Samstag, 27. Juli 2024

Darmstadt: Fusion als Chance

Dass die "Überflüssigen der Dienstgemeinschaft" nur immer solange zur Dienstgemeinschaft gehören, solange sich das auch rechnet, haben wir schon mehrfach bekllagt. Wie sehr dieses "Ideal" (Idol ?) von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig ist, zeigen beständig Fusionen und Trägerwechsel, auf die wir beispielhaft unter Hinweis auf mitarbeitervertretungsrechtliche Probleme immer wieder hinweisen. Nun steht erneut eine solche Fusion an. Anlass genug, nicht nur darüber zu berichten sondern auch zu hinterfragen, ob das von den Kirchen beanspruchte Sonderrecht wirklich von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden darf:

Die Krankenhausreform wirft ihre Schatten voraus: In Darmstadt planen ein weltliches und ein kirchliches Krankenhaus den Zusammenschluss.

Im städtischen Klinikum gelten der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und das Betriebsverfassungsgesetz, im zum evangelischen Agaplesion-Konzern gehörenden Elisabethenstift gilt der kirchliche Sonderstatus im Arbeitsrecht.
ver.di und die betrieblichen Interessenvertretungen fordern angesichts der Fusionspläne: Alle Beschäftigten müssen künftig von einem Betriebsrat vertreten werden und vom TVöD profitieren.

Freitag, 26. Juli 2024

St. Josef Klinikum in Schweinfurt - Fusion gescheitert, Schließung beschlossen

"Höchste fachliche Kompetenz gepaart mit menschlicher Zuwendung" - so wird im Internetauftritt des Schweinfurter Klinikums St. Josef geworben. Auf einer anderen Selbstdarstellung heißt es:
Das Krankenhaus St. Josef verbindet moderne und zukunftsorientierte Medizin mit traditionellen, christlichen Werten. Von seiner Einweihung im Jahr 1931 bis heute hat es sich als einziges konfessionelles Krankenhaus der Region zu einem modernen Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung gewandelt.
Seine ... Mitarbeiter versorgen und behandeln jährlich rund 13.400 stationäre und rund 20.000 ambulante Patient/innen - sowohl in den Haupt- als auch in den Belegabteilungen. Die Kooperationspartner unseres medizinischen Kompetenznetzwerkes ergänzen unser Leistungsangebot. Wir bieten unseren Patient/innen neben einer kompetenten und qualifizierten medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Betreuung eine Atmosphäre der Wertschätzung und des Vertrauens. Auch der Nachwuchs liegt uns am Herzen. In unserer Berufsfachschule für Pflege werden die Schüler/innen nach dem Modell der “Generalistischen Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt” ausgebildet. Daneben verfügen die Fachabteilungen Zentrale Notaufnahme, Innere Medizin, Chirurgie, Geriatrie und Palliativmedizin über die Weiterbildungsermächtigungen zur Ausbildung von Fachärzten.
Ein durch und durch solides kirchliches Krankenhaus - möchte man meinen. Trotzdem haben wir bereits Ende November letzten Jahres von Problemen beim Krankenhaus berichtet.
Die "Kongregation der Schwestern des Erlösers" aus Würzburg sieht sich nicht imstande, ihr Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt weiterzuführen. Der Orden schlägt der Stadt vor, dass die Klinik künftig vom Leopoldina-Krankenhaus betrieben werden soll.
Wir hatten seinerzeit keine Einwände gegen einen solchen Trägerwechsel. Der ist vielfach der einzige gangbare Weg, wenn kirchliche Eigentümer ihre Einrichtungen mit mehr wirtschaftlich betreiben können. In einem solchen Fall müsste ohnehin das Betriebsverfassungsrecht angewendet werden. Denn von dessen Geltung sind nur die Kirche und ihre caritativ, also selbstlos tätigen Einrichungen, befreit. Und wenn eine Einrichtung schon aus wirtschaftlichen Gründen abgegeben oder geschlossen werden soll, dann belegt das doch geradezu, dass diese Einrichtung eben nicht selbstlos sondern nach wirtschaftlichen Kriterien betrieben wird.

