Donnerstag, 29. November 2012

Demo-Aufruf zur Sitzung der RK Mitte am 7. Dezember in Frankfurt


Caritas. Es geht ums Geld

Bundestag beschäftigt sich nicht am 30. November, sondern erst im Dezember

...mit dem Antrag der Linken "Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken"
(Wir hatten am 24. November auf den Termin hingewiesen und werden natürlich auch den neuen Termin hier anzeigen; es dürfte ja tatsächlich interessant werden, ob und wie die Parteien sich auf die aktuelle Rechtssprechung beziehen.).
Terminlich tippen wir auf Donnerstag, den 13. Dezember 2012


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Mittwoch, 28. November 2012

CDU entdeckt bei den Grünen unterschiedliche Meinungen zu kirchenpolitischen Themen

...meldet die Welt in einem lesenswerten Artikel, der im Zusammenhang mit dem BAG-Urteil zum Streikrecht dokumentiert, dass in verschiedenen Parteien (insbesondere bei den Grünen) unterschiedliche Auffassungen bestehen hinsichtlich kirchenpolitscher Themen.


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Die Privatvermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt

Nach einer Meldungen der Süddeutschen Zeitung ist dieser Satz in einer überarbeiteten Fassung der Einleitung des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung nicht mehr zu finden.

Montag, 26. November 2012

Publik-Forum.de - Streik ja, aber nur ein bisschen

Ein Artikel von Prof. Dr. Franz Segbers
http://www.publik-forum.de/Religion-Kirchen/streik-ja-aber-nur-ein-bisschen

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Samstag, 24. November 2012

Hengsbach gegen kirchliche Sonderrechte


Lohndumping und Streikverbot in der Kirche - Der Jesuitenpater Friedhelm Hengsbach ist gegen die kirchlichen Sonderarbeitsrechte - Philipp Gessler im Gespräch mit Friedhelm Hengsbach

Hier gibt es das Interview zum Hören und Lesen:
Deutschlandradio Kultur

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Heute-Show über das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen

Einen eher etwas entspannender Beitrag zum Thema mit einem überaus sachlichen Kommentar von Gernot Hassknecht gibt es hier:
Youtube/Heute Show

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Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken

Der Antrag der Linken ist am 30. November 2012 noch einmal Thema im Bundestag.
Siehe Tagesordnung TOP 48

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Donnerstag, 22. November 2012

Ohne oder gegen die Gewerkschaften geht nichts mehr

... so interpretieren jedenfalls die beiden Juristen Rechtsanwalt Ole M. Hammer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Hammer in der legal tribune die beiden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
"... Die Kirchen und ihre Einrichtungen dürfen nach dem BAG zwar den Abschluss von Tarifverträgen vom Ausschluss des gewerkschaftlichen Streikrechts abhängig machen, so dass "kirchengemäße" Tarifverträge nicht erstreikt werden können. Das ist aber nur möglich, wenn sie sich gemeinsam mit den Gewerkschaften für den Abschluss kirchengemäßer Tarifverträge entschieden haben. Der maßgebliche Einfluss der Gewerkschaften im Wege tarifrechtlicher Beteiligung ist damit der entscheidende Schlüssel, um Arbeitskämpfe auszuschließen.
Dies gilt nach dem BAG allerdings auch für den Dritten Weg, .... Hier macht das BAG den Ausschluss des Streikrechts davon abhängig, dass es den Kirchen gelingt, die Gewerkschaften zu beteiligen. ...
Ihre Beteiligung an "kirchengemäßen" Tarifverträgen, wo sie unproblematisch ist, weil Tarifverträge nur mit Gewerkschaften ausgehandelt werden können, und am Dritten Weg, wofür sie erst noch ausgehandelt beziehungsweise eingefügt werden müsste, ist damit Voraussetzung für den Ausschluss eines gewerkschaftlichen Streikrechts. Gelingt das nicht, stehen den Kirchen und ihren Einrichtungen Streiks ins Haus.
..."
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Warum gibt es in der gesamten bundesweiten Presse nicht einen Kommentar

