Montag, 31. Oktober 2016

Einladung zur Fachtagung Altenpflege

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben bereits die Fachtagung Altenpflege vor einigen Wochen beworben. Nachdem aber noch Plätze frei sind, möchten wir auf sie nochmals aufmerksam machen und herzlich zur Fachtagung einladen.

Folgende Themen haben wir in unserer Fachtagung vorgesehen:

· Welche Rahmenbedingungen müssen sich „wie“ ändern, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern?
Referenten: Fachkommission Altenpflege

· Pflegestärkungsgesetz II: Auswirkungen und Herausforderungen für die Leistungserbringer und das Personal
Referenten: Timo Balmberger (Dipl.-Kfm., zertifizierter Rating-Analyst, zertifizierter Mediator und Mitarbeiter von BAB)

· Pflegesatzverfahren in der stationären Pflege in Bayern
Referentin: Alexandra Krist (Bereichsleiterin Pflegeversicherung der AOK Bayern)

Die Fachtagung findet statt:

Mittwoch, den 23. November 2016
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 16.00 Uhr

In der AOK Bayern
Saal Bavaria, 7. Stock
Carl-Wery-Straße 28
81739 München

Anmeldungen und Rückfragen bitte an das DGB Bildungswerk Bayern (brunhilde.linortner@bildungswerk-bayern.de).


Diese Einladung darf gerne weiter verschickt werden.

Sonntag, 30. Oktober 2016

Sonntagsnotizen: Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben

In dieser Woche hat das Statistische Bundesamt per Pressemitteilung  aktuelle Zahlen zum Tarifbindung von Beschäftigten vorgelegt. Der Blog Aktuelle Sozialpolitik fasst die Ergebnisse prägnant zusammen und verweist auf ergänzende Informationen, des IAB, die eine abnehmende Tarifbindung dokumentieren.

Die kürzlich veröffentlichte Caritasstatistik weist für das Jahr 2014 folgende Beschäftigungszahlen aus:
       Beschäftigte        Vollzeitäquivalente
2010     559526 387371
2012     590401 406801
2014     617193 419080

Die Anzahl der Stellen ist von 2010 bis 2014 um insgesamt 10,3 %, die der Vollzeitäquivalente um immerhin noch 8,2 % angestiegen.

Auch ein Blick in die IAB-Statistiken über die Beschäftigten ohne Tarifbindung in spezifischen Branchen ist nicht uninteressant. Statistiken gibt es für 2010 und 2014: 

Veränderungen des Anteils der Beschäftigten ohne Tarifvertrag
  • Gesundheits- und Sozialwesen Deutschland: von 32 auf 44 %
  • Gesundheits- und Sozialwesen alte Bundesländer: von 30 auf 42 %
  • Gesundheits- und Sozialwesen neue Bundesländer: von 48 auf 56 %
  • Gesundheitswesen Deutschland: von 25 auf 44  %
  • Gesundheitswesen alte Bundesländer: von 23 auf 42 %
  • Gesundheitswesen neue Bundeslädner: von 35 auf 56 %
  • Sozialwesen Deutschland: von 44 auf 51 %
  • Sozialwesen alte Bundesländer: von 40 auf 48 %
  • (Sozialwesen neue Bundesländer: keine Zahlen verrfügbar)   
Welche Zusammenhänge hier bestehen, könnte man vielleicht bei passender Gelegenheit tatsächlich einmal intensiver betrachten. Sicher spielt der Anteil der privaten Anbieter, die Tarifverträge verschmähen bzw. ihren Beschäftigten vorenthalten eine wesentliche Rolle. 

Aber nicht unterschlagen sollte man die Anhänger des 3. Wegs, die, zumal bei der Caritas, von den Ergebnissen des 2. Weges im öffentlichen Dienst profitieren und auch profitieren wollen, gleichzeitig aber nichts dafür tun, dass diese Grundlage gestärkt wird und die Beschäftigten das Ideal der Solidarität auch in ihrer Rolle als Arbeitnehmer realisieren und Verantwortung für Tarifverträge übernehmen!

c.



Samstag, 29. Oktober 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Wahlen zur AK Caritas am komenden Montag enden werden. Die Dienstgeberseite betrachte die zu erwartenden Ergebnisse sehr entspannt, weil die Ergebnisse des 3. Weges der Caritas nicht von den beteiligten Akteuren und gewählten Vertretern abhängig seien, sondern von einer Struktur, die sicherstelle, dass eine regional differenzierte Gestaltung der Caritasvergütungen erfolge, die das Niveau des öffentlichen Dienstes allenfalls manchmal berühre, nie aber überschreite.
Auch unterhalb des Tarifniveaus des öffentlichen Dienstes eröffneten sich zahlreiche Möglichkeiten eine große Vielfalt der regionalen und branchenspezifischen Vergütungen zu schaffen. Der Umstand, dass die Caritas ihre Beschäftigten überall mit echtem Geld vergüte, erlaube es zudem, die AVR Caritas den Titel "Flächentarif" zuzuerkennen, der bundesweit einzigartig sei.