Wir hatten aber auch auf die Probleme im Mitarbeitervertretungsrecht bei einem solchen Trägerwechsel zwischen kirchlichen und weltlichen Trägern hingewiesen.
Deutlich weniger Probleme gäbe es, wenn das Betriebsverfassungsrecht umfassend und unbezweifelbar auch für die kirchlichen Einrichtungen gelten würde.
Am Dienstag dieser Woche wurde es nun bestätigt: nach fast 100 Jahren steht die Kinik "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" - wie es heißt - nun tatsächlich "vor dem Aus" - knapp 800 Mitarbeitende sind betroffen. Träger des St. Josef Krankenhauses ist die in Würzburg ansässige Kongregation der Schwestern des Erlösers. Daher wurde das Krankenhaus mit der Begründung, caritativ - also selbstlos und ohne Gewinnerzielung - betrieben zu werden, dem von der Kirche beanspruchten "Sonderweg im Arbeitsrecht" unterworfen.
Diese Sonderweg bedeutet unter anderem:
- weniger Mitbestimmungsrechte beim Betrieb der Einrichtung
- weniger Mitbestimmungsrechte bei der Schließung von Einrichtungen (Geltung von Mitarbeitervertretungsordnung / MAVO statt Betriebsverfassungsrecht)
- keine partnerschaftliche Problemlösung mit Gewerkschaften ("Dritter Weg" statt Tarifpartnerschaft, keine geregelte Rückbindung der Mitarbeitervertretung mit einer zuständigen Gewerkschaft)
Noch vor einigen Stunden hat ein Privatmann - nach Bekanntwerden der Schließung - eine Petition zum Erhalt des Krankenhauses gestartet. Dass eine solche Petition nichts mehr nützt, müssen wir leider eingestehen.
Was aber helfen würde, wäre, wenn die kirchlichen Einrichtungen durch das "für alle geltende Gesetz" ausnahmslos auch dem weltlichen Arbeitsrecht unterliegen würden. Hinsichtlich der Ausnahme vom Betriebsverfassungsrecht kann das der Bundesgesetzgeber mit einer einfachen gesetzlichen Änderung regeln. Und damit auch die Mitarbeitenden in den Einrichtungen der "juristischen Personen des öffentlichen Rechts" nicht benachteiligt werden, kann jedes Landesparlament das Personalvertretungsgesetz des jeweiligen Landes ändern. Warum auch sollen kirchliche Mitarbeitende in einem Ordenskrankenhaus oder einer kirchlichen KiTA weniger Rechte haben als die Mitarbeitenden einer kommunalen Klinik oder einer kommunalen Kita ?

Schweinfurt zeigt mal wieder: Wir brauchen Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte.



Weitere Links zum Klinikum Schweinfurt:
BILD-Zeitung: Pleite! Aus für Schweinfurter Krankenhaus St. Josef
Die Schwestern hatten bereits im Oktober vergangenen Jahres ihren Rückzug aus wirtschaftlichen Gründen erklärt.
„Das Vermögen der Kongregation haben die Schwestern gemeinsam in ihrer früheren Tätigkeit in der Pflege erarbeitet“ .... „Das Geld, das jetzt übrig ist, können wir nicht verspielen, das brauchen die Schwestern für ihre eigene Pflege.“
Frage: Wer hat das Vermögen erarbeitet - die Schwestern oder die Mitarbeitenden?

InFranken.de: Nach 93 Jahren: Krankenhaus in Franken schließt - "Trauer und Schmerz"
RadioPrimaton: Gesundheitsministerium kann St. Josef Krankenhaus nicht retten!
TVMainfranken.de: Übernahmegespräche gescheitert – St. Josef Krankenhaus in Schweinfurt muss wohl schließen

Mittwoch, 24. Juli 2024

In Weimar vom Wahnsinn umzingelt

50% der nichtärztlichen Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums im Weimar haben sich in ver.di organisiert. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen und Lohnerhöhungen in einem Tarifvertrag. Wer.di hat mit dieser Vollmacht Tarifgespräche eingefordert. Zurecht, wenn man überlegt wie schlecht zum Beispiel Pflegehilfskräfte in den AVR-EKM bezahlt werden.
Nun haben Kirche und Diakonie in Mitteldeutschland zusammen mit der Klinik eine Unterlassungsklage gegen ver.di eingereicht.
Ver.di dürfte also nicht einmal mehr für die Mitglieder in Tarifverhandlungen eintreten !

Geht's noch?

