Mittwoch, 30. Januar 2019

Breaking news: BAG Entscheidung zu Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum - Unterbrechung des Praktikums

Wie das Bundesarbeitsgericht soeben in seiner Pressemitteilung Nr. 5/19 zum
 
Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum - Unterbrechung des Praktikums
 
mitteilt, besteht in dem entschiedenen Fall kein Anspruch auf einen Mindestlohn.
 
Praktikanten haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten und es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt.
 
Ein Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn besteht nicht, weil das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung die Höchstdauer von drei Monaten nicht überschritten hat. Unterbrechungen des Praktikums innerhalb dieses Rahmens sind möglich, wenn der Praktikant/die Praktikantin hierfür persönliche Gründe hat und die einzelnen Abschnitte sachlich und zeitlich zusammenhängen. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben. Das Praktikum wurde wegen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sowie auf eigenen Wunsch der Klägerin für nur wenige Tage unterbrochen und im Anschluss an die Unterbrechungen jeweils unverändert fortgesetzt. Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch auf angemessene Vergütung nach dem Berufsbildungsgesetz hatte aus prozessualen Gründen keinen Erfolg. 
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 556/17 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 7 Sa 995/16 -
 

Breaking news: Bundesarbeitsgericht legt Kopftuchverbot dem EuGH vor

Wie das Bundesarbeitsgericht soeben in seiner Pressemitteilung Nr. 4/19 zur
Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?
mitteilt, wird nun der EuGH mit der Frage befasst:
 
Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union, Fragen nach der Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG und dem Verhältnis von primärem Unionsrecht und nationalem Verfassungsrecht zu beantworten. Ist eine allgemeine Anordnung in der Privatwirtschaft, die auch das Tragen auffälliger religiöser Zeichen verbietet, aufgrund der von Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) geschützten unternehmerischen Freiheit diskriminierungsrechtlich stets gerechtfertigt? Oder kann die Religionsfreiheit der Arbeitnehmerin berücksichtigt werden, die von der GRC, der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und dem Grundgesetz geschützt wird?*

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27. März 2018 - 7 Sa 304/17 -
 

Auch darüber entscheidet heute das Bundesarbeitsgericht: Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum - Berechnung der Praktikumsdauer

 
- 5 AZR 556/17 -

 

Die Klägerin verlangt für die Zeit eines Praktikums Mindestlohn. Sie rügt, eine rechtliche Unterbrechung des Praktikums sei nicht erfolgt. Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts bestehe bei Überschreitung des Drei-Monats-Zeitraums auch ex tunc ein Mindestlohnanspruch.

 

Dienstag, 29. Januar 2019

Morgen verhandelt das Bundesarbeitsgericht: Dürfen Unternehmen ein Kopftuch verbieten?

 
Die Parteien streiten im Wege eines Feststellungsantrags über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Weisung.
...
 
Das Arbeitsgericht hat (der Klägerin) sowie den auf Vergütungen aus Annahmeverzug und Urlaubsgeld gerichteten Anträgen stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Weisung der Beklagten sei nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 1 AGG als unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen der Religion unwirksam. Selbst wenn in der Weisung keine mittelbare Diskriminierung iSv. § 3 Abs. 2, § 1 AGG liege, sei sie unwirksam. Sie verletze die Klägerin in ihrem Grundrecht der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG. Das Grundrecht der Beklagten auf Ausübung ihrer unternehmerischen Freiheit aus Art. 12, Art. 2 Abs. 1 GG trete demgegenüber zurück. ...
 
Die Bedeutung der Entscheidung geht weit über den konkreten Einzelfall hinaus. Denn eine Entscheidung dürfte auch grundsätzliche Bedeutung für die Unternehmen haben, die sich im Besitz von Religionsgemeinschaften - einschließlich der AcU - befinden.

Montag, 28. Januar 2019

Wohlfahrt intern - So zahlt die Sozialwirtschaft 2019 und so berichtet Wohlfahrt intern

Mit einer gewissen Regelmäßigkeit (2014 ,2015...) berichten wir über die Tarifübersichten, die "Wohlfahrt intern" erstellt, weil wir die Darstellung dann doch eher zweifelhaft finden. Im aktuellen Band "Jahrbuch Tarif & Entgelt - So zahlt die Sozialwirtschaft (2019) finden sich mal wieder Tabellen, die eine Einordnung durch uns benötigen.

