Samstag, 31. Dezember 2022

Emeritierter Papst Benedikt XVI. ist tot

berichtet soeben die Tagesschau:
Der frühere Papst Benedikt XVI. ist tot. Wie der Vatikan mitteilte, starb er im Alter von 95 Jahren. In den vergangenen Tagen hatte sich der Gesundheitszustand des emeritierten Kirchenoberhauptes deutlich verschlechtert.
Der 95-jährige emeritierte Papst verstarb an diesem Silvestertag morgens um 9.34 Uhr in seiner Residenz in den Vatikanischen Gärten (Radio Vatikan)
Lasst uns des Verstorbenen im Gebet gedenken

Freitag, 30. Dezember 2022

So einfach wird die Kreuznacher Diakonie aus der Nummer nicht rauskommen

kommentiert heute um 16:00 Uhr der Saarländische Rundfunk die Geschehnisse:
Da haben die Beschäftigten in Saarbrücken im September erfahren, dass ihr Krankenhaus innerhalb der kommenden sechs Monate geschlossen werden soll - und dann herrscht Funkstille. Bis an Heiligabend die Abschiedspost kommt. Und zwar in einer Form, die keineswegs eine Alternative innerhalb des Unternehmens anbietet, sondern jedem Angeschriebenen quasi die Pistole auf die Brust setzt.

Ein einziger Job in einer bestimmten Station einer Einrichtung in Kirn, Simmern oder Bad Kreuznach wird da angeboten. Nach dem Motto "Friss oder stirb!" weist der nächste Absatz darauf hin, dass, wenn nicht innerhalb der nächsten drei Wochen zugestimmt wird, die angeschriebene Person sich beim Arbeitsamt zu melden hat. Sonst gibt’s kein Geld mehr.

SPARSAME UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEHT ANDERS!
Aber so einfach wird die Kreuznacher Diakonie aus der Nummer nicht rauskommen: Viele der Angeschriebenen sind schon so lange bei dem kirchlichen Träger angestellt, dass sie sechs Monate oder mehr Kündigungsschutz genießen. ...

Dienstag, 27. Dezember 2022

... eine nicht ganz so frohe Weihnachten hat die Kreuznacher Diakonie ...

etwa 150 MitarbeiterInnen des Evangelischen Krankenhauses in Saarbrücken bereitet, wie der Saarländische Rundfunk berichtet:
Etwa 150 Beschäftigte des Evangelischen Krankenhauses in Saarbrücken haben nach Informationen von Verdi an Heiligabend ihre Änderungskündigung per Einschreiben erhalten. Betroffene zeigen Fotos der Schreiben in sozialen Netzen.
Weitere Quelle: Saarbrücker Zeitung - Mitarbeiter-Kündigung kommt Heiligabend – Kritik von Verdi und FDP an Kreuznacher Diakonie
(über die Umtriebe der Kreuznacher Diakonie haben wir bereits mehrfach berichtet)

Dazu die Aussage eines MAV-Mitgliedes, bei Facebook wiedergegeben:
Ich kann dazu nichts mehr sagen. Die haben sowas von jeglicher Moral und jedglichem Anstand und Nächstenliebe verloren ... Mir tut das für meine KellgInnen unheimlich leid und es tut mir wehr !!!!
(zitiert von Monika Schneider).

Abgesehen von der Stillosigkeit einer kirchlichen Einrichtung, solche Kündigungen an Weihnachten zustellen zu lassen:
die Einrichtungen der evangelischen Kirche und Diakonie unterlegen nicht dem Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen, wenn sie "caritativ", also selbstlos und uneigennützig tätig sind. Für solche Einrichtungen gilt dann das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der evangelischen Kirche.
Die kirchlichen Regelungen zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie weit weniger Mitbestimmungsmöglichkeiten eröffnen als die einschlägigen staatlichen Regelungen. Das wird auch damit begründet, dass solche kirchlichen Einrichtungen ja nicht (markt)wirtschaftlich tätig sind sondern caritativ, und daher ein entsprechender Schutz für die Beschäftigten gar nicht so erforderlich sei.