Das Koalitionsrecht ist inklusve des Streikrechts in Art. 9 Grundgesetz verfassungsrechtlich garantiert. Diese Garantie besteht für alle - unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder einem religiösen Bekenntnis. Das dem entgegen gehaltene Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen aus der Weimarer Reichsverfassung besteht nur "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze". Wieso die Weimarer Kirchenfürsten glauben oder meinen, dass das Grundgesetz in Weimarer Einrichtungen nicht gelten soll, haben sie bisher nicht erklärt.

weitere Berichte:
MDR: Beschäftigte fordern bessere Arbeitsbedingungen
MDR: Kirche gegen Verdi - Streiks an Klinikum Weimar sollen vor Gericht verhindert werden
Thüringer Allgemeine: Verdi zeigt sich verwundert über Weimarer Klinikum (Bezahlschranke)

Bayern: Einladung zum Dienstplanungsseminar

 Einladung zum Dienstplanungsseminar

 

an alle Interessierte in Krankenhäusern und Seniorenheimen im Bereich TVöD und AVR

 

 

Liebe Kolleg*innen, liebe Mitstreiter*innen,

 

nach vielfältigen Anfragen freue ich mich Euch auf das Seminar „Dienstplangestaltung in Krankenhäusern und Seniorenheimen im Bereich TVöD und AVR“, welches wir zusammen mit dem DGB-Bildungswerk Bayern veranstalten, aufmerksam machen zu dürfen.

Die Referenten sind Albrecht Christ, Personalrat und Bildungsmitarbeiter sowie Stefan Kimmel, Gewerkschaftssekretär ver.di Bayern Bezirk Würzburg-Aschaffenburg.

 

Termin:

                               Mittwoch, 16. Oktober 2024, 10:15 Uhr bis

Freitag, 18. Oktober 2024, 15:30 Uhr

 

Ort:       

Landgasthof Euringer

Dorfstraße 23

92339 Beilngries-Paulushofen

 

 

 

 

 

Die Anmeldung zur Tagung erfolgt über das DGB-Bildungswerk. Der Anmeldeschluss ist vier Wochen vor Seminarbeginn.

 

Die Seminarausschreibung mit nähren Informationen und dem Anmeldeformular kann auch bei Heinz Neff angefordert werden.

 

Anmeldung und Rückfragen

bitte an die Landesstelle des DGB-Bildungswerkes Bayern e.V., Neumarkter Str. 22, 81673 München,

Tel. 089 / 55 93 36-50, Fax -61, landesstelle@bildungswerk-bayern.dehttps://www.bildungswerk

 

 

Solidarische Grüße

 

 

Heinz Neff

Gewerkschaftssekretär

 

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Landesbezirk Bayern

Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft.

 

Neumarkter Str. 22, 81673 München

 

T.: 0151-70672478

 

heinz.neff@verdi.de

www.gesundheit-soziales-bayern.verdi.de  

http://macht-immer-sinn.de/

 

 

Montag, 22. Juli 2024

Franziskanische Kirche? Vielleicht bleibt der Kirche in Deutschland gar nichts anderes übrig.

Denn mit den einbrechenden Kirchensteuereinnahmen wird auch der "Dritte Weg", der vollständig von den kirchlichen Arbeitgebern finanziert wird, immer mehr hinterfragt - schon aus finanziellen Gründen.
NICHT ALLE BISTÜMER GLEICH BETROFFEN
2023 sanken Kirchensteuern in Bayern um 160 Millionen Euro

Die beiden großen Kirchen in Bayern haben 2023 auf breiter Front Einbußen bei ihrer Haupteinnahmequelle hinnehmen müssen. Das Kirchensteueraufkommen sank um fast 160 Millionen Euro auf rund 2,606 Milliarden Euro, wie eine Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) ergab. Der Rückgang fiel anteilig um einiges höher aus als im Bundesdurchschnitt. Dies gilt vor allem für die sieben katholischen Bistümer im Freistaat. Zusammen genommen verbuchten sie 5,9 Prozent weniger Kirchensteuer, insgesamt 116 Millionen Euro, das sind fast ein Prozent mehr als im Schnitt aller 27 deutschen Diözesen. Dazu muss man wissen, dass bundesweit mehr als jeder vierte Euro der katholischen Kirchensteuereinkünfte in Bayern aufgebracht wird.
...
Quelle und mehr: katholisch.de

Montag, 15. Juli 2024

Jetzt anmelden! 18. + 19. November 2024 +++ 23. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

 Liebe Kolleg*innen,

 mit einem topaktuellen Thema laden wir am 18. und 19. November 2024 in Kassel zur Fachtagung kirchliches Arbeitsrecht ein. Meldet euch schnelle an, erfahrungsgemäß sind die Plätze schnell vergeben.

