Freitag, 5. März 2021

Heute entscheidet die Caritas Regional-Kommission BW - Nachtrag: Beschlussfassung

ob und in welchem Umfang die von der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas am 24.2. ergangene Empfehlung zur Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auch in Baden-Württemberg (Erzbistum Freiburg und Bistum Rottenburg-Stuttgart) erfolgen soll. Der Beschluss benötigt die Zustimmung der Arbeitgebervertreter und wäre zunächst eine unverbindlich Empfehlung. Er muss erst noch von den diözesanen Bischöfen promulgiert werden.


Nachtrag: Beschlussfassung:
Die RK BW hat den Beschluss der Bundeskommission vom 25. Februar 2025 zur Tarifrunde 1:1 übernommen. Damit steigen in Baden- Württemberg die Vergütungen und Entgelte wie folgt:
- In den Anlagen 3, 31, 32 und 33 AVR zum 01.04.2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, und zum 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent.
- In Anlage 7 AVR (Ausbildungsvergütungen) zum 01.04.2021 um 25 Euro und zum 01.04.2022 um weitere 25 Euro.

▪ Im Pflegedienst werden die von der Bundesebene neu eingeführten Zulagen mit folgenden Werten festgesetzt:
- In den Anlagen 31 und 32 AVR wird zum 01.03.2021 die neue Pflegezulage in Höhe von 70 Euro für alle Beschäftigten in den Entgeltgruppen P 4 bis P 16 festgesetzt. Diese Zulage steigt zum 01.03.2022 auf 120 Euro pro Monat.
- In Anlage 32 AVR wird zum 01.03.2021 die Zulage in Höhe von 25 Euro für alle Beschäftigten in den Entgeltgruppen P 4 bis P 16 festgesetzt.
▪ In den Anlagen 31 und 32 AVR wird die Intensivzulage zum 01.03.2021 auf 100 Euro erhöht.
▪ In den Anlagen 31 bis 33 AVR wird die Wechselschichtzulage zum 01.03.2021 auf 155 Euro erhöht.

Aufgrund einer Sonderregelung des öffentlichen Dienstes für Baden-Württemberg hat die Regionalkommission beschlossen, bei der Bundeskommission eine zweifache Kompetenzerweiterung zu beantragen. Dies soll der Regionalkommission die Möglichkeit geben, die Pflegezulage i. H. v. 25 Euro auf das im öffentlichen Dienst in Baden- Württemberg geltende Niveau von 35 Euro anzuheben. Im Rahmen der derzeit geltenden Bandbreit von 15 % ist dies nicht abbildbar.
Der Antrag wird in der April-Sitzung der Bundeskommission vorgelegt.
Zum Beschluss der Bundeskommission zur Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege gab es eine intensive Aussprache in der Regionalkommission. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Bündnisarbeit in Baden-Württemberg wurde von den Mitgliedern der Regionalkommission bedauert, dass der jüngste Vorgang bedauerlicherweise bei keinem der Beteiligten an der Diskussion um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenhilfe in keiner Phase und erst recht nicht im Ergebnis von solchem „Bündnisdenken“ zeugt.

Quelle und mehr:
Dienstgeberbrief BW

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