Als Beispiel für andere Berufsfelder im Tätigkeitsbereich der Caritas nehmen wir die Vergütung in der Altenpflege. Die aktuelle Tabelle etwa für Altenpfleger weist im 1. Berufsjahr eine Vergütung von 2801,30 € aus, für den TVöD (der im Tarifgebiet "Ost" angesiedelt ist) wird eine Vergütung von 2719,60 € ausgewiesen. Die AVR Caritas liegt 3 % über dem TVöD!!!

Man reibt sich verwundert die Augen: die Caritas, die üblicherweise den TVöD (im besten Falle) eins zu eins abschreibt ist besser als der TVöD? Die Erklärung ist einfach: die Caritas hat natürlich auch in der Tarifrunde 2018 den TVöD abgeschrieben. Die Variante, die man gewählt hat, sieht so aus, dass der erste Schritt der dreistufigen Erhöhung im öD zum 1.3.2018 erfolgt ist, während die Caritas in den West-Regionen den ersten Schritt erst zum 1.6.2018 vorgenommen hat. Die Kompensation für diese Verspätung wird bei der Caritas dadurch realisiert, dass der 2. Schritt der Tariferhöhung nicht wie im öD zum 1.4.2019, sondern bereits zum 1.1.2019 erfolgt.
Wenn als Referenzmonat für den Tarifvergleich nun der Januar 2019 gewählt wird, dann ist das schlicht und einfach irreführend. Der Fehler wiederholt sich bei den anderen Tabellenwerten im 5. Berufsjahr und im 25. Berufsjahr!

Sonntag, 27. Januar 2019

Sonntagsnotizen: Süddeutsche Zeitung zur Frage, warum in der Altenpflege so schlecht bezahlt wird

Detlev Esslinger befasst sich in der Süddeutschen Zeitung vom 26. Januar 2019 mit der Frage:

"Warum wird in der Altenpflege nur so wenig gezahlt - und was bedeutet es für Pflegekräfte, dass nur jeder Siebte Mitglied in einer Gewerkschaft ist?"
Siehe:  

Dem Beitrag ist nichts hinzuzufügen; allenfalls die Anmerkung, dass man den Beitrag des 3. Weges der kirchlichen Wohlfahrtsverbände für die Problematik nicht unterschätzen darf. 

Freitag, 25. Januar 2019

"Gutes KiTA-Gesetz" - Geld für Personal oder KiTA-Gebühren?

Wir haben hier unter der Überschrift "Gute-Kita-Gesetz noch nicht da – Geld schon weg" bereits auf die unterschiedlichen Vorstellungen zur Verwendung der Mittel aus dem sogenannten "Gute-Kita-Gesetz" hingewiesen. *)

Die Problematik ist nicht unwichtig.
In Bayern wie auch in Nordrhein-Westfalen betreiben die beiden großen Kirchen die meisten Kindergärten. Und obwohl in Deutschland hunderttausende von KiTA-Plätzen fehlen übernehmen diverse Bistümer (z.B. Münster) - auch aus finanziellen Gründen - keine weiteren KiTA-Trägerschaften.

Mittwoch, 23. Januar 2019

Wachsende Bedeutung der Laien für die Kirchen - zum 25ten Todestag von Aachens Bischof Klaus Hemmerle

Vor 25 Jahren starb der Aachener Bischof Klaus Hemmerle. Katholisch.de weist auf die prägende Einflussnahme des Bischofs auf die Würzburger Synode der deutschen Bistümer (1971-1975) hin, der den Laien eine wachsende Bedeutung zumaß.
 
"Das dritte Jahrtausend ist die Stunde des Volkes Gottes, und der Laie ist der Ernstfall der Kirche."
 
Wir möchten mit dem Hinweis auf die "Würzburger Synode" die Erinnerung an den Beschluss "Kirche und Arbeiterschaft" verbinden.

Kirchenaustritt - aktuelle Umfrage

Das Heidelberger Sinus-Institut hat im Auftrag der Erzdiözese München und Freising und der Unternehmensberatung MDG die Gründe für Kirchenaustritte (bzw. für den doch nicht erfolgten Austritt) erhoben.
Ab heute kann jeder Interessierte die Ergebnisse der Studie "Kirchenmitglied bleiben?" ("Mehr als gedacht. Aber wie lange noch? – Studie über „Katholiken in Deutschland“) auf der Website www.mdg-online.de (kostenpflichtiger pdf download) nachlesen.
Kirchenaustritte - das bestätigt sich in der Umfrage erneut - sind die Folge einer tiefen Glaubwürdigkeits- und Vertrauenskrise, wie wir schon am Sonntag das "Domradio" zitiert haben. "Wo wird nicht überall Wasser gepredigt und dann leider doch der Wein in falschen Schläuchen serviert?"