...der wenigstens anmerkt, dass der 3. Weg der katholischen Soziallehre eher wider- als entspricht? Ausgerechnet Frank Bsirkse zitiert in seinem Brief an die Abgeordneten vom 14.11.2012 Papst Johannes Paul II
„Die modernen Gewerkschaften sind aus dem Kampf der Arbeitnehmer, der Arbeiterschaft und vor allem der Industriearbeiter, für den Schutz ihrer legitimen Rechte gegenüber den Unternehmen und den Besitzern der Produktionsmittel entstanden. Ihre Aufgabe ist die Verteidigung der existenziellen Interessen der Arbeitnehmer in allen Bereichen, wo ihre Rechte berührt werden. Die historische Erfahrung lehrt, dass Organisationen dieser Art ein unentbehrliches Element des sozialen Lebens darstellen. Das bedeutet freilich nicht, dass nur Industriearbeiter Vereinigungen dieser Art errichten können. Die Angehörigen aller Berufe können sich ihrer zur Sicherung der jeweiligen Rechte bedienen“.
Warum erinnert nicht einer der Kommentatoren daran, dass Oswald von Nell-Breuning SJ, der bedeutendste katholische Sozialethiker des 20. Jahrhunderts, ein entschiedener Gegner des 3. Weges der Kirchen war?

Was soll der Hochmut der Verfechter des 3. Weges gegen die Gewerkschaften, an deren Ergebnissen sie sich - zumindest wo sie seriöse Tarife geregelt haben - immer orientiert haben? Was soll der hämische Blick auf den niedrigen Organisationsgrad der Gewerkschaften im Sozialbereich und auf die wenigen Beschäftigten, die Geld, Zeit, Kraft, gelegentlich Mut investieren, um auch für ihre nichtorganisierten Kolleginnen und Kollegen vernünftige Arbeitsbedingungen und Tarife durchzusetzen?
 
Mit welchem Tarif waren denn die Koalitionäre des 3. Weges mit ihrem "Konsensmodell" (?) jemals Vorbild für Tarifabschlüsse, wie es die Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes für den 3. Weg immer waren?



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Mittwoch, 21. November 2012

Warum nach dem BAG-Urteil in der Caritas die Epoche der ver.di-Betriebsgruppen beginnt:

weil ich nun die Wahlmöglichkeit habe, mich zu entscheiden

- gemeinschaftlich in der Betriebsgruppe für die Geltung der AVR in jedem Punkt ("die AVR als Mindestarbeitsbedingungen", die damit nicht unterlaufen werden können) zu kämpfen/zu streiken

- oder weiterhin als "Einzelkämpfer" dem "Rat" zu folgen "Da musst du halt vor das staatliche Arbeitsgericht ziehen, um für die Geltung deiner AVR zu streiten."

Alles Weitere siehe unter dem Link "Caritas-Betriebsgruppen"!

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Dienstag, 20. November 2012

Pressemitteilung von Ver.di zum heutigen BAG-urteil

Bundesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht in der Diakonie


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht sich in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bestätigt. „Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch. Arbeitnehmer in kirchlichen  Einrichtungen  und  die  Vereinte  Dienstleistungsgewerkschaft ver.di können sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend ist“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Erfurt.

Bsirske forderte die Diakonie auf, im Hinblick auf die demografi- sche Entwicklung und die wachsende Bedeutung des Pflegesek- tors für die gesamte Gesellschaft einen ‚Tarifvertrag Soziales‘ mit ver.di abzuschließen. Dem Unterbietungswettbewerb werde damit ein Ende gesetzt. „Ein Tarifvertrag mit den maßgeblichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege und den kirchlichen Einrichtungen nimmt die Hürde der Allgemeinverbindlichkeit, setzt Maßstäbe für alle sozialen und pflegerischen Einrichtungen und beendet den Wettbewerb über die niedrigsten Kosten. Davon profitieren  Pflegebedürftige,  Patienten  und  die  Pflegeberufe  gleichermaßen“, betonte Bsirske.

Das am heutigen Dienstag verhandelte Verfahren vor dem BAG geht zurück auf einen Streikaufruf von ver.di mit nachfolgenden Arbeitsniederlegungen in mehreren diakonischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen im Jahre 2009, gegen die die betroffenen Betriebe, diakonischen Werke und Landeskirchen vor dem Arbeitsgericht Bielefeld geklagt und in erster Instanz  Recht  bekommen  hatten.  Im  Berufungsverfahren  vor dem Landesarbeitsgericht Hamm hatte ver.di im Wesentlichen obsiegt. Nun ist die Revision der Kirchen zurückgewiesen worden.




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Gratulation an die Kolleginnen und Kollegen aus der Diakonie...

...für die Ver.di heute den Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht errungen hat!

