Dienstag, 31. Dezember 2019

Ein Gesegnetes und Erfolgreiches Neues Jahr

wünscht die Blogredaktion - vor allem den Menschen, die (auch) in dieser Nacht durcharbeiten oder sich zumindest in Bereitschaft halten müssen.

Ja, auch wir sind "zwischen den Jahren" nicht ganz von der Bildfläche verschwunden !

Donnerstag, 26. Dezember 2019

Nicht vergessen: 31.12.2019 - Stichtag für Ansprüche aus 2016

Wer mögliche Ansprüche aus dem Jahr 2016 geltend machen will, muss spätestens am 31.12.2019 eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht haben, um die Verjährung zu unterbrechen. Darauf weist die AK-MAS mit Verweis auf § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB in einem Sonderinfo vom Dezember hin, das u.a. von der DiAG-MAV Rottenburg Stuttgart ins Internet eingestellt wurde. Auf der Homepage der AK-MAS haben wir das Sonderinfo leider nicht gefunden.
Die in den AVR, im ABD (Bayern), § 9 der AVO (Limburg), der KAVO (wie vom BAG entschieden) oder anderen kirchlichen Regelungen enthaltene Ausschlussfrist von 6 Monaten dürfte nach der Rechtsprechung des BAG regelmäßig unwirksam sein. Stattdessen ist die dreijährige Verjährungsfrist nach BGB zu beachten. Ansprüche aus dem Jahr 2016 verjähren danach in einer Frist von drei Jahren, also ab dem 31.12.2019 (2017, 2018 und 2019 sind drei Jahre), soweit nicht durch eine Klageerhebung die Verjährung unterbrochen wird.


Dienstag, 24. Dezember 2019

Frohe Weihnachten

seitens der Redaktion nicht nur für alle Leser, sondern für alle Menschen dieser Erde - und ein gesegnetes Wirken im Neuen Jahr

Montag, 23. Dezember 2019

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Aufgrund der Lockerung der Loyalitätsanforderungen im kirchlichen Dienst könnte diese Entscheidung auch für kirchliche Mitarbeiter*Innen von Bedeutung sein

Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die erfolgreich eingereicht wurde (Az.: - 1 BvR 3087/14 - )
gegen
a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. September 2014 - IV ZR 298/13 -,
b) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 6. August 2013 - 12 U 29/13 -,
c) das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25. Januar 2013 - 6 O 47/12 - 

Montag, 16. Dezember 2019

Bischöfe in Bayern - auf dem Weg zum Kamikaze-Kurs?

Bisher gab es unter den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern einen Konsens:
bei Betriebsrenten kommt eine Reduzierung der Arbeitgeberverpflichtung auf eine reine Beitragszusage nicht infrage
Wenn der Arbeitgeber den Lohn der Beschäftigten einbehält, um aus dem so vorenthaltenen Geld eine Betriebsrente zu finanzieren, dann muss er auch für die Leistung der Betriebsrente gerade stehen. Das gilt bei der "ganz normalen" Betriebsrente wie der Zusatzversorgung (die gerade nicht vom Arbeitgeber finanziert wird sondern aufgrund eines Tarifvertrages aus einbehaltenem Lohn finanziert ist, der für die Leistungszusage der Betriebsrente einbehalten wurde *) - vgl. BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92 - ). Und das gilt auch bei der so genannten "Entgeltumwandung", bei der die Beschäftigten individuell mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Teil des Lohnes nicht ausbezahlt sondern für die Betriebsrentenansprüche "umgewandelt" wird (§ 1 Abs 2 Nr. 3 BetrAVG). Denn schließlich bestimmt der Arbeitgeber (im kirchlichen Bereich ggf. durch bischöfliches Gesetz in seiner Auswahlmöglichkeit beschränkt), bei welcher (Pensions-)Kasse diese Gelder zweckgebunden angelegt werden.
Wie wichtig diese Leistungszusage ist, zeigt sich aktuell bei den Kölner Pensionskassen der Caritas. Aufgrund auch eigener Fehler - und mangelhafter Aufsicht der zuständigen Diözesankurie - müssen dort die Rentenbezüge massiv gekürzt werden. Es ist gut, dass dann die Arbeitgeber eintreten und für die entsprechende Leistung gerade stehen müssen. Diese originäre Haftung der Arbeitgeber schützt auch die Bischöfe, die sich sonst fragen lassen müssten, ob sie aufgrund der zwingenden Verweisung auf die Caritas Pensionskasse einerseits und der offensichtlich mangelhaften Aufsicht über diese Kasse andererseits auch Ersatzpflichtig wären. **)
Bei der reinen Beitragszusage haftet der Arbeitgeber dagegen lediglich für die Zahlung der Beiträge an die sogenannten durchführenden Einrichtungen – also Pensionskassen, Pensionsfonds oder Lebensversicherer –, nicht aber für eine bestimmte Höhe der Leistung.
(Definition: BaFin)
Im Falle von Zahlungsengpässen und Insolvenzen - z.B. durch Fehlanlagen wie Spekulationen - ist bei einer reinen Beitragszusage das Geld weg. Und auch beim Arbeitgeber ist dann nichts zu holen, denn der hat ja seine primäre Pflicht - die Beitragszahlung - erfüllt.

Samstag, 14. Dezember 2019

KODA Bayern beschließt (un)"soziale" Regelung

Die bayerische Regional-KODA hat am 17./18. Juli eine Regelung beschlossen, deren Gehalt sich erst auf den Zweiten Blick erschließt:
Nach ABD Teil B 5. wird folgender neuer Teil 6 eingefügt:

Sonderregelung für Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 15 hinausgehendes Entgelt erhalten

Bei Beschäftigten, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes Entgelt erhalten, kann individualvertraglich von den von der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA) beschlossenen und vom Diözesanbischof für die Diözese in Kraft gesetzten arbeitsvertraglichen Regelungen abgewichen werden.
Was soll das?

Dienstag, 10. Dezember 2019

Appelle zum Tag der Menschenrechte

Heute ist der internationalen Tag der Menschenrechte. Das Domradio widmet diesem Ereignis einen Artikel
Schutz für Minderheiten
Zum internationalen Tag der Menschenrechte an diesem Dienstag fordern Initiativen einen besseren Schutz von Flüchtlingen, Religionsgemeinschaften und Frauen. Ein Appell richtet sich auch direkt an die katholische Kirche.
und führt dann unter anderem weiter aus:
Umsetzung der Menschenrechte innerhalb katholischer Kirche

Sonntag, 8. Dezember 2019

Sonntagsnotizen - 150 Jahre erstes Vatikanisches Konzil

Das Erste Vatikanische Konzil (kurz auch I. Vatikanum bzw. I. Vaticanum oder Vatikanum I bzw. Vaticanum I), das von uns als das 20. Ökumenische Konzil angesehen wird, begann am 8. Dezember 1869. Im gleichen Jahr und nur wenige Wochen vorher  - am 16. und 17. November 1869 - fanden die Eröffnungsfeierlichkeiten des Suez-Kanals statt. Was wirkt nachhaltiger?

