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Donnerstag, 24. September 2020

AK Caritas - Mitarbeiterseite begrüßt mehr Lohngerechtigkeit in der Altenpflege

Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt Zustandekommen eines flächendeckenden Tarifvertrags: vor allem Beschäftigte bei kommerziellen Trägern profitieren

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt.


Darin werden Mindestbedingungen festgelegt, die größtenteils über das hinaus gehen, was bisher in der Pflegekommission zum Pflegemindestlohn festgelegt wurde. Über das Arbeitnehmerentsendegesetz soll der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden. Dazu bedarf es auch der Zustimmung durch die Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Die Einigung zwischen ver.di und BVAP ist ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit in der Altenpflege. Auch wenn der neue Tarifvertrag keine unmittelbare Wirkung auf die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas entfalten wird, weil diese oberhalb des nun festgelegten Mindestniveaus liegen, sehen wir darin eine echte Chance, dem wirtschaftlichen Wettbewerb in der Altenpflege Einhalt zu gebieten. Das Lohndumping der kommerziellen Träger dürfte dann ein Ende haben.“
Die vorgesehenen Mindestentgelte sind eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisher festgelegten Pflegemindestlohn und sollen ab dem 1. Juli 2021 gelten. Danach erfolgt eine schrittweise Erhöhung bis zum Januar 2023, sodass examinierte Kräfte dann mindestens 18,50 Euro, Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung 14,15 Euro und solche mit ein- bis zweijähriger Ausbildung 15,00 Euro pro Stunde erhalten.
Außerdem sind eine jährliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld) von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie ein Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen vorgesehen.

Thomas Rühl:
„Obwohl es 30 Jahre nach dem Mauerfall eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, freut es uns insbesondere, dass das Verhandlungsergebnis keinen Unterschied mehr zwischen Ost- und West-Löhnen vorsieht.“
Die Mitarbeiterseite der Caritas hofft nun auf ein schnelles Inkraftsetzungsverfahren und insbesondere darauf, dass jene Anbieter, die flächendeckende Regelungen bisher abgelehnt haben, nun ihre Widerstände aufgeben
Quelle: Twitter und Internet


Wir haben die Verhandlungen in unserem Blog begleitet und zuletzt am 18. September über den Abschluss berichtet. Und wir fragen uns - wo bleiben die Rückmeldungen der arbeitsrechtlichen Kommissionen aus der Diakonie? Gibt's da keine Altenpflege???

Freitag, 18. September 2020

Arbeitgeberverband BVAP und ver.di gemeinsam gegen Dumpinglöhne - Tarifvertrag soll auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden

mit einer aktuellen Medieninformation teilt ver.di den Abschluss eines Tarifvertrages über Mindestbedingungen für die Altenpflege mit:
Berlin, 17.09.2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) einen wichtigen Schritt in Richtung eines flächendeckenden Tarifvertrags in der Altenpflege getan. Am Mittwochabend einigten sich beide Seiten auf ein vorläufiges Tarifergebnis, das vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden soll. "Wir, die Tarifparteien, kommen unserer Verantwortung nach", sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist. Die politische Entscheidung, die Altenpflege dem wirtschaftlichen Wettbewerb zu überlassen, habe einen Verfall der Löhne verursacht. "Heute ist die Altenpflege der Mangelberuf schlechthin. Mit einem Tarifvertrag, der bei der Bezahlung aller Altenpflegerinnen und Altenpfleger ein Mindestniveau sichert, indem er über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamte Pflegebranche erstreckt wird, soll der Beruf wieder attraktiver werden", erklärte Bühler. "Die vorgesehenen Mindestentgelte können sich sehen lassen. Sie sind eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisherigen Pflegemindestlohn."

