Donnerstag, 29. Februar 2024

Endspurt - Mitmach-Aktion: Demo und Post teilen

openPetition hat uns eine neue Nachricht zur Petition "Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte" geschickt:


Liebe Unterstützende,

nur noch wenige Tage kann man die Petition unterschreiben und nächste Woche übergibt ver.di die Petition!

Es heißt also Endspurt: Wir von openPetition haben einen Social Media Post gemacht, damit die Petition auf den letzten Metern nochmal an Reichweite gewinnt und das Thema auch wieder mehr in die Öffentlichkeit rückt. Bitte teilen, teilen, teilen:

+++ Instagram: www.instagram.com/p/C35cLPdsab7/

+++ Facebook: www.facebook.com/openPetition/posts/pfbid0nMriY7YcHsNeqHkgGLSrhLGHUQ9j3e166dWnLxxbFoDcZko3WuEcyGF4nrDTTTbjl

+++ X (vormals Twitter): twitter.com/openPetition/status/1762874248186528007

Am 05.03.2024 ab 13 Uhr auf dem Bebelplatz beginnt ein Demozug von ver.di zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dort wird die Petition an die Politik übergeben.
Weitere Infos findet ihr hier: gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++34504742-95d0-11ee-800a-a55c11d677a4

Kommt zahlreich dazu und zeigt, dass Schluss ist mit Diskriminierung kirchlicher Beschäftigter wegen privater Entscheidungen!

Beste Grüße
das openPetition-Team

openPetition


Alle Informationen und Fortschritte zur Petition gibt’s hier.

Haben Sie eine Frage oder einen Hinweis zur Petition? Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di hat die Petition gestartet. Klicken Sie hier, um Kontakt aufzunehmen.

Herzliche Grüße
Ihr Team von openPetition



Dienstag, 27. Februar 2024

Noch eine Woche - Aufruf | Übergabe der Petition | Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte | 5. März 2024 | Berlin


warum ?
Ganz einfach:
aus dem Versprechen, ein eigenes vorbildliches Mitarbeitervertretungsrecht zu schaffen - ist etwas geworden, das für seine "Pseudo-Mitwirkungsmöglichkeiten" den Neid jedes Firmenpatriarchen erregt - und das in seiner Ausführung "Allgemeine Geschäftsbedingung statt Tarifvertrag" die Konkurrenz der Branchenunternehmen zu Lasten der Beschäftigten und der zu Pflegenden stärkt. Wir brauchen einen Allgemein Verbindlichen Tarifvertrag für die gesamte Branche - Wettbewerb um die Qualität und nicht um die billigste "Versorgung". Das geht nicht über Allgemeine Geschäftsbedingungen und dritte, vierte oder fünfte Wege.

Montag, 26. Februar 2024

§ Schulungsanspruch - Webinar statt Präsenzschulung?

Dem Grunde (nicht der Höhe nach) haben MAVen wie auch Betriebs- und Personalräte (Personalvertretung - PV) einen Anspruch auf für diese Tätigkeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Das Bundesarbeitsgericht hat nun bestätigt, dass davon auch
Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein (können), wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.
Die Pressestelle des Bundesarbeitsgerichts schreibt dazu:
Die PV entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung Ende August 2021 in Potsdam. Hierfür zahlte die Arbeitgeberin die Seminargebühr, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Dies begründete sie vor allem damit, die Mitglieder der PV hätten an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungsanbieters teilnehmen können. In dem von der PV eingeleiteten Verfahren hat diese geltend gemacht, dass die Arbeitgeberin auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu tragen hat. Hierzu haben die Vorinstanzen die Arbeitgeberin verpflichtet.

Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Ebenso wie ein Betriebsrat hat die PV bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2024 – 7 ABR 8/23 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2022 – 8 TaBV 59/21 –
Quelle: Pressemitteilung des BAG Nr. 5/24 vom 07.02.2024 - Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch - Webinar statt Präsenzschulung?

