Donnerstag, 28. November 2019

kritische Begleitung des Synodalen Wegs

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich 13 Pressesprecher von katholischen Bistümern und Institutionen für eine „kritische Begleitung“ des Synodalen Wegs durch die Medien ausgesprochen.

Dienstag, 26. November 2019

Kasseler Erklärung 2019: Mehr Qualität braucht mehr Qualität

Die 12. Kasseler Konferenz zum Sozial- und Erziehungsdienst hat in der vergangenen Woche folgende Erklärung verabschiedet:

ver.di Bundesverwaltung, Fachbereiche 3 und 7

Kasseler Erklärung 2019

Mehr Qualität braucht mehr Qualität.Beschäftigte der Sozial- und Erziehungsdienste fordern deutliche Verbesserungen der Arbeits- und Lohnbedingungen, mehr Personal und die verstärkte Ausbildung von Fachkräften.


Auf der 12. Kasseler Konferenz der Gewerkschaft ver.di haben 150 Kolleg*innen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst darüber beraten, wie ihre zunehmend problematischen Arbeitsbedingungen verbessert werden können.
Dazu wurden die bevorstehenden Tarifauseinandersetzungen ebenso wie die betrieblichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beraten.
Vor besondere Herausforderungen stellt uns der flächendeckende Fachkräftemangel, der in allen Berufen unserer Arbeitsfelder, durch massive, jahrelange Versäumnisse der Verantwortlichen entstanden ist.

Montag, 25. November 2019

Weiterentwicklung Tarif Sozial- und Erziehungsdienst: Erstes Gespräch zur Evaluierung des Tarifvertrags

Erstes Gespräch zur Evaluierung des Tarifvertrages

Wir sind noch lange nicht am Ziel - die Aufwertung im Sozial- und Erziehungs- dienst geht weiter. Nach der Tarifrunde ist bekanntlich vor der Tarifrunde.

Mit der Tarifeinigung 2015 im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst haben ver.di und VKA vereinbart, bereits im Sommer 2019 Gespräche zu Erfahrungen der Umsetzung des Tarifergebnisses 2015 aufzunehmen und die Frage der Weiterentwicklung zu erörtern.
Das erste von insgesamt zwei Evaluierungsgesprächen mit der VKA fand am 21. November 2019 statt.
Auf diesen Termin hat sich ver.di gut vorbereitet. Bereits im Frühjahr wurden die Mitglieder vor Ort zu ihren Erfahrungen in der täglichen Arbeit und ihren Erwartungen befragt. Auf der tarifpolitischen Konferenz für den Sozial- und Erzie- hungsdienst im Juni 2019 wurden alle Rückmeldungen und Informationen zusammengetragen, ausführlich beraten und bewertet.
Die Handlungsfelder sind vielschichtig. Sie richten sich neben der betrieblichen Ebene vor allem an die Tarifvertragsparteien und die Politik und betreffen u.a. folgende Punkte:

1. Eingruppierungsmerkmale

Freitag, 22. November 2019

"Der Papst ist alt, Rom ist weit, und die Alpen liegen dazwischen"

Mit diesen geflügelten Worten aus dem Mittelalter wird hier so manche Beschwerde gegen eine Eigenheit der Deutschen Kirche lächelnd abgebügelt. Dass dem nicht so ist, macht ein aktueller Vorgang deutlich, über den "katholisch.de" berichtet:

Kleruskongregation schreibt Bischof Stephan Ackermann

Nach Beschwerde: Vatikan setzt Pfarreienreform in Trier aus

Rom stoppt vorerst die geplante Pfarreienreform im Bistum Trier: Grund seien Beschwerden einer Priestergemeinschaft sowie ein Antrag "einiger Gläubiger" zur Überprüfung der Pläne. Das Ganze geschieht nur einen Tag, nachdem Bischof Stephan Ackermann die entsprechenden Dekrete zur Umsetzung veröffentlicht hat.
Erst am Mittwoch hatte Bischof Ackermann die Dekrete veröffentlicht, mit denen die ersten 15 der 35 "Pfarreien der Zukunft" der Diözese zum 1. Januar 2020 offiziell errichtet werden sollten. Gleichzeitig sollten die bisherigen Pfarreien auf den Gebieten aufgelöst werden.

