Freitag, 30. August 2019

Vorankündigung - EGO für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern

Im Laufe des Sommers wurden die Tarifverhandlungen zwischen ver.di Bayern und dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Bayern über eine neue Entgeltordnung für gewerblich-handwerkliche Tätigkeiten intensiv fortgesetzt. Dabei konnten bei einigen Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen, wie z.B. bei den Reinigungskräften, im Gärtner- und Friedhofsbereich und bei den Hausmeistern erkennbare Fortschritte im Sinne der Beschäftigten erzielt werden. Signifikante Annäherungen gibt es auch bei den Beschäftigten im hauswirtschaftlichen Bereich.

Donnerstag, 29. August 2019

"Diese Wirtschaft tötet ..."

Wer kennt den inzwischen berühmt gewordenen Ausspruch unseres Papstes nicht? Heute Abend widmet sich 3sat um 20:15 Uhr einem Aspekt der blinden Marktgläubigkeit.
Aus der Ankündigung der Dokumentation:

Die Pflege hilfsbedürftiger Menschen marktwirschaftlichen Regeln zu unterwerfen, hat in Deutschland zu einer Situation geführt, die viele inzwischen mit dem Wort "Pflegenotstand" beschreiben.

Wir haben dem Thema auch schon diverse Blogbeiträge gewidmet. Fakt ist,

Mittwoch, 28. August 2019

Dritte Verhandlungsrunde für neuen Caritas-Ärzte-Tarif abgesagt

... die Information von der homepage der AK-MAS Caritas verbreitet sich gerade über Twitter ...
 

Für den 27. August war ursprünglich in Frankfurt a.M. die dritte Verhandlungsrunde für den Ärzte-Tarif der Caritas angesetzt. Dieser Termin wurde abgesagt.

Für die Mitarbeiterseite macht es wenig Sinn, vor dem endgültigen Abschluss der Redaktionsverhandlungen im Öffentlichen Dienst zwischen dem Marburger Bund und der VKA die Arbeitsbedingungen für die 30.000 Caritas-Ärztinnen und Ärzte detaillierte Regelungen zu verhandeln.

Für die ak.mas geht es nicht um einen schnellen Abschluss, sondern um Regelungen, die verlässlich und wirkungsvoll die Arbeitsbelastung und vor allem die Bereitschaftsdienste zu reduzieren helfen.

Im Öffentlichen Dienst hatten sich beide Seiten im Mai auf einen Abschluss geeinigt – die Details, die dort aktuell noch verhandelt werden, will die ak.mas im Interesse der Caritas-Mitarbeiter noch abwarten.


 
Ohne Ergebnis endeten zuvor auch die Verhandlungen zur Ärzte-Tarifrunde zwischen Dienstnehmer- und Dienstgeberseite im Vorfeld der Sitzung der Bundeskommission vom 4. Juli.

 
 
"Ohne Ergebnis endeten die Verhandlungen zur Tarifrunde Ärzte zwischen Dienstnehmer- und Dienstgeberseite im Vorfeld der Sitzung der Bundeskommission. Insbesondere bei der Begrenzung und den Voraussetzungen zur Anordnung von Bereitschaftsdiensten, aber auch bei der verlässlichen Planung von Erholungszeiten und der Erfassung der Arbeitszeit ist man noch weit von einer Einigung entfernt. 
Die Mitarbeiterseite beharrt weiter auf der 1:1-Übernahme des zwischen Marburger Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelten Tarifkompromisses.
Damit geht die Tarifrunde für die 30.000 Caritas-Ärztinnen und Ärzte weiter! Die Zeit bis zum 10. Oktober -dann findet die nächste Sitzung der Bundeskommission mit einer möglichen Beschlussfassung statt- soll für weitere Verhandlungen genutzt werden." 

Dienstag, 27. August 2019

Ver.di Bayern: Umsetzungsprobleme bei der Pflegeberufe-Reform - ver.di befürchtet Rückgang der Auszubildendenzahlen

ver.di erhält von Betriebs- und Personalräten, Pflegedienstleitern und Schulleitungen Meldungen, die darauf hinweisen, dass im April 2020 erheblich weniger Pflegekräfte mit ihrer Ausbildung beginnen können als in den Vorjahren. Selbst große etablierte Pflegeschulen, etwa die des Klinikums Ingolstadt, der Universitätsklinik Augsburg und der Sozialstiftung Bamberg lassen ihre Ausbildungskurse im April entfallen. „Bei aller Kritik, das neue Pflegeberufe-Gesetz hätte einen besseren Start verdient. Obwohl der große Bedarf an Pflegefachkräften in aller Munde ist, wird den Ausbildungsträgern offenbar vom Bayerischen Kultusministerium und einigen Regierungsbezirken empfohlen, den Ausbildungsstart im April ausfallen zu lassen“, berichtete Robert Hinke, Leiter des Fachbereichs Gesundheit und Soziales bei ver.di Bayern.

