Montag, 31. Oktober 2022

Oswald von Nell-Breuning weiterdenken: zum kirchlichen Arbeitsrecht

Im Anschluß an eine Fachtagung in der Hochschule Sankt Georgen aus Anlass des 30. Todestages von Oswald von Nell-Breuning hat sich ein Themenband "Oswald von Nell-Breuning weiterdenken. Solidarische Perspektiven für das 21. Jahrhundert" mit Anregungen aus seinem Denken befasst.

Das Buch ist im Buchhandel erhältlich und auch im Internet als OpenAccess zugänglich: https://doi.org/10.5771/9783748932420

Zwei Beiträge befassen sich auf dem Hintergrund von Nell-Breunings sehr kritische Position zum kirchlichen Arbeitsrecht aus sehr unterschiedlichen Positionen mit dem kirchlichen Arbeitsrecht und dem "Dritten Weg"

  • Thomas Schüller: Nell-Breunings bleibende Impulse für eine grundlegende Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts
  • Stefan Greiner: Kirchliches Arbeitsrecht: Anfragen an den "Dritten Weg"

Die beiden Beiträge beschreiben gut das Spektrum, das man aktuell wahrnehmen kann, von der Erinnerung an die sehr grundlegende Kritik Nell-Breunings am kirchlichen Sonderarbeitsrecht und seine Aktualität (Thomas Schüller) bis zu den aktuellen Versuchen, das kirchliche Sonderarbeitsrecht zu retten (Stefan Greiner). 


Mittwoch, 26. Oktober 2022

Ländermonitor KiTA-System vor dem Kollaps

Was wir schon lange befürchten, hat nun die Bertelsmann Stiftung in ihrem Ländermonitoring Frühkindliche Bildung bestätigt. Das Kita-System steht vor dem Kollaps.
❌ In Zahlen bedeutet das:
Voraussichtlich bis zu 383.600 fehlende Kita-Plätze 2023 bundesweit; 362.400 im Westen und 21.200 im Osten. Planungssicherheit für Eltern und Entlastung für Erzieher*innen sieht anders aus.
Die Folgen: Permanente Überarbeitung der Beschäftigten, viel Frustration auf allen Seiten und Kinder, die nur schwer fachmännisch in Bildung und Entwicklung begleitet werden können.

➡️➡️ Was es jetzt braucht? Unsere stellvertretende Vorsitzende Christine Behle bringt es auf den Punkt: „Dringend notwendig sind der Ausbau des sozialpädagogischen Ausbildungssystems, eine Erhöhung der Attraktivität der Ausbildung bei gleichbleibendem Niveau des Abschlusses und die Verbesserung der Rahmenbedingungen, insbesondere durch eine bessere Personalausstattung.“
Alle Infos dazu findet ihr hier: https://kurzelinks.de/gvw9



Bitte beachtet in dem Zusammenhang auch unsere "Unterseite" Sozial- und Erziehungsdienste, Behindertenhilfe und Kitas - Kindertagesstätten im Blog. Dort bringen wir immer wieder vertiefende und ergänzende Beiträge.

Montag, 24. Oktober 2022

§ BAG-Urteil: Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung, wenn die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten unter fünf Personen absinkt

Gerade bei kirchlichen Einrichtungen passiert es öfter, dass die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten während einer Wahlperiode auf weniger als fünf Personen sinkt. Das Bundesarbeitsgericht hat nun zum Fortbestand der einmal gewählten Schwerbehindertenvertretung entschieden:
Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wird nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX* ua. in Betrieben mit wenigstens fünf – nicht nur vorübergehend beschäftigten – schwerbehinderten Menschen für eine Amtszeit von regelmäßig vier Jahren gewählt. Sinkt die Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb unter den Schwellenwert von fünf, ist das Amt der Schwerbehindertenvertretung nicht vorzeitig beendet.
Quelle und mehr: BAG Pressemitteilung 41/22 vom 19.10.2022 zum Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 2022 – 7 ABR 27/21 –

* Hinweis:
Die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung ist im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) geregelt. Es handelt sich um ein "für alle geltendes Gesetz", das somit auch für kirchliche Einrichtungen anzuwenden ist. § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX lautet:
„In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt.“

Freitag, 21. Oktober 2022

Parteitag der Grünen: Keine Ausnahmen im kirchlichen Arbeitsrecht!