Vorletztes Gerücht


Freitag, 28. Oktober 2016

Gutes Tarifverhandlungsergebnis in der Evangelischen Stadtmission Heidelberg

Geht doch: ver.di erreicht mit den Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer*innen der evangelische Stadtmission Heidelberg das Niveau des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst. Ein Ergebnis, dass sich auch viele Beschäftigte der Diakonie in Baden und darüber hinaus wünschen. Ein wichtiges Signal auch in Richtung Bundesdiakonie.Es geht um Aufwertung sozialer und pflegerischer Arbeit und nicht um Abwertung, so wie es viele Diakonieunternehmen derzeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland vorhaben.






meldete gestern, am 27. Oktober 2016,  www.streikrecht-ist-grundrecht.de


Donnerstag, 27. Oktober 2016

Bundesteilhabegesetz - Demo der Lebenshilfe am 7. November 2016 in Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Landesfachkommission Behindertenhilfe hält den Protest an dem vorgesehenen Bundesteilhabegesetz für dringend nötig.

Deshalb bittet sie, dass sich Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen an ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten wenden, um auf unsere Kritik hinzuweisen.

Und die Fachkommission möchte auf die Demo der Lebenshilfe am 7. November 2016 in Berlin aufmerksam machen und für diese Demo werben. Mehr dazu im Internet unter: https://www.lebenshilfe.de/bthg/demo/demo-index.php

Mit kollegialen Grüßen

Lorenz Ganterer
Gewerkschaftssekretär
ver.di Bayern
Landesfachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Schwanthalerstr. 64
80336 München
Telefon: 089-59977-1031
Telefax: 089-59977-1039
Email: lorenz.ganterer@verdi.de

Mittwoch, 26. Oktober 2016

Tarifvertrag Entlastung - der Schlüssel ist: mehr Personal!

Das Thema betrifft alle Träger, egal ob kommunal, privat oder kirchlich
Ver.di will in den Krankenhäusern für Entlastung sorgen. Die Arbeit aller Berufsgruppen hat die Grenzen aller Überschritten.
Es geht um Dich!

Wir wollen ein deutliches Signal setzen, dass es jetzt los geht.
Auftaktveranstaltungen in Bayern:

am 18. November 2016,
von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
im Gewerkschaftshaus Nürnberg, im Raum Burgblick, 7. OG, Kornmarkt 5-7,
90402 Nürnberg
mit Heike von Gradoleskwi-Ballin

und 

am 25. November 2016,
von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Hansa  Haus München, Brienner  Straße  39,
80333 München
mit Sylvia Bühler

Dienstag, 25. Oktober 2016

Veranstaltungshinweis: Krankenhausversorgung: Ist das Patientenwohl der Maßstab? Veranstaltung am 27.10.2016, 17:30 Uhr im Klinikum Schwabing

Krankenhausversorgung: Ist das Patientenwohl der Maßstab?
Ethikrat kritisiert verschlechterte Arbeitsbedingungen im Krankenhaus Veranstaltung am 27.10.2016, 17:30 Uhr im Klinikum Schwabing

Der zunehmende betriebswirtschaftliche Druck im Krankenhaussektor wirft immer mehr Fragen nach den handlungsleitenden Maßstäben in der Krankenhausversorgung auf. Der Pflegenotstand und die Ökonomisierung der Patientenversorgung stehen exemplarisch für diese kontroverse Diskussion.

Auch der Deutsche Ethikrat hat sich in diese Diskussion eingeschaltet. Prof. Dr. med. Dr. phil. Thomas Heinemann, der Autor der Stellungnahme, wird diese

am Donnerstag, den 27. Oktober 2016, um 17:30 Uhr
im Klinikum Schwabing, Kölner Platz, Ärztecasino, 1. Stock im Haus 20,

vorstellen. Mit ihm diskutieren Nico Stumpfögger, Branchenleiter Gesundheit in der ver.di Bundesverwaltung, der die ver.di-Forderung nach einer gesetzlichen Stellenbemessung erläutern wird, und Mario Ranieri, Leiter Krankenhäuser/Reha der AOK Bayern.

Beschäftigte aus dem Gesundheitsbereich, Patienten und andere Interessierte haben die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, die unterschiedlichen Positionen kritisch zu beleuchten, Perspektiven aufzuzeigen und Forderungen an den Gesetzgeber zu formulieren. Diese Veranstaltung ist Teil der ver.di-Kampagne ‚Entlastung durch Tarifvertrag‘ die vom KAB Bezirksverband München e. V. unterstützt wird.

Hier ist der Link zur Stellungnahme des Ethikrates:
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-patientenwohl-als-ethischer-massstab-fuer-das-krankenhaus.pdf


Und hier der Link zur ver.di-Kampagne ‚Entlastung durch Tarifvertrag‘:  https://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifvertrag-entlastung





Edit:
Papst Franzisku‏@Pontifex_de "twitterte" heute:
Heute ist es dringender denn je, dass sich Politik und Wirtschaft in den Dienst des Lebens stellen.

Montag, 24. Oktober 2016

Veranstaltungshinweis: Workshop "Kirchliches Arbeitsrecht in der Kritik" am 12. November 2016, 15:00-18:00 Uhr in München


Kirchliches Arbeitsrecht in der Kritik: Weg mit dem diskriminierenden Arbeitsrecht bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden!

Zu diesem Thema haben die beiden ReferentInnen Corinna Gekeler und Berno Schuck-Witsch zugesagt.