Freitag, 23. Dezember 2022

Hochschwanger auf der Suche nach einer Herberge

was vor gut 2.000 Jahren wohl eine Ausnahmesituation in Folge einer Volkszählung war, scheint heute fast schon zur "Normalität" zu gehören - oder wie sollen wir die aktuelle Flüchtlingssituation für ukrainische Mütter, im Mittelmeer oder auch anderen Weltregionen wie an der Grenze zwischen Mexico und den USA anders bezeichnen? Wird die Flucht vor Armut, Hunger, Kälte und Krieg dieses Jahrhundert auf Dauer prägen?
Haben damals die Hirten zu dem Paar geschaut, das da auf der Suche nach einer Herberge war? Oder haben die Hirten weggesehen, um nicht doch noch zur Hilfe genötigt zu werden? Und wer hat den Fremden dann den Stall gezeigt?

Dienstag, 20. Dezember 2022

§ Breaking news - BAG: Verjährung von Urlaubsansprüchen

das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat erwartungsgemäß *) entschieden:
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Quelle und mehr: Pressemitteilung des BAG Nr. 48/22 zum Urteil vom 20. Dezember 2022 – 9 AZR 266/20 –


weitere Quellen:
Frankfurter Rundschau: Grundsatzurteil gefällt: Resturlaub darf nicht einfach verfallen
n-tv: Offene Urlaubsansprüche nicht automatisch weg
Süddeutsche Zeitung - Bundesarbeitsgericht: Urlaub verjährt nicht
Tagesschau: Urlaub verjährt nicht automatisch
ZDF HEUTE: Urlaub verjährt nicht automatisch
ZEIT ONLINE: Urlaub verjährt laut Urteil nicht automatisch nach drei Jahren

Anmerkung
über die Vorabentscheidung des EuGH hatten wir bereits im September informiert

Linke Gewerkschafter feiern den Papst

berichtete gestern das DOMRADIO (Köln). Demnach forderte der Papst die Gewerkschafter zudem auf, sich auch für die Interessen der benachteiligten Nichtmitglieder einzusetzen - also das gewerkschaftliche Engagement für alle Beschäftigten und nicht nur für die Gewerkschaftsmitglieder auszuüben *):
Rund 5.000 Mitglieder des linken Gewerkschaftsbunds CGIL haben den Papst gefeiert. ...

Bei der Begegnung in der vatikanischen Audienzhalle jubelten die Arbeitervertreter, von denen viele aus dem kommunistischen Spektrum der italienischen Politik stammen, dem Papst bei einer Rede zu, die er mit dem Satz begann: "Es gibt keine Gewerkschaft ohne Arbeiter, und es gibt keine freien Arbeiter ohne Gewerkschaften!"

In seiner immer wieder von Beifall unterbrochenen Ansprache sagte der Papst, die Erwartung, dass der technologische Fortschritt zu mehr Gerechtigkeit führen würde, sei enttäuscht worden. Man müsse wieder den Wert der Arbeit zum Ausgangspunkt nehmen, wie er dies in seinen Enzykliken "Laudato si" und "Fratelli tutti" getan habe.
...
Ausdrücklich forderte der Papst die Gewerkschafter auf, sich auch für die Interessen jener Benachteiligten einzusetzen, die "nicht Mitglieder sind, weil sie das Vertrauen verloren haben".

Große Friedensdemonstration in Rom

Am Ende seiner Rede bat der Papst die Versammelten, von denen viele keine praktizierenden Katholiken waren: "Falls ihr könnt, betet für mich!" Zu Beginn seiner Ansprache hatte Franziskus den Gewerkschaftsvorsitzenden Maurizio Landini (61) nach einer kämpferischen Begrüßungsrede gelobt und ihm unter großem Gelächter bescheinigt: "Er ist ein guter Junge."

Landini hatte davon geschwärmt, dass er bei der großen Friedensdemonstration in Rom am 5. November mit großer Freude "neben den roten Fahnen der CGIL auch jene der katholischen Vereinigungen" gesehen habe. "Dieser wunderschöne Tag hat gezeigt, dass wir - die Kirchenfernen und die Katholiken - zusammenarbeiten können, um eine Gesellschaft zu verändern, die auf Konkurrenz, Egoismus und Ausbeutung aufgebaut ist."