Informationen zum Urteil gibt es in zwei Pressemitteilungen des BAG

Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

sowie einer Presseerklärung von ver.di

Für den zweiten Weg sprechen neben den juristischen Gründen natürlich auch noch zahlreiche politische und  sozialethische Argumente. Die Diskussion hat erst begonnen...


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Bundesarbeitsgericht: Streikrecht-Urteil wohl nur Zwischenetappe

so berichtet die Welt vom Verhandlungsbeginn in Erfurt. Die Verhandlung ist nach einer Beratungsunterbrechung durch das Gericht um 15:00 Uhr wieder aufgenommen worden.


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Heute entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen





Erst die staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, die Entstehung von Gewerkschaften und die gesetzliche Anerkennung des Arbeitskampfrechts und der Tarifautonomie haben die Arbeitnehmerseite in den Stand versetzt, auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgebern Verträge auszuhandeln.
Dadurch ist die Freiheit auf dem Arbeitsmarkt nicht beseitigt, sondern erst hergestellt worden. Oder besser formuliert: aus dem bloß formal freien Arbeitsmarkt, ist auch ein real freier Arbeitsmarkt geworden. Wirkliche Vertragsfreiheit ist nämlich nur gegeben, wenn die Möglichkeit der Selbstbestimmung beider Parteien eines zweiseitigen Vertrages nicht bloß abstrakt, sondern tatsächlich gegeben ist.
...
Tatsächliche Arbeitsvertragsfreiheit ist deshalb erst mit der rechtlichen Anerkennung und Garantie der Tarifautonomie erreicht worden. Und weil das Ungleichgewicht zwischen den Arbeitsvertragsparteien auch heute noch besteht, ist die Tarifautonomie weiterhin notwendig.
 (Reinhard Marx, Das Kapital, München 2008, S. 78f)

Die WELT: BAG verhandelt über Streikrecht bei der Kirche, STERN "BAG verhandelt ..." ARD Tagesschau (Video), ZDF (Video),
Nachrichten.de, Thueringer Allgemeine, Handelsblatt (Streit um Streikrecht geht wohl nach Straßburg),

Montag, 19. November 2012

Sonderweg am Ende?

Schwerpunktthema in "Junge Welt"  - Urteil historischen Ausmaßes - Drittter Weg in der Praxis - Kürzung bei Niedriglöhnern
FAZ: Kirchliche Arbeitnehmer - Hier streike ich und kann nicht anders
Frankfurter Rundschau: Streikrecht bei Caritas und Diakonie - Nicht nur für Gottes Lohn

Morgen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

die Auguren rätseln über das Ergebnis.
Während der Evangelische Pressedienst (EPD) meint:
...
Kirchenrechtsexperten erwarten, dass das BAG kirchlich Beschäftigten ein Streikrecht gewähren, zugleich aber auch das nach Artikel 140 Grundgesetz geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bewahren wird. Ziel der obersten Arbeitsrichter werde es sein, einen Ausgleich herzustellen zwischen Artikel 140 Grundgesetz und dem Grundrecht auf Streik nach Artikel 9 Grundgesetz.
...
sagt der vom EPD zitierte Prof. Hammer nach einer Meldung der "Legal Tribune":
Ver.di hat gute Chancen im Kampf um Tarifverträge

Samstag, 17. November 2012

Beschäftigte des Elisabethenstifts wollen weg vom Dritten Weg

Das Elisabethenstift gehört zum dem von Frank Bsirske in der Süddeutschen Zeitung angesprochenen "Agaplesionkonzern" mit 'zig Millionen Euro Jahresgewinn, der zu Lasten der Beschäftigten (geringeres Einkommen bei längerer Wochenarbeitszeit) erzielt wird.
Inzwischen haben die Beschäftigten klar gemacht: sie wollen weg vom Dritten Weg, der für jede Vergütungserhöhung die Zustimmung der Arbeitgeber benötigt
Quelle: ver.di Internet

Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik sind nicht mehr als "kollektives Betteln"
BAG, Urteil vom 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 -

"Die Kirchen betreiben Lohndumping"