Corinna Gekeler, Diplom-Politologin ist Autorin von “Loyal dienen” (Alibri-Verlag, 2013) In dieser Studie stellt sie fest: Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen müssen auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit und andere Grundrechte verzichten; außerdem belegt sie die Bandbreite und Auswirkungen der kirchlichen Diskriminierungspraxis: Abgelehnte Bewerbungen, Druck auf MitarbeiterInnen, eingeschränkte Aufstiegschancen und Kündigungen.
Durch aktuelle Urteile sieht sie Bestätigung, dass die deutschen Sonderrechte für kirchliche Einrichtungen auf den europäischen Prüfstand gehören, weil sie von der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz abweichen. Zudem weist sie nach, dass Deutschland damit gegen die UN- Antirassismuskonvention verstößt.

Hr. Berno Schuck-Witsch ist Gewerkschaftssekretär in der ver.di Bundesverwaltung im Fachbereich 3,Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen. Er ist Autor von „zwischen konkurrenz und kreuz – kommt bei diakonie & caritas das soziale unter die räder? (VSA Verlag Hamburg, 2015). Er vertritt die gewerkschaftliche Position, dass Tarifverträge besser schützen, als kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien; der 3. Weg sei eine Art „gemeinschaftliches Betteln“.

Sonntag, 23. Oktober 2016

Sonntagsnotizen: Caritas-Generalsekretär Georg Cremer über Armut in Deutschland

Prof. Cremers "Armut in Deutschland" ist eine anregende Lektüre. Wer  zunächst vermutet hat, dass Cremer nur seine bekannte Polemik gegen vermeintliche Empörungskulturen (FAZ: "Entpört euch!") und Armutskandalisierungsrituale (Süddeutsche: "Es wäre völlig abstrus, Kalkutta mit Deutschland zu vergleichen") vertieft, sieht sich bei der Lektüre dann doch positiv überrrascht.
Cremer treibt merklich auch die Konkurrenz um die mediale Aufmerksamkeit bei dieser Thematik um (die vornehmlich in den Fußnoten mit Ullrich Schneider, Christoph Butterwegge oder auch Oliver Nachtwey geführt wird), aber im Wesentlichen ist das Buch doch auch engagiertes, sachkundiges Plädoyer für eine nüchtern zu führende, handlungsbezogenere Debatte. Im Zentrum des Buches steht eher nicht die Kritik an kritischen Aspekten der öffentlichen Wahrnehmung von Armut (auch wenn es die Medien so suggerieren - Tagesspiegel: "Caritas-Chef warnt vor Skandalisierung"), sondern der analytische (und auch warmherzige) Blick auf die realen Verhältnisse und die Frage, wie die Verhältnisse verbessert werden könnten.
Cremer bezieht sich in wichtigen Passagen seines Buches auf sozialphilosophische Gedanken von Armartya Sen und legt hier den Fokus auf das Prinzip der Befähigungsgerechtigkeit, auf das eine vernünftige Sozialpolitik nicht verzichten könne.
Zum 3. Weg der Kirchen schweigt das Buch (wenn davon die Rede ist "...erzeugt eine Fülle falscher Anreize, die zur Ausbeutung der Solidarität der anderen führen und damit dazu beitragen, die Solidaritätsbereitschaft zu untergraben", geht es nicht um den 3. Weg der Kirchen, sondern um ein "System sozialer Sicherung, das nicht auf Eigenverantwortung setzt").
Im Interview mit dem Deutschlandfunk im September 2016  beantwortet Cremer die Frage

Florin: Bezahlt die Caritas gerecht?

Samstag, 22. Oktober 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die in der kommenden Woche abgeschlossenen AK-Wahlen gut ausgehen. Durch die Wahlen seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterer befriedet, durch die Einbeziehung der Gewerkschaften die Gewerkschaften sowie das Bundesarbeitsgericht und durch das 3/4-Quorum für substantielle Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission, das von die Wahlen nicht berührt wird, die Dienst- Arbeitgeber der Caritas.
Beide Seiten der AK seien auch begeistert, dass sie keine Arbeitskämpfe führen müssten, man habe darin im Übrigen auch gar keine Übung.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 21. Oktober 2016

Fünf Jahre nach Magdeburg: "Gewerkschaften herzlich willkommen?"

Vor fünf Jahren hat die Zentral-KODA in der "Magdeburger Erklärung" verkündet, dass der kirchliche Sonderweg sehr gut (und viel besser) ohne die Gewerkschaften auskommt.
Aus gewöhnlich nicht unterrichten Kreisen ist nun zu vernehmen, dass die Mitarbeiterseite der bayerischen Regionalkoda die Gewerkschaften in ihren Reihen herzlich willkommen heißt.

Donnerstag, 20. Oktober 2016

5 Jahre Magdeburg - in ökumenischer Gegnerschaft zu Gewerkschaften und Tarifverträgen

Unter dem Titel "Wort und Tat bei EKD und Diakonie" befasst sich Streikrecht-ist-Grundrecht mit den diakonischen Versprechungen zur "solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts".

Fünf Jahre nach der EKD Synode 2011 in Magdeburg zum Arbeitsrecht der Kirchen hat ver.di eine Bestandsaufnahme veröffentlicht.
Fazit: Kaum etwas geschehen. Die Forderungen der EKD finden kaum Gehör in diakonischen Unternehmen.





Auch wir Katholiken können einen Blick auf 5 Jahre Magdeburg werfen, genauer: auf die Magdeburger Erklärung, die am 10. November 2011 (in ökumenischer Solidarität gegen die katholische Soziallehre) verabschiedet wurde und die von der Mitarbeiterseite der Zentral-Koda offensichtlich zu den wichtigsten Ereignissen der vergangenen 5 Jahre gezählt wird.

