Sonntag, 15. September 2024

Der Wandel gesellschaftlicher Realitäten und das Spannungsverhältnis zwischen tradierten Werten und dem Schutz vor Diskriminierung - Welche Aufgabe kommt dem Verfassungsrichter bei der Bewältigung dieses Wandels zu?

Zu diesem Thema haben sich Vertreter der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des EuGH und des EGMR in Luxemburg im "Sechser-Treffen" ausgetauscht.
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König hat vom 8. bis 9. September 2024 am „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilgenommen.
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Beteiligt am diesjährigen Treffen war auch das Verfassungsgericht Luxemburg. ...
Quelle: Pressemitteilung Nr. 73/2024 des Bundesverfassungsgerichts vom 10. September 2024

Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass auch das Spannungsfeld zwischen kirchenspezifischen Anforderungen im Arbeitsrecht und der religiösen Diskreminierung angesprochen wurde. Denn auch, wenn die von den Kirchen in Deutschland beanspruchte Sonderrolle für Europa einmalig sein dürfte - so manches wird wohl auch in anderen europäischen Ländern stattfinden. Und ganz nebenbei ist es ja auch interessant, wie im "europäischen Ausland" der eine oder andere Konflikt gelöst wird. In dem Zusammenhang noch der kleine Hinweis, dass auch Südtirol trotz der Staatszugehörigkeit zu Italien deutschsprachig ist. Und dort - im katholischen Italien - ist schon vor Jahren von namhaften Vertretern der katholische Diözesenverwaltung Bozen-Brixen (italienisch Diocesi di Bolzano-Bressanone) völliges Unverständnis für die Marotten der katholischen Bistumer in Deutschland geäussert worden.

Freitag, 13. September 2024

Arm trotz Arbeit: Niedriglohnland Deutschland – „brauchen mehr Lohngerechtigkeit“

berichtete gestern die Frankfurter Rundschau und führte u.a. aus:
Berlin – Deutschland ist Niedriglohnland. Das verdeutlichen neu veröffentlichte Zahlen der Bundesregierung, denen eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag vorausging. Zwar ging der Anteil der Schlechtverdienenden zuletzt etwas zurück, im internationalen Vergleich steht die Bundesrepublik aber unterdurchschnittlich da. Besonders ostdeutsche Bundesländer sind betroffen.
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Im Jahr 2023 zählten rund 3,36 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte zu sogenannten Niedriglohnempfängern. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung und Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die IPPEN.MEDIA exklusiv vorliegen. Das entspricht einem Anteil von 15,3 Prozent der Arbeiterinnen und Arbeiter. Als Niedriglohn gelten Einkommen, die unter zwei Dritteln des Median-Bruttostundenverdiensts liegen. 2023 lag die Niedriglohnschwelle bei 13,04 Euro. Zum Vergleich: Der derzeitige Mindestlohn liegt bei 12,41 Euro. Heißt: fast jeder siebte Vollzeitarbeitende verdient in Deutschland so wenig, dass sein Gehalt oft nicht existenzsichernd ist.
Deutlicher ist die Lage in den neueren Bundesländern. ..... Zum jüngsten Stichtag, dem 31. Dezember 2023, lag der Wert ... noch immer bei 22,4 Prozent. Im Bundesschnitt sind die mittel- und ostdeutschen Bundesländer damit stark überrepräsentiert. Die fünf am stärksten betroffenen Landkreise liegen allesamt in Ostdeutschland.
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Im EU-Vergleich steht Deutschland beim Niedriglohn nicht gut da. Zum letzten Erhebungsstand aus dem Jahr 2018 hatte Deutschland eine Niedriglohnempfänger-Quote von 20,68 Prozent. Der EU-Schnitt lag damals bei 15,22 Prozent.
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In Thüringen erhalten Beschäftigte in der Pflege einen der bundesweit niedrigsten Stundenlöhne. Das geht aus Zahlen der Krankenkasse AOK plus hervor. Demnach liegt der übliche Satz für Fachpersonal im Freistaat mit mindestens dreijähriger Ausbildung bei durchschnittlich 22,81 Euro pro Stunde. Pflege- und Betreuungskräfte mit mindestens einjähriger Berufsausbildung erhalten im Schnitt einen Stundenlohn von 17,82 Euro, Hilfskräfte 16,84 Euro.(Quelle: mdr).