...unter diesem Titel streiten in der heutigen Süddeutschen Zeitung ganzseitig (auf Seite 6) Frank Bsirkse mit dem Präsidenten der Diakonie, Oberkirchenrat Johannes Stockmeier.
Im Text des Artikels wird allerdings deutlicher differenziert:
Bsirske: ... Gerechnet auf 30 Jahre verdient eine Erzieherin bei der Diakonie im Schnitt 12.000 Euro weniger als bei den Kommunen. Bei Intensiv- und Anästhesie-Pflegern beträgt der Unterschied 36.000 Euro, bei Altenpflege-Helferinnen sogar 132.000 Euro. Zudem beträgt die Wochenarbeitszeit in den evangelischen Krankenhäusern 39 Stunden. Sie ist damit eine halbe Stunde länger als in allen anderen Krankenhäusern. Die Zuschläge sind geringer, und das 13. Monatsgehalt wird nur zur Hälfte gezahlt. Nehmen Sie den evangelischen Krankenhauskonzern Agaplesion. 24 GmbHs mit mehr als 17 000 Beschäftigten, insgesamt 500 Millionen Euro Umsatz. Der Gewinn beträgt mal 50 Millionen, mal 24 Millionen Euro. Agaplesion sagt, durch die Wettbewerbsbedingungen sei man gezwungen, sich zu verhalten wie andere Unternehmen auch. Wenn dem aber so ist, muss man sich auch gefallen lassen, behandelt zu werden, wie diese anderen auch ....
und
In Niedersachsen hat die Caritas, die auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes bezahlt, mehrere Altenheime zum Verkauf angeboten. Käufer war das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Und das wendet nun in Niedersachsen seine ostdeutschen Entlohnungsbedingungen an. Die Löhne sind um mehr als 13 Prozent gefallen - weil die Arbeitenehmer sich nicht mittels Tarifverträgen wehren konnten ...
Bsirske erkennt also die Leistung der Caritas, auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes zu bleiben, durchaus an. Er geisselt die Wirtschaftsmentalität der Diakonie, die nicht mehr caritativ sondern unter Gewinnerzielungsabsicht tätig ist.

In 3 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

... Die modernen Gewerkschaften sind aus dem Kampf der Arbeitnehmer, der Arbeiterschaft und vor allem der Industriearbeiter, für den Schutz ihrer legitimen Rechte gegenüber den Unternehmern und den Besitzern der Produktionsmittel entstanden. Ihre Aufgabe ist die Verteidigung der existentiellen Interessen der Arbeitnehmer in allen Bereichen, wo ihre Rechte berührt werden.
...
Die katholische Soziallehre vertritt nicht die Meinung, daß die Gewerkschaften nur Ausdruck der »Klassen«-Struktur einer Gesellschaft und Teilnehmer des Klassenkampfes seien, der unvermeidlich das gesellschaftliche Leben beherrsche. Gewiß, sie nehmen teil am Kampf für die soziale Gerechtigkeit, für die berechtigten Ansprüche der Arbeitenden in den verschiedenen Berufen. Dieser »Kampf« muß jedoch als ein normaler Einsatz für ein gerechtes Gut angesehen werden: in diesem Fall für das Wohl, das den Bedürfnissen und Verdiensten der nach Berufen zusammengeschlossenen Arbeitnehmern entspricht. Es ist dies aber kein Kampf gegen andere.
...
Bei ihrem Einsatz für die berechtigten Forderungen ihrer Mitglieder bedienen sich die Gewerkschaften auch der Methode des Streiks, das heißt der Arbeitsniederlegung als einer Art von Ultimatum, das sich an die zuständigen Organe und vor allem an die Arbeitgeber richtet. Sie wird von der katholischen Soziallehre als eine unter den notwendigen Bedingungen und in den rechten Grenzen erlaubte Methode anerkannt. Auf dieser Grundlage müßte den Arbeitnehmern das Recht auf Streik garantiert werden, ohne daß ihre Teilnahme daran negative Folgen für sie nach sich zieht. ...
Ioannes Paulus PP. II, LABOREM EXERCENS

Freitag, 16. November 2012

"Tarifabschluss" für die Caritas in Baden-Württemberg

In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren Dienstgeber und Mitarbeiterseite soeben über eine erzielte "Tarifeinigung"der Caritas in Baden-Württemberg. Man verständigte sich für die "Tarifrunde 2012/2013 auf 6,3 Prozent Gehaltserhöhung in drei Stufen für alle Mitarbeitenden."
Gemeinsame Presseerklärung von DG- und DN-Seite

Wieso
Dienstgeber- und Mitarbeitervertreter darüber überein stimmen, dass ... (die Caritas damit) ... auch im Bereich der unteren Lohngruppen weiterhin an der Spitze der Vergütungsskala in der Sozialbranche bleibt
erschließt sich allerdings nicht auf Anhieb. Wie aus dem RK-Info der Mitarbeiterseite hervorgeht, bleibt die Absenkung der unteren Lohngruppen gegenüber dem TVöD nämlich mindestens bis 2016 erhalten - und die Diakonie Württemberg als wichtigster Mitbewerber hat eine Vergütungsautomatik zum öffentlichen Dienst. Etikettenschwindel in der gemeinsamen Presserklärung?