Ein Ergebnis des Konzils ist den meisten bekannt. Das Domradio bringt es auf den Punkt: *)

Unfehlbarkeit des Papstes gegen ein dreifaches Trauma

Wir möchten heute keine Dogmen betrachten, und auch keine tiefschürfenden Analysen betreiben. Wir möchten aber daran erinnern, dass Diskussionen an sich seit jeher zur Kirche gehören. 

Freitag, 6. Dezember 2019

Geschieden und Wiederverheiratet - ein Kündigungsgrund? Gedanken zu Nikolaus ...

Nachdem der EuGH (Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-68/17 - wiederverheirateter Chefarzt - wir berichteten am 11. September letzten Jahres) wieder einmal ein Urteil gesprochen hat (die Kirchenentscheidungen des EuGH prägen zunehmend die Rechtslandschaft) wird heute, am Nikolausfest, eine Nachricht aus dem Vatikan bekannt, die das Thema vom Ethos der Kirche her beleuchtet:
Radio Vatikan berichtet *) unter der Überschrift:

Papst: Kirche muss an der Seite von Geschiedenen stehen

Papst Franziskus hat sich einmal mehr dafür ausgesprochen, dass die Kirche an der Seite von Geschiedenen und Wiederverheirateten stehen sollte. Es gehe um einen „Weg der Begleitung und der geistlichen Unterscheidung, um Lösungen zu finden“, wie das der „großen moralischen Tradition der Kirche“ entspreche.
...
Franziskus bezog sich ausdrücklich auf sein Schreiben Amoris laetitia. In einer Fußnote des achten Kapitels wird dort Geschiedenen, die wieder geheiratet haben, in Ausnahmefällen die Teilnahme an der Kommunion erlaubt. Das Schreiben war das Ergebnis eines synodalen Prozesses (einschließlich zweier Bischofssynoden), um die katholische Ehe –und Familienpastoral zu erneuern.
„Kasuistik ist nicht christlich“
Man könne auf die Lage dieser Menschen „kasuistisch“ eingehen, so der Papst. Doch das sei „nicht christlich, auch wenn es kirchlich sein kann“. Sein Ansatz sei ein anderer, nämlich der, der dem kirchlichen Lehramt entspreche. Daran schloss er dann den Hinweis auf Amoris laetitia an.

Donnerstag, 5. Dezember 2019

AK Caritas: kein Abschluss für die Ärzte

Die Mitarbeiterseite berichtet aus der heutigen AK-Sitzung der Bundeskommission in Frankfurt: 

Dienstgeber sperren sich gegen Entlastungen


In der Bundeskommission am 5. Dezember in Frankfurt am Main konnten sich Dienstgeber- und Mitarbeiterseite nicht auf einen Abschluss in der Ärzte-Tarifrunde verständigen. Vor allem Regelungen zur Begrenzung von Bereitschaftsdiensten scheiterten am Widerstand der Dienstgeberseite. Die Anträge beider Seiten wurden daraufhin in den Vermittlungsausschuss verwiesen.


Auch die Dienstgeberseite erklärt sich zum (fehlenden) Ergebnis: Pressemitteilung Caritas-Dienstgeber vom 5.12.2019

Dienstag, 3. Dezember 2019

Pensionskasse Caritas - heute auch in Report Mainz, 21:45 Uhr?

 
Heute Abend bringt Report Mainz einen Bericht, der die Situation wohl in etwas größerem Kontext darstellt:
 

Seit Jahrzehnten zahlt er in eine Pensionskasse ein. Jetzt ist sie in Finanznot. Seine Rente wurde drastisch gekürzt. Wie schützt die Politik unsere Altersvorsorge?

Ob dabei auch die spezielle Situation der kircheneigenen Pensionskassen angesprochen werden, die sich unter Aufsicht der Bischöfe befinden, entzieht sich unserer Kenntnis.
 
 
 
 

Synodaler Weg, klerikaler Machtmissbrauch und Arbeitsrecht

Am Sonntag hat nach längerer und durchaus kontroverser Diskussion der "Synodale Weg" in Deutschland mit seiner Arbeit begonnen. Der Reformdialog soll Empfehlungen erarbeiten, die von jedem Diözesanbischof umgesetzt werden können - oder auch nicht umgesetzt werden. Bei so großen "weltkirchlichen Themen" wie der Frauenordination sind die Erwartungen sicher zu hoch gespannt. Andere Themen, die spezifisch die Deutsche Kirche betreffen, wurden trotz anfänglicher Hoffnungen gar nicht erst in den Prozess einbezogen.
 
Wir schreiben hier im Blog immer wieder, dass die - der kirchlichen Soziallehre und dem päpstlichen Lehramt widersprechende - Verweigerung der Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften "auf Augenhöhe" auch durch den Missbrauch der klerikalen Macht begründet ist.
 
Auf katholisch.de wird heute ein Bericht gebracht, der das Thema "Missbrauch" in einen breiteren Kontext stellt:
 
Besonders präsent in den Medien sei der sexuelle Missbrauch. Doch gerade im kirchlichen Kontext gehe es darüber hinaus – mit emotionalem und geistlichem Missbrauch: "Geistlicher Missbrauch oder spiritualisierte Gewalt – wie auch immer man das nennt – heißt, dem anderen den intimen Bereich der Gottesbeziehung zu nehmen." Der Täter nutze eine Seelsorgsbeziehung dafür aus, emotionale Bedürfnisse zu befriedigen. Er fühle sich dadurch bewundert und geliebt, habe das Gefühl, gebraucht und geschätzt zu werden: "Das kann extreme Formen annehmen. Plötzlich muss der Begleitete, beispielsweise eine Ordensfrau, für alles nachfragen." Statt in eine größere Freiheit würden die Opfer in eine Abhängigkeit geraten. "Es fallen Sätze wie 'Wenn du dich nicht jede Woche meldest…' oder 'Wie kannst du eine Entscheidung treffen, die ich nicht abgesichert habe?'." Dadurch stelle sich der begleitende Teil, der zum Täter wird, mit Gott gleich, erklärt Schwester Katharina.
 