In der Magdeburger Erklärung der Zentral-KODA
zur aktuellen Diskussion über den Dritten Weg der Kirchen im Arbeitsrechtsregelungsverfahren heißt es unter anderem:



Das kirchliche Arbeitsvertragsrecht ist im Vergleich zu den auf dem Wege des staatli­chen Tarifrechts gefundenen Regelungen ein gleichwertiges Vertragsrecht.

Mittwoch, 19. Oktober 2016

Dritte Pflegemindestlohn-Kommission: ver.di fordert umfassende Mindestlohnregelungen für Pflegebeschäftigte

Vor dem Auftakt der konstituierenden Sitzung der Dritten Pflegemindestlohn-Kommission am heutigen Mittwoch (19. Oktober 2016) fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine deutliche Anhebung der Mindestlöhne. "Wir erwarten, dass die Pflegemindestlohn-Kommission endlich alle Möglichkeiten ausschöpft, die das Entsendegesetz bietet", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Dienstag. Die An-hebungen müssten der Belastung und der hohen Verantwortung der Beschäftigten Rechnung tragen und dürften sich nicht allein auf die Festlegung einer Mindestvergütung für Pflegehilfskräfte beschränken. Die geltende Mindestlohn-Verordnung läuft am 31. Oktober 2017 aus.
ver.di fordert unter anderem die Festlegung von Mindeststundenlöhnen nicht nur für Pflegehilfskräfte mit mindestens 12,50 Euro pro Stunde, sondern auch für examinierte Altenpflegerinnen, die mindestens 15,50 Euro erhalten sollen. Bei einer Zusatzqualifikation, zum Beispiel für Palliativpflege, sollen mindestens 16,50 Euro bezahlt werden. Darüber hinaus fordert ver.di unter anderem einen Überstundenzuschlag von 30 Prozent, Erholungsurlaub von mindestens 30 Tagen und bei regelmäßiger Schichtarbeit 33 beziehungsweise bei regelmäßiger Nachtarbeit 36 Urlaubstage. Zudem soll es ein Urlaubsgeld von 2.500 Euro geben und die überfällige Ost-/Westangleichung realisiert werden.
Am besten für die Branche sei ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag, der sämtliche Arbeitgeber zu fairen Arbeitsbedingungen verpflichten würde. "Das scheitert bislang an der fehlenden Unterstützung der kirchlichen Arbeitgeber", bedauerte Bühler. Vor allem aber verweigerten die privaten Pflegekonzerne ihren Beschäftigten einen Schutz durch Tarifverträge. Die meisten Tarifauseinandersetzungen in der Altenpflege seien heftig und langwierig. Oft müsse der Arbeitgeber erst durch Streiks an den Verhandlungstisch gezwungen werden. Mit "Häuserkämpfen" sei die Altenpflege tariflich nicht zu regulieren. An einer Mitwirkung in der Pflegemindestlohn-Kommission führe deshalb kein Weg vorbei, betonte Bühler.

Quelle: http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen

PS. Welche Erwartungen die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, insbesondere die Caritas an die Mindestlohnkommission haben, ist uns nicht bekannt. Die "paritätisch, im Konsens" festgelegten Vergütungen in den AVR Caritas müssten zumindest im Osten sowohl für Pflegehilfs- als auch für Fachkräfte angehoben werden, wenn 12,50 € für Pflegehilfskräfte bzw. 15,50 € für Pflegefachkräfte realisiert werden. Denn die Caritas-Vergütungen beginnen im Osten bei 10,59 € (Pflegehilfskräfte) und 12,36 € (Pflegefachkräfte).
Der aktuelle Pflegemindestlohn liegt derzeit bei 9,75 € im Westen und 9,00 € im Osten.

Montag, 17. Oktober 2016

Pflegestärkungsgesetz: Koalition packt Personalmangel nicht an

Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Dritten Pflege- stärkungsgesetz (PSG III) bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Kritik am Umgang der Regierung mit dem Problem des Personalmangels in der Pflege.

Leiharbeit und Werkverträge: Anhörung im Bundestag

Heute findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur geplanten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie in diesem Zusammenhang stehenden Anträgen der Linken und der Grünen statt. Die schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung gibt es hier: Materialzusammenstellung zur Anhörung.

Die geplanten Änderungen betreffen auch die Kirchen, ihre Arbeitsrechtssysteme sowie ihre Wohlfahrtsverbände. Der eigentlich zuständige Arbeitsrechtsausschuss ("ARA") der Zentral-KODA ("Zentrale Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsrechts"), der deren politischen Arm darstellt wurde offensichtlich weder eingeladen noch hat er eine Stellungnahme von sich aus abgegeben. Die Interessen der kirchlichen Arbeits- Dienst- und Gesetzgeber werden möglicherweise von Prof. Gregor Thüsing (stv. vorsitzender Richter am Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgericht Hamburg) vertreten.

Vorgesehen ist wohl, dass den Kirchen die bisherigen Privilegien erhalten bleiben, bzw. diese bestätigt werden, weil der Gesetzgeber offenbar der Auffassung ist, dass die weltliche Tarifverträge und weltliche Mitbestimmungsregelungen schlecht (bzw. aus Dienstgebersicht gut) plagiierenden Arbeitsvertragsregelungsordnungen und Mitarbeitervertretungsordnungen und -gesetze, dem was der säkulare Staat den Arbeitnehmern an Schutznormen zugesteht, gleichwertig ist.