Da der Anspruch auf Schulung auf "die Tätigkeit" abzielt, muss die Entscheidung des BAG auch für MAV-Schulungen durchschlagen. Nun mag man einwenden, der Schulungsanspruch nach MAVO setze eine Anerkennung "als geeignet" voraus, die durch den jeweiligen Ortsordinarius zu erteilen ist. Was ist dann, wenn der entsprechende Präsenzschulungen unter Verweis auf das inhaltsgleiche Webinar nicht "als geeignet" anerkennt?
Gegenfrage: macht die Wahl "Präsenzschulung statt Webinar" eine inhaltsgleiche Schulung ungeeignet? Das zu begründen dürfte schwer fallen, schließlich ist erfahrungsgemäß eine lebhafte Diskussion in Präsenz ergiebiger als jede ermüdende Videokonferenz. Über die Grundlage dieser Erkenntnis - etwa weil die Teamer oder Referenten schon an der Körperhaltung der Teilnehmer bemerken, wann eine Pause nötig wird - brauchen wir uns hier nicht zu unterhalten.
Die reinen Übernachtungs- und Verpflegungskosten ändern also nichts an der inhaltlichen Eignung eines Seminars. Das aber ist das einzige Entscheidungskriterium, das die MAVO zulässt. Es kann bei objektiver Betrachtung weder auf den organisatorischen (z.B. gewerkschaftlichen) Hintergrund des Anbieters noch auf die Kosten des Seminars ankommen.

Zugegeben, der Grundkurs "Stricken und Töpfern für Anfänger" oder >"Wie tanze ich meinen Namen?" hat mit der Tätigkeit eines MAV-Mitgliedes wenig zu tun. Da könnte man an der Eignung für die Tätigkeit in der Personalvertretung zweifeln. Aber solche Kurse sind - jedenfalls nach unserer Kenntnis - bisher von keinem Fortbildungsinstitut angeboten worden. Auch wenn Stricken möglicherweise bei einer dieser elend langen Sitzung konzentrationsfördernd sein kann, und das "Tanzen des eigenen Namens" in einer Mitarbeiterversammlung sicher gut ankommen würde.


Diese Form der "Anerkennung als geeignet" und der im Umfang deutlich geringere Schulungsanspruch nach MAVO gegenüber die Betriebsverfassungsgesetz - auch wenn für die MAV zusätzlich zum "für alle geltenden weltlichen Recht" auch noch die kirchenrechtliche Grundlage benötigt wird, was eigentlich ein "mehr" an Schulung begründen würde - ist ein Beispiel für die Behinderung der MAV-Arbeit und die Schlechterstellung kirchlicher Mitarbeitervertretungen. Auch ein Grund um zu fordern:

Sonntag, 25. Februar 2024

Sonntagsnotizen - das Imperium schlägt zurück:

so erscheint mir jedenfalls diese Antwort auf die Appelle Benedikts zur Entweltlichung:
D/Rom: „Institutionelle Dimension der Kirche in Deutschland ist eine Stärke"
Die frühere Amtsleiterin des Augsburger Bischofs Bertram Meier, Schwester Anna Schenck, hält die institutionelle Dimension der Kirche in Deutschland für eine Stärke. Die Ordensfrau der „Congregatio Jesu“, die in jungen Jahren als Unternehmensberaterin für McKinsey arbeitete, wirkt seit 1. Februar als Generalökonomin ihrer Gemeinschaft in Rom.
...
man kann die Institution Kirche tatsächlich nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten führen. Unbestreitbar wird das auch schon vielfach getan. Dann aber muss dieser Wohlfahrtskonzern (siehe unser Beitrag hier) sich auch vollständig den Regularien des Marktes - wie etwa der Konzernhaftung - unterwerfen und nicht Rosinen picken.

Donnerstag, 22. Februar 2024

Und wieder eine Insolvenz - St. Elisabeth Krankenhaus im rheinland-pfälzischen Lahnstein

Das insolvente St. Elisabeth Krankenhaus in Lahnstein entlässt offenbar kurzfristig mehr als die Hälfte der Beschäftigten. Berichten zufolge soll nur die Psychiatrie erhalten bleiben.
berichtet kma online. Und führt aus:
...
Den Beschäftigten sei in einer Mitarbeiterversammlung am 19. Februar erklärt worden, dass etwa zwei Drittel von ihnen kurzfristig ihre Stellen verlieren werden, sagte Lahnsteins Oberbürgermeister Lennart Siefert im Gespräch mit kma: „Bis auf die Psychiatrie macht alles zu.“ Seine Informationen habe er aus der Mitarbeiter- und Ärzteschaft, so Siefert.