Freitag, 21. August 2020

ver.di begrüßt Urteil des LAG Berlin-Brandenburg: Bulgarischer Betreuerin wird Nachzahlung des gesetzlichen Mindestlohns zugesprochen - Modell der sogenannten 24-Stunden-Pflege basiert auf Gesetzesbruch

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.8.2020, das einer bulgarischen Betreuerin die Nachzahlung des gesetzlichen Mindestlohns zugesprochen hat. Sie lebte im Haushalt einer 96-Jährigen und sollte dort rund um die Uhr für Körperpflege, Hilfe beim Essen und Ankleiden sowie soziale Aufgaben zur Verfügung stehen. Bezahlt wurde sie laut Arbeitsvertrag allerdings nur für 30 Stunden pro Woche und erhielt knapp 1.000 Euro netto. Vermittelt wurde die Beschäftigte von einer deutschen Agentur, angestellt war sie bei einer bulgarischen Firma, die nun zur Nachzahlung von über 30.000 Euro allein für das Jahr 2015 verurteilt wurde. Die Revision ist zugelassen, weshalb der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht landen könnte.

„Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für die Kollegin und für ver.di und den DGB, die sie in diesem Prozess unterstützt haben“, bilanzierte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheits- und Sozialwesen zuständig ist. „Es bestätigt, dass die hiesigen Arbeitsschutzgesetze auch für ausländische Betreuungskräfte gelten, die zu Hunderttausenden in den Haushalten pflegebedürftiger Menschen tätig sind.“ Über die Zahl dieser sogenannten Live-in-Kräfte gibt es keine genauen Daten, Schätzungen reichen bis zu einer halben Million.

„Das System ist so ausgelegt, dass die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland in weiten Teilen auf der illegalen Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte basiert. Das ist ein Skandal“, kritisierte Bühler. Das gehe nicht nur zulasten der betroffenen Beschäftigten, sondern auch der Menschen, die auf eine qualitativ hochwertige Versorgung angewiesen seien. Die allermeisten dieser Kolleginnen und Kollegen seien keine gelernten Pflegekräfte, dennoch müssten sie Pflegetätigkeiten ausführen.

„Das Modell der sogenannten 24-Stunden-Pflege basiert auf systematischem Gesetzesbruch – das ist schon lange bekannt und nun auch gerichtlich bestätigt“, erklärte Bühler. Wenn Beschäftigte rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssten, sei das auch mit dem Arbeitszeitgesetz und anderen Vorschriften nicht vereinbar. „Pflegebedürftige und ihre Familien brauchen Alternativen zu dieser illegalen Praxis. Die ambulanten Pflege- und Betreuungsangebote müssen massiv ausgebaut werden.“ Die Gewerkschafterin plädierte dafür, die Pflegeversicherung zu einer „Solidarischen Pflegegarantie“ weiterzuentwickeln, bei der alle pflegebedingten Kosten übernommen werden und die von allen Bürgerinnen und Bürgern solidarisch finanziert wird. „Das Urteil ist für die politischen Entscheidungsträger ein Weckruf. Sie dürfen nicht länger wegschauen, sondern müssen die Versorgung pflegebedürftiger Menschen endlich auf eine solide und gesetzeskonforme Grundlage stellen.“

[Quelle: Pressemitteilung ver.di 17.8.2020]

 




siehe auch unser Blogbeitrag vom Montag, 27. Juli 2020
Gerichtsverfahren zu Arbeitszeit : Rund um die Uhr im Dienst

Freitag, 14. August 2020

Damit wird Intensivpflege zuhause unmöglich gemacht

mit dieser Überschrift meldete sich am Dienstag die Berliner Zeitung zu Wort und führte weiter aus:
Die Politik hatte versprochen, das umstrittene Intensivpflegegesetz solle Patienten nicht in Heime zwingen. Doch nun taucht ein Papier auf, das den Fall IPReG anders darstellt.