Mittwoch, 11. September 2024

Du sollst nicht streiken gegen Gott

Unter dieser Überschrift hat sich der Humanistische Pressedienst mit dem endlosen Thema "Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen" auseinandergesetzt:
Das kirchliche Arbeitsrecht und das strenge Gebot:
Du sollst nicht streiken gegen Gott

Kirchliche Arbeitgeber beschäftigen bei den Kirchen selbst und bei deren Wohlfahrtsverbänden wie Caritas und Diakonie bundesweit mehr als 1,5 Millionen Menschen. Wenn es darum geht, Forderungen ihrer Belegschaften nach arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung abzuwehren, kennen sie kein Pardon. Das zeigt ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Die Kirchen- und Arbeitgeberseite besteht auf dem, was sie "Dritter Weg" nennt. Ein Weg, den jedoch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Diskriminierung ansehen – im Vergleich mit Angestellten bei weltlichen Unternehmen.

Die Gewerkschaft ver.di hatte für den 1. August zu einem Warnstreik an dem kirchlichen Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar aufgerufen. Daraufhin beantragten die evangelische Kirche, das Diakonische Werk Mitteldeutschland und die Klinikleitung im Eilverfahren vor dem Erfurter Arbeitsgericht, den Streik zu untersagen. Entsprechend entschied das Arbeitsgericht und verbot den Warnstreik, den die Gewerkschaft denn auch absagte. Ein Richterspruch, den die Anwaltskanzlei, die Kirche und Klinikum vertreten hatte, denn auch triumphierend so kommentierte:
"Das Arbeitsgericht Erfurt hat im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt *), gemäß der 'tariftreue' kirchliche Einrichtungen nicht bestreikt werden dürfen. Damit hat das Arbeitsgericht Erfurt ausdrücklich die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie der Kirchen und ihrer Einrichtungen gestärkt, obwohl die Gewerkschaft Verdi behauptet, dass sich das Verständnis des Verhältnisses von Streikrecht und Kirchenautonomie wandele."
Ganz anders sehen das die gerichtlich gestoppten Arbeitnehmer des Klinikums. So sagte nach einer Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di der Fachkrankenpfleger Mathias Korn, der sich in der Mitarbeitervertretung des Klinikums und auch bei ver.di engagiert: "Wir fühlen uns wie vor den Kopf gestoßen. Wir wollen nichts anderes, als über unsere Arbeitsbedingungen so mitzubestimmen, wie es auch in weltlichen Betrieben möglich ist. Dass Diakonie und Kirche darauf mit Ablehnung und Anklage reagieren, finde ich als Beschäftigter, aber auch als Christ, sehr irritierend." Schließlich stehe die Kirche sonst für Dialog und Teilhabe. Gegenüber ihren eigenen Beschäftigten werde sie diesem Anspruch jedoch nicht gerecht.
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die Überschrift trifft den Kern der amtskirchlichen Argumentation, und ist so schon vor Jahren vertreten worden.

Wir fragen dazu: Wie blasphemisch ist das denn?
Mit welchem Recht stellen sich die Gehaltsverhandler der kirchlichen Arbeitgeber auf die Stufe Gottes, mit welchem Recht beanspruchen diese Menschen eine "gottähnliche Stellung"?

Jetzt ist es nicht mal mehr "fünf nach zwölf" - es ist noch später.

Anmerkung:
*) Es ist ein sehr merkwürdiges Verständnis, dass die Anwälte der kirchlichen Arbeitgeber hier vom der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts haben.

Dienstag, 10. September 2024

Marienhospital in Oberhausen kurz vor dem Aus ! Wer gewinnt beim Grundstückswert?

