Freitag, 31. März 2023

§ BAG zur Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB*.
...
Quelle und mehr: Pressemitteilung Nr. 18/23 des BAG vom 30.03.2023 zum Urteil vom 30. März 2023 – 2 AZR 309/22 –

Donnerstag, 30. März 2023

Nach dem Scheitern - wie geht's weiter?

Die Arbeitgeber kündigten am frühen Morgen im Potsdamer Verhandlungshotel an, die Schlichtungskommission einzuberufen.
Daher gilt:
Ab Sonntag setzt eine Friedenspflicht ein - bis nach Ostern sind Warnstreiks dann ausgeschlossen. Die Vorsitzenden der Schlichtungskommission sind der ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt von der Arbeitgeberseite und der ehemalige Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr für die Gewerkschaften - Lühr mit der im Zweifelsfall entscheidenden Stimme.
(Quelle z.B. Frankfurter Rundschau)
Nach einer Aufstellung der Gewerkschaften, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, müssen spätestens am 18. April die Verhandlungen der Tarifparteien wieder aufgenommen werden.
(Quelle)
Jetzt gilt es den Zeitraum zur Vorbereitung einer möglichen Urabstimmung als auch eines ggf. erforderlichen Erzwingungsstreiks zu nutzen. Informationsveranstaltungen zur dritten Verhandlungsrunde und dem weiteren Vorgehen stehen auf der Agenda, bezirkliche und betriebliche Treffen zur weiteren Planung werden aufgelegt.
Die Schlichtungskommission wird lediglich eine Empfehlung an die Tarifparteien erarbeiten. Wenn beide Seiten den Mitte April erwarteten Schlichterspruch annehmen gibt es eine Einigung. Sollte die Schlichtung bzw. dann anstehende Nachverhandlungen scheitern, dürfte nach Ostern, vom 26. April an eine dreiwöchige Urabstimmung angesetzt werden. Daran dürfen sich auch die Neumitglieder beteiligen, die ggf. ja auch zum Streik aufgefordert werden (bislang haben auch Beschäftigte ohne ver.di-Mitgliedschaft mitgestreikt; bei mehrwöchigen Auseinandersetzungen wird ein Streikgeld benötigt - denn auch im Streik laufen die Kosten der Familien weiter)..
Wie das Beispiel der bisher letzten umfassenden Streiks im öffentlichen Dienst zeigt, bringt aber auch eine Schlichtung nicht unbedingt den Durchbruch. 1992 wurde ein Schlichterspruch nicht angenommen - rund zehntägige flächendeckende Streiks folgten.
(ebenso die zitierte Frankfurter Rundschau)

Es hilft ja nichts: Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sind gescheitert

Quellen unter anderem:
verdi.de
„Zwar haben sie (die Arbeitgeber) zuletzt signalisiert, dass sie sich einen Mindestbetrag vorstellen können – aber nicht höher als 300 Euro bei 24 Monaten Laufzeit, also 150 Euro pro Jahr. Eine wirksame soziale Komponente sieht anders aus: Deshalb fordern wir 500 Euro für 12 Monate. ...“. Aus diesem kurzen Satz geht hervor, warum unsere Bundestarifkommission das Arbeitgeberangebot einstimmig ablehnen musste.

Dass über einen Sockelbetrag die Kaufkraft insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensgruppen erhalten bleiben muss, sollte unbestritten sein.
Nahrungsmittel sind zwischen Februar 2022 und Februar 2023 um 21,8 Prozent teurer geworden.
meldete etwa die Verbraucherzentrale.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigten, dass die Lebenshaltungskosten nicht nur von den Lebensmitteln abhängen. Das Statistische Bundesamt führt aktuelle (Februar 2022 bis Februar 2023) aus:
- Inflationsrate: + 8,7 %
- Verbraucherpreise Energie: + 19,1 %
- Verbraucherpreise Lebensmittel: + 21,8 %

Konkret:
Nach Forbes betrug der Preisanstieg in Deutschland 2020 noch 0,5 % - um über 3,1 % (2021) und 7,9 % für das Jahr 2022 (Quelle) auf die bereits genannten 8.7 % (Stand Februar 2023). Die letzte bekannte Prognose (EU-Kommission vom Febraur 2023) erwartet für 2023 eine Preissteigerung von 6,3 %.
Wenn die Nachfrage erhalten bleiben - und die Konjunktur nicht gefährdet werden - soll, dann muss die Lohnentwicklung mindestens der Preissteigerungsrate entsprechen. Das gilt insbesondere für die Arbeitnehmer bei den beiden größten Arbeitgebern in Deutschland - dem öffentlichen Dienst und den beiden Kirchen.