Ergänzende Quellen:
Domradio (Köln): "Studie: 41 Prozent der Katholiken dachten an Austritt"
gmx: Studie: Vier von zehn Katholiken denken über Kirchenaustritt nach
Katholisch.de "Warum Katholiken (noch) nicht aus der Kirche austreten"

Dienstag, 22. Januar 2019

Breaking news: BAG-Urteil zur Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

Wie die Pressestelle des BAG soeben mitteilt, gilt:
 
Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs.
 
Diese Entscheidung bezieht sich auf das BUrlG, und muss insofern auch in kirchlichen Einrichtungen wirksam werden.

Montag, 21. Januar 2019

Tarifvertrag Altenpflege: ver.di-Bundestarifkommission beschließt Forderungen – mindestens 16 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte

Die Bundestarifkommission Altenpflege der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat auf ihrer Sitzung am 18. Januar 2019 ihre Forderungen für einen Tarifvertrag Altenpflege beschlossen, der auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt werden soll. „Die Zeit drängt. Um das gesellschaftlich wichtige Feld der Altenpflege attraktiv zu machen, brauchen wir mehr Personal und eine gute Bezahlung. Der angestrebte Tarifvertrag wird dazu erheblich beitragen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Mit ihrem Forderungskatalog habe die ver.di-Bundestarifkommission ihre Hausaufgaben erledigt. „Wir sind startklar für Tarifverhandlungen, jetzt sind die Arbeitgeber am Zug“, sagte Bühler.

Konkret fordert ver.di für Pflegefachkräfte einen Einstiegslohn von mindestens 16 Euro pro Stunde, für Pflegehilfskräfte soll dieser mindestens 12,84 Euro betragen. Diese Werte sollen bundesweit gelten, unterschiedliche Entgelte in Ost und West soll es nicht geben. Zudem fordert ver.di einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Darüber hinaus verlangt ver.di, dass künftig keine Beschäftigte bzw. keine Beschäftigter in Altenpflegeeinrichtungen in einer Schicht allein arbeiten muss.

Die ver.di-Bundestarifkommission Altenpflege setzt sich aus Vertreter/innen aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen – also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände – und kommerziellen Pflegeunternehmen.

„Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird. Und zwar auf die stationäre und ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter. ver.di wolle alle Regelungsmöglichkeiten ausschöpfen, die das Arbeitnehmerentsendegesetz biete. Der Weg, den Tarifvertrag über das Arbeitnehmerentsendegesetz zu erstrecken, gewährleiste auch, dass bereits bestehende günstigere Tarifregelungen weiter gelten. Bühler: „Mit guten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Bezahlung können erfahrene Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden. Und viele, die in Teilzeittätigkeiten geflüchtet seien, werden wieder aufstocken. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag hilft nicht nur den Beschäftigten, sondern letztendlich auch den Arbeitgebern.“

[Quelle: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege]

Sonntag, 20. Januar 2019

Sonntagsgedanken: Vertrauensverlust ohne Ende?

Der Missbrauchsskandal hat ein schon lange schwelendes Unbehagen an der Amtskirche deutlich werden lassen:

18.01.2019

Ein betrübter Blick auf den Zustand der Kirche

Vertrauensverlust ohne Ende?

Es ist schlimmer als befürchtet: Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben im vergangenen Jahr mehr Vertrauen verloren, als alle andere gesellschaftlichen Institutionen.

 
Der Chefredakteur Ingo Brüggenjürgen des Kölner Domradio hat seine Begründung für diese - ihn nicht überraschende - Entwicklung deutlich gemacht:
 
Wie oft bleibt jeder Christ hinter den eigenen Ansprüchen zurück? Wo wird nicht überall Wasser gepredigt und dann leider doch der Wein in falschen Schläuchen serviert? 
 