Manchmal bringen wir Beiträge zu einer konkreten Uhrzeit, um symbolisch etwas auszudrücken. Wenn wir uns jetzt zu einer fast mitternächtlichen Stunde melden, dann zeigt das, dass der Abend schon längst angebrochen ist. Die Kirchen haben "nur noch wenige Minuten", ihre Position zu überdenken, und endlich selbst aktiv zu werden.
„Wir Grüne fordern für die Beschäftigten der Kirchen und kirchlicher Einrichtungen Gleichbehandlung im Arbeitsrecht mit allen anderen Arbeitnehmer*innen. Das individuelle und das kollektive kirchliche Arbeitsrecht müssen dringend und umfassend reformiert werden. Anstelle innerkirchlicher Regelungen muss der Staat seiner Verantwortung als Gesetzgeber gerecht werden.“

Das haben wir auf dem Parteitag am letzten Wochenende beschlossen. Ich bin stolz darauf, Teil einer Partei zu sein, die sich für die Rechte aller Arbeitnehmer*innen, unabhängig vom Arbeitgeber, einsetzt!
Quelle: Facebook-Eintrag von Frank Bsirske

Medienmeldungen dazu:
Domradio: Kölner Caritas für Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht - Ein guter Wink der Grünen?
Kirche und Leben: Grüne: Missbrauch in Seelsorge regeln und Kirchen-Arbeitsrecht streichen


Es kann natürlich sein, dass ganz andere Faktoren selbst in den kleinsten Bistümern das "Ende des Dritten Weges" (und damit der "teuersten Kopieranstalt Deutschlands") beschleunigen.

Dienstag, 11. Oktober 2022

Vor 60 Jahren: Zweites Vatikanisches Konzil

Am 11. Oktober 1962 begann mit dem „feierlichen Einzug von über 2.000 Konzilsvätern in den Petersdom“ das Zweite Vatikanische Konzil. Unter dem Stichwort „aggiornamento“, „Verheutigung“, sollte die katholische Kirche dazu übergehen, die christliche Wahrzeit zeitgemäß zu verkünden.
Zu den Konzilsdokumenten gehört etwa die Konstitution "Gaudium et spes", die in Rd.Nr. 68 feststellt:
...
Eines der grundlegenden Rechte der menschlichen Person ist das Recht der im Arbeitsverhältnis stehenden Menschen, in voller Freiheit Organisationen zu gründen, die sie echt vertreten und imstande sind, zur rechten Gestaltung des Wirtschaftslebens einen wirksamen Beitrag zu leisten, wie auch in diesen Organisationen sich frei zu betätigen, ohne Gefahr zu laufen, deswegen irgendwelchen Nachteilen ausgesetzt zu sein. Durch eine solche geordnete Beteiligung, verbunden mit steigendem wirtschaftlichem und sozialem Bildungsstand, werden bei allen das Verständnis der eigenen Aufgabe und das Verantwortungsbewußtsein ständig zunehmen; das wird weiter dazu führen, alle - gemäß den Anlagen und Fähigkeiten eines jeden - ihrer Verbundenheit im gemeinsamen Bemühen um das allumfassende Werk des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und um die allseitige Verwirklichung des Gemeinwohls inne werden zu lassen.
Wo der Gegensatz wirtschaftlicher oder sozialer Interessen zu kämpferischen Auseinandersetzungen zu führen droht, müssen alle Bemühungen dahin zielen, eine friedliche Lösung zu finden. An erster Stelle muß immer die ehrliche Aussprache der Beteiligten stehen. Nichtsdestoweniger wird auch unter den heutigen Verhältnissen der Streik, wenn auch nur als letzter Behelf, unentbehrlich bleiben, um Rechte der Arbeiter zu verteidigen oder berechtigte Forderungen durchzusetzen. So schnell als möglich muß dann aber versucht werden, den Weg zur Wiederaufnahme von Verhandlungen und gemeinsamen Überlegungen über eine Verständigung zu finden.
...
Die Aufbruchstimmung übertrug sich - auch auf die deutsche katholische Kirche. Mit der Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, so der offizielle Titel der Würzburger Synode, wurde von 1971 bis 1975 in Würzburg der Schwung aus Rom aufgenommen. Einer der wesentlichen Beschlüsse - unter dem Titel "Kirche und Arbeiterschaft" - wird von uns immer wieder zitiert:
Die Förderung der Lebenslage der Arbeiter ist ohne Gewerkschaften nicht möglich. Angesichts der Stellung der Gewerkschaften ... wäre ein regelmäßiger Kontakt auf den verschiedenen Ebenen der Kirche, von Organisationen und Gremien zu den Gewerkschaften erwünscht.
...
Es müßte selbstverständlich sein, daß der katholische Arbeiter sich gewerkschaftlich organisiert. Seine Mitarbeit ist einmal Ausdruck einer solidarischen Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für Menschlichkeit in den Arbeits- und Lebensbedingungen, zum anderen ist sie ein Dienst im Sinne des Weltauftrags der Kirche.
(Text zitiert aus der Veröffentlichung der DBK, S. 345 - heute würde man Arbeitnehmer statt Arbeiter sagen).