 

Fachtagung  - dia e.V. (mav-seminare.de)

 

MAV – Beteiligung fördern und fordern!

Demokratisches Handeln im Betrieb

 

Die Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen haben sich deutlich verschlechtert. Wir erleben schlechte Dienstplanung, häufiges Einspringen. Überall fehlen Fachkräfte. Der Einsatz digitaler Werkzeuge führt nicht zur Entlastung, eine damit verbundene Arbeitserleichterung wird genutzt , den Arbeitnehmer:innen zusätzliche Arbeit aufzubürden. Viele fühlen sich dieser Entwicklung hilflos ausgesetzt. Dabei gibt es viele Möglichkeiten der Beteiligung.

 

Wir wollen darüber diskutieren, wie Mitarbeitervertretungen diese Beteiligung unterstützen und organisieren können.

Mitbestimmte Betriebe und Unternehmen, also solche, in denen die Mitarbeiter:innen an wichtigen Prozessen beteiligt werden, sind in der Regel erfolgreiche Unternehmen – weil es den Arbeitnehmer:innen besser geht.

 

Wir freuen uns auf eine spannende Tagung.

 

Solidarische Grüße

 

Daniel Wenk

 

Gewerkschaftssekretär

 

ver.di Bundesverwaltung

Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

Kirchen, Diakonie und Caritas

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

 

Telefon: 030 6956-1049

Mobil:    0151 18422103

E-Mail: daniel.wenk@verdi.de

Sonntag, 14. Juli 2024

Papst Franziskus wünscht franziskanische Kirche

So interpretieren wir jedenfalls die Aussagen vom Angelusgebet an diesem Sonntag - und es wäre eigentlich keine Überraschung.

Berichte:
Domradio:
Papst Franziskus fordert Abkehr von Überflüssigem
Gemeinschaft in den Vordergrund
Papst Franziskus hat die Kirche zu Gemeinsamkeit, Dialogbereitschaft und zur Beschränkung auf das Wesentliche aufgerufen. Anstelle von parteiischem Denken und Vorurteilen müsse die Gemeinschaft der Kirche in den Vordergrund treten.

Beim traditionellen Mittagsgebet auf dem Petersplatz sagte der Papst am Sonntag, die biblische Botschaft rufe die Jünger dazu auf, alles Überflüssige abzulegen, alles zu teilen und frei für ihren Auftrag zu sein. ...
Parteiische Sichtweisen, Vorurteile und starres Denken behinderten das Fortkommen auf dem Weg, mahnte Franziskus. Wenn man einander nicht zuhöre und der Individualismus regiere, werde das Leben schwierig, und Begegnungen ein Grund zur Beunruhigung. ...
Katholisch.de:
EINE WAHRHAFT MISSIONARISCHE KIRCHE LEBE OHNE ÜBERFLÜSSIGES
Papst: Kirche soll sich aufs Wesentliche beschränken
Papst Franziskus hat die Kirche zu Gemeinsamkeit, Dialogbereitschaft und zur Beschränkung auf das Wesentliche aufgerufen. Beim traditionellen Mittagsgebet auf dem Petersplatz sagte der Papst am Sonntag, die biblische Botschaft rufe die Jünger dazu auf, alles Überflüssige abzulegen, alles zu teilen und frei für ihren Auftrag zu sein. ...
Parteiische Sichtweisen, Vorurteile und starres Denken behinderten das Fortkommen auf dem Weg, mahnte Franziskus. Wenn man einander nicht zuhöre und der Individualismus regiere, werde das Leben schwierig, und Begegnungen ein Grund zur Beunruhigung. Eine wahrhaft missionarische Kirche lebe hingegen ohne Überflüssiges und in Gemeinschaft, so der Papst. ...
Radio Vatikan:
Papst beim Angelus: Gemeinschaft und Mäßigung
Beim Angelusgebet an diesem Sonntag hat Franziskus Individualismus und Neid eine klare Absage erteilt. „Wenn jeder seinen eigenen Weg geht, wenn nur materielle Dinge zählen, dann wird das Leben schwierig,“ warnte der Papst auf dem Petersplatz. ...
„Das Evangelium wird nicht allein verkündet: nein, man verkündet es gemeinsam, als Gemeinschaft. Und dazu ist es wichtig, Mäßigung walten zu lassen: sich darauf zu verstehen, maßvoll zu sein im Umgang mit den Dingen; Ressourcen, Fähigkeiten und Gaben zu teilen und auf Überflüssiges zu verzichten. Und warum? Damit man frei ist - das Überflüssige macht dich zum Sklaven - und alle das haben, was sie brauchen, um in Würde leben und aktiv zur Mission beitragen zu können.“
...
„Fragen wir uns also: Spüre ich die Freude, das Evangelium zu verkünden; in das Umfeld, in dem ich lebe, die Freude und das Licht zu tragen, die aus der Begegnung mit dem Herrn kommen? Bin ich bereit, mit anderen zusammenzuarbeiten, Ideen und Fähigkeiten mit ihnen zu teilen, mit einem offenen Geist und einem großzügigen Herzen? Und schließlich: Weiß ich, wie ich einen maßvollen Lebensstil pflegen kann? Einen Lebensstil, der auf die Bedürfnisse meiner Brüder und Schwestern achtet? Das sind Fragen, die wir uns stellen sollten; es wird uns guttun.“