Zurückzuführen sei jeder Missbrauch – sei er sexueller, emotionaler oder geistlicher Art – immer auf einen Machtmissbrauch. "Es ist nie ein Verhältnis auf Augenhöhe", sagt Kluitmann. In missbräuchlichen Strukturen stehe eine Person in einer hierarchisch höheren Position und nutze diese aus, obwohl sie die andere Person eigentlich schützen müsse. Bei Priestern komme eine spirituelle Aufladung hinzu. Dabei hätten die Täter meist ein geringes Selbstwertgefühl, würden es nach außen aber mit einem überhöhten Selbstwertgefühl verdecken. Was sie sich nicht auf gleichberechtigtem Weg verschaffen könnten, holten sie sich durch den Missbrauch.
 
"Für alles nachfragen... " und "Wie kannst Du eine Entscheidung treffen ..." - tendiert das nicht schon sehr in Richtung Arbeitsrecht? Welche länger im Dienst stehende Pfarrsekretärin hat diese Problematik bei dem einen oder anderen Pfarrer nicht schon selbst erlebt?
Ist der "konsensbezogene" Dritte Weg der deutschen Kirche, der streitige Auseinandersetzungen ("Arbeitskampf") verweigert und für jede Verbesserung die ausdrückliche Zustimmung der Arbeitgeberseite verlangt, nicht genau in diesem Kontext zu sehen?
 
Es ist schon nicht mehr fünf nach Zwölf, es ist noch später ...
 
 
 
 

Montag, 2. Dezember 2019

Kircheninfo Nr. 34/November 2019: Zusammenstehen - Für gute Arbeit und gute Versorgung

Das aktuelle Kircheninfo Nr. 34, November 2019 "Zusammenstehen - Für gute Arbeit und gute Versorgung" befasst sich mit folgenden Themen:



  • Diakonie Niedersachsen: »Ganz normale Tarifverhandlungen auf Augenhöhe«
  • Caritas-Stiftung Liebenau in Baden-Württemberg: Beschäftigte organisieren sich für Tarifvertrag
  • Diakonie Deutschland: Lohnspaltung für Beschäftigte und mehr Flexibilität für Arbeitgeber
  • Diakoniewerk Kropp in Schleswig-Holstein: »Allein mit guten Argumenten kommen wir nicht weiter«
  • Diakonie Mitteldeutschland: Keine Entlastung, etwas Lohnerhöhung
  • Diakonie Mitteldeutschland: Das Pippi-Langstrumpf-Syndrom
  • ver.di-Streitschriften: Zu Mitbestimmung und Tarifverträgen in kirchlichen Betrieben
  • Diakonie Hessen: Lohnunterschiede im Hinterzimmer weiter zementiert
  • JAV-Wahlen unterstützen: Mitbestimmung in der Ausbildung stärken
  • Konzern-MAV bei Agaplesion gegründet: »Wir wollen mitgestalten«
  • Verbindliche Einigungsstelle nach MVG.EKD: Ab 2020 am Start
  • Neues Vernetzungsforum: »MAV-aktiv«
  • Ihr fragt – ver.di antwortet

Kircheninfo 34/November 2019 als pdf

weitere Kircheninfos: ver.di Kircheninfo

Donnerstag, 28. November 2019

kritische Begleitung des Synodalen Wegs

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich 13 Pressesprecher von katholischen Bistümern und Institutionen für eine „kritische Begleitung“ des Synodalen Wegs durch die Medien ausgesprochen.

Dienstag, 26. November 2019

Kasseler Erklärung 2019: Mehr Qualität braucht mehr Qualität

Die 12. Kasseler Konferenz zum Sozial- und Erziehungsdienst hat in der vergangenen Woche folgende Erklärung verabschiedet:

ver.di Bundesverwaltung, Fachbereiche 3 und 7

Kasseler Erklärung 2019

Mehr Qualität braucht mehr Qualität.Beschäftigte der Sozial- und Erziehungsdienste fordern deutliche Verbesserungen der Arbeits- und Lohnbedingungen, mehr Personal und die verstärkte Ausbildung von Fachkräften.


Auf der 12. Kasseler Konferenz der Gewerkschaft ver.di haben 150 Kolleg*innen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst darüber beraten, wie ihre zunehmend problematischen Arbeitsbedingungen verbessert werden können.
Dazu wurden die bevorstehenden Tarifauseinandersetzungen ebenso wie die betrieblichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beraten.
Vor besondere Herausforderungen stellt uns der flächendeckende Fachkräftemangel, der in allen Berufen unserer Arbeitsfelder, durch massive, jahrelange Versäumnisse der Verantwortlichen entstanden ist.

Montag, 25. November 2019

Weiterentwicklung Tarif Sozial- und Erziehungsdienst: Erstes Gespräch zur Evaluierung des Tarifvertrags

Erstes Gespräch zur Evaluierung des Tarifvertrages

Wir sind noch lange nicht am Ziel - die Aufwertung im Sozial- und Erziehungs- dienst geht weiter. Nach der Tarifrunde ist bekanntlich vor der Tarifrunde.

Mit der Tarifeinigung 2015 im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst haben ver.di und VKA vereinbart, bereits im Sommer 2019 Gespräche zu Erfahrungen der Umsetzung des Tarifergebnisses 2015 aufzunehmen und die Frage der Weiterentwicklung zu erörtern.
Das erste von insgesamt zwei Evaluierungsgesprächen mit der VKA fand am 21. November 2019 statt.
Auf diesen Termin hat sich ver.di gut vorbereitet. Bereits im Frühjahr wurden die Mitglieder vor Ort zu ihren Erfahrungen in der täglichen Arbeit und ihren Erwartungen befragt. Auf der tarifpolitischen Konferenz für den Sozial- und Erzie- hungsdienst im Juni 2019 wurden alle Rückmeldungen und Informationen zusammengetragen, ausführlich beraten und bewertet.
Die Handlungsfelder sind vielschichtig. Sie richten sich neben der betrieblichen Ebene vor allem an die Tarifvertragsparteien und die Politik und betreffen u.a. folgende Punkte:

1. Eingruppierungsmerkmale

Freitag, 22. November 2019

"Der Papst ist alt, Rom ist weit, und die Alpen liegen dazwischen"

Mit diesen geflügelten Worten aus dem Mittelalter wird hier so manche Beschwerde gegen eine Eigenheit der Deutschen Kirche lächelnd abgebügelt. Dass dem nicht so ist, macht ein aktueller Vorgang deutlich, über den "katholisch.de" berichtet:

Kleruskongregation schreibt Bischof Stephan Ackermann

Nach Beschwerde: Vatikan setzt Pfarreienreform in Trier aus

Rom stoppt vorerst die geplante Pfarreienreform im Bistum Trier: Grund seien Beschwerden einer Priestergemeinschaft sowie ein Antrag "einiger Gläubiger" zur Überprüfung der Pläne. Das Ganze geschieht nur einen Tag, nachdem Bischof Stephan Ackermann die entsprechenden Dekrete zur Umsetzung veröffentlicht hat.
Erst am Mittwoch hatte Bischof Ackermann die Dekrete veröffentlicht, mit denen die ersten 15 der 35 "Pfarreien der Zukunft" der Diözese zum 1. Januar 2020 offiziell errichtet werden sollten. Gleichzeitig sollten die bisherigen Pfarreien auf den Gebieten aufgelöst werden.