RK-Info der Mitarbeiterseite der AK


Bericht zum Fachgespräch der Grünen am 2. November 2011 von den Grünen selbst

ist jetzt veröffentlicht (und zwar hier).

In 4 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

unter dem Titel "Stolperfallen auf dem Drittten Weg" berichtet zeitzeichen - evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft - über Leiharbeiter in der Altenpflege und Prozesse um das Streikrecht - die Kirche als Arbeitgeber:
Die Kirchen in Deutschland beschäftigen nach dem Staat die meisten Menschen. Und diese arbeiten zu besonderen Bedingungen - ohne Streikrecht und mit nur begrenzter Mitbestimmung. Warum eigentlich, fragt die Journalistin Beate Willms. ....

Donnerstag, 15. November 2012

Lohndumping in Gersfeld - Diakonie Altersheim

wie ver.di Hessen aufdeckt, sollen die Löhne der Beschäftigten des Evangelischen Altenheims in Gersfeld "mittels eines Umzugs und der Umbenennung der Einrichtung" massiv verschlechtert werden.
Und ein Streikrecht als "Notwehr der Beschäftigten" soll es nach dem Willen der evangelischen Kirche und Diakonie auch nicht geben ...

Heute Abend wird bei Monitor im Ersten berichtet über:

Private Altersvorsorge: Regierungsgeschenke für Versicherungskonzerne!
Unsere Kollegin Dr. Judith Kerschbaumer, Abt. Sozialpolitik, wurde zum Thema interviewt und eine Einrichtung aus dem ver.di-Bezirk Kempten-Allgäu (Allgäu Pflege Altusried) wird voraussichtlich zu sehen sein, da auch dort großzügige Angebote zur Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter gemacht werden. Wer davon profitiert, hat Monitor recherchiert.

Heute und morgen tagt die Regionalkommission Baden-Württemberg


Am 15./16. November findet die nächste Runde der Tarifverhandlungen in der Regionalkommission Baden Württemberg statt. Nachdem die letzten beiden Runden im Juli 2012 und
September 2012 kein Ergebnis fanden und unterbrochen wurden, sind die Hoffnungen und
Erwartungen nun umso größer, einen Abschluss erzielen zu können.
siehe:
DiAG Freiburg
Aufruf der betroffenen DiAGen an die MAVen

Bischof Hofmann gegen Lohndumping

...meldet die Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats Würzburg:

Würzburg (POW) Für faire Löhne hat Bischof Dr. Friedhelm Hofmann am Dienstagabend, 13. November, bei einem Treffen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV) im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz plädiert. „Wir können keine Einrichtung erhalten, indem wir von außen billige Arbeitskräfte einkaufen“, sagte er bei der Mitgliederversammlung im Würzburger Exerzitienhaus Himmelspforten. Zugleich sprach sich der Bischof gegen ein Streikrecht für kirchliche Mitarbeiter aus, weil dies dem Charakter des diözesanen Miteinanders widerspreche, ebenso wie Aussperrungen von der Arbeitgeberseite her. „Der Wille der Bischöfe ist es, gerecht zu sein.“
weiterlesen:
Gesprächsabend mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der katholischen Mitarbeitervertretungen in Himmelspforten

Mainpost Würzburg: Wider die Sonderstellung der Kirchen

Die Würzburger Mainpost befaßt sich aus Anlaß eines Vortrags von Ingrid Matthäus-Maier an der Uni Würzburg und dem erwarteten BAG-Urteil am 20.11.2012 auf einer Sonderseite mit der rechtlichen Sonderstellung der Kirchen:
Wider die Sonderstellung der Kirchen
Kommentar: Wird auch Zeit

In 5 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Die heutige Ausgabe der "Zeit" enthält auf Seite 25 einen großen Beitrag zum Thema "Zoff im Weinberg des Herrn - Dürfen, die 1,3 Millionen Beschäftigten der Kirche streiken?..." von Kolja Rudzio.
Die Beilage "Christ & Welt" enthält nach nach Angaben von fuldainfo ein Interview mit Frank Bsirske. Link zum Interview