Montag, 10. Oktober 2022

Ökumenischer Betriebsräte-Empfang 2022 am 18. Oktober 2022 in Frankfurt

Das Haus am Dom in Frankfurt/Main lädt am 18. Oktober zum Ökumenischen Betriebsräte-Empfang. 

Wir weisen gerne auf die Veranstaltung hin; das Haus am Dom steht für attraktive Veranstaltungen!

( So schön diese Veranstaltung auch sein wird - schön und gut wäre es auch, wenn das Bewußtsein der "Einen Welt" sich auch bei den Kirchen in Form der Akzeptanz von Arbeitnehmervertretungen, die sich an den gesetzlichen Regelungen, die für alle anderen auch gelten, orientieren, insbesondere dem Betriebsverfassungsgesetz! Statt mit den Systemunterschieden  -zwischen BetrVG, den Personalvertretungesgesetzen und den unzähligen regionalen Mitarbeitervertretungsgesetzen und Mitarbeitervertretungsordnungen - könnten man sich dann mit allen gemeinsamen Herausforderungen befassen...)


Ökumenischer Betriebsräte-Empfang 2022

MEHR DEMOKRATIE WAGEN!
ERWEITERTE MITBESTIMMUNG GESTALTEN!

Di 18. Oktober 2022, 18:00-21:00 Uhr

In diesem Jahr laden die beiden Stadtdekane, Dr. Achim Knecht und Dr. Johannes zu Eltz, ins Haus am Dom zum Ökumenischen Empfang für Betriebs-, Personalräte und Jugendvertretungen ein.

Thematisch wird in diesem Jahr die Krisenbewältigung und sozialökologische Transformation aus Sicht der abhängig Beschäftigten im Mittelpunkt stehen: Mehr Demokratie wagen! Erweiterte Mitbestimmung gestalten! Christiane Benner, Gewerkschafterin und zweite Vorsitzende der Industriegewerkschaft IG Metall wird dazu sprechen.

Dr. Gunter Volz von der Pfarrstelle für Gesellschaftliche Verantwortungbeim evangelischen Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach und Dr. Thomas Wagner, Studienleiter „Arbeit und Soziales in der Einen Welt“ in der Katholischen Akademie, moderieren.

Weiter Informationen:

https://hausamdom-frankfurt.de/beitrag/181022-18-21-uhr-mehr-demokratie-wagen/

Samstag, 8. Oktober 2022

Zum Stand der Debatte um das neue kirchliche Arbeitsrecht

hat das Domradio (Köln) gestern zwei Berichte gebracht:
Euphorie mit Einschränkungen

...
Was in dem einen Bistum zur Kündigung führen kann, mag in dem anderen Bistum niemanden interessieren - man könnte das auch als Willkür auslegen. Doch die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen zu einem Leben gemäß der kirchlichen Sittenlehre sollen nun fallen. Das sorgt bei vielen für Erleichterung - wenngleich ein Rest Skepsis bleibt.
...
(Quelle) und
Liebesleben der Angestellten reine Privatsache

...
Denn bislang verknüpft die Kirche das Angestelltenverhältnis mit bestimmten Pflichten, die weit über das hinausgehen, was ein normaler Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern verlangen kann.
...
Zwar stehen die Bischöfe unterschiedlich zur geplanten Lockerung, die einen begrüßen sie, andere finden sie problematisch. Aber einen "Flickenteppich" im kirchlichen Arbeitsrecht wollen offenbar die meisten vermeiden. Denn der würde dazu führen, dass etwa ein in zweiter Zivilehe lebender Arzt seinen Klinikjob im "sittenstrengen" Bistum A kündigt und ins "liberale" Bistum B wechselt.
Deshalb erwarten Beobachter, dass sich die Bischöfe bei ihrem Ständigen Rat Ende November trotz aller Meinungsunterschiede zum Thema Sexualmoral doch auf eine einheitliche Grundordnung einigen, in der künftig das Liebesleben der kirchlichen Angestellten außen vor bleibt.
(Quelle)

Zusammenfassend:

Freitag, 7. Oktober 2022

Interessenvertretungen von 340.000 Klinikbeschäftigten machen Druck

Interessenvertretungen von 340.000 Klinikbeschäftigten fordern Nachbesserungen bei Gesetz zu Personalvorgaben