Das Marienhospital in Oberhausen hat uns unter der Überschrift "Dienstgemeinschaft - meistbietend verhökert (Klinikum Oberhausen - KKO)" schon früher beschräftigt. Das KKO befand sich im Eigentum von drei katholischen Kirchengemeinden in Oberhausen sowie dem Bistum Essen, konnte aber im Sommer 2019 seinen Betrieb nicht mehr selbst finanzieren - und wurde daher an den Klinikkonzern Ameos verkauft.
... In einer ersten Stellungnahme äußerte sich die Gewerkschaft Verdi zum Verkauf an Ameos: „Die Kirche und die öffentliche Hand überlassen damit ein großes Stück der Oberhausener Krankenhausversorgung einem privaten Investor“, so Henrike Eickholt von Verdi Ruhr-West, die sich gewünscht hätte, dass die Häuser wieder in öffentliche Verantwortung kommen.
. Ameos hatte Ende 2019 das Katholische Klinikum Oberhausen (KKO) mit drei Krankenhäusern, Reha-Zentrum, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten übernommen. Das KKO befand sich im Eigentum von drei katholischen Kirchengemeinden in Oberhausen sowie dem Bistum Essen, war aber im Sommer 2019 zahlungsunfähig und musste Insolvenz anmelden. Das heißt aber nicht, dass wir "die Verstoßenen der Dienstgemeinschaft" nun ignorieren. Im Gegenteil: wir beobachten weiter wie sich der Trägerwechsel auswirkt.
Derzeit gibt es in Oberhausen noch sechs Klinik-Standorte: vom Betreiber Ameos das Clemens-Hospital (Sterkrade), das Josef-Hospital (Marienviertel) in Alt-Oberhausen und das Marienhospital (Osterfeld), das Evangelische Krankenhaus Oberhausen (EKO) (Bismarckviertel) in Alt-Oberhausen, das evangelische Johanniter-Krankenhaus (Sterkrade) und das St.-Elisabeth-Hospital (Styrum) des Betreibers Helios. Nun wird zunehmend deutlich, dass die Tage des Oberhausener Traditionskrankenhaus St. Marienhospital in Osterfeld endgültig gezählt sind.
Die WAZ schreibt dazu:
In der NRW-Krankenhausplanung hat eine Geriatrie in Oberhausen-Osterfeld keinen Platz. Es fehlt an wichtigen Stationen. ...

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"Wir bekennen uns zum Standort Osterfeld", also zum St.-Marienhospital an der Nürnberger Straße, beteuerte dennoch die neue Oberhausener Ameos-Krankenhausdirektorin Sabrina Zientek jetzt in der Bezirksvertretung Osterfeld. Die Grünen-Politiker dort hatten einen Bericht zu aktuellen Situation erbeten. Aller Voraussicht nach wird die Altersmedizin (Geriatrie), die seit Anfang 2022 von Ameos eigentlich nur vorübergehend in Sterkrade untergebracht worden ist, trotzdem wohl nicht mehr dorthin zurückkehren. Das aber liegt jetzt nicht mehr an Ameos, sondern an der Landesregierung.

Denn das Land NRW hat bei seiner neuen Krankenhausplanung dem Fortbestand der Geriatrie in Osterfeld eine Absage erteilt. Begründung: Es fehlten an der Nürnberger Straße die Grundvoraussetzungen dafür. Alte Menschen haben neben ihrer Altersschwäche nicht selten viele andere Beschwerden, die es zu behandeln gilt. Der Schweizer Krankenhauskonzern hat der Rückkehr der Abteilung nach Osterfeld womöglich selbst die Grundlagen entzogen, als er seit 2019 nach dem Kauf von drei Krankenhäusern in Oberhausen wichtige andere Stationen in Osterfeld aufgelöst hat: die Orthopädie etwa oder die Chirurgie, das Darmzentrum, das Schlaflabor, die Innere Medizin und auch die Notaufnahme.
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Ameos hat demnach also systematisch der Zukunft der Klinik den Boden entzogen.
Da wäre es jetzt schon interessant, welchen Kaufpreis Ameos für die ehemals katholischen Kliniken in bester Stadtlage gezahlt hat - und welchen Marktpreis die Grundstücke 2019 bzw. fünf Jahre später, also heute, tatsächlich hatten und habben.
Ob die kirchlichen Verkäufer ein Rcükfallrecht oder eine Wertabschöpfungsklausel im damaligen Kaufvertrag berücksichtigt oder gefordert haben?
Wie hat die nach dem noch geltenden "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" zuständige staatliche Vermögensaufsicht gehandelt?
Wurde beim Verkauf 2019 seitens der kirchlichen Träger und der Staatsaufsicht wirklich mit aller gebotenen Sorgfalt vorgegangen?