Berlin Monatelang haben Patienten, Pfleger und Angehörige gegen das sogenannte IPReG protestiert, Anfang Juli wurde es trotzdem verabschiedet: Das umstrittene Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz von Jens Spahn (CDU) sorgt einen Monat nach seiner Fertigstellung weiter für Aufregung. Fraglich war schon von Beginn an, ob das Gesetz dazu geeignet ist, Intensivpflegepatienten gegen ihren Willen aus der häuslichen Versorgung heraus und in Heime zu zwingen. Spahn hat diesen Vorwurf stets zurückgewiesen.
Doch nun ist ein Papier aufgetaucht, das eine neue Sprache spricht. Darin ist von Anforderungen für Ärzte zu lesen, die künftig alle sechs Monate die Verordnungen zur häuslichen Intensivpflege erneuern sollen. Diese Ärzte müssten nach dem Papier eine Reihe von Anforderungen aufweisen, die kaum zu leisten sind.
Quelle und mehr: Berliner Zeitung vom 11.08.2020 "klick"

Donnerstag, 13. August 2020

Altenpflege - warum die meisten Träger zu wenig bezahlen ...

Auch Caritas-Arbeitsrecht@Lambertus-Verlag "zwitschert". Als Verlag, der den kirchlichen Arbeitgebern nahe steht, natürlich vor allem Dinge, die kirchliche Arbeitgeber gerne lesen. Am Dienstag hat Caritas-Arbeitsrecht retweetet
Caritas Deutschland
@Caritas_web
Gehalt in der Altenpflege - Altenpfleger verdienen oft besser als gedacht.
via @pflegen_online
Das macht neugierig. Und beim Lesen des verlinkten Artikels von pflegen-online.de findet sich dann auch Aussage wie:
Pflegehelferin verdient mehr als eine Friseurin (Anm. 1) 

Eine PDL verdient so viel wie eine Grundschullehrerin (Anm. 2)

Manche Träger rücken mit konkreten Angaben zu Gehältern nicht raus
… Der AWO-Bundesverband (Anm. 3) und die Azurit-Hansa-Gruppe antworteten schlichtweg nicht trotz mehrmaliger Nachfrage,

Diakonie, Caritas & Co. zahlen überdurchschnittlich (Anm. 4)
Diakonie, Caritas, Johanniter-Unfallhilfe e.V., Agaplesion gAG und Evangelische Heimstiftung GmbH (Stuttgart) hatten hingegen kein Problem damit, ihre Gehaltsstrukturen offen zu legen. Wohl auch deshalb, weil sie ihre Mitarbeiter überdurchschnittlich gut bezahlen inklusive diverser Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Kinderzulagen, was insgesamt noch einmal mindestens 5 bis 10 Prozent des Bruttomonatslohns ausmacht. …

Hilfskräfte bei der Caritas besonders gut gestellt (Anm. 5)

Nach zehn Jahren schneidet die Hilfskraft bei der Caritas mit einem Grundgehalt von gut 3.000 Euro wiederum deutlich besser ab als ihre Kolleginnen bei der Diakonie (2.760 Euro), bei den Johannitern (2.660 Euro) und Agaplesion (2.433 Euro): Berufserfahrung wird also hier besonders honoriert.
So kann man sich die Situation in der Altenpflege auch schönreden. Denn bei näherem Hinsehen erweist sich die grandiose Aussage als Luftnummer.

Schwere methodische Mängel:
Das fängt damit an, dass die Redaktion von pflegen-online offenbar einfach die jeweiligen Arbeitgeber abgefragt hat (siehe Text zur AWO und Azurit-Hansa-Gruppe). Und die einzelnen Arbeitgeber haben natürlich Interesse, das eigene Gehaltsgefüge möglichst positiv darzustellen und die Vorteile zu betonen.
Das Ergebnis dieser arbeitgeberseitigen Auskünfte dann zusammen zu fassen und weiter zu verbreiten, zeugt nicht unbedingt von methodisch sorgfältiger journalistischer Arbeit.
Dazu fehlt ein wichtiger Referenztarif. Wenn es denn wirklich um Vergütungsvergleiche geht, dann sollte man folgendes Berücksichtigen:
Die Altenpflege ist mit mehr als 13.600 stationären Einrichtungen und noch mal so vielen ambulanten Diensten regelrecht zerklüftet. In der Branche konkurrieren öffentliche, kirchliche und gemeinnützige Arbeitgeber, kleine private Firmen, börsennotierte Konzerne und solche, hinter denen Hedgefonds stehen, miteinander. Die einen arbeiten gewinnorientiert, die anderen orientieren sich am Gemeinwohl, wieder andere sollen die öffentliche Daseinsvorsorge sicherstellen. Nach Tarifvertrag zahlen in der Regel nur die kommunalen und freigemeinnützigen Arbeitgeber. Die Tarifverträge *) der freigemeinnützigen liegen aber unter dem Niveau des öffentlichen Dienstes, der bei den kommunalen Trägern gilt. Für die Kirchen gelten wegen ihres Selbstbestimmungsrechtes eigene kirchliche Tarifverträge **). Viele private Unternehmen zahlen nur den Mindestlohn oder die Beschäftigten müssen frei verhandeln.
Quelle: ZEIT-ONLINE vom 16. Oktober 2018