Wir möchten den von Brüggenjürgen genannten Beispielen noch einen weiteren Punkt hinzufügen: schon in der Würzburger Synode wurde es als "fortwirkenden Skandal" beklagt, dass die Kirche die Arbeiterschaft verloren habe. Tatsächlich hat dieser Bruch konkret aufzeigbare Ursachen:
  1. mit dem "Reichskonkordat" wurden auch die starken christlichen Gewerkschaften, gemeinsam mit der gesamten Gewerkschaftsbewegung, auf dem Altar der Vermögenssicherung geopfert.
  2. nach dem Krieg wurde es versäumt, die Chance zu ergreifen, die eigene Soziallehre umzusetzen und sich mit den neu erstanden Gewerkschaften "zu vertragen". Stattdessen hat die Kirche unter Rückgriff auf historisch schwer belastete Begrifflichkeiten die (jedem Arbeitgeber zustehende negative Koalitionsfreiheit) Möglichkeit genutzt, Tarifverträge mit den Gewerkschaften zu verweigern.
Vereinzelte Publikationen von einzelnen Bischöfen, Sozialethikern, Theologen ändern daran nichts. Sie wirken bei vielen Gewerkschaftern wegen der weiteren hartnäckigen Gesprächsverweigerung als "Schaufensteraussagen" ohne Substanz.
Inzwischen "kracht ein Balken nach dem anderen" aus dem Gebälk. Finanz- und Mißbrauchsskandale sind weitere Aspekte, die am verbliebenen Vertrauensvorschuss der Kirche zehren. Und ursächlich für alle diese Skandale ist Machtmißbrauch. Macht ohne Kontrolle auf Augenhöhe führt zwangsläufig zu Machtmissbrauch. Und eine klerikale Einstellung in kirchlichen Institutionen führt zu Machtmissbrauch dieser Institutionen.
Ob es dann hilft, noch mehr zu institutionalisieren - mehr Institutionen zu schaffen und diese zu stärken?
Der Kommentar im Domradio endet mit:
"Legt deshalb die Lüge ab, und redet untereinander die Wahrheit; denn wir sind als Glieder miteinander verbunden… Jede Art von Bitterkeit, Wut, Zorn, Geschrei und Lästerung und alles Böse verbannt aus eurer Mitte! … Vergebt einander, weil auch Gott euch durch Christus vergeben hat!" (Eph 4.25ff)
Mt. 7, 16 - 20 sollte reichen.

Donnerstag, 17. Januar 2019

Care-Klima-Index 2018 - ver.di-Medieninfo: ver.di fordert Maßnahmen gegen den Pflegenotstand

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Care-Klima-Index 2018 ist gerade veröffentlicht worden:

Stimmung in der Pflege zunehmend schlechter

„Die Ergebnisse belegen: In der Pflege hat sich nichts verbessert. Und dass die Pflegepersonaluntergrenzen auf niedrigstem Niveau in wenigen Bereichen im Krankenhaus und nur 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege die Probleme nicht lösen, wissen alle Beteiligten. Wenn der Bundesgesundheitsminister Vertrauen schaffen will, braucht es jetzt endlich gesetzliche Vorgaben für eine Personalausstattung, die sich am Pflegebedarf orientiert" ...

Damit nimmt Sylvia Bühler für ver.di zum Care-Klima-Index Stellung.  

„Mit guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Bezahlung können erfahrene Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden. Und viele, die in Teilzeittätigkeiten geflüchtet sind, werden wieder aufstocken."

„Deshalb machen wir uns stark für einen Tarifvertrag Altenpflege, der auf den gesamten Bereich erstreckt werden soll."

Die ver.di Medieninformation vom 16.01.2019 „ver.di fordert Maßnahmen gegen den Pflegenotstand“ kann inzwischen Online hier: https://gesundheit-soziales.verdi.de/themen/mehr-personal/++co++d985d016-19ab-11e9-8aad-525400423e78 abgerufen und weiter verteilt werden. Es ist "fünf nach zwölf"

Mittwoch, 16. Januar 2019

Einkommensrunde öffentlicher Dienst der Länder - Forderungen und Verhandlungsbeginn

wenn sich die Medien heute über das für May desaströse Abstimmungsergebnis zum Austrittsvertrag mit der EU und den möglichen, tatsächlichen oder vermuteten Auswirkungen austoben, möchten wir (unter Erinnerung auf unseren Beitrag vom 9. Januar) das Augenmerk auf die in einer Woche beginnenden Tarifverhandlungen für die Bundesländer richten.
Wie die Gewerkschaft mitteilte, geht unsere ver.di
mit einer Forderung von 6,0 Prozent, mindestens aber 200 Euro mehr in die Tarif- und Besoldungsrunde für die knapp 2,3 Millionen Beschäftigten der Bundesländer. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen. Das hat die ver.di-Bundestarifkommission am 20. Dezember beschlossen. Verhandlungsauftakt ist am 21. Januar in Berlin.
Quelle und mehr: ver.di

Zusätzlich fordert "die Tariflokomotive" ver.di
- Regelungen für die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs- und praxisintegrierten dualen Studiengängen
- Wiederinkraftsetzung der Übernahmenregelungen
- Anhebung der Tabellenwerte der Pflegetabelle um 300 €

Montag, 14. Januar 2019

Katholische Kirche kritisiert Kita-Reform in NRW

berichtet katholisch.de und führt weiter aus:
 
Die Kirche ist der größte freie Träger von Kitas im Land. Ursprünglich sollten genau diese Träger durch Reformen der Landesregierung entlastet werden. Doch passiert ist etwas anderes.
 