Interessant ist ja immer, dass die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände von den Möglichkeiten, die das säkulare Recht vorsieht (z.B. Leiharbeit, Werkverträge), nur zu gerne Gebrauch machen, dort aber, wo es um die Schutz- und Beteiligungsrechte der Beschäftigten geht, gerne elegante Wege sucht und findet, diese so zu gestalten, dass auch Dienstgeber damit leben können. (Und das säkulare Recht, wie die Unternehmensmitbestimmung wird gelegentlich auch in den höchsten Tönen gelobt um sie im eigenen Bereich den Beschäftigten vorenthalten.

So finden im aktuellen Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit Betriebs- und Personalräten Erwähnung, nicht aber Entsprechungen im Zusammenhang mit den kirchlichen Ordnungen. Vielleicht wäre die Sache schnell erledigt, wenn die Nutzung von Leiharbeit und Werkverträgen nur denen erlaubt wird, die ihrerseits die Bildung von Betriebsräten erlauben?

Wie auch immer, ob weltlich oder kirchlich: Arbeitgeber können den geplanten Änderungen offensichtliche gelassen entgegensehen:

Radio Bremen zum Them: Viel Gesetz und kaum Auswirkung auf Leiharbeit


Sonntag, 16. Oktober 2016

Sonntagsnotizen: Bertelsmann-Studie zu Pflegekosten und Vergütungen in der Pflege - wir betrachten die Folgen

"Pflegekosten übersteigen oft Einkommen von Senioren" bzw. "Heimplatz für Ostdeutsche bezahlbarer" sind die Titel von DPA-Meldungen, die in der vergangenen Woche die Runde durch den kompletten deutschen Blätterwald über die Augsburger Allgemeinen, Bild, über die Frankfurter Neue Presse und die Schwäbische Zeitung bis hin zur Welt gemacht haben:

"In weiten Teilen Deutschlands kostet ein Heimplatz mehr als Senioren sich leisten können. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung übersteigt der Eigenanteil in fast der Hälfte aller Städte und Kreise (44 Prozent) das durchschnittliche Haushaltbudget der über 80-Jährigen."

hieß es da. Professionelle Pflege kostet 88 Euro pro Tag in Zwickau und 153 Euro pro Tag in Köln. Ausgerechnet wurde fleißig, wieviele Tage sich pflegebedürftige Senioren mit durchschnittlichem Einkommen die Pflege in welchem Landkreis leisten können (die Spanne reicht von 208 vorzugsweise im Westen bis zu 497 Tagen vorzugsweise im Osten).

Samstag, 15. Oktober 2016

Demonstration für ein solidarisches Miteinander und gegen das geplante Ausgrenzungsgesetz am 22. Oktober 2016 in München

Menschen aus anderen Nationen gehören für uns in Betrieb und Gewerkschaft zum Alltag.
Das solidarische Miteinander leben wir tagtäglich: Unsere „Leitkultur" heißt Humanität und Solidarität. Deswegen ist es nur folgerichtig, wenn ver.di sich klar gegen das von der Bayerischen Staatsregierung geplante Ausgrenzungsge­ setz stellt. Denn was hier unter dem irreführenden Label "Integrationsgesetz" auf­ getischt wird, hat nichts mit Integration zu tun. Statt einer positiv gestalteten Ein­ gliederung hat es ebenso wie das bereits verabschiedete Bundesintegrationsge­ setz als Schwerpunkte das Spalten der Gesellschaft sowie die Abwehr und das Fernhalten von Immigranten. Beide Gesetze sind deshalb vollständig verfehlt und In ihrem Ansinnen sogar schädlich. Alle Experten haben sich folgerichtig in der Landtagsanhörung zu dem geplanten Gesetz deutlich dagegen ausgesprochen.

ver.di Bayern ist deswegen Teil des Bündnisses gegen das bayerische Ausgren­ zungsgesetz. Bereits bei der ersten Demonstration im Junihaben wir aktiv teilge­ nommen. Nun steht eine weitere Demonstration an:

Bayernweite Demonstration gegen das Ausgrenzungsgesetz 
am Samstag,den 22. Oktober,12 Uhr
Start DGB-Haus München


Freitag, 14. Oktober 2016

Caritas-Präsident Neher: Wider den Populismus in der Flüchtlingspolitik

Caritas-Präsident Peter Neher warnt vor Populismus und fordert eine sachliche Debatte in der Flüchtlingspolitik. In einer Demokratie gebe es keine andere Möglichkeit, als Fakten zu präsentieren und zu diskutieren. Zur Versachlichung gehöre, die in der Gesellschaft vorhandenen Sorgen und Ängste aufzunehmen, ohne sie jedoch zu verstärken.

"Selten führte ein Thema wie die aktuelle Flüchtlingssituation zu einer so starken gesellschaftlichen Polarisierung. Dies zeigt sich auch in einer Verrohung der Sprache, die mit einem besorgniserregenden Anstieg der Gewaltbereitschaft zusammenkommt. Es ist Aufgabe der Politik, der Kirchen und der Zivilgesellschaft, die anstehenden Debatten um die Integration der Flüchtlinge ohne Scheuklappen zu führen, ernsthaft und sachlich", fordert Neher zum Abschluss der Delegiertenversammlung, die heute Mittag in Köln zu Ende gegangen ist.

"Klar ist aber, dass Hass und Übergriffe niemals geduldet werden können", betont Neher. Es müsse deutlich gemacht werden, dass eine vielfältige Gesellschaft ein Gewinn sei, ohne dass dies bedeute, dass alles einfach sein werde.