Das bislang zum Elisabeth Vinzenz Verbund (EVV) gehörende Haus hatte im November 2023 ein Schutzschirmverfahren beantragt und arbeitet seitdem an seiner Restrukturierung. Offenbar soll sich das Haus, das bisher 180 Betten und mehr als 300 Beschäftigte hat, künftig nur noch auf die Psychiatrie beschränken. Für alle anderen Bereiche liege kein tragfähiges Konzept vor, ist zu hören. ...
wie war das?
...
Den Beschäftigten sei in einer Mitarbeiterversammlung am 19. Februar erklärt worden, dass etwa zwei Drittel von ihnen kurzfristig ihre Stellen verlieren werden, sagte Lahnsteins Oberbürgermeister Lennart Siefert im Gespräch mit kma: „Bis auf die Psychiatrie macht alles zu.“ Seine Informationen habe er aus der Mitarbeiter- und Ärzteschaft, so Siefert.
Das bislang zum Elisabeth Vinzenz Verbund (EVV) gehörende Haus hatte im November 2023 ein Schutzschirmverfahren beantragt und arbeitet seitdem an seiner Restrukturierung. Offenbar soll sich das Haus, das bisher 180 Betten und mehr als 300 Beschäftigte hat, künftig nur noch auf die Psychiatrie beschränken. Für alle anderen Bereiche liege kein tragfähiges Konzept vor, ist zu hören. ...
Die karitativen Organisationen der Kirche stellen dagegen ihr opus proprium dar, eine ihr ureigenste Aufgabe, in der sie nicht mitwirkend zur Seite steht, sondern als unmittelbar verantwortliches Subjekt selbst handelt und das tut, was ihrem Wesen entspricht. Von der Übung der Liebestätigkeit als gemeinschaftlich geordneter Aktivität der Gläubigen kann die Kirche nie dispensiert werden ....
(Quelle mit Erläuterungen)

Die Caritas und ihre Träger arbeiten nicht selbstlos sondern nach rein betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und dispensieren sich selbst von ihrem "kirchlichen Auftrag", wenn die Wirtschaftssituation schwieriger wird. Sie wollen aber den Schutz der Mitarbeitenden, der damit erforderlich und nötig ist, weiterhin verweigern. Ist das den Mitarbeitenden gegenüber fair und gerecht?

Mittwoch, 21. Februar 2024

EINE CHRONOLOGIE DER VATIKANISCHEN BRIEFE UND ORDNUNGSRUFE - Immer wieder Post aus Rom: Tadel und Stoppschilder für Deutschland

berichtet katholisch.de - wir möchten der dort im November 1997 begonnenen Reihe noch einige bemerkenswerte Punkte voranstellen (nur, soweit in deutlicher Bezug zu Deutschland besteht, also nicht vollständig):
September 1912: Mit der Enzyklika "Singulari quadam" wendet sich Pius X. im deutschen Gewerkschaftsstreit unmittelbar an alle Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands und stellt klar, dass es Katholiken unbenommen ist, den in Deutschland gebildeten Einheitsgewerkschaften beizutreten.

März 1945: In einer Ansprache an die Delegierten der christlichen Arbeitervereine betont Pius XII. das Gewerkschaftsprinzip - in Abwendung der vorher in faschistischen Staaten bestehenden Ideologie der "Dienstgemeinschaft".

November 1945: Pius XII schreibt an Kardinal Faulhaber und betont das Gewerkschaftsprinzip. 

Mai 1956: Pius XII schreibt an die KAB und betont das Gewerkschaftsprinzip.

September 1981: Johannes Paul II widmet den Gewerkschaften eine eigene Enzyklika "Laborem Exercens", fördert damit die Gründung der Gewerkschaft "Solidarnosc" und leitet so den Machtwechsel in Polen ein. 

September 2006: der "deutsche Papst Benedikt" legt seiner Heimat in seiner Abschiedsrede diese Enzyklika besonders ans Herz 

September 2011: Benedikt fordert die gesamte Nomenklatur der deutschen Katholiken zur Entweltlichung auf - was schlicht und einfach den Verzicht auf die weltliche Machtfülle und die Sonderwege bedeutet, die seitens der katholischen Kirche in Deutschland beansprucht werden.