Mittwoch, 20. November 2019

Bundesweiter ver.di-Aktionstag in der Altenpflege: Beschäftigte fordern mehr Personal, flächendeckenden Tarifvertrag und Begrenzung der Eigenanteile bei den Kosten für Pflegebedürftige

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft für heute Beschäftigte in der Altenpflege bundesweit zu einem Aktionstag auf, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. „Altenpflege ist ein wunderbarer Beruf. Damit er attraktiver wird, braucht es gute Arbeitsbedingungen, vor allem mehr Personal und eine anständige Bezahlung“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Derzeit verhandle ver.di mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) über einen Tarifvertrag Altenpflege, der vom Bundesarbeitsminister auf die gesamte Altenpflege erstreckt wird. Ziel sei es, diesen Tarifvertrag noch in diesem Jahr abzuschließen. Diese tariflichen Regelungen über Mindestbeschäftigungsbedingungen in der Altenpflege müssten dann auch Arbeitgeber einhalten, die bislang sehr niedrige Löhne zahlten und schlechte Arbeitsbedingungen böten. Es gehe auch darum, die besseren Tarifverträge, die weiter bestehen bleiben, von unten abzustützen.

Dienstag, 19. November 2019

Papst warnt vor Klerikalisierung von Laien

berichtet katholisch.de und führt weiter aus:

Gläubige dürfen nicht "klerikalisiert" werden. Das hat der Papst den Mitarbeitern der Vatikanbehörde für Laien, Familie und Leben nun ins Stammbuch geschrieben. Das geschehe jedoch leider viel zu oft, sagte Franziskus – auch mit Blick auf Ständige Diakone. 

... "Laien zu klerikalisieren" sei nicht die Aufgabe der Kirche. Franziskus wünsche sich vielmehr eine Stärkung der Laien durch die Kurie. Es gelte ihnen zu helfen, "erwachsen" zu werden und sich "furchtlos und mutig" ins Freie zu wagen. Die Kirche wolle "wie jede Mutter, dass ihre Kinder wachsen und autonom, kreativ und unternehmend werden", so der Papst. Laien sollten ihre Talente für "neue Missionen" in Gesellschaft, Kultur und Politik einsetzen.
...
Zur Frage von Führungspositionen von Frauen sagte er, man müsse in der Kurie noch weitere Frauen "auf Beraterposten, auch auf Leitungsposten" bringen.Eine Frau könne auch eine Kurienbehörde leiten, sagte Franziskus. So hätten für die Stelle des Präfekten des Wirtschaftssekretariats zwei Kandidatinnen zur Auswahl gestanden. Bei solchen Aufgaben gehe es um "Funktionalität". Wichtig sei davon unabhängig "der Rat der Frauen", so der Papst.
...

Unter dem Titel "Papst wünscht Stärkung der Laien durch die Kurie" berichtet auch "Kirche-und-Leben" zum Thema. Radio Vatikan berichtet ebenso - und weist ausdrücklich darauf hin, dass der Psychotherapeut und Psychiater Manfred Lütz als einziges deutsches Mitglied der neu zusammengesetzten Dikasteriums im Publikum war. In einem Gespräch am Rande der Vollversammlung ausserte Lütz gegenüber Radio Vatikan.
Auch in der ersten Generalversammlung des Dikasteriums für Laien, Familie und das Leben sei beklagt worden, dass die katholische Kirche oft „zu sehr auf Klerikalthemen“ fixiert sei. „Warum muss denn der Pfarrer entscheiden, wie hoch der Kirchturm sein soll und wie arbeitsrechtlich zu reagieren ist, dazu ist er gar nicht ausgebildet, das können manche Laien viel besser. Auf diese Weise könnten die wenigen Priester wieder stärker für seelsorgliche Aufgaben frei sein,“ meint Lütz.  
Mit anderen Worten - das Thema "spezielles kirchliches Arbeitsrecht" und "Entweltlichung" grummelt nach wie vor in den Köpfen.