Mittwoch, 20. November 2019

Bundesweiter ver.di-Aktionstag in der Altenpflege: Beschäftigte fordern mehr Personal, flächendeckenden Tarifvertrag und Begrenzung der Eigenanteile bei den Kosten für Pflegebedürftige

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft für heute Beschäftigte in der Altenpflege bundesweit zu einem Aktionstag auf, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. „Altenpflege ist ein wunderbarer Beruf. Damit er attraktiver wird, braucht es gute Arbeitsbedingungen, vor allem mehr Personal und eine anständige Bezahlung“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Derzeit verhandle ver.di mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) über einen Tarifvertrag Altenpflege, der vom Bundesarbeitsminister auf die gesamte Altenpflege erstreckt wird. Ziel sei es, diesen Tarifvertrag noch in diesem Jahr abzuschließen. Diese tariflichen Regelungen über Mindestbeschäftigungsbedingungen in der Altenpflege müssten dann auch Arbeitgeber einhalten, die bislang sehr niedrige Löhne zahlten und schlechte Arbeitsbedingungen böten. Es gehe auch darum, die besseren Tarifverträge, die weiter bestehen bleiben, von unten abzustützen.

Dienstag, 19. November 2019

Papst warnt vor Klerikalisierung von Laien

berichtet katholisch.de und führt weiter aus:

Gläubige dürfen nicht "klerikalisiert" werden. Das hat der Papst den Mitarbeitern der Vatikanbehörde für Laien, Familie und Leben nun ins Stammbuch geschrieben. Das geschehe jedoch leider viel zu oft, sagte Franziskus – auch mit Blick auf Ständige Diakone. 

... "Laien zu klerikalisieren" sei nicht die Aufgabe der Kirche. Franziskus wünsche sich vielmehr eine Stärkung der Laien durch die Kurie. Es gelte ihnen zu helfen, "erwachsen" zu werden und sich "furchtlos und mutig" ins Freie zu wagen. Die Kirche wolle "wie jede Mutter, dass ihre Kinder wachsen und autonom, kreativ und unternehmend werden", so der Papst. Laien sollten ihre Talente für "neue Missionen" in Gesellschaft, Kultur und Politik einsetzen.
...
Zur Frage von Führungspositionen von Frauen sagte er, man müsse in der Kurie noch weitere Frauen "auf Beraterposten, auch auf Leitungsposten" bringen.Eine Frau könne auch eine Kurienbehörde leiten, sagte Franziskus. So hätten für die Stelle des Präfekten des Wirtschaftssekretariats zwei Kandidatinnen zur Auswahl gestanden. Bei solchen Aufgaben gehe es um "Funktionalität". Wichtig sei davon unabhängig "der Rat der Frauen", so der Papst.
...

Unter dem Titel "Papst wünscht Stärkung der Laien durch die Kurie" berichtet auch "Kirche-und-Leben" zum Thema. Radio Vatikan berichtet ebenso - und weist ausdrücklich darauf hin, dass der Psychotherapeut und Psychiater Manfred Lütz als einziges deutsches Mitglied der neu zusammengesetzten Dikasteriums im Publikum war. In einem Gespräch am Rande der Vollversammlung ausserte Lütz gegenüber Radio Vatikan.
Auch in der ersten Generalversammlung des Dikasteriums für Laien, Familie und das Leben sei beklagt worden, dass die katholische Kirche oft „zu sehr auf Klerikalthemen“ fixiert sei. „Warum muss denn der Pfarrer entscheiden, wie hoch der Kirchturm sein soll und wie arbeitsrechtlich zu reagieren ist, dazu ist er gar nicht ausgebildet, das können manche Laien viel besser. Auf diese Weise könnten die wenigen Priester wieder stärker für seelsorgliche Aufgaben frei sein,“ meint Lütz.  
Mit anderen Worten - das Thema "spezielles kirchliches Arbeitsrecht" und "Entweltlichung" grummelt nach wie vor in den Köpfen.

Die Kirche soll also (so verstehen wir den Papst) mitten in der Gesellschaft stehen, und nicht klerikal abgehoben eigene Wege gehen - die zur Isolierung der Kirche führen. Oder zeichnet sich das speziell kirchliche im kirchlichen Arbeitsrecht wirklich nur durch formale Loyalitätsanforderungen und die Verweigerung der Sozialpartnerschaft mit den gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten aus?

Sonntag, 17. November 2019

Sonntagsnotizen - diverse Gedenktage zu Kirche und Gewerkschaft

Heute wollen wir uns einmal nicht den großen Sozialenzykliken widmen, sondern uns auf die Kirche aus und in Deutschland konzentrieren.

Am 14. November 1944 - vor etwas über 75 Jahren - wurde der katholische Gewerkschaftsführer Bernhard Letterhaus als "Mitwisser" infolge des gescheiterten Attentats auf Hitler vom 20. Juli 1944 in Berlin Plötzensee hingerichtet. Katholisch.de widmete dem Mitglied des "Kölner Kreises" einen Artikel und führt darin aus:
Letterhaus sprach sich gegen eine rein katholische, vielmehr für eine konfessionell übergreifende Volkspartei aus. Ebenso richtungsweisend setzte er sich für eine weltanschaulich und politisch neutrale Einheitsgewerkschaft ein.
Ob der Kölner Kardinal Frings das im Blick hatte, als er mit seinem Brief an den ehemaligen Kölner Bürgermeister und damaligen Bundeskanzler Adenauer darauf drängte, die katholische Kirche aus der Sozialpartnerschaft des Betriebsverfassungsgesetzes auszunehmen?

