Donnerstag, 18. März 2021

Und wieder: Caritas Krankenhaus schließt, Dienstgemeinschaft fürstbischöflich beendet

Heute wurde die Öffentlichkeit überrascht. Schon wieder schließt ein Krankenhaus. Das „Kloster“ in Dudweiler macht bis 2025 zu. Die Caritas-Trägergesellschaft Saarbrücken (cts), zu der die das Krankenhaus St. Josef gehört, will Betten und Personal zu ihrem Standort auf den Rastpfuhl verlagern und damit größtes Krankenhaus in Saarbrücken werden.

Quelle und mehr: SR Dudweiler Krankenhaus soll 2025 schließen
„Den gut dotierten Geschäftsführer Rafael Lunkenheimer und Heinz Palzer fehlen Kompetenz und Berechtigung zu einer solchen Maßnahme. Die verfügen nicht über den notwendigen gesamtgesellschaftlichen Blick und Sachverstand, um ungefragt in den Krankenhausplan des Landes einzugreifen. Nicht minder anmaßend ist der Kommentar des cts-Aufsichtsratsvorsitzende Alexander Funk, CDU-Fraktionschef im Landtag, der in der Vernichtung des Krankenhauses, wo bis 2015 unter Dr. Schales 20.000 Saarländer*innen geboren wurden, „riesige Vorteile“ sieht,“ kommentiert Michael Quetting, Pflegebeauftragter der Gewerkschaft ver.di, das heute erst den Beschäftigten mitgeteilte Vorhaben.
Weiter stellt er fest: „Nach den Schließungen in Wadern, Dillingen, Losheim und Ottweiler geht nun das Sterben weiter. Stumm und überrascht steht die herrschende Politik dabei, wenn Krankenhausträger Häuser schließen und Betten kurzerhand in andere Krankenhäuser verlegen. Sie zucken mit den Schultern und klagen darüber, dass man ja nichts machen könne. Dabei wird vergessen, dass es die Regierungen waren, die die Gesetze machten, die die Krankenhäuser immer mehr dem Markt und dem Wettbewerb aussetzten. Gesundheit wurde zur Gesundheitswirtschaft. Und so ist dann plötzlich Ihr Plan nur noch Makulatur. Der vielgelobte Markt richtet es dann. Und er richtet es dann eben oftmals mit dem Fallbeil anstatt mit Moral, Ethik und Anstand.“
Gerade die Corona-Pandemie zeige, dass in den Regionen ein abgestimmtes Miteinander der Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen notwendig sei. „Entscheidungen, ob etwas geschlossen wird oder nicht, obliegt dem Gesetzgeber und nicht der Willkür eines katholischen Trägers. Eine Maßnahme auf dem Rastpfuhl bedarf auch einer Abstimmung mit dem Winterberg. Eine bedarfsorientierte Versorgungssteuerung verlangt nach demokratischer Mitwirkung. Die Krankenhäuser gehören der Bevölkerung und nicht den neoliberalen Marktstrategen,“ stellt der Gewerkschafter fest. Er erwarte, dass das Gesundheitsministerium dem Träger auf die Finger klopft und die demokratische Öffentlichkeit und Wissenschaft in die Planung mit einbezogen werde.
Die Entscheidung der Geschäftsführer - offensichtlich ohne vorherige Information der Mitarbeiter und deren Einbindung - zeugt wieder einmal vom fürstbischöflichen Verhalten in der Kirche und ihren Einrichtungen. Auch die Geschäftsführer eines Caritas-Krankenhauses sollten aber wissen, dass sie nicht Bestandteil der klerikalen Hierarchie sind. Sie sind vielmehr der bischöflichen Gesetzgebung (vgl. z.B. § 27a Abs. 2 Nr. 5 - 7 sowie § 29 Abs. 1 Nr. 17 Mitarbeitervertretungsordnung - MAVO) unterworfen, die wiederum gegenüber dem staatlichen Recht nachrangig ist.

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