Die Kirche soll also (so verstehen wir den Papst) mitten in der Gesellschaft stehen, und nicht klerikal abgehoben eigene Wege gehen - die zur Isolierung der Kirche führen. Oder zeichnet sich das speziell kirchliche im kirchlichen Arbeitsrecht wirklich nur durch formale Loyalitätsanforderungen und die Verweigerung der Sozialpartnerschaft mit den gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten aus?

Sonntag, 17. November 2019

Sonntagsnotizen - diverse Gedenktage zu Kirche und Gewerkschaft

Heute wollen wir uns einmal nicht den großen Sozialenzykliken widmen, sondern uns auf die Kirche aus und in Deutschland konzentrieren.

Am 14. November 1944 - vor etwas über 75 Jahren - wurde der katholische Gewerkschaftsführer Bernhard Letterhaus als "Mitwisser" infolge des gescheiterten Attentats auf Hitler vom 20. Juli 1944 in Berlin Plötzensee hingerichtet. Katholisch.de widmete dem Mitglied des "Kölner Kreises" einen Artikel und führt darin aus:
Letterhaus sprach sich gegen eine rein katholische, vielmehr für eine konfessionell übergreifende Volkspartei aus. Ebenso richtungsweisend setzte er sich für eine weltanschaulich und politisch neutrale Einheitsgewerkschaft ein.
Ob der Kölner Kardinal Frings das im Blick hatte, als er mit seinem Brief an den ehemaligen Kölner Bürgermeister und damaligen Bundeskanzler Adenauer darauf drängte, die katholische Kirche aus der Sozialpartnerschaft des Betriebsverfassungsgesetzes auszunehmen?

Vor 50 Jahren hatte die katholische Kirche eine neue Chance, sich auf die eigene Soziallehre hin zu bewegen. Friedrich Kronenberg, Generalssekretär der "Würzburger Synode" befasste sich ebenfalls auf katholisch.de mit den Auswirkungen der Synode und den möglichen Lehren für die Gegenwart:
"Die Furcht vor Entscheidungen ist unangebracht"

Freitag, 15. November 2019

Politik schafft Grundlage für Flächen-Tarifvertrag in der Pflege

berichtete das Domradio und führte letzte Woche weiter aus:

Der schwierige Weg zu besseren Löhnen

Nach dem Bundestag hat nun der Bundesrat die neuen rechtlichen Grundlagen für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften gebilligt. Ein großer Teil der Branche sieht die Pläne weiterhin sehr kritisch.
obs hilft?

Donnerstag, 14. November 2019

Christine Langenfeld, Richterin am Bundesverfassungsgericht, rechnet mit Änderungen der Ausführungsregeln zum kirchlichen Arbeitsrecht

das berichtet das Domradio und führt weiter aus:

Göring-Eckardt für Reform des kirchlichen Arbeitsrechts
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sprach sich für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Auch brauche es eine Rahmengesetzgebung zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen.

Die Äusserungen entstanden bei einer Diskussionsveranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) und der den Grünen nahen Heinrich-Böll-Stiftung zum Thema "Religion und Staat in einem pluralisierten und säkularisierten Land". Neben den beiden bereits zitierten hochrangigen Vertreterinnen ihrer Zunft hat auch der Sozialbischof der Bischofskonferenz, der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck an der Tagung teilgenommen. Er wird im Beitrag des Domradio wie folgt wiedergegeben:

die katholische Kirche befinde sich in einer "Achsenzeit". Sie stehe vor der Frage, wie sie sich zur Moderne und Postmoderne stelle, in denen alles vom Freiheitsgedanken ausgehe (und) plädierte dafür, weiter am Begriff des Staatskirchenrechts statt Religionsverfassungsrecht festzuhalten, da die Regelung nicht unmittelbar Probleme der Religionen selbst behandele und auch andere Weltanschauungsgemeinschaften umfasse.