Wir müssen hier nicht wiederholen, dass wir den gegenwärtigen "Dritten Weg der Kirchen in Deutschland" für so "überflüssig wie einen Kropf" halten - und dieser "Dritte Weg" aus unserer Sicht nur den Interessen (und dem Machterhalt) der kirchlichen Arbeitgeber dient, die alles andere als eine franziskanische Kirche vertreten.
Wie wäre es - nur so mal als Anregung - wenn sich diese vielen arbeitsrechtlichen Kommissionen einmal mit der Frage beschäftigen würden, wie eine "franziskanische Kirche" in Deutschland ausschauen könnte - was denn eine kirchliche Einrichtung von weltlichen Betrieben unterscheidet, und ob die REgelung der Arbeitsbedingungen und die Vergütung der Beschäftigten wirklich eine der "kircheninternen Angelegenheiten" sind, die ohne Gewerkschaft besser gelöst werden können.

Samstag, 13. Juli 2024

12 Jahre Caritas-ver.di-Blog

Vor 11 Jahren haben wir auf unser "einähriges" hingewiesen.
Am 13. Juli 2012 ist der Caritas-Verdi-Blog an die digitale Öffentlichkeit gegangen. Und das hier waren die ersten Einträge:
13.7.2012 - Medieninformation: Grundrecht gelten auch in kirchlichen Einrichtungen
14.7.2012 - Kommentierte Liste - Materialien zu den Themen "Dritter Weg" und "TV Soziales"
14.7.2012 - Im aktuellen Heft der Neuen Caritas
15.7.2012 - Aktionswoche: Streikrecht ist Grundrecht
sowie
Unsere Seite verzeichnet inzwischen über 40000 Zugriffe mit zunehmender Tendenz.

Nach 12 Jahren kann man ja eine kleine Aktualisierung wagen.
Also:
- an den ersten Beiträgen hat sich nichts geändert,
- und auch die dort angesprochenen Themenkreise beschäftigen uns immer noch (inzwischen ist vor allem das Thema "kirchliches Datenschutzrecht" dazu gekommen).

Wir haben aber inzwischen fast 1,2 Mio. Seitenaufrufe - das sind nach 12 Jahren durchschnittlich fast 100.000 Zugriffe pro Jahr. Tagesaktuell hatten wir am 1.12.2016 mit über 23.500 Aufrufen die höchste Zugriffszahl. Die höchsten Leserzahlen hatten Artikel, die sich mit aktuellen Lohnvergleichen in der Branche - von erzieherischen Tätigkeiten in KiTAs bis zur Pflege - befassen. Die 5 meistgelesenen Beiträge waren
Sonntagsnotizen: Lohnabstand in der Pflege bei TVöD und AVR Caritas - Gepostet von caritas-verdi- 8.821 
AVR Caritas - Zusatzversorgung Anlage 8 auch künftig rechtswidrig? - Gepostet von caritasverdiblog - 3.813 
Tarifrunde Diakonie Niedersachsen 2016 - Gepostet von caritas-verdi - 2.602 
Was verdienen Erzieherinnen und Erzieher? - Gepostet von caritas-verdi - 2.547 
Caritas schlägt Verdi? Wie Wohlfahrt Intern mit großen Tabellen die Realität in ihr Gegenteil verkehrt - Gepostet von caritas-verdi - 1.645 
Das Thema "Lohn und Vergütung" interessiert unsere Leser also überdurchschnittlich.