Pressemitteilung. Berlin, 07.10.2022. Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen aus 86 öffentlichen, kommerziellen und freigemeinnützigen, einschließlich kirchlichen Klinikunternehmen fordern deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Personalausstattung im Krankenhaus. Die Interessenvertretungen, die insgesamt rund 340.000 Beschäftigte repräsentieren, kritisieren in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Bundestagsabgeordneten insbesondere, dass die Personalbemessung von der Zustimmung des Bundesfinanzministers abhängig gemacht werden soll. „Die Personalausstattung in den Krankenhäusern darf sich nicht nach der jeweiligen Kassenlage richten, sondern muss sich am tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren“, betonte Klaus Bölling, Konzernbetriebsratsvorsitzender des Klinikbetreibers Asklepios und Mitinitiator des Appells. „Dem Finanzminister ein Veto-Recht einzuräumen, wäre ein Dammbruch. Im Krankenhaus geht es um Menschen, da müssen ideologische Diskussionen über die sogenannte Schwarze Null hintanstehen.“

Das von ver.di, dem Deutschen Pflegerat und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgelegte Übergangsinstrument für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in der Krankenpflege, die PPR 2.0, müsse flächendeckend und verbindlich eingeführt werden, forderte der Konzernbetriebsratsvorsitzende der Helios-Kliniken, Bernd Behlert. „SPD, Grüne und FDP haben die Einführung der PPR 2.0 im Koalitionsvertrag versprochen. Sie muss nun auch bundesweit einheitlich und verbindlich kommen. Der bisherige Gesetzentwurf ist hier viel zu schwammig.“ Zudem müsse auch für Intensivstationen eine bedarfsgerechte Personalbemessung gelten.

Die Gewerkschaft ver.di unterstützt den Offenen Brief. „Die Interessenvertretungen wissen sehr gut, wo ihren Kolleginnen und Kollegen der Schuh drückt und wie die Stimmung in den Belegschaften ist“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Ich kann nur dringend raten, die Signale aus den Krankenhäusern sehr ernst zu nehmen. Die Beschäftigten brauchen vor dem nächsten Corona-Winter das klare Signal, dass die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen endlich ernsthaft angegangen wird. Jede und jeder einzelne Bundestagsabgeordnete steht hier in der Pflicht. Es steht nicht weniger auf dem Spiel als das Vertrauen der Krankenhausbeschäftigten in die Politik.“
Quelle und mehr: ver.di Pressemitteilung

Link zum Offenen Brief der Interessenvertretungen aus Kliniken mit Liste der Unterzeichner

ver.di mahnt Bundesrat: Die Fortführung des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes muss sich auf die wesentlichen Faktoren für Kita-Qualität fokussieren

 Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das sogenannte Gute-Kita-Gesetz fortzuführen und bis zum Ende der Legislatur in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für Kindestageseinrichtungen zu überführen. Anlässlich der Bundesratssitzung am 7. Oktober 2022 ermahnt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bund und Länder, sich auf die wesentlichen Faktoren für eine gute Kita-Qualität zu konzentrieren und nachhaltige Strukturen, beispielsweise durch mehr Fachpersonal zu schaffen.

 „Diese bundesweiten Standards sind notwendiger denn je, denn aktuell ist die Qualität der frühkindlichen Bildung abhängig von der Kassenlage der Länder und Kommunen. Das wirkt sich negativ auf Kinder, Eltern und Fachkräfte aus“, kritisiert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf „Zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (KiTa-Qualitätsgesetz) und die damit verbundenen 4 Milliarden Euro, die die Länder für die Kitas erhalten, müssten daher als Vorbereitung für Standards sinnvoll genutzt werden.

 „Die Fortführung des Gute-Kita-Gesetzes muss jetzt einen Schwerpunkt auf die Faktoren legen, die für eine gute Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kitas maßgeblich sind: Das sind in erster Linie gut qualifizierte Fach- und Leitungskräfte, die den Kindern und Familien in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und Trägerstrukturen, die die Arbeit in den Kitas unterstützen“, so Behle. Zu diesen Faktoren seien bundesweite Standards notwendig. ver.di habe in den vergangenen Jahren mehrfach auf diese Notwendigkeit hingewiesen und konkrete Vorschläge präsentiert. 

 ver.di begrüße, dass das Gesetz nun endlich die verbindliche Staffelung der Beiträge nach dem Einkommen der Eltern vorsieht. „Kinder haben ein Recht auf Bildung. Ihre Teilhabe an den öffentlichen Bildungsangeboten darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen“, mahnte die ver.di-Vize den Bundesrat.