... der Leiter des Katholischen Büros bei Landtag und Landesregierung, Antonius Hamers ... zeigte sich "sehr irritiert", dass der nordrhein-westfälische Familienminister Joachim Stamp (FDP) mit den kommunalen Spitzenverbände über die Pläne für ein zweites beitragsfreies Kita-Jahr gesprochen, die freien Träger aber am eigentlichen Pakt nicht beteiligt habe. Die katholische Kirche sei immerhin der größte Träger von Kitas im Land. ...
 
Quelle: katholisch.de unter Bezug auf www.kirche-und-leben.de  Dort wird weiter berichtet:
 
Bistümer in NRW befürchten Kita-Schließungen
 
Es ist "fünf Minuten vor Zwölf" - also höchste Zeit, dass die Deutsche Bischofskonferenz das im Sommer letzten Jahres erneuerte Angebot von ver.di annimmt, in Gesprächen gemeinsame Ziele auszuloten und dann die Instrumenten zu prüfen, mit denen diese Ziele erreicht werden können.  

Gute-Kita-Gesetz noch nicht da – Geld schon weg

unter diesem Titel hat "DER PARITÄTISCHE" zusammen gestellt, wie die Länder die Gelder aus dem Gesetz der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiGuTG, BT-Drucksache 19/4947) verwenden wollen. Mit dem - als "Gute-KiTa-Gesetz" bekannten Werk will der Bund ausdrücklich "bundesweit gleichwertige qualitative Standards" in den Kindertagesstätten erreichen.

Sonntag, 13. Januar 2019

Sonntagsnotizen - Wir stehen vor einer kirchlichen Zeitenwende

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck mahnt eine Diskussion in der katholischen Kirche an über Priesterbild und Weiheamt, Hierarchie, Zölibat, Frauenamt und Sexualmoral. Wegen grundlegender Missstände stünden diese Themen auf der Tagesordnung
berichtet das Domradio und führt weiter aus:
"Die alte Zeit ist zu Ende!", heißt es in dem Bischofsschreiben ("Wort des Bischofs", das am Wochenende in allen Kirchen der Diözese verlesen wurde)
Die Unruhe und der Zorn vieler Menschen zeigten, dass eine kirchliche Zeitenwende bevorstehe, erklärte Overbeck. Es gebe keine Tabus und keine Fragen, die nicht gestellt werden dürften. Die Kirche habe einen "dramatischen Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust erlitten" und müsse sich in Fragen von Priesterbild, Hierarchie, Gleichberechtigung und Sexualmoral weiterentwickeln.
und
... deshalb will er wirklich über alles sprechen: egal ob Weihe, Zölibat oder Frauenamt.

Freitag, 11. Januar 2019

Würzburger Bischof Jung: Kirche steht vor radikalem Wandel - Einsparungen beim Personal angekündigt

berichtet das Domradio heute https://www.domradio.de/themen/glaube/2019-01-10/bischof-jung-kirche-steht-vor-radikalem-wandel und führt weiter aus:
Die katholische Kirche in Deutschland muss sich nach Worten des Würzburger Bischofs Franz Jung auf einen Umbruch einstellen. "Vieles, auf das wir uns vielleicht auch zu sehr verlassen haben, wird wegbrechen", so Jung in einem Interview.

Die Kirche werde in Zukunft mit weniger Geld und hauptamtlichem Personal auskommen müssen; das gelte nicht nur für Priester, sondern auch für Pastoral- und Gemeindereferenten *) …
Auch Kardinal Marx hat sich in einem Interview mit der KNA zu Jahresbeginn zum anstehenden "schwierigen Jahr für die katholische Kirche" geäußert.
Quellen: Katholisch.de und Domradio

Donnerstag, 10. Januar 2019

Kardinal Koch (Berlin): Lehren aus Missbrauchsskandal ziehen

Das Domradio (Köln) berichtet aktuell:
 
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch hat Kirche und Gesellschaft zu mehr Lernbereitschaft auch im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal aufgerufen. Er kritisierte auch eine Entscheidungsschwäche in der Kirche.
 