Und von den fachspezifischen Seiten ist die Seite Sozial- und Erziehungsdienste, Behindertenhilfe und Kitas - Kindertagesstätten mit deutlichem Abstand am meisten aufgerufen.

Welche Schlussfolgerungen würden unsere Leser jetzt daraus ziehen? Dieser Artikel kann kommentiert werden - wie übrigends jeder andere Blogbeitrag auch.

Freitag, 12. Juli 2024

Gut katholisch, diskret und keine Tattoos

... so hättet ihr es wohl gerne. Aber im Bericht bei katholisch.de über eine arbeitsrechtliche Regelung im Vatikan steht dann auch:
Im Vatikan wird der "Erste Weg" angewendet: Arbeitsbedingungen werden erlassen, sei es vom Papst, sei es vom Kardinalstaatssekretär, sei es vom Präfekten der vatikanischen Stadtregierung.
Das ist die Krux in der Kirche. Der theoretischen Erkenntnis der "Partnerschaft" (siehe katholische Soziallehre) steht die über Jahrtausende entstandene hierarchische Verfassung der Kirche gegenüber. Und genauso, wie die Aussage zutrifft, dass nichts glaubwürdiger ist als sein Handeln nach den eigenen Ansprüchen auszurichten, gilt es auch im Umkehrschluss: nichts macht so unglaubwürdig, wie der Widerspruch des eigenen Tuns zu den selbst erklärten hehren Ansprüchen. Und nichts ist für eine Religionsgemeinschaft verheerender als der Verlust der Glaubwürdigkeit.
Gerade im Vatikan - dem letzten Rest des Kirchenstaates mit absoluter weltlicher Macht - ist das hierarchische Beharrungsvermögen der "Fürstbischöfe" besonders ausgeprägt.
Dass die vatikanische Gewerkschaft - wie wir gestern morgen berichteten - den "Papst beim Wort nehmen" möchte, ist daher selbstverständlich.
Dass es trotz der offensichtlichen Mängel noch nicht zu einem größeren Aufstand gekommen ist, erklärt der Autor des Berichts über den Vatikan auch:
Für Angestellte vatikanischer Institutionen gilt so, was man über Beamte sagt: "Der Rock ist eng, aber warm." Verglichen mit deutschen Gehältern zahlt der Vatikan seinen Angestellten nicht besonders viel Geld, aus italienischer Perspektive ist das Salär aber durchaus passabel. Das Grundgehalt liegt zwischen 1.500 und 3.000 Euro, für leitende Angestellte zwischen 2.900 und 3.600 Euro, dazu kommen Zulagen und Entwicklungsstufen, abgezogen wird die Renten- und Krankenversicherung, aber keine Einkommenssteuer. Ansonsten sind die Bedingungen aber recht großzügig: 36-Stunden-Woche, 26 Feiertage, darunter der Namenstag und der Jahrestag der Wahl des Papstes, bei einer Fünftagewoche 22 Urlaubstage und 13 Gehälter, Sonderurlaubsregelungen für familiäre Ereignisse.

In Deutschland - um den Tagträumen von hiesigen Fürstbischöfen und ihren Adlaten gleich zu entgegnen - gilt das hierarchische Prinzip nicht, wenn sich der kirchliche Arbeitgeber für die Wahl des weltlichen Arbeitsvertragsrechts entscheidet, um Arbeitsverhältnisse zu begründen. Die Kirchen könnten ja auch - beispielsweise - das Beamtenrecht als Grundlage wählen. Dort steht dann der "besonderen Treuepflicht" auch eine "besondere Fürsorgepflicht" gegenüber. Wer dagegen einen "Dritten Weg" wählt, und die "besondere Treue" fordert, ohne auch eine "besondere Fürsorge" entgegen zu setzen, der ist auf dem Holzweg.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Normales, weltliches, Arbeitsvertragsrecht inkludiert auch das Koalitionsrecht der Arbeitnehmer - und diesem Koalitionsrecht ist das Streikrecht inhärent. Solange es also keine tarifvertragliche Friedenspflicht gibt, entscheiden einzig und alleine die Gewerkschaftsmitglieder, ob, wann und wo sie zum Arbeitskampf greifen.