 Katholisch.de führt die Reihe mit einem anderen Schwerpunkt fort:

November 1997: Der Vatikan schreibt die fundamentalen Unterschiede von Priestern und Laien fest, die etwa in Deutschland durch neue Ämter wie "Pastoralreferenten" zu verschwimmen schienen. Unter anderem wird das Hinzuziehen von Kommunionhelfern auf Notfälle begrenzt, die Arbeit der pfarrlichen Räte dem Vorsitz des Pfarrers untergeordnet, und die Spendung der Krankensalbung den Priestern vorbehalten. Die Instruktion schreibt vor, dass Entscheidungen, die nicht unter dem Vorsitz des Pfarrers gefällt wurden, ungültig sind. Weiter heißt es, dass Laien zwar ausnahmsweise Teile des Predigtdienstes übernehmen, nicht aber die eigentliche Predigt in einer heiligen Messe halten dürfen.

Januar 1998: Papst Johannes Paul II. legt den deutschen Bischöfen einen Ausstieg aus dem nach der deutschen Wiedervereinigung verkürzten staatlichen Weg der Schwangerschaftskonfliktberatung nahe. Die Vergabe des Beratungsscheins bedeute eine Mitwirkung an der Abtreibung und verdunkle das Zeugnis der Kirche für den Lebensschutz. Nach langen Debatten und weiteren Briefen aus Rom geben die Bischöfe im November 1999 den Ausstieg aus der staatlichen Schwangerenkonfliktberatung bekannt.

März 2001: Papst Johannes Paul II. würdigt das Wirken der katholischen Kirche in Deutschland und beklagt zugleich "fehlerhafte Entwicklungen" in der Ökumene, in der Ausbildung von Theologen und in der Zusammenarbeit von Priestern und Laien. Er appelliert an die Bischöfe, die Einheit der Kirche in Deutschland mit Papst und Weltkirche zu wahren. Konkret kritisiert er zum Beispiel "Verwirrung und Missbräuche" durch die "nicht selten praktizierte Interkommunion".

Oktober 2002: Der Vatikan erteilt der Ausweitung der Mitwirkung von Laien in Pfarrgemeinden abermals eine Absage. In einer Instruktion der Kleruskongregation heißt es, Laien dürften nur in bestimmten Notlagen und vorübergehend mit einigen seelsorgerischen Aufgaben betraut werden. Dadurch dürften aber die wesensmäßigen Unterschiede zwischen Priestern und Laien nicht verwischt werden. 

Juni 2018: In einem Brief der Glaubenskongregation heißt es, Papst Franziskus halte das Dokument der deutschen Bischöfe zur Kommunion für evangelische Ehepartner für nicht veröffentlichungsreif. Die Bischofskonferenz hatte sich zuvor mit Dreiviertel-Mehrheit auf eine Handreichung geeinigt, wonach evangelische Ehepartner im Einzelfall die Kommunion empfangen können. Sieben Bischöfe baten daraufhin den Vatikan um Klarstellung, ob eine solche Regelung von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann. Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte die Handreichung dennoch – als Text ohne Autor und Absender.

Juni 2019: Nach der Ankündigung des Reformprojekts "Synodaler Weg" wendet sich erstmals in der jüngeren Geschichte ein Papst in einem Brief direkt an das "pilgernde Volk Gottes in Deutschland". In dem 19-seitigen Papier lobt Franziskus das Engagement und die Reformanstrengungen der deutschen Katholiken. Zugleich mahnt er die Einheit mit der Weltkirche an. Leitkriterium der Erneuerung müsse die Evangelisierung sein.

September 2019: Die vatikanische Bischofskongregation kritisiert schriftlich die Themen und die geplanten Beschlussfassungs-Modalitäten für den Reformdialog Synodaler Weg, die zu wenig das verbindliche Hirtenamt der Bischöfe berücksichtige. Der Päpstliche Rat für Gesetzestexte stellt die Frage, inwiefern der Synodale Weg überhaupt verbindliche Beschlüsse fällen kann.