Ergänzend zum gestrigen Eintrag:
In der Enzyklika Laborem exercens hat
der große Papst Johannes Paul II. ... Orientierungen (gegeben), die bis heute (!) aktuell sind. Auf diesen Text, der durchaus prophetischen Wert besitzt, möchte ich auch die Bürger meiner Heimat verweisen, weil ich sicher bin, daß seine praktische Anwendung auch für die heutige gesellschaftliche Situation Deutschlands von großem Nutzen sein kann.
Benedikt XVI., Donnerstag, 14. September 2006, Internationaler Flughafen Franz Josef Strauß, München, Abschiedszeremonie

Mittwoch, 14. November 2012

In 6 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Streikrecht-ist-Grundrecht dokumentiert den Brief von Frank Bsirske an die Bundestagsabgeordneten, in dem sich auch das schöne Zitat aus Laborem Exerzens findet:
„Die modernen Gewerkschaften sind aus dem Kampf der Arbeitnehmer, der Arbeiterschaft und vor allem der Industriearbeiter, für den Schutz ihrer legitimen Rechte gegenüber den Unternehmen und den Besitzern der Produktionsmittel entstanden. Ihre Aufgabe ist die Verteidigung der existenziellen Interessen der Arbeitnehmer in allen Bereichen, wo ihre Rechte berührt werden. Die historische Erfahrung lehrt, dass Organisationen dieser Art ein unentbehrliches Element des sozialen Lebens darstellen. Das bedeutet freilich nicht, dass nur Industriearbeiter Vereinigungen dieser Art errichten können. Die Angehörigen aller Berufe können sich ihrer zur Sicherung der jeweiligen Rechte bedienen“. (Papst Johannes Paul II.: Enzyklika Laborm Exercens; 1981).

Außerdem aktuell im Blog Streikrecht-ist-Grundrecht das Flugblatt UmFAIRteilen jetzt - Einheitlicher Tarifvertrag Soziale Dienste ist machbar.
(Die Alternative ist die weitere Erosion von Arbeitsbedingungen und Vergütungen im Sozialbereich durch die weitere Ausbreitung tarifloser privater Anbieter.)

Dienstag, 13. November 2012

In 7 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Wenn die Kirchen ihre Beschäftigten verbeamten, mag ein Streikverbot gelten. Das Bundesverfassungsgericht hat aber bereits am 04.06.1985 (BVerfGE 70, 138 = NJW 1986, 367 = NZA 1986 Beil. I, 280) entschieden:
- Die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts gewährleistet den Kirchen, darüber zu befinden, welche Dienste es in ihren Einrichtungen geben soll und in welchen Rechtsformen sie wahrzunehmen sind.
- Die Kirchen können sich dabei auch der Privatautonomie bedienen, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen.
- Auf dieses findet (in Folge einer Rechtswahl) das staatliche Arbeitsrecht Anwendung
.

Dies schließt das Koalitionsrecht (Art. 9 GG) mit all seinen Auswirkungen wie dem Streikrecht mit ein.

Montag, 12. November 2012

MAV-Herbstfachtagung in Bayern

Die zweite Fachtagung für die MAV aus dem Bereich der evangelischen Kirche und der Diakonie in Bayern (am 05.11.12) stand unter dem Motto „Im Dialog mit dem Arbeitgeber Kirche bzw. Diakonie“. Ver.di hat die Fachtagung inzwischen aus gewerkschaftlicher Sicht bewertet. "klick"

In 8 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass das BAG für die beiden Verfahren gegen den Marburger.Bund und gegen ver.di einen gemeinsamen Verhandlungs- und Verkündungstermin festgesetzt hat.
Ob das nur dem medialen Interesse oder einer einheitlichen Entscheidung geschuldet ist, kann heftig diskutiert werden.
Festzustellen ist, dass die Kläger (evangelische Kirche und Diakonie) wohl in beiden Verfahren - trotz unterschiedlicher Ausgangslage - ein umfassendes und globales Streikverbot beantragt haben. Insofern könnte ein Entscheidungstenor in beiden Verfahren gleichlautend ergehen.
Die Plätze im Sitzungssaal sind übrigends schon vollständig reserviert. Es gibt keine "Platzkarten" mehr.

Sonntag, 11. November 2012

Die Kirche als Arbeitgeber - ist der sogenannte dritte Weg ein Irrweg?