Die "Confederazione Generale Italiana del Lavoro" (CGIL) ist Italiens linker nationaler Gewerkschaftsbund; daneben gibt es auch nationale Gewerkschaftsbünde mit gemäßigt sozialdemokratischer sowie mit christdemokratischer Tradition. Bis Ende der 1990er Jahre gehörten die CGIL-Mitglieder überwiegend der kommunistischen Partei und deren Nachfolge-Organisationen an. Mit rund 5 Millionen Mitgliedern ist die CGIL der größte Gewerkschaftsdachverband in Italien. ...
Die Adventszeit ist ja die Zeit der frohen Erwartung und Hoffnung. Ob wir auf eine ähnliche Szene in Deutschland hoffen können? Da steht wohl die unkatholische, historisch schwer belastete Idee der "Dienstgemeinschaft" mit dem "Dritten Weg" dagegen.

Sonntag, 18. Dezember 2022

Sonntagsnotizen - Glaubwürdigkeitskrise

Wenn Bischof Bätzing feststellt:
Kirche erlebt eine tiefe Glaubwürdigkeitskrise
dann hat er schlicht und einfach recht. Es ist so wie er sagt:
"Das haben wir selbst zum Großteil verschuldet, durch Skandale, vor allem den Missbrauch an Kindern und jungen Menschen."
*)

Diese Krise der Kirche auf die angesprochenen Punkte zu begrenzen, reicht aber nicht aus. Es sei denn, man nimmt den seit Jahrzehnten und schon in der Würzburger Synode beklagten fortwirkenden Skandal mit unter den Begriff der Skandale:
1. EIN FORTWIRKENDER SKANDAL

Diese beklagenswerte Tatsache findet ihren beredten Ausdruck in dem weltbekannt gewordenen Wort Pius’ XL zu Cardijn, worin der Papst es als den großen Skandal des 19. Jahrhunderts beklagt, daß die Kirche die Arbeiterschaft verloren habe.

Warum das so entstanden ist, hat die Würzburger Synode in einer historischen Exegese analysiert (Punkt 1.6. Neuerliches Versagen) - wenngleich es dieser distanzierten analytischen Betrachtung etwas an Herzblut fehlt. Auch wir haben in unserem Beitrag vom 29. Oktober 2013 den Fokus auf die historische Entwicklung gerichtet. Wir haben darüber hinaus aber auch den Widerspruch zwischen der verkündeten Lehre, insbesondere den päpstlichen Vorgaben, und der Realität des Arbeitsrechts unserer deutschen Kirche deutlich gemacht.
Dieser Widerspruch ist es letztendlich, der die Glaubwürdigkeit unserer Kirche bei der überwiegenden Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer in Frage stellt. Und für die Realität des Arbeitsrechts unserer deutschen Kirche kann es auch keine theologische Begründung geben. Denn die päpstlichen Sozialenzykliken, der Katechismus (2431 ff, insbes. 2435) und das universelle Kirchenrecht (can. 1286 CIC) beruhen auf theologischer Grundlage. Dann ist eine entgegenstehende Regelung ohne theologische Begründung und muss als "unkatholisch" verworfen werden.

Man kann die "tiefe Glaubwürdigkeitskrise" unserer Kirche erkennen und bedauern - etwas dagegen zu tun, Konsequenzen zu ziehen, dazu braucht es dann offenbar mehr als nur die Klage über die Erkenntnis.

*) Weitere Quellen:
(das Original-Interview beim "Focus" haben wir nicht online gefunden)
Domradio
Frankfurter Neue Presse

Samstag, 17. Dezember 2022

DGB-Jugend zum kirchlichen Arbeitsrecht:

Engel brauchen keine Mitbestimmung. Wir schon! Weg mit dem kirchlichen Arbeitsrecht!

Das kirchliche Arbeitsrecht ⛪️ mit seinen #Beschränkungen der #Tarifautonomie und in der #Mitbestimmung gilt für rund 800.000 Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Die deutschen katholischen #Bischöfe haben sich nun auf #Reformen verständigt. Reichen die? Nein! Auch mit #Neuerungen mag das kirchliche Arbeitsrecht für Engel angemessen sein. 👼 Aber nicht für uns!

🚫 Noch immer keine Gleichstellung der Mitbestimmungsrechte an das weltliche Arbeitsrecht.

🚫 Keine Tarifverhandlungen auf Augenhöhe.

🚫 Keine Anerkennung des Grundrechts von Beschäftigten auf Streik.

🚫 Keine Unternehmensmitbestimmung unter Beteiligung der Beschäftigten.