Mittwoch, 9. Januar 2019

2019 könnte das Jahr der Streiks werden

berichtet die Frankfurter Rundschau http://www.fr.de/wirtschaft/verdi-2019-koennte-das-jahr-der-streiks-werden-a-1649717 und führt weiter aus:
 
In diesem Jahr werden die Löhne für mehr als sieben Millionen Beschäftigte in Deutschland neu verhandelt. Besonders die Gewerkschaft Verdi macht Druck.
...
In diesem Jahr müssen Löhne und Gehälter für 7,3 Millionen Beschäftigte ausgehandelt werden. Wobei die Verhandlungen für die Bediensteten im öffentlichen Dienst der Länder die wichtigsten werden. Hier geht es um mehr als 930 000 Angestellte. Aber auch die Einkommen von 2,1 Millionen Beamten und Pensionären hängen davon ab. Verdi hat hier sechs Prozent mehr Geld gefordert. Am 21. Januar soll hier wieder verhandelt werden.
 
Klar ist aber auch:
die "Tariflokomotive ver.di" kann auch im öffentlichen Dienst und den daran angekoppelten sozialen Diensten nur voran kommen, wenn nicht einzelne Waggons blockieren, sich quer legen oder gar aufgrund einer falschen Weichenstellung auf das Abstellgleis geraten. Und auch der Umweg über die alten Güterbahngleise bremst, wenn stattdessen die neue ICE-Trasse genutzt werden könnte.
Wie "durchsetzungsfähig" ver.di sein wird, hängt an den Mitgliedern - und bei den sozialen Diensten nicht zuletzt auch daran, ob sich die Mitarbeiter*Innen in den kirchlichen Einrichtungen unterstützend mobilisieren lassen.

Montag, 7. Januar 2019

Dramatische Personalnot in Kindertagesstätten

berichtet das Bildungsmagazin NEWS4TEACHERS:
Dramatische Personalnot: Manche Kita muss mittlerweile tageweise dichtmachen

4. Januar 2019

BERLIN. In vielen Kitas fehlen Erzieherinnen und Erzieher. Mitunter ist die Not so groß, dass Einrichtungen die Betreuungszeiten herunterfahren oder tageweise schließen müssen – extrem schwierig für berufstätige Eltern.


Die Brisanz der Lage zeigen exemplarisch die Zahlen der niedersächsischen Stadt Achim zum Kita-Jahr 2017/2018: An 78 Tagen musste diese Kita mit mehreren Gruppen das Betreuungsangebot reduzieren oder schließen. «Wir wissen, wie schwer das für Eltern ist», sagt Wiltrud Ysker, die in Achim für den Fachbereich Bildung zuständig ist.


Die Gewerkschaft geht davon aus, dass Deutschland bis 2025 mindestens 300.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher braucht, um den jetzigen Standard zu halten. Wenn Deutschland die Qualität verbessern wolle, seien wahrscheinlich rund 500.000 zusätzliche Fachkräfte nötig, sagt Köhler, der darauf verweist, dass ein großer Teil der Frauen in den Kitas älter als 50 Jahre ist. Eine Studie für das Familienministerium geht davon aus, dass bis 2030 fast 200.000 Fachkräfte in Kindergärten und Grundschulen fehlen. Auch wenn die Zahlen von Gewerkschaft und Ministerium weit auseinander liegen: Der Ernst der Lage ist klar. Von Helen Hoffmann, dpa

Quelle: https://www.news4teachers.de/2019/01/dramatische-personalnot-manche-kita-muss-tageweise-dichtmachen/

Dienstag, 1. Januar 2019

Schluß mit #unbezahlt

Seit heute erhalten betrieblich-schulischen Auszubildenden in kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken eine Vergütung. ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatten am 30. Oktober 2018 vereinbart, dass Auszubildende zu Medizinisch-Technischen Assistent/innen, Physiotherapeut/innen, Diätassistent/innen, Orthoptist/innen, Logopäd/innen und Ergotherapeut/innen in den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) einbezogen werden.
Das gleiche hat ver.di auch mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) für die Universitätskliniken im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder (TVAL) vereinbart. Hinzu kommt, dass künftig auch die Notfallsanitäter/innen im Bereich der Länder in den Tarifvertrag für Auszubildende in der Pflege aufgenommen wurden.

Quelle und mehr: ver.di