Zunächst befasste sich die Runde mit der Frage, ob kirchliche Einrichtungen, wie Schulen oder Krankenhäuser, selbst über Einstellungskriterien, etwa die Religionszugehörigkeit, entscheiden sollten. Das Bundesarbeitsgericht hatte nämlich zuletzt die Freiheiten der Kirche in diesem Zusammenhang eingeschränkt.
...
Verfassungsrichterin Christine Langenfeld meinte, Kirchen könnten „nicht ein Freiheitsrecht für sich in Anspruch nehmen, das gleichzeitig mit der Einschränkung von Freiheiten Dritter verbunden ist.“ Göring-Eckard war der Ansicht, dass sich Kirchen genau überlegen sollten, wie sie „Arbeitsrecht zeitgemäß gestalten wollen.“

Dass sich zumindest die Loyalitätspflichten ändern, haben wir zuletzt am 20. Oktober angesprochen, nachdem Münchens Generalvikar Dr. Beer ebenfalls nach einem Bericht des Domradios entsprechende Absichten bekundet hatte.

Mittwoch, 13. November 2019

Dienstgemeinschaft - meistbietend verhökert (Klinikum Oberhausen - KKO)

unter dem Titel "Die Verstoßenen der Dienstgemeinschaft: Malteser und Marienhaus-Holding geben kirchliche Krankenhäuser auf" hatten wir am Sonntag über die reihenweise Aufgabe kirchlicher Krankenhäuser berichtet.
Krankenhauskonzern Ameos übernimmt KKO
Die Schweizer Ameos Holding AG übernimmt das insolvente Katholische Klinikum Oberhausen (KKO) einschließlich der Altenhilfe und der Serviceeinheiten und damit das Bieterverfahren für sich entschieden.
...
Das in Deutschland, der Schweiz und Österreich tätige Gesundheitsunternehmen Ameos hat mit Zustimmung des Gläubigerausschusses den Angaben zufolge eine Investorenvereinbarung unterschrieben. Bis zur Genehmigung durch das Kartellamt und die Umsetzung des voraussichtlich im kommenden Monat zur Abstimmung kommenden Insolvenzplans, bleibe die operative Geschäftsführung unverändert
...

Gewerkschaft Verdi äußert Kritik

Kritik kam unterdessen in einer ersten Stellungnahme äußerte sich die Gewerkschaft Verdi zum Verkauf an Ameos: „Die Kirche und die öffentliche Hand überlassen damit ein großes Stück der Oberhausener Krankenhausversorgung einem privaten Investor“, so Henrike Eickholt von Verdi Ruhr-West, die sich gewünscht hätte, dass die Häuser wieder in öffentliche Verantwortung kommen.
Unterdessen steht das Schweizer Unternehmen, das nach eingenen Angaben in drei Ländern 85 Einrichtungen und mehr als 13.000 Mitarbeitern betreibt, nach Medienberichten in Sachsen-Anhalt in der öffentlichen Kritik. Die Ameos-Beschäftigte dort waren am Freitag zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen, um die  Aufnahme von Tarifverhandlungen für die rund 4.000 Beschäftigten der Klinikgruppe zu erreichen.

Keine Tarifbindung

Die Geschäftsleitung verwehre diese bislang und habe Mitarbeitern bei Streik gedroht, wie unter anderen der Mitteldeutsche Rundfunk und die Mitteldeutsche Zeitung berichten.

So kann man sich seiner Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter also auch entledigen.

Katholische Kliniken beantragen Insolvenz

Die Katholische Kliniken Lahn GmbH mit je einem Krankenhaus in Bad Ems und Nassau nahe Koblenz hat am Dienstag Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt - berichtet n-tv und führt weiter aus:
 
Die Kosten sind kontinuierlich stärker gestiegen als die Erlöse, dadurch ist das operative Betriebsergebnis deutlich geschrumpft; zusammen mit den sonstigen Aufwendungen ergaben sich damit die Verluste", erklärte die Katholische Kliniken Lahn GmbH. "Zudem wirken sich die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen nachteilig für kleinere Krankenhäuser aus."
...
Erst kürzlich hatten die Loreley-Kliniken in St. Goar und Oberwesel im Mittelrheintal unter Verweis auf bundesweite gesundheitspolitische Vorgaben ihre geplante Schließung mitgeteilt.
 