*) Gemeint sind nicht Tarifverträge sondern Vergütungen der freigemeinnützigen Träger, denn
**) Kirchliche Regelungen sind keine Tarifverträge sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen. Und das hat auch nichts mit einem "Selbstbestimmungsrecht der Kirchen" zu tun, das sich so weder in der Verfassung noch in den Konkordatsvereinbarungen findet, sondern lediglich mit der "negativen Koalitionsfreiheit", die jedermann, also auch den Kirchen, zugestanden ist. 

Aber dann ins Detail:

Montag, 27. Juli 2020

Gerichtsverfahren zu Arbeitszeit : Rund um die Uhr im Dienst

Unter dieser Überschrift berichtete die Süddeutsche Zeitung über einen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg , der die häusliche "24 Stunden Pflege" durch (vielfach osteuropäische) Pflegekräfte und deren Arbeitszeit und Entlohnung zum Inhalt hatte.

Die Berliner taz war etwas deutlicher in der Aussage:
Gerichtsverfahren zu Arbeitszeit:
24-Stunden-Pflege gerät unter Druck
Wie viele Stunden arbeitet eine Betreuerin, die mit im Haushalt wohnt? Ein Gerichtsfahren bringt die häusliche Rundum-Pflege ins Wanken.

… D. wurde vermittelt über eine Agentur mit Hauptsitz in München und war angestellt bei einer bulgarischen Zeitarbeitsfirma, die sie entsandte. Nun klagt sie auf eine Lohnzahlung für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit im Jahre 2015: 45.000 Euro. Ihr Arbeitsvertrag bei der bulgarischen Firma hatte nur eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden vorgesehen, für rund 1.000 Euro netto im Monat. Tatsächlich aber versorgte D. eine über 90-jährige Dame, die rund um die Uhr Hilfe brauchte.

Macht die Entscheidung des Gerichts die Runde in der Branche, „bringt das ein Geschäftsmodell in Gefahr, das vor allem auf der Ausbeutung von Frauen aus osteuropäischen Ländern beruht“, sagt Oblacewicz. Tausende weitere Betreuerinnen aus den Haushalten könnten versuchen, sich eine Lohnnachzahlung zu erstreiten. „Ich hoffe, dass noch viel mehr Frauen klagen“, sagt Oblacewicz. (Anm.: Justyna Oblacewicz ist vom Projekt „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftbunds (DGB)
Sie dringt darauf, dass die Arbeits- und Bereitschaftszeiten der Pflegehilfskräfte juristisch korrekt bezahlt werden. Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2016 muss der durchschnittliche Stundenlohn für die Arbeitszeiten einschließlich der Bereitschaftszeiten wenigstens dem Mindestlohn entsprechen. Müsste eine Pflegehilfskraft also tatsächlich 24 Stunden am Tag in dem Haushalt arbeiten oder sich während der Schlafzeiten der Pflegebedürftigen für einen Einsatz bereithalten, würden bei einem Mindestlohn von 9,35 Euro die Stunde insgesamt mehr als 6.700 Euro im Monat an Bruttolohn fällig.
Man darf gespannt sein, ob der gerichtliche Vergleichsvorschlag angenommen wird.