Wir stellen den kirchlichen und diakonischen Auftrag nicht in Frage, wir bestehen aber darauf, dass jenen, die ihn ausführen, nicht ihre Arbeitnehmer*innenrechte genommen werden. „Die Bischöfe […] reagieren nur nach massivem öffentlichen Druck und dann auch nur mit minimalen Verbesserungen“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Klar ist: Die Bundesregierung kann nicht länger dulden, dass unter dem Dach der Kirche in erheblichem Ausmaße Unrecht geschieht!

#kirchlichesarbeitsrecht #arbeitsrecht #gegendiskriminierung #gewerkschaft #gewerkschaftsjugend #dgbjugend Weniger anzeigen
Quelle: Facebook

Freitag, 16. Dezember 2022

§ EuGH-Entscheidung: Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter muss ausgeglichen werden

berichtete gestern der SPIEGEL:
Wer auf Leihbasis arbeitet, bleibt im Vergleich mit Festangestellten schlechter gestellt. Der Unterschied darf aber nicht zu krass ausfallen, wie der EuGH jetzt entschied.

Die Problematik ist auch in kirchlichen Einrichtungen bekannt: personelle Lücken werden durch Leiharbeitnehmer ausgeglichen, die nicht mehr Personalkosten verursachen sollen als die eigenen MitarbeiterInnen. Die Leiharbeitsfirma will aber auch noch etwas verdienen. Daher werden solche Leiharbeitnehmer regelmäßig schlechter bezahlt als das eigene Personal. Das ist nicht rechtmäßig, wie jetzt der EuGH bestätigt hat:
Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag in etwa ausgeglichen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-311721).
...
Der EuGH stellte dafür nun klare Regeln auf: Wenn ein Tarifvertrag einen niedrigeren Lohn für Leiharbeiter vorsieht, müssen ihnen zum Ausgleich andere wesentliche Vorteile gewährt werden. Das könnte zum Beispiel zusätzliche Freizeit sein. Andernfalls wären Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nicht gut genug geschützt.
...

Pressemitteilung Nr. 200/22 des EuGH

Weitere Quellen:
LTO.de - Legal Tribune Online - Aktuelles aus Recht und Justiz
MDR aktuell
N-TV
Der EuGH betonte außerdem, dass es möglich sein muss, solche Tarifverträge gerichtlich zu überprüfen.
...
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister und der Interessenverband der Zeitarbeitsunternehmen erklärten nach dem EuGH-Urteil, nun sei es am Bundesarbeitsgericht, "sich schützend vor die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie zu stellen und die Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge in der Zeitarbeit auch zukünftig zu ermöglichen, und zwar rechtssicher, praktikabel und attraktiv."
(die wollen also vom BAG Hilfe bei der Weiterführung von Lohndumping)
Tagesschau
ZEIT online

Über die im Juli d.J. gestellten Schlußanträge des Generalanwalts berichteten:
Aktuelle Sozialplitik - Blog von Prof. Stefan Sell
Beck Aktuell
Haufe.de

Donnerstag, 15. Dezember 2022

Neues Arbeitsrecht: Liebe wird für Kirche zur Privatsache

berichtet heute der Bayerische Rundfunk zur neu gefassten Grundordnung und zitiert unter anderem:
... Die Präsidentin des Deutschen Caritas-Verbandes, des bundesweit größten katholischen Arbeitgebers, Eva Maria Welskop-Deffaa, sprach von einem "Paradigmenwechsel" und einer überfälligen Reform.

Ähnlich bewertete das der Verdi-Fachbereichsleiter für Gesundheits- und Sozialpolitik in Bayern, Robert Hinke. Allerdings übt der Gewerkschaftsvertreter auch Kritik. Die katholische Kirche habe endlich auf den Druck aus der Gesellschaft und der eigenen Kirchenbasis reagiert, so Hinke. Daher dränge sich auch nicht gerade der Eindruck auf, als würde die Kirche sich aus Eigeninitiative reformieren, kritisiert der Gewerkschafter. Auch der Kirchenrechtler Thomas Schüller betonte, die katholischen Bischöfe seien "Getriebene der staatlichen Arbeitsgerichte, die ihnen die bisherigen Instrumente der arbeitsrechtlichen Sanktionierung, insbesondere mit Blick auf die persönliche Lebensführung längst aus der Hand geschlagen haben".