 
Wir meinen:
Das ist die Konsequenz, wenn man die Kooperation mit der für die Branche zuständigen Gewerkschaft ver.di verweigert. Wir haben - auch hier im Blog - mehrfach auf die desolaten Auswirkungen verwiesen, die durch die "Konkurrenz der Systeme" entstehen. Einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag, der dann auch die Refinanzierung auf deutlich höherem Niveau sicherstellen würden, gibt es halt nur mit ver.di. Wer sich dem verweigert, der muss entweder eine andere Finanzierungsmöglichkeit haben - oder die Konsequenzen tragen. Dass in diesem Fall - wieder einmal - der Kostenwettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird müssen sich dienjenigen ankreiden lassen, die eine Kooperation mit dem Gewerkschaften verbieten - allen voran die Bischöfe der deutschen Kirche!
 
Es ist über 1 1/2 Stunden nach Zwölf. Ihr habt es schlicht verpennt. Dann übernehmt auch die Verantwortung und tragt die Konsequenzen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verehrte Eminenzen und Exzellenzen.

Sonntag, 10. November 2019

Die Verstoßenen der Dienstgemeinschaft: Malteser und Marienhaus-Holding geben kirchliche Krankenhäuser auf

Die Malteser wollen sechs ihrer Akutkrankenhäuser in Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen abgeben. Davon betroffen ist auch die einzige katholische Klinik im Bistum Görlitz. Dessen Bischof reagierte bestürzt auf die Pläne.

berichtete "katholisch.de" und führte am Freitag vor acht Tagen weiter aus:

Die Malteser Deutschland gGmbH kündigte am Donnerstag in Köln an, sechs ihrer acht Akutkrankenhäuser einschließlich zugehöriger Versorgungseinrichtungen wie Apotheken aus wirtschaftlichen Gründen abzugeben. Ziel sei es, Gespräche mit potenziellen neuen Eigentümern im ersten Quartal 2020 für die Häuser im Rheinland und in Sachsen abzuschließen.

Standorte in Nordrhein-Westfalen und Sachsen betroffen

Samstag, 9. November 2019

30 Jahre Maueröffnung - nur die Kirchen sind anders (wirklich?)

vor dreißig Jahren viel die Mauer - und damit eine der Hindernisse, mit denen die beiden christlichen Kirchen die Ausnahme vom Betriebsverfassungsgesetz für sich forderten, ohne dass dies verfassungsrechtlich geboten wäre. Denn auch das "Betriebsrätegesetz" der Weimerer Zeit galt - bei gleicher Verfassungslage - selbstverständlich auch für die Kirchen und ihre Einrichtungen.

Die Ausnahme der kirchlichen Einrichtungen vom Betriebsverfassungsgesetz war also nicht verfassungsrechtlich gefordert, sondern insbesondere der deutschen Teilung geschuldet.

Zitat aus dem Schreiben des Rates der Evangelischen Kirche in   Deutschland  an  Bundeskanzler  Adenauer vom 12,06.1951 an Bundeskanzler Adenauer:
Nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit und angesichts der Gefahren, die den räumlich über das Gebiet der Bundesrepublik hinausreichenden Religionsgesellschaften von totalitären Staaten drohen können, muss die Kirche auf dem uneingeschränkten Recht, den kirchlichen Dienst in freier, ihren Wesensgesetzen entsprechender Selbstverantwortung regeln zu können unbedingt bestehen. Das geplante Betriebsverfassungsgesetz ist ein Gesetz, das nicht alle Staatsbürger erfassen wird, sondern das in seiner Struktur im wesentlichen auf Regelung der Arbeitsverhältnisse in  wirtschaftlichen Betrieben abgestellt ist. Die Religionsgesellschaften unterscheiden sich grundsätzlich von wirtschaftlichen Betrieben. Jede Dienstleistung in der Kirche und in kirchlichen Einrichtungen ist daher anders geartet als die in einem wirtschaftlichen Betriebe.
Quelle ver.di Kircheninfo Nr. 24 S. 7 [8] ff

Heute wissen wir: auch ein kirchlicher Betrieb ist ein Betrieb. Zwischen kirchlichen oder kommunalen oder privaten Altenheimen, Kindertagesstätten oder Krankenhäusern besteht kein Unterschied.