2017 wurde das neue Pflegeberufe-Gesetz beschlossen, das ab 2020 die Pflegeausbildung grundlegend neu regelt. Die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einem künftig einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengeführt werden. Das letzte Drittel der Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Pflege von Kindern oder auf die Pflege von alten Menschen fokussiert werden. Das Pflegeberufe-Gesetz beansprucht, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und somit einen Beitrag für eine ausreichende Anzahl gut qualifizierter Pflegekräfte zu leisten. Hierzu wurden und werden von zahlreichen Einrichtungen der schulischen und praktischen Ausbildung erhebliche Anstrengungen unternommen. Um die hierzu erforderlichen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zu fördern und zu unterstützen, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Anfang des Jahres ein „Bündnis für generalistische Pflegeausbildung in Bayern“ auf den Weg gebracht.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wurde am 2. Oktober 2018 erlassen. Erstmals in der Geschichte der Pflegeausbildung werden zur nachhaltigeren Umsetzung der Reformansprüche bundeseinheitliche Rahmenpläne erstellt. Diese wurden vom Bundesgesundheitsministerium am 1. August auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die bayerische Umsetzung der vorgeschlagenen Rahmenpläne durch die bayerische Lehrplankommission wird zum Jahreswechsel erwartet – und liegt den für die praktische Umsetzung verantwortlichen Schulen und praktischen Ausbildungsträger folglich sehr spät vor. Auch mit Blick für die Qualität der Ausbildung und der Sicherstellung eines reibungsfreien Ausbildungsverlaufs erscheint es zwar nachvollziehbar, dass zum Teil auch größere Einrichtungen ihren Ausbildungskurs April ausfallen lassen. „Angesichts des dramatischen Personalbedarfs in der Pflege kann sich unsere Gesellschaft aber einen auch nur vorläufigen Rückgang an Auszubildenden nicht leisten“, erklärte Hinke: „Wir hoffe, dass der für das erste Halbjahr 2020 absehbare Rückgang an Ausbildungskursen von der Politik, den Arbeitgebern und Pflegeschulen mit erhöhten Anstrengungen im zweiten Halbjahr kompensiert werden wird.“

[Quelle: Pressemitteilung ver.di Bayern 23.8.2019]

Montag, 26. August 2019

Regionalkommission Nord: Sitzung 21.8.2019

Die Regionalkommission Nord hat am vergangenen Mittwoch getagt und - wie erwartet - wie andere Regionen zuvor (RK NRW, RK Bayern und RK Baden-Württemberg) die Übernahme der Regelungen zur Anlage 7 beschlossen.

Die Mitarbeiterseite der RK informiert hier:

Den Dienstgeberbrief der RK Nord gibt es hier:
...und der Beschluss selber findet sich hier:

Am kommenden Donnerstag tagt die RK Mitte.

Sonntag, 25. August 2019

Irfan Mohammad...

... ist vor vier Jahren nach Deutschland geflüchtet.
Der Grund: eine Familienfehde, die bislang mindestens drei Tote gefordert hat. Mittlerweile spricht der 22-jährige Pakistani fließend Deutsch, absolviert gerade erfolgreich eine Krankenpflegehelfer-Ausbildung am Uniklinikum Marburg mit Übernahmegarantie und finanziert sich vollständig aus eigenen Mitteln.
Dennoch steht er auf der Abschiebeliste.
Mark Müller, Vorsitzender der JAV am Marburger Uniklinikum, und ver.di-Sekretär Fabian Dzewas-Rehm wollen das verhindern. Sie haben ein breites Unterstützungsbündnis initiiert. Es sammelt unter anderem in einer Online-Petition Unterschriften. Sie kann noch bis Ende des Monats unterschrieben werden.

https://www.openpetition.de/petition/online/sos-fuer-irfan-stoppt-abschiebung-nach-pakistan



Mittwoch, 21. August 2019

ver.di-Fachtagung für betriebliche Interessenvertretungen in der Altenpflege am 24./25. Oktober 2019 in Göttingen

Am 30. August ist Anmeldeschluss und noch sind Plätze zu haben.
Die Veranstaltung findet vom 24. bis 25. Oktober 2019 in Göttingen statt.
Im Zentrum der Veranstaltung steht die Stärkung der Handlungskompetenz von Interessenvertretungen in der Altenpflege.
In einem einem breiten Programm werden zahlreiche praxisrelevante Themen behandelt:

  • Dienstplangestaltung
  • Umgang mit Ausfällen und Arbeitszeitmodellen
  • Digitalisierung
  • Arbeitnehmerhaftung und Gefährdungsanzeige
  • Nachwuchsgewinnung für die Arbeit als IV
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben


Doch auch die (branchen)politischen Themen kommen nicht zu kurz. Wir freuen uns, dass wir auf unserer Tagung Sylvia Bühler (Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen) wird über branchenpolitische Themen, u.a. über das aktuelle politische Geschehen im Bereich der Altenpflege (wie z.B. die Konzertierte Aktion Pflege oder einen flächendeckenden Tarifvertrag zu Mindestbedingungen in der Altenpflege) berichten und die Vorhaben aus gewerkschaftlicher Sicht einordnen.