...zu diesem Thema findet am 13. November, 18:00 Uhr eine Veranstaltung im Vogtshof in Hachenburg statt, die gemeinsam vom Forum für soziale Gerechtigkeit und Ver.di getragen wird.
Neben Ver.di sind Dienstgebervertreter und Dienstnehmervertreter aus Diakonie und Caritas an der Veranstaltung beteiligt.
Siehe: Veranstaltungskalender Weserkurier und WW-Kurier: Die Kirche als Arbeitgeber im Fokus

Nachtrag 16.11.2012: die Veranstaltung hat inzwischen stattgefunden, den Bericht gibt es hier


Zum selben Thema bereits 1980 Nell-Breuning SJ:
"Gelänge es der Kirche (den Kirchen), sich zu dem Entschluss durchzuringen, auch für ihre Anstalten und Einrichtungen sich des Tarifvertrgs als einer vom staatlichen Recht dargebotenen Möglichkeit "zur Wahrung und Förderung ihrer Arbeitsbedingungen" zu bedienen, dann würde(n) sie nach meiner festen Überzeugung nicht nur sich nicht das Allergeringste vergeben, sondern dürfte(n) sich davon einen hohen Gewinn an Ansehen und Vertrauen in breiten Kreisen der Arbeitnehmerschaft versprechen. - Die Unternehmerschaft hat lange gebraucht, um die hohen Vorzüge unseres Tarifvertrassystem zu begreifen, die selbstverständlich auch ihren Preis kosten. Mein dringender Wunsch ist, dass auch bei den Kirchen diese Einsicht sich bald siegreich durchsetzt."
(Oswald von Nell-Breuning SJ, Kirche(n) als Arbeitgeber (1980))

Also: eindeutig ja.

In 9 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

"Streikrecht für kirchliche Mitarbeiter - Kein Thema bei der Caritas...Bei der Caritas herrscht Frieden." war am 3. August 2012 in epdsozial zu lesen.

Die Demonstrationen am 28. September in Karlsruhe, am 26. Oktober in Frankfurt oder die geplante Demonstration am 7. Dezember 2012 jeweils vor den Tagungsräumlichkeiten der zuständigen Regionalkommissionen:
es handelt sich dabei um Friedenskundgebungen?

Samstag, 10. November 2012

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: am 7. November 2012 gab es eine Anhörung zu Arbeitnehmerrechten von Kirchenangehörigen

Anhörung vor der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht in Sachen "Sindicatul 'Pastorul cel Bun' v. Romania (no. 2330/09)"

In 10 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Morgen, Sonntag, den 11. November um 8:30 Uhr, wird auf Bayern 2 eine Sendung zum „Dritten Weg“ ausgestrahlt. In dieser Sendung wird auch ein Interview mit Dominik Schirmer zum kirchlichen Arbeitsrecht enthalten sein.

Wer am Sonntag keine Zeit hat, weil er Dienst hat oder in der Kirche ist, kann die Sendung auch hier herunterladen und anhören:
Podcast - Evangelische Perspektiven
Siehe auch hier mit weiteren Informationen:
Bayern2 Evangelische Perspektiven

(Die Sendung steht bereits seit dem 4. November zur Verfügung; am 11. November wird sie im Radio gesendet, Internetnutzer müssen nicht so lange warten).



Freitag, 9. November 2012

Gewerkschaftliches Zutrittsrecht zu Einrichtungen der Diakonie

Für die praktische Arbeit in den Einrichtungen der Caritas und Diakonie ist nicht nur das Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht zum Streikrecht von entscheidender Bedeutung, sondern auch das vom 11. Dezember zum gewerkschaftlichen Zutrittsrecht in kirchlichen Einrichtungen.
Denn es muss uns Beschäftigten nicht nur um Rechte, sondern auch um die praktische Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Rechte gehen.
Mehr dazu unter www.bundesarbeitsgericht.de/termine/dezembertermine

In 11 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Nach Art. 6 Ziff. 4 Europäische Sozialcharta (ESC) besteht „das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten“. Die ESC ist eine von Deutschland eingegangene Verpflichtung, an der die Gerichte ebenso gebunden sind wie der Gesetzgeber, der die in der ESC eingegangenen Verpflichtungen in innerstaatliches Recht umzusetzen hat.

Donnerstag, 8. November 2012

Loyalitätsverpflichtungen - heute Abend: Panorama

Die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts haben drei wesentliche Teile:
1. die Loyalitätsverpflichtungen und die Behandlung von Verstößen dagegen
2. das Recht der innerbetrieblichen Mitbestimmung
3. das kollektive Arbeitsvertragsrecht - die Verweigerung von Tarifverträgen

Alle diese Themenbereiche geraten zunehmend in die öffentliche Diskussion.
Heute Abend wird das Politmagazin Panorama dem 1. Thema einen Beitrag widmen.