Vor 50 Jahren hatte die katholische Kirche eine neue Chance, sich auf die eigene Soziallehre hin zu bewegen. Friedrich Kronenberg, Generalssekretär der "Würzburger Synode" befasste sich ebenfalls auf katholisch.de mit den Auswirkungen der Synode und den möglichen Lehren für die Gegenwart:
"Die Furcht vor Entscheidungen ist unangebracht"

Freitag, 15. November 2019

Politik schafft Grundlage für Flächen-Tarifvertrag in der Pflege

berichtete das Domradio und führte letzte Woche weiter aus:

Der schwierige Weg zu besseren Löhnen

Nach dem Bundestag hat nun der Bundesrat die neuen rechtlichen Grundlagen für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften gebilligt. Ein großer Teil der Branche sieht die Pläne weiterhin sehr kritisch.
obs hilft?

Donnerstag, 14. November 2019

Christine Langenfeld, Richterin am Bundesverfassungsgericht, rechnet mit Änderungen der Ausführungsregeln zum kirchlichen Arbeitsrecht

das berichtet das Domradio und führt weiter aus:

Göring-Eckardt für Reform des kirchlichen Arbeitsrechts
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sprach sich für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Auch brauche es eine Rahmengesetzgebung zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen.

Die Äusserungen entstanden bei einer Diskussionsveranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) und der den Grünen nahen Heinrich-Böll-Stiftung zum Thema "Religion und Staat in einem pluralisierten und säkularisierten Land". Neben den beiden bereits zitierten hochrangigen Vertreterinnen ihrer Zunft hat auch der Sozialbischof der Bischofskonferenz, der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck an der Tagung teilgenommen. Er wird im Beitrag des Domradio wie folgt wiedergegeben:

die katholische Kirche befinde sich in einer "Achsenzeit". Sie stehe vor der Frage, wie sie sich zur Moderne und Postmoderne stelle, in denen alles vom Freiheitsgedanken ausgehe (und) plädierte dafür, weiter am Begriff des Staatskirchenrechts statt Religionsverfassungsrecht festzuhalten, da die Regelung nicht unmittelbar Probleme der Religionen selbst behandele und auch andere Weltanschauungsgemeinschaften umfasse.

Zunächst befasste sich die Runde mit der Frage, ob kirchliche Einrichtungen, wie Schulen oder Krankenhäuser, selbst über Einstellungskriterien, etwa die Religionszugehörigkeit, entscheiden sollten. Das Bundesarbeitsgericht hatte nämlich zuletzt die Freiheiten der Kirche in diesem Zusammenhang eingeschränkt.
...
Verfassungsrichterin Christine Langenfeld meinte, Kirchen könnten „nicht ein Freiheitsrecht für sich in Anspruch nehmen, das gleichzeitig mit der Einschränkung von Freiheiten Dritter verbunden ist.“ Göring-Eckard war der Ansicht, dass sich Kirchen genau überlegen sollten, wie sie „Arbeitsrecht zeitgemäß gestalten wollen.“

Dass sich zumindest die Loyalitätspflichten ändern, haben wir zuletzt am 20. Oktober angesprochen, nachdem Münchens Generalvikar Dr. Beer ebenfalls nach einem Bericht des Domradios entsprechende Absichten bekundet hatte.

Mittwoch, 13. November 2019

Dienstgemeinschaft - meistbietend verhökert (Klinikum Oberhausen - KKO)

unter dem Titel "Die Verstoßenen der Dienstgemeinschaft: Malteser und Marienhaus-Holding geben kirchliche Krankenhäuser auf" hatten wir am Sonntag über die reihenweise Aufgabe kirchlicher Krankenhäuser berichtet.
Krankenhauskonzern Ameos übernimmt KKO
Die Schweizer Ameos Holding AG übernimmt das insolvente Katholische Klinikum Oberhausen (KKO) einschließlich der Altenhilfe und der Serviceeinheiten und damit das Bieterverfahren für sich entschieden.
...
Das in Deutschland, der Schweiz und Österreich tätige Gesundheitsunternehmen Ameos hat mit Zustimmung des Gläubigerausschusses den Angaben zufolge eine Investorenvereinbarung unterschrieben. Bis zur Genehmigung durch das Kartellamt und die Umsetzung des voraussichtlich im kommenden Monat zur Abstimmung kommenden Insolvenzplans, bleibe die operative Geschäftsführung unverändert
...

Gewerkschaft Verdi äußert Kritik

Kritik kam unterdessen in einer ersten Stellungnahme äußerte sich die Gewerkschaft Verdi zum Verkauf an Ameos: „Die Kirche und die öffentliche Hand überlassen damit ein großes Stück der Oberhausener Krankenhausversorgung einem privaten Investor“, so Henrike Eickholt von Verdi Ruhr-West, die sich gewünscht hätte, dass die Häuser wieder in öffentliche Verantwortung kommen.
Unterdessen steht das Schweizer Unternehmen, das nach eingenen Angaben in drei Ländern 85 Einrichtungen und mehr als 13.000 Mitarbeitern betreibt, nach Medienberichten in Sachsen-Anhalt in der öffentlichen Kritik. Die Ameos-Beschäftigte dort waren am Freitag zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen, um die  Aufnahme von Tarifverhandlungen für die rund 4.000 Beschäftigten der Klinikgruppe zu erreichen.

Keine Tarifbindung

Die Geschäftsleitung verwehre diese bislang und habe Mitarbeitern bei Streik gedroht, wie unter anderen der Mitteldeutsche Rundfunk und die Mitteldeutsche Zeitung berichten.

So kann man sich seiner Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter also auch entledigen.

Katholische Kliniken beantragen Insolvenz

Die Katholische Kliniken Lahn GmbH mit je einem Krankenhaus in Bad Ems und Nassau nahe Koblenz hat am Dienstag Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt - berichtet n-tv und führt weiter aus:
 
Die Kosten sind kontinuierlich stärker gestiegen als die Erlöse, dadurch ist das operative Betriebsergebnis deutlich geschrumpft; zusammen mit den sonstigen Aufwendungen ergaben sich damit die Verluste", erklärte die Katholische Kliniken Lahn GmbH. "Zudem wirken sich die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen nachteilig für kleinere Krankenhäuser aus."
...
Erst kürzlich hatten die Loreley-Kliniken in St. Goar und Oberwesel im Mittelrheintal unter Verweis auf bundesweite gesundheitspolitische Vorgaben ihre geplante Schließung mitgeteilt.
 