[...]
Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung DCV vom 13. Oktober 2016

Mittwoch, 12. Oktober 2016

Plöner Erklärung 2016 gegen Outsourcing

Neben der "Hamburger Erklärung für Lohngerechtigkeit" vom 14. September hat die DiAG MAV
Hamburg auf ihrer Mitgliederversammlung am 13.-14. September 2014 in Plön eine weitere Erklärung verabschiedet, die sich gegen die Ausgliederung (Outsourcing) von MitarbeiterInnen aus kirchlichen Einrichtungen wendet.
Unter anderem heisst es:

"Immer wieder waren und sind auch heute MitarbeiterInnen katholischer Einrichtungen im Erzbistum Hamburg davon betroffen, dass sie aus ihrer Einrichtung ausgegliedert wurden bzw. ausgegliedert werden sollen,

  • indem ihr Aufgabenbereich an eine Tochtergesellschaft übertragen wird. Da solche Servicegesellschaften die Grundordnung nicht anerkennen und damit nicht den Tarifbedingungen des Dritten Weges unterliegen , arbeiten die MitarbeiterInnen hier zu schlechteren Bedingungen mit deutlich niedrigerem Verdienst und fehlenden sozialen Leistungen. 
  • indem der Aufgabenbereich an ein privatwirtschaftliches Unternehmen abgegeben wird. Den MitarbeiterInnen der Einrichtung wird in diesem Fall gekündigt.

Dienstag, 11. Oktober 2016

Veranstaltungshinweis: Veranstaltung "Personal" des 'Bündnis für Gute Pflege' am 10. November 2016 ab 13:00 Uhr in Berlin

Für mehr Personal in der Pflege – jetzt

Die erfolgreiche Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum  1.  Januar 2017 setzt genügend gut qualifiziertes Pflegepersonal voraus. Denn gute personelle Strukturen sind eine wichtige Voraussetzung für die hohe Versorgungsqualität pflegebedürftiger Menschen.

Bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen

Unsere Forderungen:

  • Tarifliche Entlohnung für alle Beschäftigten in der Altenpflege.
  • Angemessene Personalausstattung in der vollstationären Pflege. Diese Ausstattung ist durch die Pflegekassen zu finanzieren, sie darf nicht zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner gehen.
  • Auszubildende dürfen nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden.
  • Eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung. Versicherte dürfen nicht einseitig finanziell stärker belastet werden.
  • Die Prüfung, ob die Kosten der Behandlungspflege bei Pflegebedürftigkeit grundsätzlich von der Krankenversicherung (SGB V) getragen werden müssten.


Eine Übergangslösung für mehr Personal
Ein Personalbemessungsinstrument bis 2020 zu entwickeln, reicht bei weitem nicht aus. Wir fordern bis dahin, mindestens den gegenwärtig höchsten Personalrichtwert der Bundesländer für ganz Deutschland festzuschreiben. Mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 müssten pauschal zusätzliche Vollzeitstellen für jede Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel im aktuellen hamburgischen Landesrahmenvertrag. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Mehraufwand bei der Umsetzung hin zu mehr Selbstständigkeit nicht nur finanziell sondern auch personell hinterlegt ist.

Quelle: Positionspapier des "Bündnis für Gute Pflege"
Veranstaltungsflyer zur Veranstaltung

Montag, 10. Oktober 2016

Bayerische Aufsichtsbehörden: Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz gelten auch für den Rettungsdienst in Bayern

Bayerische Aufsichtsbehörden: Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz gelten auch für den Rettungsdienst in Bayern

Auch im Rettungsdienst müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze sowie Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Bayerische Gewerbeaufsicht sowie die Staatsministerien für Arbeit und Soziales (StMAS) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) legen eine „unmissverständliche Handreichung vor, die arbeitgeberseitig nicht mehr ignoriert werden kann“, so Robert Hinke, ver.di-Fachbereichsleiter für Gesundheit und Soziales in Bayern.

Diese Klarstellung war notwendig, da im Rettungsdienst nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di zunehmend gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird. Zu den gravierendsten Dauerproblemen zählt Hinke die Nichteinhaltung von Pausenzeiten, täglichen Höchstarbeitszeiten und vorgeschriebenen Ruhezeiten: „Berechtigte Kritik unserer Personal- und Betriebsräte beantworteten etliche Arbeitgeber mit fragwürdigen bis kruden Rechtsauslegungen, mitunter offener Ignoranz für die Belange der Beschäftigten. Dass hierdurch die vom Rettungsdienst zu versorgenden Patienten gefährdet werden könnten, kam meist erst gar nicht in den Blick.“

Sonntag, 9. Oktober 2016

Sonntagsnotizen: "Der Dritte Weg der Päpste - die Wirtschaftsideen des Vatikan"

Unter diesem Titel haben Prof. Dr. Frambach (Professor für Volkswirtschaftslehr an der Universität Wuppertal) und Dr. Daniel Eissrich (Bundesbankdirektor der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main) das "Spannungsfeld" von Ökonomie und Kirche, genauer die Wirtschaftsideen des Vatikans anhand der päpstlichen Sozialenzykliken und im Kontext der historischen Situation von der Entstehung von "Rerum novarum" (19. Jhdt.) bis zu "Laudato si'" von Papst Franziskus analysiert