Flyer zur Veranstaltung
Anmeldeformular



Ver.di-Seite zur Veranstaltung




Mittwoch, 14. August 2019

Buchbesprechung: Benjamin Weller - Kirche und Streikrecht

 
Das Werk ist Teil der Reihe: Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen
Aus der Produktbeschreibung
Im "Dritten Weg" erfolgt die Gestaltung der Arbeitsbedingungen kirchlicher und diakonischer Mitarbeiter mithilfe Arbeitsrechtlicher Kommissionen, die paritätisch mit Dienstnehmern und Dienstgebern besetzt sind. Aus verfassungsrechtlicher Sicht bewegt sich dieser "Dritte Weg" im Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der verfassten Kirchen und der Koalitionsfreiheit. Während die Zuordnung beider Gewährleistungen nach tradiertem Verständnis vom Grundsatz der praktischen Konkordanz beherrscht wird, greift Benjamin Weller auf das kirchengemäße Untermaßverbot zurück. Er zeigt, dass sich die Koalitionsfreiheit bereits auf Tatbestandsebene den Besonderheiten des kirchlichen Dienstes öffnen kann. Den Kern der Untersuchung bilden die nach wie vor umstrittenen Voraussetzungen, die das Grundgesetz sowie internationale Regelungen wie das Unionsrecht und die EMRK für einen kirchlichen Streikausschluss und die kirchengesetzliche Ausgestaltung des "Dritten Weges" bestimmen. Um diesen zu bewerten, ist es unerlässlich, sämtliche Arbeitsrechtsregelungsordnungen aus dem evangelischen und katholischen Bereich im Wege einer vergleichenden Gegenüberstellung darzustellen und zu systematisieren.
Schon der Titel macht neugierig - sollte man doch meinen, seit der Entscheidung der höchsten deutschen Gerichte zum Thema "Streikrecht im Dritten Weg" sei alles geklärt. Wir haben die BAG-Urteile vom 20.11.2012 und das bestätigende Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15.7.2015 - 2 BvR 2292 / 13 - : www.bverfg.de) in mehreren Blogbeiträgen ausführlich gewürdigt und auch selbst kommentiert.
Dennoch legt Benjamin Weller eine insgesamt über 400seitige Dissertation aus dem Sommersemester 2017 bei der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen mit altbekannten Thesen vor, wobei er sich für die katholische Kirche - und nur die interessiert uns besonders - auf Rechtsquellen auf dem Stand von April 2015 (also vor der das Streikrecht bestätigenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts) bezieht.

Montag, 12. August 2019

KiTas: "Milliarden, die die Kitas nicht unbedingt besser machen" - Süddeutsche Zeitung zur Verwendung der Mittel aus dem "Gute-KiTA-Gesetz"

die Süddeutsche Zeitung befasst sich heute in einem ausführlichen Artikel mit der Verwendung der Mitteil aus dem Bundesgesetz, die eigentlich für die Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen verwendet werden müssten. "Doch vielerorts dürfte das Geld nicht in die Qualität fließen."
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Gebühren senken statt in die Qualität zu investieren

Anfang des Jahres ist das Gesetz in Kraft getreten, das Familienministerin Franziska Giffey (SPD) schlau "Gute-Kita-Gesetz" getauft hat. Bis 2022 überweist der Bund den Ländern insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Macht das die Kitas besser?

...

Tatsächlich geht der Trend woanders hin: ... anstatt die 5,5 Milliarden Euro größtenteils in Gehälter, Personalentwicklung und die Ausstattung zu stecken, wozu Experten dringend raten, senken viele Landesregierungen lieber die Kitagebühren, auch für Gutverdiener. Eine Logik, die Gewerkschafterin Alsago kritisiert: "Dem System durch die Gebührenfreiheit für alle sogar noch Geld zu entziehen, halten wir angesichts des Mangels für absurd."

...