Juli 2020: Eine Instruktion aus dem Vatikan dämpft Hoffnungen auf Reformen auf Pfarrei-Ebene. Das Schreiben setzt klare Grenzen für die Zusammenlegung von Pfarreien und für die Beteiligung von Nicht-Priestern an deren Leitung. Laien können demnach zwar mitwirken an der Gemeindeleitung, doch tatsächlich leiten, verwalten, moderieren und koordinieren dürfen nur Priester. Auch verbietet der Vatikan Nicht-Priestern, in Messfeiern zu predigen. Die Vorgaben der Kleruskongregation benennen zudem klar, dass Pfarreien nicht aus "Überlegungen allgemeiner, theoretischer und prinzipieller Art" zusammengelegt werden dürfen.

September 2020: Der Vatikan erteilt gegenseitigen Abendmahls-Einladungen von Katholiken und Protestanten eine theologisch begründete Absage. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien "noch so gewichtig", dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine "individuelle Gewissensentscheidung" gebe es keine Grundlage, heißt es in einem Schreiben der Glaubenskongregation. Die oberste katholische Glaubensbehörde äußert damit Einwände gegen ein gemeinsames Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) zur wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie. Dieses Modell sollte auch beim Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) in Frankfurt 2021 Anwendung finden.

Juli 2022Mit einer ungewöhnlichen Erklärung äußert sich der Vatikan zum Synodalen Weg in Deutschland. In einer kurzen "Erklärung des Heiligen Stuhls" ermahnt dieser das kirchliche Reformprojekt, es könne die Gläubigen weder zu neuen kirchlichen Leitungsstrukturen noch zu neuen Ausrichtungen von Lehre und Moral verpflichten. Als Grund seiner Sorge nennt der Vatikan eine mögliche "Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und Bedrohung der Einheit der Kirche". 

November 2022: Beim "Ad-Limina-Besuch" sprechen die deutschen Bischöfe mit Vatikan-Vertretern über die deutschen Reformvorhaben. Ein von vatikanischer Seite vorgeschlagenes Moratorium lehnen sie jedoch ab. Es wird vereinbart, weitere Gespräche zu führen.

Januar 2023: Kurz vor der fünften Versammlung des Synodalen Weges teilt der Vatikan den deutschen Bischöfen schriftlich mit, die katholische Kirche in Deutschland sei nicht befugt, einen Synodalen Rat einzurichten, in dem Bischöfe und Laien gemeinsam entscheiden.

Februar 2023: Der Vatikan schließt die Gründung sogenannter Synodaler Räte, also gemeinsamer Leitungsorgane von Laien und Klerikern, auch in Bistümern kategorisch aus. Zum Auftakt der Bischofsvollversammlung in Dresden erklärte der Papst-Botschafter in Deutschland, Nuntius Nikola Eterovic, er sei von Amts wegen beauftragt, das entsprechende Schreiben aus Rom vom Januar an die deutschen Bischöfe zu präzisieren.

März 2023: Der Vatikan wendet sich gegen eine deutliche Aufwertung von Laien bei Taufen und Predigten in der katholischen Kirche. In einem Brief erteilt das vatikanische Amt für Gottesdienste und Sakramente entsprechenden Reformforderungen eine Absage: Frauen und nicht zum Priester geweihten Männern sei es weiterhin nicht gestattet, in Gottesdiensten mit Eucharistiefeier zu predigen. Eine Predigt-Erlaubnis für Laien gehört zu den zentralen Forderungen des katholischen Reformprojekts Synodaler Weg in Deutschland.

Dienstag, 20. Februar 2024

Kardinal Schönborn an deutsche Bischöfe: Einheit mit Rom wahren

das berichtet VaticanNews heute als Schlagzeile. Der Appell des Wiener Kardinals bezieht sich zwar ausdrücklich auf die "vorgesehene Beteiligung von Laien an grundlegenden Entscheidungen" - er lässt sich aber ohne Abstriche auch für die spezifische Ausformung eines eigenen "kirchlichen Arbeitsrechts" in Deutschland anwenden. Die Bischöfe in Deutschland ...
... müssten sich „ernsthaft fragen, ob sie wirklich aus der communio mit und unter dem Papst ausscheren oder sie nicht vielmehr loyal annehmen wollen. Die Weigerung einzulenken, wäre obstinatio - klares Anzeichen eines Schismas, das niemand wollen kann.“ Diesbezügliche Warnungen aus Rom zu ignorieren, wäre aus seiner Sicht fahrlässig.
weitere Quelle: katholisch.de