Donnerstag, 11. Juli 2024

Und wieder einmal - Streikrecht bei kirchlichen Einrichtungen in Deutschland

der alte und höchstrichterlich schon vor Jahren entschiedene Streit wird mal zum "Sommerloch" wieder aufgewärmt - das Domradio (mit weiterführenden Links zum Thema) und katholisch.de berichten über ein Interview der "Zeit"-Beilage "Christ und Welt" (Donnerstag).
MITARBEITER SOLLTEN AUCH WEITERHIN KEIN STREIKRECHT HABEN
Caritas-Direktorin: Arbeitskampf passt nicht zur Kirche

BERLIN ‐ Für Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben gilt ein gesondertes Arbeitsrecht. Das sollte auch so bleiben, meint Caritas-Direktorin Ulrike Kostka. Ein Grünen-Bundestagsabgeordneter hält jedoch dagegen. ....
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete ist unser ehemaliver ver.di Vorsitzender Frank Bsirske. Deshalb scheint der Artikel lesenswert.

Weiter zitieren wir aus unserem Beitrag von heute früh:  
Das "Recht zum Streik" muss nicht ausdrücklich gewährt und verbrieft sein. Es ist ein Menschenrecht und darf - und kann - daher nicht verboten werden.
In Deutschland ist das Streikrecht verfassungsrechtlich geschützt und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrüclklich auch im "Dritten Weg" anerkannt. Das ist schon die Folge einer von den kirchlichen Arbeitgebern vorgenommenen Rechtswahl. Wer sich des normalen Arbeitsvertragsrechts bedient - statt etwa beamtenrechtliche Dienstverhältnisse zu begründen - der muss auch das Streikrecht seiner Mitarbeitenden als integralem Bestandteil dieses Arbeitsvertragsrechts akzeptieren.
Jeder Arbeitgeber behauptet gerne, dass seine Mitarbeitenden nicht streiken dürfen. Und wenn das ein Pfarrer oder gar ein Bischof behaupten, wird aus dieser Behauptung nicht auch eine Glaubenswahrheit.
Im weltweit geltenden Katechismus ist es ausdrücklich und ausnahmslos für alle Tätigkeiten (!) anerkannt (2435) und in den päpstlichen Sozialenzykliken mehrfach bekräftigt.
Vor diesem Hintergrund gilt: wir haben es nicht nötig, unsere kirchlichen Arbeitgeber darum zu bitten, dass wir in derem kirchlichen Betrieb streiken dürfen - wir nehmen uns dieses Recht, sobald und wenn es unabweisbar nötig ist.
Und ansonsten wollen wir uns nicht endlos weiter wiederholen.

Gewerkschaft im Vatikan !

Wer unter der Suchleiste die Begriffe "Gewerkschaft" und "Vatikan" eingibt, findet immer wieder Beiträge, in denen wir auf die gewerkschaftliche Bewegung im Vatikan hinweisen. Wir möchten nur zwei Beiträge dieses Jahres hervorheben.
Am 15. Januar schrieben wir, "Wie im Vatikan gestreikt wurde ..." und am 13. Mai berichteten wir unter der Überschrift "Gewerkschaft im Vatikan?" von Aussagen, dass es im Vatikan angeblich an einer Arbeitnehmervertretung fehlt. Wäre da nun nicht auch langsam wieder ein Blick nach Rom fällig? Fünf Monate Abstand - wie bei diesen beiden Beiträgen - sind zwar noch nicht vorbei, aber man muss ja nicht alles ausreizen.
Und - voilà - da ist schon der nächste Artikel. Katholisch.de berichtet aus der Hauptstadt der katholischen Soziallehre:
NACH SOZIALPOLITISCHEN GRUNDSATZREDEN VON PAPST FRANZISKUS
Vatikan-Angestellte fordern mehr soziale Absicherung
VERÖFFENTLICHT AM 08.07.2024 UM 16:16 UHR

Angestellte des Vatikan haben Privilegien wie steuerfreies Tanken oder günstigen Wohnraum. .... Ihre Arbeitnehmervertretung ist dennoch aktiv. Den Papst nimmt sie gern beim Wort.