Samstag, 8. Oktober 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass das Tarifvertragsgesetz den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden den Abschluss von Tarifverträgen verwehrt. Denn Vertragsparteien können nur Gewerkschaften und Arbeitgeber sein. Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände haben aus eben diesem Grund die Arbeitgeber aus ihrer Sphäre verbannt und sie durch Dienstgeber ersetzt, die nicht vom TVG erfasst sind. Zulässig ist es dagegen, Tarifverträge abzuschreiben und sie - mit Abstrichen zu Lasten der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer - in den 3. Weg zu konvertieren.
Und selbst wenn es Dienstgebern erlaubt wäre, Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz abzuschließen, funktioniere das dennoch nicht, denn Dienstgeber hätten bekanntlich die Möglichkeit, "nein" zu sagen, etwa wenn etwa die Caritas ihren Mitgliedseinrichtungen die Anwendung von Tarifverträgen verbindlich vorschreiben würde. Das Selbstbestimmungsrecht der Caritas geht nicht soweit, ihre Einrichtungen den 3. Weg nicht aufzuerlegen.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 7. Oktober 2016

Infos zur Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission am 6. Oktober 2016

Gestern tagte die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in Frankfurt/Main.

Wie die Dienstgeberseite der AK berichtet, nutzten beide Seiten das Zusammentreffen,
"um den  aktuellen Stand der Verhandlungen mit den Mitgliedern rückzukoppeln, weitere Verhandlungen zu führen, aber auch, um Grenzen auszuloten. Insbesondere die Überführung der Systematik der Anlage 2 zu den AVR stand im Fokus der Diskussionen. Denn rund um die BK- Sitzung tagten die eingesetzte Steuerungsgruppe und die Leitungsausschüsse beider Seiten.
Ansonsten ist es bei dieser Sitzung der Bundeskommission zu keinen Beschlüssen auf Bundesebene  gekommen.  Zwar  stand  ein Antrag des Ausschusses Pflegelehrer, der den Geltungsbereich der Anlage 21a zu den AVR erweitern sollte, auf der Tagesordnung. Dieser wurde jedoch auf Wunsch der Mitarbeiterseite nicht zur Abstimmung gestellt, da es noch Klärungsbedarf gebe.
Des Weiteren hat sich die  Mitarbeiterseite der Forderung des Marburger Bundes (MB) angeschlossen (siehe unten) und einen entsprechenden Beschlussantrag in der Bundeskommission vorgelegt und eine Erhöhung der Entgelte um 5,9 Prozent ab 01.01.2017 gefordert. Der Antrag wurde jedoch nicht zur Abstimmung gestellt."

Derzeit finden die Wahlen zur Arbeitsrechtlichen Kommission in den einzelnen Diözesancaritasverbänden statt, der Marburger Bund und möglicherweise andere Koalitionen bereiten sich darauf vor, ab nächstes Jahr im 3. Weg der Caritas mitzuarbeiten und die Arbeitsrechtliche Kommission ist beschäftigt mit der Umsetzung des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst vom 29. April 2016, der in der Arbeitsrechtlichen Kommission mit Bundesbeschluss vom 16. Juni 2016 in einem ersten Schritt realisiert wurde. Der zweite Schritt ist erwartungsgemäß mit größerem Konfliktpotential verbunden.


Internationaler Welttag für menschenwürdige Arbeit

In einer gemeinsamen Pressererklärung zum Welttag für menschenwürdige Arbeit erklären der DGB, das Bischöfliche Hilfswerk Misereor, die Deutsche Kommission Justitia et Pax und die KAB:

Menschenwürdige Arbeit vor Profit

Das Recht auf menschenwürdige Arbeit muss endlich umgesetzt werden. Das fordern zum 7. Oktober, dem Welttag für menschenwürdige Arbeit, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Bischöfliche Hilfswerk Misereor, die Deutsche Kommission Justitia et Pax und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands. Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, für die Einhaltung menschenwürdiger Arbeit gesetzlich aktiv zu werden.

Donnerstag, 6. Oktober 2016

Mittwoch, 5. Oktober 2016

Rente, Arbeit 4.0, Prekäre Arbeit

Was Ver.di bewegt, berührt auch uns bei der Caritas:

Die gesetzliche Rente stärken! 
Die Leistungskürzungen in der Rente der letzten 20 Jahre schlagen immer stärker durch. Das Rentenniveau, also die Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttoentgelt, lag vor 15 Jahren noch bei rund 53 Prozent. Seitdem ist es immer weiter gesunken. Neue Daten der Bundesregierung zeigen: Wenn jetzt nicht gehandelt wird, dann fällt es bis 2045 auf 41,6 Prozent. ver.di fordert, dass das Niveau der gesetzlichen Rente stabilisiert und wieder erhöht wird.

Dienstag, 4. Oktober 2016

Veranstaltungshinweis - Caritas: Pflege.Zukunft.Gestalten: Besser statt billiger! - am 8.11.2016 in Berlin

Die Mitarbeiterseite der AK Caritas veranstaltet am 8. November 2016 ab 19:30 im Palais der Kulturbrauerei in Berlin eine Podiumsdiskussion unter dem Motto
„Pflege.Zukunft.Gestalten: Besser statt billiger!“ mit Pflegepolitikerinnen aus dem Deutschen Bundestag und Caritaspräsident Peter Neher.