Montag, 9. September 2024

Man muss immer wieder darauf hinweisen: kirchliche Einrichtungen - das sind nicht nur Pflegeeinrichtungen ...

sondern das kirchliche Interesse umfasst von der Geburt (oder sogar mit der Zeugung) bis zum Tod und zum Friedhof sämtliche Aspekte der menschlichen Betätigung. Und alle diese Interessen weden in kirchlichen Einrichtungen manifestiert. Diese sind von hierarisch geprägten Entscheidungsstrukturen mit sehr geringen Mitwirkungsrechten der Betroffenen geprägt.
Aktuell hat es wieder einmal eine Schule erwischt:
Nach mehr als 100 Jahren: Bistum Trier schließt katholische Schule
Veröffentlicht am 06.09.2024 um 12:34 Uhr

Boppard ‐ Paukenschlag zum neuen Schuljahr: Die Realschule Marienberg in Boppard am Rhein wird 2030 geschlossen. Das Bistum Trier will so Kosten einsparen. ....
Quelle: katholisch.de

Muss man hier betonen, dass auch die Arbeitnehmer kirchlicher Schulen in einer starken Gewerkschaft "gut vertreten" sind? Und am stärksten sind natürlich die DGB-Gewerkschaften, was die Mitarbeiterenden der kirchlichen Schulen betrifft: die sind sogar gemeinsam im Fachbereich C - Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft organisiert. Warum auch nicht von den Erkenntnissen und Erfahrungen profitieren, die ver.di KollegInnen in anderen Tätigkeitsfeldern mit unseren kirchlichen Arbeitgebern gemacht haben?

Sonntag, 8. September 2024

Sonntagsnotizen: »Streiks sind zulässig« - Interview mit Wolfgang Däubler, emeritierter Professor für deutsches und europäisches Arbeitsrecht an der Uni Bremen zu Weimar und darüber hinaus

Wolfgang Däubler, emeritierter Professor für deutsches und europäisches Arbeitsrecht an der Uni Bremen und Autor einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Standardwerke hat sich in einem Gutachten hat er sich kürzlich mit dem Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen beschäftigt. In einem Interview nimmt er zum aktuellen Gerichtsverfahren "Streikverbot in Weimar" ausführlich Stellung:
Die Beschäftigten des kirchlichen Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar fordern einen Tarifvertrag. Dass ver.di dafür zu Warnstreiks aufruft, versuchen evangelische Kirche, Diakonie und Klinikleitung mit juristischen Mitteln zu verhindern. Ihr Argument: Das kirchliche Arbeitsrecht schließe Arbeitskämpfe aus. Ganz grundsätzlich: Sind Streiks in kirchlichen Einrichtungen tatsächlich ausgeschlossen?

Es gibt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahre 2012, die besagt: Wenn es sich um eine kirchliche Einrichtung handelt, kann die Tarifautonomie einschließlich des Streikrechts unter ganz bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden durch ein paritätisches Verhandlungs- und Schlichtungsverfahren. Das setzt aber erstens voraus, dass es sich wirklich um eine kirchliche Einrichtung handelt und dass das Verfahren, zweitens, tatsächlich paritätisch ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, bleibt es beim juristischen Normalfall: Streiks sind weiter zulässig, die Ausnahmen greifen nicht.
h ...
warum das so ist, wird hier im Interview prägnant erklärt:
Quelle "klick"

Freitag, 6. September 2024

Es brodelt im Vatikan - Vatikangewerkschaft ADLV macht mobil

In den vergangenen Monaten sorgte der Umgang mit den vatikanischen Angestellten immer wieder für Schlagzeilen. So drohten im Mai Angestellte der vatikanischen Museen damit, den Vatikan zu verklagen. Vor wenigen Tagen wandte sich die Vatikangewerkschaft mit einem Brandbrief an die Öffentlichkeit. Nun droht einem frisch verheirateten Paar wegen dieser Heirat die Kündigung.
Laut internen Regeln der Vatikanbank ist es Angestellten verboten, untereinander zu heiraten. Diese Vorschrift soll Interessenkonflikte und Seilschaften verhindern. Laut ADLV habe es zuletzt in diesem Fall Gespräche mit der Vatikanbank und der Kurie gegeben, doch seien diese ohne Erfolg gewesen.