Einen Tag nach sozialpolitischen Grundsatzreden von Papst Franziskus in Triest hat die sogenannte Vatikangewerkschaft die konsequente Umsetzung der Papstworte auch im Vatikan gefordert. In einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme der Vereinigung der Vatikanangestellten (ADLV) heißt es, die Worte des Papstes bei den Sozialwochen der Katholiken seien auch eine Richtschnur für die vatikanische Arbeitnehmervereinigung.
Obwohl sie stets den Dialog gesucht habe, sei sie auf der Gegenseite oft nicht einmal angehört worden, so die ADLV. Einige Stellen würden die Interessenvertretung der Angestellten offenbar als Störfaktor empfinden. Man sei, in den Worten des Papstes, "wahrhaft auf dem Weg", um ein besseres Arbeitsumfeld zu schaffen. ....
irgendwie kommt uns das bekannt - um nicht zu sagen, "geschwisterlich" - vor. Auch "Kirche in Deutschland" kokettiert gerne mit Gewerkschaft, empfindet diese im eigenen Haus aber offenbar als Störfaktor. Nun ja, das mag bei vielen Arbeitgebern so sein und ist auch beim "Arbeitgeber Kirche" nicht überraschend.

Wenn es im Artikel aber heißt: Doch eines haben sie nicht: das Recht zu streiken. - dann müssen und möchten wir sogar gerne widersprechen. Das "Recht zum Streik" muss nicht ausdrücklich gewährt und verbrieft sein. Es ist ein Menschenrecht und darf - und kann - daher nicht verboten werden.
Jeder Arbeitgeber behauptet gerne, dass seine Mitarbeitenden nicht streiken dürfen. Und wenn das ein Pfarrer oder gar ein Bischof behaupten, wird aus dieser Behauptung nicht auch eine Glaubenswahrheit.
Im weltweit geltenden Katechismus ist es ausdrücklich und ausnahmslos für alle Tätigkeiten (!) anerkannt (2435) und in den päpstlichen Sozialenzykliken mehrfach bekräftigt. Felix Neumann zitiert bei katholisch.de:
"Streik ist sittlich berechtigt, wenn er ein unvermeidliches, ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt", heißt es dort (im Katechismus) unter der Nummer 2435.
Vor diesem Hintergrund gilt: wir haben es nicht nötig, unsere kirchlichen Arbeitgeber darum zu bitten, dass wir in deren kirchlichem Betrieb streiken dürfen - wir nehmen uns dieses Recht, sobald und wenn es unabweisbar nötig ist.

Mittwoch, 10. Juli 2024

Sonnige Aussichten – Arbeitsrecht rund um den Urlaub

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Liebe Kollegin, lieber Kollege, 

 

wir haben einen riesigen Schatz an Wissen und Erfahrungen, den wir gerne mit dir teilen wollen.

Wie? Mit unserer Online-Eventreihe rund um das Thema Arbeitsrecht – dem AR-Navigator!
Und das Beste: Wir sind ganz Ohr für deine Fragen und Anliegen!

 

📆 Nächstes Highlight:  Am Donnerstag, den 18. Juli 2024 um 18:00 Uhr,
dreht sich alles um „Sonnige Aussichten – Arbeitsrecht rund um den Urlaub“.

Passend kurz vor der Haupturlaubszeit in Bayern, wollen wir die wichtigsten Regelungen zum Thema Urlaub mit dir besprechen.
Dank unserer Tarifverträge gibt es noch mehr sonnige Aussichten, sprich mehr Urlaubstage.

Dennoch gibt es einige arbeitsrechtliche Fragen rund um das Thema Urlaub.
Martin Schmidl, Jurist und Rechtssekretär aus unserem Team Beratung und Recht Franken wird dabei Rede und Antwort stehen.
Du bist herzlich eingeladen.

 

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Über diesen Link kannst du teilnehmen: https://kurzelinks.de/AR-Navigator