Ein wirtschaftlich ausgewogener Tarifabschluss muss daher die Preisentwicklung seit der letzten Vergütungsvereinbarung und während der Laufzeit der aktuellen Vereinbarung berücksichtigten. Eine kurze Laufzeit bringt bei einer volatilen Preisentwicklung dann auch die Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen zu können.

Nun wird von der Arbeitgeberseite gerne mit den Kosten von hohen Tarifforderungen argumentiert:
Die Entgeltforderungen würden im Tarifbereich des Bundes Mehrkosten von rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr verursachen.
(Quelle)

Diese "Kostenargumentation" übersieht, dass die Löhne und Gehälter des öffentlichen und kirchlichen Dienstes aus Steuern finanziert werden. Und bei einer Preissteigerung von gerundet 10 % steigen z.B. auch die Einnahmen aus der Mehrwerts- oder Umsatzsteuer entsprechend ebenfalls um 10 %.
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland insgesamt 833,2 Milliarden Euro Steuern vor der Steuer­verteilung von Bund, Ländern und Gemeinden (Gebietskörper­schaften) einge­nommen. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um 93,5 Milliarden Euro (+12,6 %).

Den größten Teil der Steuern machten die Gemeinschaftsteuern aus (621,1 Milliarden Euro, +15,0 %). Dieses Steuer­aufkommen steht mehreren Gebietskörper­schaften zu. Innerhalb der Gemeinschaft­steuern waren die Umsatz­steuer (einschließlich Einfuhrumsatz­steuer) mit 250,8 Milliarden Euro (+14,3 %) und die Lohnsteuer mit 218,4 Milliarden Euro (+4,4 %) am ertrag­reichsten. Bei den reinen Bundessteuern erbrachte die Energie­steuer mit 37,1 Milliarden Euro die höchsten Einnahmen (–1,4 %). Von den Gemeindesteuern hatte die Gewerbe­steuer mit 61,1 Milliarden Euro (+34,9 %) und von den Landessteuern die Grunderwerb­steuer mit 18,3 Milliarden Euro (+14,2 %) den höchsten Ertrag.

Nach der Steuer­verteilung blieben dem Bund 313,7 Milliarden Euro Steuer­einnahmen (+10,8 %), den Ländern 355,1 Milliarden Euro (+12,3 %) und den Gemeinden 124,9 Milliarden Euro (+15,9 %).
(Quelle: Statistisches Bundesamt).
Und dass die Grundsteuerreform absehbar den Gemeinden noch erhebliche weitere Einnahmen (zu Lasten der Mieter und Grundstücksbesitzer) sichern werden, gilt in den Medien bereits als "ausgemacht". So schreibt der FOCUS:
Musterrechnungen des Bundesfinanzministeriums vom April 2022 ... zeigen: Ändern sich die steuerlichen Hebesätze nicht, wird es künftig für viele massiv teurer ... Nur wenn die Gemeinden ihre Hebesätze spürbar senken, ergeben sich moderatere Veränderungen bei der Grundsteuerhöhe.

Mittwoch, 29. März 2023

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst:

mal ein Lebenszeichen aus Potsdam, wo die Verhandlungen für die Beschäftigten öffentlicher Dienst Bund/Kommunen ... laufen:
👉 Die Gespräche gestalten sich ausgesprochen zäh und jeweils recht kurz, es gilt, Geduld zu haben, denn der interne Abstimmungsbedarf der Arbeitgeber ist groß.
🔥 Eure starken Aktionen der letzten Wochen sind bei den Arbeitgebern angekommen – so viel ist sicher! Das hilft uns, mit großem Selbstbewusstsein und viel Entschlossenheit am Verhandlungstisch das Beste für Euch herauszuholen.
Quelle: ver.di Bezirk Sachsen- Anhalt Nord (facebook)

Neufassung der Grundordnung ab 3. April in allen Diözesen und katholischen Einrichtungen in Kraft

Wie katholisch.de gestern meldete, wird die erleichterte Fassung der Grundordnung nun auch in den letzten katholischen Einrichtungen in Kraft gesetzt:
Keine Kündigung wegen Wiederheirat, Respekt für queere Beschäftigte – das macht die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts möglich. In den meisten Bistümern galt das schon zum Jahreswechsel. Nun hat auch die letzte Diözese die Novelle in Kraft gesetzt.

Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes gilt nun flächendeckend und einheitlich in allen deutschen Bistümern. Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger hat das novellierte Rahmengesetz für sein Erzbistum mit Wirkung zum 3. April in Kraft gesetzt und am Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht. Auf Anfrage von katholisch.de teilte das Katholische Militärbischofsamt am Dienstag mit, dass im Bereich des Militärbischofs die Grundordnung zum 1. April in Kraft tritt.
....

Ergänzung:
Wir haben bereits am 1. Januar zur "Umsetzung der neuen Grundordnung 2023" darauf hingewiesen,
dass dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund des Verhaltens - insbesondere eine verhaltensbedingte Kündigung wegen eines Loyalitätsverstoßes - nach staatlichem Recht nur geben kann, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Und wenn eine Handlung in einem Bistum als "akzeptabel" oder gar "unproblematisch" bezeichnet wird, dann darf das gleiche Verhalten in einem anderen Bistum in Deutschland nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Diese staatskirchenrechtliche Sichtweise wird nun auch durch die letzten maßgeblichen Bischöfe auch kirchenrechtlich abgesichert.
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller (Dr. theol., Lic.iur.can., seit 2009 Professor für Kirchenrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht) weist zurecht auf folgendes hin (Quelle):
Indem die Bischöfe direkt eine Passage aus dem Allgemeinen deutschen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an dieser Stelle zitieren, dürfte rechtlich eindeutig geklärt sein, dass diesen Mitarbeiter:innen tatsächlich nichts mehr passieren wird. Sie dürfen sich sicher fühlen.
Ja - denn nun ist auch kirchenrechtlich klar, dass die Bischöfe nichts anderes wollten, als dass die gleiche Rechtslage wie nach dem AGG ausdrücklich (!) auch in Einrichtungen der katholischen Kirche gelten soll.
Schüller weist darüber hinaus auf ein weit verbreitetes Missverständnis hin, denn eigentlich
war es – entgegen eines weit verbreiteten Missverständnisses – schon immer so, dass grundsätzlich bei den kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen das staatliche Arbeitsrecht bis heute gilt.
und weiter:
Entscheidend ist aber die staatliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die – auch durch die höchstrichterliche europäische Rechtsprechung – immer weniger arbeitsrechtliche Sanktionen der katholischen Kirche aufgrund von Verstößen in der persönlichen Lebensführung akzeptieren. Die Bischöfe sind also Getriebene der staatlichen Rechtsprechung und konnten nur so zu wirklichen Veränderungen motiviert werden. Einige der Bischöfe hätten sich sicher gerne die alten Zeiten zurückgewünscht, in denen man unbehelligt von der staatlichen Judikatur in die Herzen und Betten der Mitarbeiter schauen, drohen und je nach Gusto sanktionieren konnte.
Dem können wir nur zustimmen.

Samstag, 25. März 2023

Verständnis vor Streik: "Was haben wir auf Balkonen geklatscht"

berichtet der Bayerische Rundfunk (BR) und führt u.a. unter Zitierung der "Rheinischen Post" weiter aus:
... Die Vorsitzende des Rats der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, äußerte Verständnis für die Streikenden.
"Wir sehen hier einen Tarifkonflikt, der weder ungewöhnlich noch unverständlich ist", sagte Schnitzer der "Rheinischen Post". "Die Beschäftigten haben in Deutschland im vergangenen Jahr wegen der hohen Inflation im Durchschnitt einen Reallohnverlust von über drei Prozent hinnehmen müssen", sagte Schnitzer. "Auch für dieses Jahr erwarten wir eine Inflation von 6,6 Prozent." Vor diesem Hintergrund seien hohe Lohnforderungen verständlich.
...

