen

Das Thema ist nicht vom Tisch, wir machen weiter


Am 11. Oktober hat das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt im einstweiligen Verfügungsverfahren (Schnellrechtsschutz) vorerst die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Erfurt zur Untersagung des für den 14. Oktober 2024 geplanten Streiks bestätigt. Das Landesarbeitsgericht sah sich nicht in Lage, alle Aspekte des rechtlich komplexen Sachverhalts im Eilverfahren zu würdigen. Daher verwies das Landesarbeitsgericht auf das laufende Hauptsacheverfahren, in welchem im Rahmen einer weiterreichenden Prüfung die aufgeworfenen Rechtsfragen nun abschließend geklärt werden müssen. ....
Quelle und mehr

Das Thema beschäftigt die Juristen seit Jahren immer wieder. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Jürgen Kühling, gelangte in einem Gutachten, das er schon im Auftrag der damaligen ÖTV erstellte hatte, zu dem Ergebnis, dass auch im kirchlichen Dienst ein Arbeitskampf zur Erzwingung eines Tarifabschlusses geführt werden dürfe. Das Gutachten, das Wolfram Schiering auf seiner Homepage eingestellt hat, ist auch heute noch von gleicher Aktualität und hat von seiner Argumentationskraft nichts verloren. Denn die verfassungsrechtliche Lage ist unverändert. Wir werden sehen, was der Rechtsweg nun ergibt - und welche neuen Volten sich kirchennahe Juristen ausdenken, um das Streikrecht erneut in Frage - und die Kirchen und ihre Wirtschaftsbetriebe außerhalb der staatlichen Rechtsordnung - zu stellen.

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