Mittwoch, 14. Dezember 2022

Umsetzung der neuen Grundordnung - Hildesheim und Paderborn

Bereits die letzte Neufassung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" (GrO) hat zu Problemen bei der Umsetzung geführt (wir berichteten am 1. August 2015).
In den Medien wurde nun darüber spekuliert, dass die Umsetzung der Ende November von den deutschen Bischöfen mehrheitlich beschlossenen neu formulierten Grundordnung im einen oder anderen Bistum nicht erfolgen würde. Einige Bistümer - wir berichteten - haben schon die Übernahme der Neufassung zugesagt.Wir blicken daher "zwischendurch" auf die einzelnen Bistümer und melden, wenn eine Erklärung zur Umsetzung erfolgt.
Heute: Hildesheim
Im Bistum Hildesheim gilt neues Arbeitsrecht ab Januar
Neuordnung ab kommendem Jahr
Im Bistum Hildesheim gilt das neue kirchliche Arbeitsrecht ab kommendem Jahr. Wie die Diözese mitteilte, wird Bischof Heiner Wilmer die reformierte Grundordnung zum 1. Januar 2023 in Kraft setzen.
...
und Paderborn
Neues Arbeitsrecht gilt im Erzbistum Paderborn vorläufig
Neuer Erzbischof entscheidet final
Das neue Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Deutschland wird im Erzbistum Paderborn ab Januar zunächst vorläufig angewendet. Dies gilt solange, bis ein neuer Erzbischof abschließend über die Umsetzung entschieden hat.
...

Dienstag, 13. Dezember 2022

Notstand in Kinderkliniken - längst angekündigt

die ZEIT ONLINE weist aktuell auf die extreme Situation in den Kinderkliniken hin:
Die Betten stauen sich auf den Gängen
Die Notlage der Kliniken zeigt: Die Finanzierung der Pädiatrie funktioniert nicht mehr. Die Fallpauschale bringt auch das Berliner St. Joseph Klinikum ans Limit.

...

Ver.di warnt schon seit Jahren vor den Problemen, die u.a. durch die Fallpauschalen begründet sind. Hintergrund ist die betriebswirtschaftlich geprägte Betrachtungsweise der Ökonomen, die seit Jahren in der gesamten Pflegebranche zunehmende Probleme verursacht. Man kann halt Menschenrechte wie die Gesundheit nicht von marktwirtschaftlichen Kriterien abhängig machen.
Was nun due Kinderkliniken betrifft:
Wir haben auf unserer Unterseite "Krankenhäuser" erst kürzlich die Entwicklung exemplarisch für andere Pflegebereiche nachgezeichnet.

Montag, 12. Dezember 2022

Arbeitszeiterfassung für ALLE Arbeitnehmer - auch bei Kirchen

Wie u.a. n-tv berichtet (vgl. z.B. auch der SPIEGEL online), muss die Arbeitszeit "ab sofort erfasst werden"
Jede zweite Überstunde wird nicht bezahlt. Das Bundesarbeitsgericht verpflichtet immerhin alle Arbeitgeber, die Arbeitszeiten zu protokollieren. Die Bundesregierung will sich nun beeilen, ihren Gesetzentwurf vorzulegen. Der wäre allerdings gar nicht nötig - die Pflicht gilt bereits.

Seitdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. September seinen Beschluss zur Arbeitszeiterfassung verkündet hatte, wurde bundesweit diskutiert und spekuliert. Nun haben die Erfurter Richter ihre schriftlichen Entscheidungsgründe veröffentlicht. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten:

Samstag, 10. Dezember 2022

Ende der Sonderrechte der Kirche?

berichtet heute die Frankfurter Rundschau und führt dazu aus:
Keine extra Vorschriften zur Lebensweise von Angestellten

...
Der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman allerdings reicht die Grundordnung nicht aus. Beschäftigte seien auch nach dem neuen Recht „leider noch nicht umfassend vor Diskriminierungen geschützt“, sagt sie. So könne eine Krankenschwester in einer katholischen Klinik „immer noch ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche austritt“. Tatsächlich droht die Grundordnung in der Regel mit Entlassung, wenn Mitarbeitende die Kirche verlassen. Hier verlangt Ataman Differenzierung: Kirchen sollen ihren Beschäftigten nur noch bei Jobs im „engsten Verkündigungsbereich“ Vorschriften zu Lebensweise und Mitgliedschaft machen dürfen. Dazu müsse die Kirchenklausel im AGG verschärft werden.