Dass der "deutsche Sonderweg" im Arbeitsrecht in massivem Gegensatz zum universellen Kirchenrecht sowie der eigenen Soziallehre - und damit konträr zum pöpstlichen Lehramt - steht, haben wir schon mehrfach und immer wieder erläutert. Doe theologisch weit überhöhte "Dienstgemeinschaft" steht in einem schwer belasteten historischen Kontext, die daraus abgeleitete Verweigerung von Tarifverträgen und umfassender innerbetrieblicher Mitbestimmung steht etwas gegen die Sozialenzyklika "Mater et magistra" (97) sowie das von den Päpsten immer wieder betonte Gewerkschaftsprinzip.
Dazu auch: ver.di Petition *klick*

Montag, 19. Februar 2024

Heute beginnt die Vollversammlung der deutschen katholischen Bischöfe in Augsburg

kündigte VatikanNews bereits Ende Januar an.
Sie wollen über die Zukunft der Demokratie beraten und über eine Untersuchung zur Kirchenmitgliedschaft nachdenken
Die dort genannten Tagesordnungspunkte weisen nicht darauf hin, dass die Bischöfe wirklich erkannt haben, wie ernst es um die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung und damit um die Kirche selbst steht.

Auch katholisch.de weist in einem Beitrag auf die fehlenden Punkte hin:
Reformgruppen: Deutsche Bischofskonferenz spart wichtige Themen aus

... "Die wirklich wichtigen Themen werden wieder einmal ausgespart", kritisierte am Freitag die stellvertretende Bundesvorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Agnes Wuckelt, mit Blick auf die am Montag in Augsburg beginnende Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe.
...

... Miki Herrlein von "Out in church" sagte, das queer-katholische Bündnis warte noch immer auf eine "ernst gemeinte Einladung zur Zusammenarbeit" seitens der Bischöfe.
eine starke Gewerkschaft wird nicht darauf warten, bis die Fürstbischöfe gnädigerweise geruhen, sich der brennenden Themen anzunehmen. Unsere ver.di handelt:
ver.di fordert Abschaffung der kirchlichen Sonderregeln im Arbeitsrecht. Ein neuer Fall vor dem Europäischen Gerichtshof zeigt die Dringlichkeit.
Quelle: ver.di

Freitag, 16. Februar 2024

Abgehoben bis Weltfremd - was wird nächste Woche diskutiert?

Was halt die Bischöfe so bewegt und umtreibt, das sind die Grundsatzfragen der Demokratie und der schöne Schein - das kann man jedenfalls dem Bericht von katholisch.de zur bevorstehenden Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe entnehmen.
Schwerpunkt ihrer Beratungen ist die Zukunft der Demokratie im Wahljahr 2024. Zudem soll es eine erste Sondierung zur im vergangenen November veröffentlichten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) geben. Weitere Themen seien weitere Überlegungen zum Synodalen Weg, die Weltsynode in Rom, das Heilige Jahr 2025, die Internationale Ministrantenwallfahrt in diesem Sommer sowie die "Woche für das Leben".
Ob das mit der Lebenswirklichkeit etwa der Arbeitnehmer in der Caritas zu tun hat, die unter dem Kostendruck der Refinanzierung leiden?
Ob das die Sorgen in den Pfarrämtern mindert, die immer größere "Seelsorgeregionen" betreuen müssen?
Die Themenauswahl scheint zu belegen, dass unsere Bischöfe in ihrer eigenen Blase vor sich hin wursteln, ohne die wirklich wichtigen Themen anzufassen.

Wenn man die Kirche mit einer Baustelle vergleicht (wie das jetzt der Papst getan hat), dann werkeln Bischöfe in der Sakristei an Putz und Stuck, während gleichzeitig beim Kirchenschiff die Fundamente wegbrechen und die Mauern einstürzen.