Aufwendungs- und Kostenersatz für Behördliches Führungszeugnis im Bereich des ABD (katholische Kirche Bayern)

Die (Erz-)Bischöfliche Ordinariate sind keine Einrichtung der öffentlichen Jugendhilfe, die nach der gesetzlichen Regelung des SGB die Forderung nach einem "behördlichen Führungszeugnis" von seinen Mitarbeiter*Innen erheben müsste. § 72a SGB VIII spricht zunächst lediglich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, d. h. Jugendämter und Landesjugendämter (§ 69 SGB VIII), an. In eigener Organisationshoheit handelnde freie Träger (§§ 3 und 4 SGB VIII) werden vom Gesetzgeber nicht in entsprechender Weise verpflichtet. Dennoch wird regelmäßig von Mitarbeiter*Innen die Vorlage eines "behördlichen Führungszeugnisses" gefordert.
 
In der Vergangenheit kam es zu Meinungsverschiedenheiten über die Frage, ob nur die behördlichen Gebühren zu erstatten sind. 
 
Wir meinen:
 
1. Grundsätzlich gilt:
Fordert der Arbeitgeber in einem laufenden Arbeitsverhältnis die Vorlage von Zeugnissen, kommt eine Erstattung nach den Grundsätzen des zivilrechtlichen Auftragsrechts in Betracht. Danach kann derjenige, der im Interesse und auf Wunsch eines anderen Aufwendungen macht, Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (§ 670 BGB). Das BAG hat im Hinblick auf eine mögliche Erstattungspflicht des Arbeitgebers folgende Grundsätze entwickelt (u. a. BAG, Urteil vom 14.10.2003, 9 AZR 657/02):
 
• Aufwendungen des Arbeitnehmers, die zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Arbeitsleistung gehören, werden bereits durch seine Vergütung abgegolten.
 
• Aufwendungen im Interesse und auf Wunsch des Arbeitgebers, die über die normale Einstandspflicht des Arbeitnehmers hinausgehen, kann dieser analog § 670 BGB ersetzt verlangen. Der Arbeitgeber muss sie allerdings nur dann voll tragen, wenn sein Interesse so weit überwiegt, dass das Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann.
 
2. Konkretes ist im Arbeitsvertragsrecht der Bayer. (Erz-)Diözesen (ABD) geregelt:
Der in § 3 Abs. 9 Teil A 1 ABD genannte Begriff der „hierbei anfallenden Kosten“ umfasst nicht nur Gebühren sondern auch die Fahrtkosten i.S. der §§ 39 f ABD Teil A 1 in Verbindung mit der diözesanen Reisekostenordnung (Dienstreise).
Beginn oder Ende einer Dienstreise ist in der Regel der Dienstort – der Wohnort nur im Ausnahmefall, wenn und soweit die Dienstreise dort begonnen oder beendet wird.

Donnerstag, 8. August 2019

Der "synodale Weg" – nur etwas für die "katholische Elite"?

Unter diesem Titel setzt sich Martin Rothweiler, Programmverantwortliche des katholischen Fernsehsenders EWTN Deutschland, bei "katholisch.de" mit der anstehenden Debatte zur Reform der Kirche, zu klerikalem Machtmißbrauch und all seinen Auswirkungen auseinander und mahnt zudem, dass bei dem Prozess auch Positionen jenseits einer verbandlich organisierten "katholischen Elite" Gehör finden müssen. 
 
Wir dürfen in dem Zusammenhang auf unsere vielfältigen Beiträge, zuletzt am Dienstag dieser Woche, verweisen.
 

Dienstag, 6. August 2019

Kardinal Marx: Schwarz-Weiß-Denken überwinden - Frankfurts Stadtdekan: wir sind nicht weitsichtig und nicht mutig genug

in einem Radiobeitrag der Sendereihe „Zum Sonntag“ des Bayerischen Rundfunks hat Kardinal Marx als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz die Spannungen zwischen den Bischöfen aufgegriffen und gefordert, „die scheinbaren Gegensätze von Tradition und Reform im Denken“ zu überwinden. Beides seien keine Gegensätze in der Geschichte der Kirche und des Glaubens, sondern ergänzten sich und ermöglichten Veränderung.
In diesem Kontext ist nach Ansicht von Marx auch der Begriff der Synodalität zu verstehen. „Eine synodale Haltung verträgt kein Schwarz-Weiß-Denken, keinen Abgesang auf den Konsens, kein ,wir wissen doch eh, wie es ausgehen wird'.“ Es sei zwar klar, dass gerade am Anfang des gemeinsamen Weges die Auseinandersetzung dazugehöre und Streit nicht auszuschließen sei. Zugleich hielt Marx fest, dass Synodalität selbst aber „noch keine Reform und auch keine Abkehr von der Tradition“ bedeute, sondern vielmehr, gemeinsam unterwegs zu sein als Volk Gottes.
Es ist dann doch bemerkenswert, dass gewerkschaftlich orientierte kirchliche Mitarbeiter zur Vorbereitung genauso wenig eingeladen sind wie Gewerkschafter, die (immer noch) auch Kirchenmitglieder sind. Sie gehören demnach wohl nicht zum Volk Gottes,