Donnerstag, 18. März 2021

Heute entscheidet die Caritas-Regionalkommission Nord - Nachtrag: Beschlussfassung

ob und in welchem Umfang die von der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas am 24.2. ergangene Empfehlung zur Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auch in den Caritas-Einrichtungen der Bistümer Hildesheim, Osnabrück und im Offizialatsbezirk Oldenburg erfolgen soll. Der Beschluss benötigt die Zustimmung der Arbeitgebervertreter und wäre zunächst eine unverbindlich Empfehlung. Er muss erst noch von den diözesanen Bischöfen promulgiert werden.

Die Regionalkommission Nord hat die im Beschluss der Bundeskommission zur Tarifrunde vom 25. Februar 2021 enthaltenen mittleren Werte unverändert (1:1) für den Bereich der Regionalkommission Nord festgesetzt *).
Damit können die Bischöfe der Region den Empfehlungsbeschluss der AK Caritas nunmehr auch inkraft setzen. Quelle: Dienstgeberbrief Region Nord vom 18.03.2021
Weiter wird dort informiert:
Die Regionalkommission Nord hat sich zur ablehnenden Entscheidung der Bundeskommission vom 25. Februar 2021 zum Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags Altenpflege nach § 7a AEntG ausgetauscht. Dabei hat sich die Dienstgeberseite dafür ausgesprochen, den Blick nun nach vorne zu richten und die Politik in ihrem Anliegen zu unterstützen, attraktive Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche zu fördern. Dem von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf zu einer Reform der Pflegeversicherung wird in diesem Zusammenhang mit Interesse entgegengesehen

*)
Bei der Übernahme des Wortes "festgesetzt" aus dem Dienstgeberbrief "sträuben sich etwas die Finger auf der Tastatur". Denn auch die Regionalkommission setzt nichts fest. Nach der Grundordnung ist vielmehr erst die Inkraftsetzung durch die jeweiligen Diözesanbischöfe maßgeblich. Aber der im Dienstgeberbrief verwendete Begriff dokumentiert wohl das Selbstverständnis der Arbeitgebervertreter in der Regionalkommission - für die wohl ein Bischof allenfalls das Vollzugsorgan der eigenen Beschlussfassung sein soll.

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