Kirche und Arbeit: „Schutz Einzelner vor Diskriminierung ins Zentrum gerückt.“

Die Bundesbeauftragte sieht den EuGH auf ihrer Seite. Der hatte tatsächlich schon im Fall des Düsseldorfer Chefarztes 2018 entschieden, dass die Kirche religiösen Gehorsam (hier: vor der Unauflöslichkeit der Ehe) nur dann verlangen dürfe, wenn das „wesentlich“ sei für die konkrete Berufstätigkeit. Das müssten die Gerichte überprüfen können. Worauf das Bundesarbeitsgericht damals entschied: Nein, für einen Chefarzt sei der Familienstand nicht relevant, seine Entlassung somit diskriminierend. Ähnlich im Fall der Sozialpädagogin Egenberger: Auch hier entschied Luxemburg, die verlangte Kirchenmitgliedschaft müsse „wesentlich“ für den konkreten Job und das gerichtlich überprüfbar sein.
...
wir fragen uns schon lange, wieso die freie Entscheidung der Kirchen zur Anwendung des regulären Arbeitsvertragsrechts dazu führen soll, dass die so begründeten Arbeitsverhältnisse eine "eigene (interne) Angelegenheit" der Kirchen sind;
wir fragen uns schon lange, wieso für diese Arbeitsverhältnisse nicht die Schranken des für alle geltenden Gesetzes gelten sollen,
wir fragen uns schon lange, woher die Kirche - entgegen Artikel 1 des Reichskonkordats, das nach Art. 123 Abs. 2 Grundgesetz weiter gültig ist - die Rechtsetzungskompetenz für Personen nimmt, die der Kirche gar nicht angehören.

Heute ist Tag der Menschenrechte. Das Wimmelbild zum Jubiläum der Menschenrechtserklärung stammt von Amnesty International ch. Auf der Vorderseite hat der Illustrator Detlef Surrey die 30 Artikel der Erklärung in ein Bild gepackt. Und auf der Rückseite können Sie Wort für Wort nachlesen, was in diesem berühmten Dokument steht.

Donnerstag, 8. Dezember 2022

KIRCHENPOLITISCHE ZWISCHENBILANZ NACH EINEM JAHR ROT-GRÜN-GELB

dazu berichtet katholisch.de in einem umfassenden Streifzug durch die unterschiedlichsten Betätigungsfelder unter anderem:
Die Ampelkoalition und die Kirchen: Eine schwierige Beziehung

...
Auch die jüngst beschlossene neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes, innerkirchlich teilweise durchaus als Meilenstein angesehen, wurde von der Ampel eher kühl aufgenommen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, betonte zwar, dass die neue Grundordnung "in einigen Bereichen in die richtige Richtung“ gehe. Allerdings halte sie es nach wie vor für problematisch, dass Mitarbeitende auch im verkündigungsfernen Bereich gekündigt werden könnten, wenn sie aus der Kirche austräten. "Ich würde mir wünschen, dass Menschen, die bei den Kirchen arbeiten, die gleichen Rechte und Pflichten haben wie diejenigen, die in der privaten Wirtschaft oder bei öffentlichen Arbeitgeber*innen arbeiten", so Ataman, die in diesem Zusammenhang auch die Kirchenklausel im Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Frage stellte. Es sei "nicht in Ordnung, dass eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmenden wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften für zulässig erklärt" werde.
...

Mittwoch, 7. Dezember 2022

Oh mei - der Reichold halt wieder (zur Reform der Grundordnung);

der profitiert mit der von ihm gegründeten "Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht" nicht nur von der Existenz dieses speziellen (Un-)Rechtsgebietes, sondern auch von weiteren Streitigkleiten in diesem Bereich. Als Berater wirkte er an der Entstehung der Reform der Grundordnung mit:
Fragen an den Tübinger Arbeitsrechtler Hermann Reichold.

...

Frage
: Auch die "Propagierung von Abtreibung" wird als Grund für Sanktionen genannt. Wie unterscheidet man eine zulässige Meinungsäußerung von einer "Propagierung"?

Reichold: Da gibt es tatsächlich noch Unschärfen. Ich bin aber überzeugt davon, dass ...
Quelle: katholisch.de