Donnerstag, 16. Juli 2020

Kaum neues Personal in der Pflege

mit dieser Überschrift berichtete gestern (15.07.2020) die Tagesschau über den seit Jahren anhaltenden Pflegenotstand
Vor anderthalb Jahren trat ein Gesetz in Kraft, um die Pflege zu stärken. Für die Altenpflege sollten 13.000 neue Jobs geschaffen werden. Doch nach ARD-Informationen konnte bisher nur ein Teil davon besetzt werden.

13.000 neue Stellen in der Altenpflege - das sollte als Sofortprogramm weiterhelfen. Doch anderthalb Jahre später ist nur jede fünfte davon besetzt. ... Das erfuhr das ARD-Hauptstadtstudio vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). "Mehr sind es leider nicht geworden", bedauert Sprecher Florian Lanz. Das Grundproblem bleibt laut GKV-Spitzenverband der Fachkräftemangel in der Pflege.

Lanz erklärt, woran es fehle: "Öffentliche Wertschätzung, aber auch eine persönliche Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Natürlich Geld, also eine angemessene Bezahlung. Wir sind der Meinung, es sollte auf jeden Fall flächendeckend Tariflöhne geben, in der Langzeitpflege, in Pflegeheimen, für mobile Pflegedienste." Die Arbeitsbedingungen seien ein weiterer Faktor.
der GKV bestätigt also, was die Pflegegewerkschaft ver.di schon lange fordert - flächendeckende Tariflöhne. Die können über allgemein verbindliche Tarifverträge erreicht werden. Und dann lassen sich auch höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen finanzieren.

Montag, 13. Juli 2020

Morgen, Dienstag 14. Juli 2020: Altenpflege-Solidaritätsaktion vor der Stiftung Liebenau in Meckenbeuren

In der vorletzten Woche wurden die Tarifverhandlungen mit der Liebenau Leben im Alter gGmbH (LiLA) nach knapp vier Monaten Corona-bedingter Unterbrechung in der vierten Verhandlungsrunde fortgesetzt, um endlich einen Tarifvertrag für die rund 800 Beschäftigten zu erreichen. Das Ergebnis der Gespräche war für die ver.di-Tarifkommission ernüchternd.  Am Dienstag, 14. Juli, ruft ver.di deshalb vor der Stiftung Liebenau zu einer Solidaritätsaktion auf, um öffentlich auf die ungleiche Bezahlung innerhalb der Altenpflegeeinrichtungen bei der Stiftung Liebenau aufmerksam zu machen. Diese Aktion musste im März aufgrund des Lockdowns abgesagt werden. Weitere Verhandlungen finden nach einem Spitzengespräch am 17. Juli statt.

Donnerstag, 2. Juli 2020

Ver.di-Infopost Altenpflege 13/Juli 2020 - #GemeinsameSache

Schwerpunkt der aktuellen Ver.di-Infopost Altenpflege ist das

Thema "Solidarische Altenpflege" auf dem Hintergrund von Corona.

ver.di-Infopost Altenpflege 13/Juli 2020 als pdf



Siehe auch

gemeinsamesache.verdi.de:







Auch der aktuelle "Politik.brief" der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission rückt das Thema in den Fokus.


akmas-Politikbrief Sommer 2020 als pdf






Interessant in diesem Zusammenhang und zum Nachlesen ist auch ein Beitrag von Sylvia Bühler aus der Neuen Caritas, der inzwischen schon über 6 Jahre alt, aber immer noch aktuell ist:

Caritas und Ver.di können gemeinsam viel erreichen

Quelle: verdiakonie-baden.de

Freitag, 5. Juni 2020

Corona-Prämie für die Beschäftigten in der Altenpflege kommt

Ab Juli 2020 wird es bundesweit in allen Einrichtungen und Diensten der Altenpflege eine einmalige Sonderprämie für alle Beschäftigten geben. Sie ist nach Arbeitszeit und Tätigkeit gestaffelt und beträgt bis zu 1.500 Euro. Diese flächendeckende Prämie ist eine Anerkennung der besonderen Anforderungen und Leistungen während der Corona-Pandemie. Sie ist ein Erfolg der Tarifinitiative von ver.di. Die dringend nötigen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und eine grundsätzlich bessere Bezahlung ersetzt die Prämie nicht. Diese wichtigen Ziele erreichen wir am besten gemeinsam: Die Beschäftigten in der Altenpflege mit ihrer starken Gewerkschaft ver.di.