Der aktuelle Fall macht unter dem Schlagwort "Romeo und Julia" Schlagzeilen. Das Paar habe Anfang des Monats kirchlich geheiratet, berichten italienische Medien. Nun habe es die Wahl, dass einer der beiden kündigt oder beide automatisch dreißig Tage nach der Eheschließung ihre Anstellung verlieren. Laut einem Bericht des Messaggero sollen beide schon einige Tage suspendiert worden sein, da sie öffentlich über die drohende Entlassung gesprochen haben.
berichtet katholisch.de

Man kann darüber nur noch den Kopf schütteln.
Wäre es denn besser, wenn die beiden "heimlich" zusammen wären? Ist dann kein Interessenskonflikt zu befürchten? Ist es nicht gerade sinnvoll, eine Beziehung offen zu leben, um einen Einsatz an unterschiedlichen Plätzen ohne die Gefahr eines Interessenskonfliktes zu ermöglichen?
Eine Kündigung - weil jemand ein ihm zustehendes kirchliches Sakrament in Anspruch nimmt ... gehts noch?

Und ganz allgemein jeztt die Frage:
Wenn man die Liebe zwischen zwei Menschen als Geschenk begreift - und die christliche Lehre als "frohe Botschaft": mit welchem Recht verlangt ein kirchlicher Arbeitgeber, dass die eigenen Mitarbeitenden dieses Geschenk ausschlagen?
Damit kommen wir dann endgültig in einen Spannungsbogen, der zwischen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft und Zölibat zu endlosen Diskussionen führen könnte. Aber das wäre jetzt ein anderes Thema.

Montag, 2. September 2024

Missstände in der Pflege: Sind die Zeichen der Zeit ... erkannt?

In einem Gastkommentar bei "Kirche und Leben"(Münster) nimmt Ulrike Göken-Huismann (katholische Theologin, geistliche Leiterin der katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands) zu Missständen in der Pflege Stellung:
Raus aus dem Pflegenotstand - Lippenbekenntnisse reichen nicht mehr!

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Lippenbekenntnisse reichen nicht mehr! Vernünftige Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen ganz oben auf der Agenda stehen. Nicht zuletzt als Angehörige der Generation Babyboomer frage ich mich, wann Gesundheitspolitiker*innen in Deutschland endlich wirkliche Lösungen des Pflegenotstands angehen wollen.

Auch in Kirche Luft nach oben

Auch in unserer Kirche ist bei diesem Thema noch viel Luft nach oben.
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die beeindruckende diakonische und seelsorgliche Arbeit in den verschiedensten Pflegeeinrichtungen vor Ort wird (zu) wenig wahrgenommen. Einrichtungen und Mitarbeitende von Diakonie und Caritas stehen eher am Rande. Ich rufe in Erinnerung, dass Liturgie, Verkündigung und Diakonie zusammengehören, sie sind die Grundvollzüge, Wesensmerkmale der Koinonia, der christlichen Gemeinschaft. Erstkommunionkatechese und Besuchsdienste im Altenheim sind gleich wichtig!

Wie soll die Zukunft der Pflege gestaltet und gesichert werden? Ich erwarte zeitnahe konkrete umfassende Handlungsschritte von Politik und Gesellschaft!
der Aufruf ist richtig, zweifellos - noch besser wäre es aber, gemeinsam mit der zuständigen DGB-Gewerkschaft an der Problemlösung zu arbeiten. Wer das Desaster um den Abschluss eines allgmein verbindlichen Tarifvertrages "Altenpflege" in Erinnerung hat, der weiß, dass die kirchlichen Arbeitgeber bisher das Gegenteil von Problemlösung getan haben - sie haben die Probleme verschärft (Mt 7,16; 12,33; Lk 6,43). Da müssen diejenigen, die das verbockt haben, also erst einmal eine Lernphase abschließen und glaubhaft belegen, dass sie einen "Kurswechsel" anstreben.