Freitag, 8. November 2019

St. Martin von Tours

die Geschichte ist heute noch bekannt - an einem Tag im Winter begegnete ein römischer Offizier am Stadttor von Amiens einem armen, unbekleideten Mann. Außer seinen Waffen und seinem Militärmantel trug Martin nichts bei sich. In einer barmherzigen Tat teilte er seinen Mantel mit dem Schwert und gab eine Hälfte dem Armen. In der folgenden Nacht sei ihm dann im Traum Christus erschienen, bekleidet mit dem halben Mantel, den Martin dem Bettler gegeben hatte.
Die Folgerung beschreibt Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung:

Die Martins-Geschichte lehrt zu begreifen, dass es eine Schnapsidee ist, 
Europa mittels Wettbewerb und Konkurrenz stärken zu wollen.

Die Vita des ersten Heiligen, der nicht wegen seines Todes als Martyrer sondern seines Lebens verehrt wurde, ist bei Wikipedia wieder gegeben. Er entsagte seinem sicheren Offiziersleben und legte sich als Sozialbischof mit Staat und Kirche an meint MK-online.

Wir erinnern an diesem Tag an einen neuen Pakt. Unter dem Titel;


haben die katholischen Hilfswerke Adveniat und Misereor zur Unterstützung des "Katakombenpakts für das Gemeinsame Haus", für eine arme und dienende Kirche, aufgerufen.
Im Katakombenpakt verpflichten sich die Unterzeichnenden zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Lebensstil, zum Schutz der Schöpfung und der indigenen Völker sowie zu einem synodalen Miteinander in der Kirche.
Nun können Unterschriftenlisten auf den Websites der beiden Organisationen abgerufen werden.

Zur Unterschriftenseite von Adveniat und Misereor.

Mit der Unterschrift einzelner ist es nicht getan. Wir erinnern an den Aufruf des Papstes an die Honoratioren der (und die) deutschen Kirche:

"Entweltlicht Euch".

Dienstag, 5. November 2019

ver.di-Aktionstag Altenpflege - am Buß- und Bettag, den 20. November 2019


ver.di ruft auf zu Aktionen für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege und die Begrenzung der
Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen in Altenpflegeheimen. Wir brauchen die Pflegevollversicherung für alle!

Es ist längst überfällig: Die Arbeitsbedingungen und Löhne bei allen Anbietern stationärer und ambulanter Pflege müssen endlich auf ein anständiges Niveau gehoben werden – und das ohne die Pflegebedürftigen finanziell zu überlasten. Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen! Wir wollen aktiv werden, um unseren Forderungen Gehör zu verschaffen  und um die Pflegebedürftigen und unsere Kolleg*innen in bisher nicht tarifgebundenen Einrichtungen und Diensten solidarisch zu unterstützen!

Wir werden aktiv für:

  • Gute Arbeitsbedingungen und eine anständige Bezahlung nach Tarifvertrag
  •  Einen flächendeckenden Tarifvertrag über Mindest- beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege, der für die gesamte Altenpflege gilt! Unsere bestehen- den guten Tarifverträge bleiben davon unangetastet.
  • Derzeit führt jede Verbesserung für das Personal zu steigenden Eigenanteilen für die Bewohner*innen. Damit muss Schluss sein! Wir brauchen einen System- wechsel! Zunächst müssen die Eigenanteile für die pflegebedürftigen Menschen begrenzt werden.
  • Wir fordern eine Pflegebürgervollversicherung, in die alle Bürger*innen entsprechend ihres Einkommens einzahlen

Am 20. November 2019 (Buß- und Bettag) machen wir gemeinsam unsere Forderungen für die Altenpflege deutlich. In vielen Einrichtungen veranstalten wir kreative Aktionen unter dem Motto: 

»…damit für alle mehr bleibt als ein Taschengeld!«.