Auf dem Podium diskutieren:
• Prof. Dr. Peter Neher, Präsident Deutscher Caritasverband
• Helmut Wallrafen, Sozialholding Stadt Mönchengladbach
• Prof. Dr. Matthias Möhring-Hesse, Theologe und Sozialethiker
• Hilde Mattheis, MdB, SPD, Gesundheitspolitische Sprecherin
• Maria Michalk, MdB, CDU, Gesundheitspolitische Sprecherin
• Elisabeth Scharfenberg, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Pflegepolitische Sprecherin
• Pia Zimmermann, MdB, Die Linke, Pflegepolitische Sprecherin
• Moderation: Katrin Brand, Leiterin WDR-Büro im ARD-Hauptstadtstudio

Ort der Veranstaltung:
Palais in der Kulturbrauerei
Schönhauser Allee 36
10435 Berlin

Weitere Infos: http://www.akmas.de

Montag, 3. Oktober 2016

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2015-2016 - Update 3. Oktober 2016

Inzwischen hatten alle Regionalkommissonen den Beschluss der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 auf den Tagesordnungen ihrer Sitzungen.

Noch keine Ergebnisse gibt es nach wie vor:
- am 30.6.2016 in der Region Ost
- am 29.9.2016 in der Region Ost

Zum 3. Oktober bietet das die Gelegenheit, einen Blick auf die Entwicklung in der Region Ost zu werfen:

Das Jahr 2016 in der Region Ost ist geprägt von einer sich verschärfenden Konfliktlage in verschiedenen tariflichen Problemfeldern:


  • Der Konflikt zur Besitzstandsabschmelzung (siehe AK-Magazin-Sonderausgabe August 2014) ist mit der Veröffentlichung des Urteils des LAG Sachsen-Anhalt vom 29.4.2016 - 2 Sa 372/15) in eine neue Phase getreten: das Urteil, das im Dienstgebermagazin ZAT freundlich begrüßt wurde, dürfte, wenn es Bestand hat, die Abkopplung der Region Ost deutlich beschleunigen. Wenn die Regionen zuständig sind für "alle Vergütungsbestandteile" und nicht nur prozentuale Werte der Mittelwerttabellen im Rahmen der Bandbreiten, ist der verschärften Regionalisierung Tür und Tor geöffnet. Das Urteil dürfte auch im Westen entsprechende Begehrlichkeiten wecken. (Vorbilder gibt es allerdings in den sogenannten Westregionen auch schon länger.)
  • In Berlin schwelt der Streit um die Orientierung am TV-L statt der Orientierung am TVöD, der traditionell in der AK die Bezugsnorm darstellt. (siehe  RK-Info zum 30.6.2016)
  • Die Tarifrunde 2016, die im öffentlichen Dienst mit der Einigung vom 29. April 2016 mit Wirkung zum 1.3.2016 ihren Abschluss fand, steht erst im Dezember 2016 wieder auf der Tagesordnung. (Pressemitteilung RK-Mitarbeiterseite vom 30.9.2016)
    (Der TVöD gilt in seinem Anwendungsbereich übrigens auch in allen Unterregionen der Region Ost.)

Fazit aus der RK-Mitarbeiterseitigen Pressemitteilung:
"Bis zum Jahr 2009 glichen sich die Tarigebiete bis auf ca. 95 Prozent an. Seit sechs Jahren ist diese Entwicklung im Osten wieder gegenläufig."


Sonntag, 2. Oktober 2016

Sonntagsnotizen: "Gerecht geht anders - Diakonie im Rückwärtsgang"

Ein Blick über den Tellerrand kann nicht schaden -  es sind nur die unterschiedlichen Varianten der Entsolidarisierung, die den 3. Weg von Diakonie und Caritas unterscheiden:
Der »Dritte Weg« kircheninterner Lohnfindung steckt tief in der Sackgasse. Seit Monaten finden bei der Diakonie Deutschland Geheimgespräche und Schlichtungstermine statt, ohne dass die betroffenen Beschäftigten angemessen informiert oder gar beteiligt würden. ...
Quelle: Streikrecht ist Grundrecht

Samstag, 1. Oktober 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der AK Caritas die ablaufend Amtsperiode der AK durchaus positiv sieht. So sei es gelungen mit der Bundeskommission der wenig informierten Öffentlichkeit einen "Flächentarifvertrag" zu suggerieren, der bei den wichtigen Dingen wie Höhe der Vergütung, Umfang von Urlaub und Arbeitszeit aber natürlich nichts verbindliches festlegen kann, sondern selber durch einen erfreulich großzügigen Korridor Freiheiten gewährt, die sonst im "Tarifgeschäft" eher unüblich sind.
In der regionalen Fassung der AK, bei der die Caritas-Musik spielt, sei es gelungen einen Flickentarif zu etablieren, der gegenüber dem Flächentarifvertrag des öffentlichen Dienstes zwei wesentliche Vorzüge genieße

  • die regionale Differenzierung hebe sich in ihrer bunten Gestaltung deutlich von der öden Einheit des öffentlichen Dienstes ab. Auch der Raum unterhalb des Niveaus des TVöd liesse sich erfreulich vielfältig gestalten, was sich auch in einem stetig steigenden Umfang der Textfassung der AVR niederschlage.
  • der Begriff "Flickentarif" sei deutlich kürzer als der Begriff "Flächentarifvertrag" und der Verzicht auf den formalistischen Vertragsbegriff erleichtere es auch, die Vergütung der Caritasbeschäftigten als das zu betrachten, was sie eigentlich sei: eine freundliche, freiwillige Gabe des Dienstgebers und keine kalte vertragliche Leistung.