 
Wir meinen:
Das ist die Konsequenz, wenn man die Kooperation mit der für die Branche zuständigen Gewerkschaft ver.di verweigert. Wir haben - auch hier im Blog - mehrfach auf die desolaten Auswirkungen verwiesen, die durch die "Konkurrenz der Systeme" entstehen. Einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag, der dann auch die Refinanzierung auf deutlich höherem Niveau sicherstellen würden, gibt es halt nur mit ver.di. Wer sich dem verweigert, der muss entweder eine andere Finanzierungsmöglichkeit haben - oder die Konsequenzen tragen. Dass in diesem Fall - wieder einmal - der Kostenwettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird müssen sich dienjenigen ankreiden lassen, die eine Kooperation mit dem Gewerkschaften verbieten - allen voran die Bischöfe der deutschen Kirche!
 
Es ist über 1 1/2 Stunden nach Zwölf. Ihr habt es schlicht verpennt. Dann übernehmt auch die Verantwortung und tragt die Konsequenzen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verehrte Eminenzen und Exzellenzen.

Sonntag, 10. November 2019

Die Verstoßenen der Dienstgemeinschaft: Malteser und Marienhaus-Holding geben kirchliche Krankenhäuser auf

Die Malteser wollen sechs ihrer Akutkrankenhäuser in Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen abgeben. Davon betroffen ist auch die einzige katholische Klinik im Bistum Görlitz. Dessen Bischof reagierte bestürzt auf die Pläne.

berichtete "katholisch.de" und führte am Freitag vor acht Tagen weiter aus:

Die Malteser Deutschland gGmbH kündigte am Donnerstag in Köln an, sechs ihrer acht Akutkrankenhäuser einschließlich zugehöriger Versorgungseinrichtungen wie Apotheken aus wirtschaftlichen Gründen abzugeben. Ziel sei es, Gespräche mit potenziellen neuen Eigentümern im ersten Quartal 2020 für die Häuser im Rheinland und in Sachsen abzuschließen.

Standorte in Nordrhein-Westfalen und Sachsen betroffen

Samstag, 9. November 2019

30 Jahre Maueröffnung - nur die Kirchen sind anders (wirklich?)

vor dreißig Jahren viel die Mauer - und damit eine der Hindernisse, mit denen die beiden christlichen Kirchen die Ausnahme vom Betriebsverfassungsgesetz für sich forderten, ohne dass dies verfassungsrechtlich geboten wäre. Denn auch das "Betriebsrätegesetz" der Weimerer Zeit galt - bei gleicher Verfassungslage - selbstverständlich auch für die Kirchen und ihre Einrichtungen.

Die Ausnahme der kirchlichen Einrichtungen vom Betriebsverfassungsgesetz war also nicht verfassungsrechtlich gefordert, sondern insbesondere der deutschen Teilung geschuldet.

Zitat aus dem Schreiben des Rates der Evangelischen Kirche in   Deutschland  an  Bundeskanzler  Adenauer vom 12,06.1951 an Bundeskanzler Adenauer:
Nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit und angesichts der Gefahren, die den räumlich über das Gebiet der Bundesrepublik hinausreichenden Religionsgesellschaften von totalitären Staaten drohen können, muss die Kirche auf dem uneingeschränkten Recht, den kirchlichen Dienst in freier, ihren Wesensgesetzen entsprechender Selbstverantwortung regeln zu können unbedingt bestehen. Das geplante Betriebsverfassungsgesetz ist ein Gesetz, das nicht alle Staatsbürger erfassen wird, sondern das in seiner Struktur im wesentlichen auf Regelung der Arbeitsverhältnisse in  wirtschaftlichen Betrieben abgestellt ist. Die Religionsgesellschaften unterscheiden sich grundsätzlich von wirtschaftlichen Betrieben. Jede Dienstleistung in der Kirche und in kirchlichen Einrichtungen ist daher anders geartet als die in einem wirtschaftlichen Betriebe.
Quelle ver.di Kircheninfo Nr. 24 S. 7 [8] ff

Heute wissen wir: auch ein kirchlicher Betrieb ist ein Betrieb. Zwischen kirchlichen oder kommunalen oder privaten Altenheimen, Kindertagesstätten oder Krankenhäusern besteht kein Unterschied.

Freitag, 8. November 2019

St. Martin von Tours

die Geschichte ist heute noch bekannt - an einem Tag im Winter begegnete ein römischer Offizier am Stadttor von Amiens einem armen, unbekleideten Mann. Außer seinen Waffen und seinem Militärmantel trug Martin nichts bei sich. In einer barmherzigen Tat teilte er seinen Mantel mit dem Schwert und gab eine Hälfte dem Armen. In der folgenden Nacht sei ihm dann im Traum Christus erschienen, bekleidet mit dem halben Mantel, den Martin dem Bettler gegeben hatte.
Die Folgerung beschreibt Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung:

Die Martins-Geschichte lehrt zu begreifen, dass es eine Schnapsidee ist, 
Europa mittels Wettbewerb und Konkurrenz stärken zu wollen.

Die Vita des ersten Heiligen, der nicht wegen seines Todes als Martyrer sondern seines Lebens verehrt wurde, ist bei Wikipedia wieder gegeben. Er entsagte seinem sicheren Offiziersleben und legte sich als Sozialbischof mit Staat und Kirche an meint MK-online.

Wir erinnern an diesem Tag an einen neuen Pakt. Unter dem Titel;


haben die katholischen Hilfswerke Adveniat und Misereor zur Unterstützung des "Katakombenpakts für das Gemeinsame Haus", für eine arme und dienende Kirche, aufgerufen.
Im Katakombenpakt verpflichten sich die Unterzeichnenden zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Lebensstil, zum Schutz der Schöpfung und der indigenen Völker sowie zu einem synodalen Miteinander in der Kirche.
Nun können Unterschriftenlisten auf den Websites der beiden Organisationen abgerufen werden.

Zur Unterschriftenseite von Adveniat und Misereor.

Mit der Unterschrift einzelner ist es nicht getan. Wir erinnern an den Aufruf des Papstes an die Honoratioren der (und die) deutschen Kirche:

"Entweltlicht Euch".

Dienstag, 5. November 2019

ver.di-Aktionstag Altenpflege - am Buß- und Bettag, den 20. November 2019


ver.di ruft auf zu Aktionen für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege und die Begrenzung der
Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen in Altenpflegeheimen. Wir brauchen die Pflegevollversicherung für alle!

Es ist längst überfällig: Die Arbeitsbedingungen und Löhne bei allen Anbietern stationärer und ambulanter Pflege müssen endlich auf ein anständiges Niveau gehoben werden – und das ohne die Pflegebedürftigen finanziell zu überlasten. Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen! Wir wollen aktiv werden, um unseren Forderungen Gehör zu verschaffen  und um die Pflegebedürftigen und unsere Kolleg*innen in bisher nicht tarifgebundenen Einrichtungen und Diensten solidarisch zu unterstützen!