Donnerstag, 8. Februar 2024

Machtmissbrauch - Papst warnt

In unserem Blog haben wir immer wieder das Thema "Machtmissbrauch" angesprochen. Wir haben dazu auch konkretisiert, dass - nach unserer Überzeugung - Besonderheiten des "kirchlichen Arbeitsrechts" in Deutschland nichts anderes sind als "klerikaler Machtmissbrauch". Denn mit diesen Besonderheiten wird unter maßloser Überdehnung der den Kirchen eingeräumten Befugnis zur Selbstordnung und Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten ein Weg konstruiert, der kontrovers zur eigenen Soziallehre und dem universellen Kirchenrecht steht. Das Ergebnis ist ein massiver Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust.
Das alles passiert frei nach dem Motto "Niemand bremst uns, da können wir machen wozu wir lustig sind".
Nun hat sich wieder einmal der Papst selbst zum Thema geäußert:
"WURZEL ALLER FORMEN DES MISSBRAUCHS"
Papst Franziskus warnt Priester vor Allmachtsgefühlen
VERÖFFENTLICHT AM 08.02.2024 UM 14:01 UHR
...
(edit - inzwischen auch beim Domradio: Papst warnt Priester vor Allmachtsgefühlen - "Wurzel aller Formen des Missbrauchs")

Montag, 5. Februar 2024

Noch einen Monat - Aufruf | Übergabe der Petition | Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte | 5. März 2024 | Berlin

Liebe Kolleg*innen, liebe Mitstreiter*innen, liebe Unterstützer*innen,

zehntausende Menschen fordern mit ihrer Unterschrift: Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte! Es ist höchste Zeit, dass Beschäftigte bei Diakonie, Caritas und Kirchen nicht mehr wegen privater Entscheidungen gekündigt werden können. Sie haben es verdient, über ihre Arbeitsbedingungen wirksamer mitbestimmen zu können. Wir fordern vom Gesetzgeber, beides endlich neu zu regeln.
Kommt zur Aktion in Berlin:

Wann? Dienstag, 5. März 2024, ab 13 Uhr

Wo? Bebelplatz (Treffpunkt, nahe Staatsoper Unter den Linden)

Aktuelle Infos & Ansprechpartner*innen: Handeln – Jetzt!

Freitag, 2. Februar 2024

Wieder einmal - Kirchenaustritt als Kündigungsgrund

der SPIEGEL berichtet aktuell:
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Streit wegen Kirchenaustritt geht vor den Europäischen Gerichtshof
Ist der Austritt aus der Kirche ein Kündigungsgrund? Das Bundesarbeitsgericht legt den Fall einer Sozialpädagogin nun dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor.

Muss man für einen Job in einem kirchlichen Verein zwingend Mitglied in einer Kirche sein? Diese Frage legt das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.
Die Luxemburger Richter sollen nun klären, ob einer Schwangerschaftsberaterin der Austritt aus der katholischen Kirche vorgeworfen werden kann, wenn der Arbeitgeber von anderen Beschäftigten die Kirchenmitgliedschaft gar nicht verlangt (Aktenzeichen: 2 AZR 196/22 ).
Die Klägerin war als Sozialpädagogin in einem katholischen Verein für Schwangerschaftsberatung beschäftigt. Von 2013 bis 2019 war sie in Elternzeit und trat unterdessen aus der katholischen Kirche aus. Versuche des kirchlichen Arbeitgebers, sie zum Wiedereintritt zu bewegen *), scheiterten.
Daraufhin kündigte der Verein der Sozialpädagogin fristlos, hilfsweise ordentlich. Durch ihren Kirchenaustritt habe die Sozialpädagogin »schwerwiegend gegen ihre Loyalitätsobliegenheiten verstoßen«. ...
wir wollen das Dauerthema "Diskriminierungsverbot und AGG vrs. Grundordnung" hier nicht schon wieder ausbreiten. Das haben wir zuletzt anlässlich der Kündigung einer aus der Kirche ausgetretenen Hebamme getan.
Aber wir wären nicht mehr der Blog zum kirchlichen (katholischen) Arbeitsrecht, wenn wir diese Meldungen einfach übergehen würden.

Daher hier einige weitere Links zum "aktuellen Fall":
Pressemeldung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.02.2024 Nr. 3/24 - Weiteres Vorabentscheidungsverfahren zur Kündigung wegen eines Austritts aus der katholischen Kirche unter Verweis auf