Mehr zu den ver.di-Vorschlägen:

ver.di fordert bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen 


[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 5.10.2022]



Donnerstag, 6. Oktober 2022

Pflegekräfte am Limit »Mehr als ein bisschen Patienten waschen«

berichtet heute SPIEGEL online und führt u.a. aus:
Überarbeitung, Überstunden, schlechte Bezahlung – die Situation für Pflegekräfte hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren trotz Reformen kaum verbessert. Wenn sich heute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Heimen und Krankenhäusern zum Deutschen Pflegetag treffen, werden sie sich wieder einmal über die aktuelle Lage in Krankenhäusern und Heimen austauschen. Und die ist nicht gut.

Mittwoch, 5. Oktober 2022

Katholische Krankenhäuser fordern einen Pflegegipfel

berichten heute übereinstimmend das Domradio und katholisch.de
Pflegekräfte entlasten
Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aufgefordert, einen Pflegegipfel einzuberufen. Das soll gemeinsam mit dem Bundesarbeits- und Bundesfamilienministerium geschehen.
...
was auf den ersten Blick wie eine Initiative zur Entlastung der Beschäftigten aussieht, wirkt auf den zweiten Blick etwas irritierend. Wenn es um die Beschäftigten geht - wieso holt der kkvd nicht auch die Arbeitnehmervertretung, sprich, die Gewerkschaft *), mit in's Boot? Denn ein gemeinsames Konzept von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (die »Pflegepersonalregelung« kurz PPR 2.0) liegt doch schon längst auf dem Tisch.
Wieso sollen dann nur ein Arbeitgeberverband und die Ministerien zusammen sitzen? Geht es wirklich um die Beschäftigten?

Dienstag, 4. Oktober 2022

Heute 14:00 bis 21:00 Uhr: Mahnwache vor dem Evangelischen Krankenhaus in Saarbrücken

mehr: SR vom 04.10.2022, 09:22 Uhr

Die kurzfristige Ankündigung der Kreuznacher Diakonie, das Krankenhaus zum Ende des Jahres zu schließen (wir berichteten), wirft einmal mehr die generelle Frage auf, ob soziale Grundrechte wie die Gesundheitsfürsorge den marktwirtschaftlichen Gesetzen unterworfen werden dürfen.
Gemeinnützig ist nach einer Schließung jedenfalls nichts mehr - aber dann ist es zu spät.

Ab 01-10-2022 Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft

für den Zeitraum 01.10.2022 bis 07.04.2023 ist die ArbSchV in Kraft. In der sopo aktuell Nr. 332 / 29. September 2022 von ver.di stehen links zu Handlungsanleitungen.
Das Bundeskabinett hat am 31.8.2022 die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, die ab 1.10.2022 in Kraft tritt und bis zum 7.4.2023 gilt.
Die sopo aktuell informiert über wichtige Fragen zur Umsetzung. Es ist wichtig, dass die betrieblichen Interessenvertretungen die richtige Umsetzung der Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip (Technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ist grundsätzlich der Vorzug gegenüber persönlichen Schutzmaßnahmen zu geben) begleiten.
Weitere Hinweise:
Praxis-Leitfaden zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel von ver.di
Empfehlungen zu Corona am Arbeitsplatz von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
SARS-CoV-2: Informationen für Betriebe von Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Auch für solche Informationen werden die ver.di Mitgliederbeiträge verwendet

Samstag, 1. Oktober 2022

Samstagsgedanken: Bischöfe beenden Vollversammlung - Brüder im Dissens

berichtet "katholisch.de" über die Herbstvollversammlung der DBK.
FULDA ‐ Bei der am Donnerstag zu Ende gegangenen Vollversammlung der deutschen Bischöfe zeigte sich, wie zerstritten die Oberhirten sind: In der Frage der kirchlichen Reformen finden Mehrheit und Minderheit im Episkopat nicht zueinander....
Vielleicht gibt ein anderes Ereignis der Weltkirche die Richtung vor. Denn seit Anfang September tagt das Generalkapitel der Redemptoristen in der Nähe von Rom und hat mit Pater Rogério Gomes aus Brasilien bereits einen neuen Generaloberen gewählt. An diesem Samstag sind die Teilnehmer - zeitgleich mit dem Ende der Vollversammlung - zu einer Audienz mit Papst Franziskus in den Vatikan gekommen. Hierüber berichtet Radio Vatikan:
Papst an Redemptoristen: Keine Angst, neue Wege zu beschreiten
In einer Ansprache an die Teilnehmer des Generalkapitels der Redemptoristen hat Papst Franziskus die Mitglieder der Ordensgemeinschaft dazu aufgerufen, neue Wege zu gehen. ...
Darüber könnte man nachdenken