Wir werden aktiv für:

  • Gute Arbeitsbedingungen und eine anständige Bezahlung nach Tarifvertrag
  •  Einen flächendeckenden Tarifvertrag über Mindest- beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege, der für die gesamte Altenpflege gilt! Unsere bestehen- den guten Tarifverträge bleiben davon unangetastet.
  • Derzeit führt jede Verbesserung für das Personal zu steigenden Eigenanteilen für die Bewohner*innen. Damit muss Schluss sein! Wir brauchen einen System- wechsel! Zunächst müssen die Eigenanteile für die pflegebedürftigen Menschen begrenzt werden.
  • Wir fordern eine Pflegebürgervollversicherung, in die alle Bürger*innen entsprechend ihres Einkommens einzahlen

Am 20. November 2019 (Buß- und Bettag) machen wir gemeinsam unsere Forderungen für die Altenpflege deutlich. In vielen Einrichtungen veranstalten wir kreative Aktionen unter dem Motto: 

»…damit für alle mehr bleibt als ein Taschengeld!«.


  • Beteiligt euch in euren Einrichtungen oder Orten an den lokalen Aktionen am 20.11.2019!
  •  Organisiert Betriebsversammlungen, Begehungen, aktive Mittagspausen mit Aktionen vor den Einrichtungen, lokale Demonstrationen, schreibt eurer lokalen Presse
  • Bindet Bewohner*innen und Angehörige in eure Aktion ein
  • Schickt Eure Fotos der Aktionen an gesundheit-soziales@verdi.de und teilt fleißig in den sozialen Medien (»Altenpflege in Bewegung«). Schickt uns nur Fotos, wenn alle Abgebildeten mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
  • Ein Flugblatt, Aktionsmaterial (u.a. »großer Geld- schein Tariflohn«, »kleiner Geldschein Eigenanteil«) als Druckvorlage und weitere Informationen findet ihr zeitnah auf unserer Website und auf Facebook unter »Altenpflege in Bewegung«

Mehr Informationen, Hintergründe und Material gibt es hier (wird laufend aktualisiert):

https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege

Flugblatt als pdf

Montag, 4. November 2019

Bundesarbeitsgericht: Ausschlussfristen in kirchlichen Regelungen faktisch unwirksam

Eigentlich ist es klar - die gesetzlich geregelte "Verjährungsfrist" beträgt drei Jahre ab dem 31.12. des Jahres, in dem ein Anspruch entstanden ist.

Hierzu ein Beispiel: Alle Lohnansprüche, die im Jahr 2016 fällig geworden sind, verjähren zum 31.12.2019. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die im Jahr 2016 entstanden sind, können nur bis zum 31. Dezember 2019 geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Jahr 2016 beginnt also mit Ablauf des 31.12.2016 und beträgt dann 3 Jahre.

Allerdings hat der Gesetzgeber in Arbeitsverhältnissen eine Verkürzung dieser Frist zugelassen - die sogenannte "Ausschlussfrist" 1).

Mit solchen Ausschlussfristen bzw. Verfallfristen soll die lange Verjährungsfrist von drei Jahren vielfach auf wenige Monate reduziert werden. Aufgrund von rechtswirksamen Ausschlussfristen können arbeitsvertragliche Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb der bestimmten Frist nach Fälligkeit geltend gemacht werden, nach Ablauf der kurzen Frist nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Anspruch erlischt schlicht durch Fristablauf. Mit dem Erlöschen kann der Anspruch weder verlangt noch gerichtlich durchgesetzt werden. In einem Rechtsstreit prüft das Arbeitsgericht von Amts wegen, ob der Anspruch innerhalb der Ausschlussfrist formgerecht geltend gemacht wurde.

Die Vereinbarung einer Ausschlussfrist ist nun nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist gerichtlich nachprüfbar.

Üblicherweise sind es Arbeitnehmer, die Ansprüche gegen ihre Arbeitgeber - etwa auf ausstehende Löhne, auf Überstundenvergütung und andere Leistungen - geltend machen. Die Ausschlussfrist verkürzt die Zeit, in der solche Ansprüche erfolgversprechend geltend gemacht werden können. Dementsprechend waren tarifliche Ausschlussfristen vielfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Man unterscheidet:
1. Tarifvertragliche Ausschlussfristen
2. Ausschlussfristen in einer Betriebsvereinbarung und
3. Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen
Da eine Betriebsvereinbarung den Tarifvorrang nach § 77 Abs. 3 BetrVG oder auch § 38 Abs. 3 MAVO beachten muss, so dass sich Ausschlussfristen in einer Betriebsvereinbarung nicht auf tarifliche Ansprüche erstrecken dürfen, sind solche Betriebsvereinbarungen sehr selten. Wesentlich wichtiger sind die tarifvertraglichen Ausschlussfristen, die sich dann auch in kirchlichen Regelungen finden, und genau diese kirchlichen Regelungen hat nun das BAG "gekippt".

Donnerstag, 31. Oktober 2019

Der wahre Kita-Skandal

... unter dieser Überschrift analysiert Margarete Stokowski in der Süddeutschen Zeitung die Probleme in deutschen Kindertagesstätten:
Eine Sache, die ich nicht verstehe, ist, warum ErzieherInnen nicht mindestens dieselbe gesellschaftliche Wertschätzung erfahren wie, sagen wir mal, ProfessorInnen oder Ärzte. Und mit Wertschätzung meine ich sowohl Respekt als auch Geld. Beim Respekt sieht es bisweilen - theoretisch - okay aus, beim Geld oft unterirdisch.
dem ist nicht viel hinzu zu fügen.

Freitag, 25. Oktober 2019

Bundestag beschließt am Donnerstag - ver.di startet am Freitag die Verhandlungen über einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege

Bereits seit Jahren befasst sich ver.di mit der immer problematischeren Situation in der Pflege
Am Donnerstag Abend hat der Bundestag nun die rechtlichen Grundlagen für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften geschaffen. Das Domradio meint dazu:
Eine wichtige Etappe - auch wenn ein großer Teil der Branche weiterhin dagegen trommelt.
und führt weiter unter anderem aus:

Regionalkommission Bayern/Regionalkommission Ost: nichts Neues

In dieser Woche haben die Regionalkommissionen Bayern (am 22. Oktober) und Ost (am 24.
Oktober) getagt. Nennenswerte Beschlüsse wurden nicht gefasst. Zur Sitzung der RK Ost gibt es ein RK-Info; zur Sitzung der RK Bayern wurde bislang nichts veröffentlicht.


