...Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Diakonischen Werken Niedersachsens
Diakonie und Caritas stehen im politisch gewollten Wettbewerb miteinander und gegenüber anderen öffentlichen und privaten Trägern. Sie üben zu Recht Kritik an den Folgen von Markt und Wettbewerb in dieser Branche, doch das reicht nicht. Ein gemeinsamer Einsatz für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag ist dringend erforderlich. Reformen und Aktionen sind angesagt!
Abschließend möchten wir noch einige Berichte aus dem Saarland nachtragen:
Peter Tiefenbrunner hat im Saarländischen Rundfunk unter dem Titel "Wegerecht" einen Kommentar zum Nachhören und Nachlesen gesprochen:
...Quelle und mehr: Saarländischer Rundfunk
„Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ bestimmt der Artikel 140. Und da hört die eine Seite halt gerne nach der Hälfte auf zu lesen. ...
...
Tiefenbrunner hat recht. Das Koalitionsrecht gehört zu den Grundrechten, in die nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes eingegriffen werden kann. Und innerhalb dieser Grundrechte ist es sogar besonders geschützt. Es kann nicht abbedungen werden. Und gesetzliche Regelungen zu einer Beschränkung des Streikrechts sind nicht einmal im Katastrophen- oder Verteidigungsfall erlaubt. Nachzulesen ist das alles im Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Wie dann die Kirchen mit "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", zu denen die Regelungen des "Dritten Weges" wie beispielhaft die AVR Caritas nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gehören, ein Streikrecht verbieten wollen, bleibt deren Geheimnis.
Und für Nichtkatholiken sind kircheneigenen Regelungen ohnehin nicht zulässig. Das ergibt sich nicht nur aus Art. 1 Abs. 1 des immer noch geltenden Reichskonkordats, sondern kirchenrechtlich schon aus den Canones 1 3 und 11 des CIC. Einer Gewerkschaft kann durch kircheneigene Regelungen also kein Verhalten verboten werden.
Dazu der bekannte Arbeitsrechtler Bernhard Baumann-Czichon, ebenfalls im Saarländischen Rundfunk:
"Die These vom Streikverbot ist nicht haltbar"
Weiter auf de Seite des Saarländischen Rundfunks
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.
Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.