Mehrheit der Deutschen findet Forderungen gerechtfertigt

Allerdings blickt eine Mehrheit der Menschen in Deutschland einer dpa-Umfrage zufolge verständnisvoll auf den Warnstreik: Rund 55 Prozent der Befragten halten den gemeinsamen Arbeitskampf der Gewerkschaften Verdi und EVG für "eher" oder "voll und ganz" gerechtfertigt.

Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur hervor. ...

Donnerstag, 23. März 2023

Heute: Streiktag Freiburg im Breisgau

Wahnsinn dieses starke Signal der über 3000 Beschäftigten in der Daseinsvorsorge im Streik für eine starke Lohnerhöhung ‼️ Dabei dieses mal Kolleg:innen aus sieben kirchlichen und diakonischen Einrichtungen gemeinsam und solidarisch mit den Beschäftigten von kommunalen und freien Trägern‼️ Von nun an nur noch mit uns, denn #zusammengehtmehr
Text und Fotos: Ingo Busch.verdi und Daniel Wenk, Facebook

Heute: Streiktag Diakoneo Sonnenhof Schwäbisch Hall gGmbH

heute sind zahlreiche der Kolleg*innen beim zentralen Streiktag des ver.di Bezirkes in Heilbronn dabei
Fotos: Jochen Dürr, Facebook

Katholische Kita schließt im Streik: Erstmals streiken Beschäftigte einer katholischen Kindertagesstätte in Frankfurt. Sie lassen sich auch von Drohungen nicht einschüchtern, sondern halten als Team zusammen.

Die Kita ist zu«, verkündet eine Erzieherin, die am Mittwoch (22. März 2023) zusammen mit hunderten Kolleg*innen in der Frankfurter Innenstadt demonstriert. »Alle fünf Gruppen!« Nun sind geschlossene Kitas dieser Tage nichts Ungewöhnliches. Überall im Land werden Einrichtungen vorübergehend geschlossen oder auf Notbetrieb umgestellt, weil sich die Beschäftigten in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes mit Warnstreiks gegen drohende Reallohnkürzungen wehren. Doch in diesem Fall geht es um eine ganz besondere Einrichtung: die Kita Herz Jesu in Frankfurt-Fechenheim – die erste katholische Kindertagesstätte in Deutschland, deren Beschäftigte ihr Grundrecht auf Streik in Anspruch nehmen.

Quelle (und mehr): https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de - Meldung vom 22. März 2023

Katholische Kita schließt im Streik (ver.di)

Mittwoch, 22. März 2023

Heute: Streiktag katholischen Herz-Jesu-Kita in Frankfurt am Main

📢 Auch heute streiken wieder Tausende Beschäftigte von Bund und Kommunen in vielen Städten und Gemeinden für die gemeinsamen Forderungen in der laufenden Tarifrunde. ⛪️ Besonders stolz sind wir an diesem Tag auf die Kolleg*innen aus kirchlich geführten Betrieben, die sich heute und morgen den Streiks anschließen.
❤️ Heute sind zum Beispiel die Kolleg*innen der katholischen Herz-Jesu-Kita bei den Warnstreiks in Frankfurt am Main mit am Start. Sie sind die erste katholische Kita seit Gründung der Bundesrepublik, die im Rahmen einer Tarifrunde an der Seite der Beschäftigten aus den Kommunen und der freien Träger um die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen kämpft!
💪 Dabei hatte ihnen ihr Arbeitgeber mit Abmahnungen gedroht. Die mutigen Kolleg*innen haben sich aber nicht einschüchtern lassen. Im Gegensatz zu ihrem Arbeitgeber haben sie erkannt, dass das Grundrecht, sich für die eigenen Arbeitsbedingungen einzubringen, heutzutage selbstverständlich ist.
✊ Auch morgen werden sich Beschäftigte kirchlicher Träger den Streiks anschließen. Liebe Kolleg*innen, DANKE, dass ihr dabei seid! Das ist Mut, das ist gelebte Soildarität! Wie sich die Kolleg*innen bei kirchlichen Trägern in die Tarifrunde einbringen: https://kurzelinks.de/eov0
Quelle: Facebook ver.di