Info RK-Ost als pdf

Mittwoch, 23. Oktober 2019

Zum Gedenken an Papst Johannes Paul II.

Es passt zu unserem Beitrag von Gestern:
 
Vor 41 wurde Papst Johannes II. in sein Amt eingeführt.
 
Er war der erste Nicht-Italiener als Papst nach 455 Jahren und der erste Osteuropäer in dem Amt. Und er ist damit der erste Papst einer Bewegung geworden, die sich zunehmend der weltweiten Bedeutung der katholischen Kirche bewusst wird. Nach dem ersten Nichtitaliener folgte mit Papst Benedikt ein weiterer Papst, der nicht italienische Wurzeln hat. Und mit Papst Franziskus haben wir nun sogar einen "Nichteuropäer", der dem Eurozentrismus der Kirche entgegen steht.
Schon (Zitat)
Johannes Paul II. hat immer wieder betont, etwa 1985 gegenüber Indigenen in den Anden, dass Evangelisierung in der Sprache und in den Traditionen der jeweiligen Kulturen erfolgen solle.Dass die Kirche Weltkirche ist und keine bloß "abendländische", wird jetzt immer spürbarer, wo billige Flüge und vor allem Kommunikation ohne Zeitverzug über internationale Medien und soziale Netzwerke Alltag sind. Papst Franziskus mutet mit der Amazonassynode einer eurozentrischen Kirche zu, nicht mehr im Zentrum zu stehen. Europäische Traditionen stehen gleichberechtigt neben denen anderer Kulturen, Oberammergau wird so ernstgenommen wie Latacunga.
 
Für das Ende des Kalten Krieges war Johannes Paul II von besonderer Beudeutung. Mit seiner Förderung der Gewerkschaft "Solidarnosc" wurde zuerst in Polen und dann auch in den anderen Ländern des sogenannten "Ostblocks" die Vorherrschaft einer atheistischen Ideologie infrage gestellt und letztendlich der "kalte Krieg" beendet.
Dazu Erzbischof Schick im Interview mit dem Domradio (Zitat):
Die Vereinigung Europas und auch Deutschlands wäre ohne Johannes Paul II. so nicht vonstatten gegangen - jedenfalls nicht so schnell.
 
Die Aufarbeitung der Ereignisse darf sich allerdings nicht rückwärtsgewandt auf die Geschichte beschränken.

Dienstag, 22. Oktober 2019

Stiftung Liebenau denkt an Alternative zum Dritten Weg

 
 
Katholischer Träger sucht Gespräch mit Gewerkschaft
 
Der Vorgang ist mehr als ungewöhnlich: Obwohl die Kirchen darauf pochen, ihr Arbeitsrecht selbst zu regeln, sucht ein katholischer Träger das Gespräch mit der Gewerkschaft. Die Folgen sind schwer abzuschätzen.
 
und berichtet unter anderem:
 
...
Nach achtjährigen zähen, letztlich vergeblichen Gesprächen kam es am Jahresende 2018 für drei Liebenau-Tochtergesellschaften zum Bruch mit den AVR-Strukturen. Auch weil das Bistum die Ausnahmegenehmigung - kirchlicher Betrieb ohne kirchliche Bezahlstruktur - nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag verlängern wollte. Die Liebenau kündigte daraufhin an, mit Verdi zu verhandeln. Vor allem geht es um die Tochter "Liebenau Leben im Alter" (LiLa) mit rund 800 Angestellten.
Für die Gewerkschaft zunächst keine einfache Situation, weil der gewerkschaftliche Organisationsgrad im Pflegebereich meist sehr gering ist.
Verdi verspricht sich einiges, investierte Zeit und Geld und gewann nach eigenen Angaben im vergangenen Vierteljahr in den 18 LiLa-Einrichtungen rund 150 neue Mitglieder. Der Bitte der Liebenau um Tarifverhandlungen wurde entsprochen. "Irritiert" war die Gewerkschaft, als sich die Liebenau vor ein paar Wochen "offen für Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi, aber auch für Gespräche mit den Partnern im kirchlichen Dritten Weg" zeigte. Die Nachfrage der KNA, mit wem die Liebenau lieber sprechen wolle, beantwortete die Stiftung so: "Entscheidend ist, dass am Ende dieser Verhandlungen Einvernehmen über ein Vergütungssystem innerhalb der Liebenau Leben im Alter erzielt wird."
Als ausgeschlossen gilt, dass sich die Verdi-Vertreter und die kirchlichen Mitarbeitervertreter, von denen viele selbst Gewerkschafts-Mitglieder sind, jetzt von der Liebenau gegeneinander ausspielen lassen und Dumping-Angebote für eine Einigung machen - auch wenn beide Parteien eigene Interessen für einen Abschuss haben.
Zu hören ist, "dass beide Seiten sehr gut kooperieren". Ob das der Stiftung immer bewusst war? Unter Druck steht nun vor allem die Dienstgeberseite innerhalb der paritätisch besetzten Kommissionen des Dritten Weges. Von ihnen stammt ein Gesprächsangebot an die Liebenau mit der Idee, vielleicht über eine Art Stufenplan wieder in den Dritten Weg zurückzukehren.
Die Wellen aus dem Bodenseeraum schwappen inzwischen bis nach Berlin.
...
 
Wir können grundsätzlich nur auf unser ständiges "ceterum censeo" verweisen: der "Dritte Weg der Deutschen Kirche" ist mit dem päpstlichen Lehramt und dem universellen Kirchenrecht der katholischen Kirche, die eine Sozialpartnerschaft mit Gewerkschaften vorsehen, unvereinbar.
Diese Sozialpartnerschaft schützt auch vor Lohndumping, kann und darf also für "Schmutzkonkurrenz" nicht missbraucht werden.
Dazu ver.di - LiLA gGmbH
 
Es bleibt spannend.
 
 
 

Montag, 21. Oktober 2019

"Es fehlen bald 300.000 Erzieher"

wir haben - zuletzt am 9. Oktober - auf den zunehmenden Fachkräftemangel im Sozial- und Erziehungsdienst hingewiesen.

Jetzt hat das Familienministerium eine Fachkraftoffensive für Erzieher gestartet. 
(Quelle)

Es ist sehr zu bezweifeln, ob ohne signifikante Aufwertung und Entlastung (Arbeitsbedingungen) mehr Mitarbeiter*innen gewonnen werden können.