Dienstag, 28. April 2020

Altenpflege: Prämien und Schutz

Die Corona-Pandemie fordert die Themen Gesundheitsschutz, genügend Personal, Schutzausrüstungen, betriebliche Mitbestimmung und angemessene Vergütungen im Bereich der Altenpflege besonders heraus. Sie sind Gegenstand des aktuellen Ver.di-Flugblatts:

Covid-19: Altenpflege: Prämien und Schutz/April 2020 als pdf

Dienstag, 7. April 2020

ver.di und Arbeitgeberverband BVAP einigen sich auf Tarifvertrag für Corona-Sonderprämie von 1500 Euro in der Pflegebranche

ver.di und Arbeitgeberverband BVAP einigen sich auf Tarifvertrag für Corona-Sonderprämie von 1500 Euro in der Pflegebranche - Allgemeinverbindlichkeit wird beantragt


Am Wochenende haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf Eckpunkte eines Tarifvertrages für eine Sonderprämie aufgrund der besonderen Belastung der Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege in der Corona-Krise geeinigt. Beschäftigte in Vollzeit erhalten danach mit dem Juli-Gehalt eine Sonderprämie von 1.500 Euro, Teilzeitbeschäftigte einen Anteil entsprechend ihren tatsächlich geleisteten Stunden. Die Prämie soll an Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Pflegeleitungen gezahlt werden. Auch Alltagsbegleiterinnen und -begleiter, Betreuungskräfte und Assistenzkräfte sind einbezogen. Hierbei haben sich die Tarifvertragsparteien am Geltungsbereich des Pflegemindestlohnes orientiert. Auszubildende in der Pflege sollen eine Prämie von 900 Euro erhalten.

Montag, 31. Oktober 2016

Einladung zur Fachtagung Altenpflege

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben bereits die Fachtagung Altenpflege vor einigen Wochen beworben. Nachdem aber noch Plätze frei sind, möchten wir auf sie nochmals aufmerksam machen und herzlich zur Fachtagung einladen.

Folgende Themen haben wir in unserer Fachtagung vorgesehen:

· Welche Rahmenbedingungen müssen sich „wie“ ändern, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern?
Referenten: Fachkommission Altenpflege

· Pflegestärkungsgesetz II: Auswirkungen und Herausforderungen für die Leistungserbringer und das Personal
Referenten: Timo Balmberger (Dipl.-Kfm., zertifizierter Rating-Analyst, zertifizierter Mediator und Mitarbeiter von BAB)

· Pflegesatzverfahren in der stationären Pflege in Bayern
Referentin: Alexandra Krist (Bereichsleiterin Pflegeversicherung der AOK Bayern)

Die Fachtagung findet statt:

Mittwoch, den 23. November 2016
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 16.00 Uhr

In der AOK Bayern
Saal Bavaria, 7. Stock
Carl-Wery-Straße 28
81739 München

Anmeldungen und Rückfragen bitte an das DGB Bildungswerk Bayern (brunhilde.linortner@bildungswerk-bayern.de).


Diese Einladung darf gerne weiter verschickt werden.

Mittwoch, 4. Februar 2015

Keine Nacht alleine - Altenpflege in Bayern

Mit Fortschritten in der Pflege und seinen Hindernissen befasst sich das aktuelle Altenpflege-Info:








Warum sich Träger gegen Verbesserungen wehren und was dagegen zu tun ist, lässt sich hier, im ausführlichen Info nachlesen:

Altepflege in Bayern/Info 5/Februar 2015 "Keine Nacht alleine" als pdf