Freitag, 12. März 2021

Nochmal: Aufruf zu den MAV-Wahlen 2021

Bereits vor einem Monat haben wir unter der Überschrift:
Aufruf zu den MAV-Wahlen 2021 - Mitbestimmung gegen Widerstände: Mitarbeitervertretung in der Kirche
zur Beteiligung an den MAV-Wählen aufgefordert
und entsprechende Kontaktdaten mitgeteilt.
Es geht bei den Mitarbeitervertretungen um das Pendant von Betriebs- und Personalräten in kirchlichen Einrichtungen. Ähnlich einem Konzern-Betriebsrat sind die kirchlichen Strukturen über die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften bis zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV) vorhanden. Die Regelungen der Mitarbeitervertretungsordnung sind nicht optimal - aber es gibt Mitwirkungsrechte. Und wir jammern nicht den Äpfeln in der Baumkrone hinterher wenn es möglich ist, zunächst wenigstens das Obst aus den unteren Zweigen zu nutzen.

Anlässlich des Debakels um die Entscheidung der Caritas-Arbeitgeber, in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas einen allgemein verbindlichen Mindestlohn zu verhindern, erneuern wir diesen Aufruf heute nochmal. Gerade dieses Debakel zeigt, dass unsere Kirche ein Mitwirken in "kritischer Loyalität" benötigt und die (wenigen) kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechte genutzt werden müssen. Nur eine starke Mitarbeitervertretung kann verhinden, dass die von "Unternehmensdenke" geprägten Interessen der Arbeitgeber in Willkür ausarten.
Die Kirche braucht frischen Wind, um nicht völlig im ewig Gestrigen gefangen zu bleiben, oder - wie es Bischof Kohlgraf (Mainz) formuliert:
"Ängstlichkeit vor neuen Erkenntnissen war - außer in recht kurzen Zeitspannen - jedenfalls nie wirklich katholisch, auch nicht die geistige und geistliche Wagenburg." ... Katholisch sein heiße auch, Widersprüche auszuhalten, Neues zu integrieren und mutig sich dem Gespräch mit der Zeit und ihren Erkenntnissen zu stellen: "Oft wünsche ich mir den Mut zu einem wahren Katholisch-Sein, ohne Denkverbote und Kleingeistigkeit. Viele Heilige haben es uns vorgemacht."

Wir verweisen ergänzend beispielhaft auf einen Beitrag von "Kirche und Leben" aus dem Bistum Münster, das „bundesweit die meisten Mitarbeitervertretungen“ zählt:
MAV-Wahl in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Münster
Mitarbeitervertreter: Kandidaten für Wahl sollen sich rasch melden
Was für Münster gilt, ist aufgrund des "bundesweit einheitlichen Wahlzeitraums" der knapp 30 Mitarbeitervertretungsordnungen grundsätzlich so auch in den anderen (Erz-)Diözesen zu beachten.

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