  • Beteiligt euch in euren Einrichtungen oder Orten an den lokalen Aktionen am 20.11.2019!
  •  Organisiert Betriebsversammlungen, Begehungen, aktive Mittagspausen mit Aktionen vor den Einrichtungen, lokale Demonstrationen, schreibt eurer lokalen Presse
  • Bindet Bewohner*innen und Angehörige in eure Aktion ein
  • Schickt Eure Fotos der Aktionen an gesundheit-soziales@verdi.de und teilt fleißig in den sozialen Medien (»Altenpflege in Bewegung«). Schickt uns nur Fotos, wenn alle Abgebildeten mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
  • Ein Flugblatt, Aktionsmaterial (u.a. »großer Geld- schein Tariflohn«, »kleiner Geldschein Eigenanteil«) als Druckvorlage und weitere Informationen findet ihr zeitnah auf unserer Website und auf Facebook unter »Altenpflege in Bewegung«

Mehr Informationen, Hintergründe und Material gibt es hier (wird laufend aktualisiert):

https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege

Flugblatt als pdf

Montag, 4. November 2019

Bundesarbeitsgericht: Ausschlussfristen in kirchlichen Regelungen faktisch unwirksam

Eigentlich ist es klar - die gesetzlich geregelte "Verjährungsfrist" beträgt drei Jahre ab dem 31.12. des Jahres, in dem ein Anspruch entstanden ist.

Hierzu ein Beispiel: Alle Lohnansprüche, die im Jahr 2016 fällig geworden sind, verjähren zum 31.12.2019. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die im Jahr 2016 entstanden sind, können nur bis zum 31. Dezember 2019 geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Jahr 2016 beginnt also mit Ablauf des 31.12.2016 und beträgt dann 3 Jahre.

Allerdings hat der Gesetzgeber in Arbeitsverhältnissen eine Verkürzung dieser Frist zugelassen - die sogenannte "Ausschlussfrist" 1).

Mit solchen Ausschlussfristen bzw. Verfallfristen soll die lange Verjährungsfrist von drei Jahren vielfach auf wenige Monate reduziert werden. Aufgrund von rechtswirksamen Ausschlussfristen können arbeitsvertragliche Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb der bestimmten Frist nach Fälligkeit geltend gemacht werden, nach Ablauf der kurzen Frist nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Anspruch erlischt schlicht durch Fristablauf. Mit dem Erlöschen kann der Anspruch weder verlangt noch gerichtlich durchgesetzt werden. In einem Rechtsstreit prüft das Arbeitsgericht von Amts wegen, ob der Anspruch innerhalb der Ausschlussfrist formgerecht geltend gemacht wurde.

Die Vereinbarung einer Ausschlussfrist ist nun nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist gerichtlich nachprüfbar.

Üblicherweise sind es Arbeitnehmer, die Ansprüche gegen ihre Arbeitgeber - etwa auf ausstehende Löhne, auf Überstundenvergütung und andere Leistungen - geltend machen. Die Ausschlussfrist verkürzt die Zeit, in der solche Ansprüche erfolgversprechend geltend gemacht werden können. Dementsprechend waren tarifliche Ausschlussfristen vielfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Man unterscheidet:
1. Tarifvertragliche Ausschlussfristen
2. Ausschlussfristen in einer Betriebsvereinbarung und
3. Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen
Da eine Betriebsvereinbarung den Tarifvorrang nach § 77 Abs. 3 BetrVG oder auch § 38 Abs. 3 MAVO beachten muss, so dass sich Ausschlussfristen in einer Betriebsvereinbarung nicht auf tarifliche Ansprüche erstrecken dürfen, sind solche Betriebsvereinbarungen sehr selten. Wesentlich wichtiger sind die tarifvertraglichen Ausschlussfristen, die sich dann auch in kirchlichen Regelungen finden, und genau diese kirchlichen Regelungen hat nun das BAG "gekippt".