In 12 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Der humanistische Pressedienst widmet dem Thema einen ausführlichen Artikel und berichtet am 06.11.2012 · Nr. 14277 unter dem Titel "Fachgespräch - Kirchliches Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert" von der Fachtagung der Partei "DIE GRÜNEN" in Berlin.

Dienstag, 6. November 2012

Montag, 5. November 2012

Die Streitzeit von morgen...

 befasst sich mit dem Thema "Gute Pflege hat ihren Preis"
Und verlinkt ist ein Gespräch vom Sommer diesen Jahres zwischen Matthias  Jena und Michael Bammessel: Matthias Jena wirft Diakonie und Caritas vor, durch die Verweigerung eines Tarifvertrags zum Dumpingwettbewerb in der Pflegebranche beizutragen.

In 15 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Heute findet um 13 Uhr im Caritas-Pirckheimer-Haus, Königstr. 64, 90402 Nürnberg eine Fachtagung unter dem Titel
Dialog mit dem Arbeitgeber Kirche
statt. Bei der Veranstaltung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di werden der Präsident der Diakonie Bayern, Michael Bammessel, und ver.di-Fachbereichsleiter Dominik Schirmer mit Mitarbeitervertretern aus ganz Bayern diskutieren.

Sonntag, 4. November 2012

In 16 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

In Caritas-Kreisen wird gerne behauptet, der 3. Weg würde zu besseren Ergebnissen führen als der 2. Weg. Wenn dem so ist, müssten das doch auch die Caritas-Beschäftigten erkennen und man könnte die Frage 2. oder 3. Weg getrost der demokratischen Entscheidung der Beschäftigten überlassen?

Samstag, 3. November 2012

Die Angst der Dienstnehmer vor Tarifverträgen


Die Kirchenzeitung des Bistums Speyer berichtet unter dem Titel "Der Streik und der Dritte Weg"  über die Juristentagung am 25. Oktober 2012 in Tübingen zum kirchlichen Arbeitsrecht.

In 17 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Katechismus der Katholischen Kirche:
2435 Streik ist sittlich berechtigt, wenn er ein unvermeidliches, ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt. Er wird sittlich unannehmbar, wenn er von Gewalttätigkeiten begleitet ist oder wenn man mit ihm Ziele verfolgt, die nicht direkt mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen oder die dem Gemeinwohl widersprechen.


Soweit der Katechismus. Dass das Streikrecht nicht für Caritas-Beschäftigte gilt, ist dem Katechismus nicht zu entnehmen.

Freitag, 2. November 2012

ARBEITGEBERVERBAND „RETTUNGSDIENST BAYERN“ IST GEGRÜNDET!

im Oktober wurde der Arbeitgeberverband „Rettungsdienst in Bayern“ als eingetragener Verein gegründet. Gründungsmitglieder des Vereins waren das Bayerische Rote Kreuz (BRK) sowie zahlreiche der rechtlich selbständigen Gliederungen des Arbeiter- Samariter-Bundes (ASB) in Bayern.
Es wurde ein Vorstand gewählt und ein Tarifausschuss gebildet. Damit sind arbeitgeberseitig die Voraussetzungen erfüllt, um einen Branchentarifvertrag für den Rettungsdienst in Bayern zu verhandeln.
ZIEL: EIN ALLGEMEINVERBINDLICHER BRANCHENTARIFVERTRAG

Quelle: Pressemitteilung ver.di Bayern

Verhandlungsstand AWO Bayern:

Am Ende des 5. Verhandlungstermins zwischen dem Arbeitgeberverband (AGV) AWO und ver.di wurde ein Verhandlungsstand erreicht, der nun den ver.di Mitglieder im Bereich des TV AWO Bayern schriftlich vorgelegt wird mit der Frage, ob sie mit diesem Ergebnis einverstanden sind.
Mit diesem Ergebnis ist – da ist sich die Verhandlungskommission einig – der Spielraum für bessere Ergebnisse am Verhandlungstisch „ausgereizt“. Deshalb sind nun die ver.di-Mitglieder am Zug!
Quelle: Pressemitteilung ver.di Bayern

In 18 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

siehe: Terminvorschau des BAG

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Christoph Fleischmann: Diakonie im rechtsfreien Raum aus dem aktuellen Heft "Die Blätter"