Heute: Streiktag evangelische Landeskirche in Baden

Historisch und an der Zeit ‼️Heute wird auch der Evangelischer Oberkirchenrat in Karlsruhe im Rahmen der Tarifrunde TVöD bestreikt. Wer den Tarifvertrag nutzt und darauf Bezug nimmt kann auch bestreikt werden. Ein starkes Signal von den ver.di Aktiven im EOK 💪 Wir überlassen es nicht länger, den Kolleginnen im kommunalen öffentlichen Dienst für uns die Tarif Ergebnisse zu erkämpfen. Jetzt und in Zukunft nur noch gemeinsam, denn #zusammengehtmehr ‼️
Fotos und Text: Daniel Wenk, Facebook

Heute: Streiktag diakonischer Einrichtungen im Umfeld von Stuttgart

Grandioser Auftakt der Streikenden aus der Diakonie in Stuttgart und drumrum. Jetzt geht's zur großen Streikkundgebung aller Streikenden aus dem Stuttgarter öD.
Quelle: Irene Gölz, Facebook

Dienstag, 21. März 2023

Was sagen die Wähler zu den Forderungen von ver.di?

Falls die Arbeitgeber in Bund und Kommunen es nicht wahrhaben wollten, jetzt - kurz vor der dritten Verhandlungsrunde - ist es offiziell: Die deutliche Mehrheit der Erwerbstätigen steht hinter unseren Forderungen! Das sagt der aktuelle DeutschlandTrend der ARD.

Montag, 20. März 2023

Bundesfachbereichskonferenz C - ver.di

Eindrücke von der Bundesfachbereichskonferenz von ver.di 2023 - auch Mitglieder aus kirchlichen Arbeitsverhältnissen sind vertreten

Caritas Mitarbeitende - solidarisch dabei; hier: Einrichtungsverbund Steinhöring

Der Einrichtungsverbund Steinhöring ist eine Einrichtung der katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising. Wie schon in den letzten großen Tarifrunden der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe (SKJ) sind auch diesmal die Mitarbeitenden der Einrichtung solidarisch auf der Seite der Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes: weil sie es können und weil sie es angesichts der Preisentwicklung auch müssen.
Foto: ver.di Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung, Wissenschaft München & Region auf Facebook
Fotos: ver.di Bayern FB-C: Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft auf Facebook

Solidaritätserklärung der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich zur Tarifauseinandersetzung im TVöD

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Interessenvertretungen kurz buko, steht für ca. 600.000 Beschäftigte aus diakonischen Unternehmen.

Die Bundeskonferenz erklärt ihre Solidarität mit den Kolleg:innen der Gewerkschaft ver.di, die bei den aktuellen Tarifverhandlungen um mehr Lohn im öffentlichen Dienst, plus 10,5 %, mindestens 500,- € und 200,- € für Auszubildende, streikbereit sind.

Um die Reallohnverluste der letzten beiden Jahre auszugleichen, ist eine entsprechende Steigerung der Vergütung zwingend notwendig.

Der TVöD ist die Leitwährung in der gesamten sozialen Arbeit, egal ob bei Diakonie, Caritas, AWO oder anderen. In manchen diakonischen Betrieben findet der TVöD direkt Anwendung, andere schreiben ihn im sogenannten 3. Weg ab und wieder andere orientieren sich an den von ver.di bzw. von den streikenden Kolleginnen und Kollegen erkämpften Ergebnissen. Jede Tarifrunde im öffentlichen Dienst ist deshalb auch eine Tarifrunde der Beschäftigten der Diakonie.

Wir rufen dazu auf, die Kolleg:innen im öffentlichen Dienst aktiv zu unterstützen – mit der Werbung zur Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, mit betrieblichen Aktionen, mit der Mobilisierung und der Teilnahme an Demonstrationen, bis hin zur aktiven Teilnahme an Streiks, wenn ver.di dazu aufruft.

Wir stellen mit Freude fest, dass zunehmend auch in kirchlichen Einrichtungen und diakonischen Unternehmen Beschäftigte ihre Arbeit niedergelegt haben. Diese Kolleg:innen sind Teil der Bewegung und leisten damit einen wichtigen Beitrag für ein gutes Tarifergebnis.

Ganz nach dem Motto „Zusammen geht mehr“ – die Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst geht auch uns an

Sonntag, 19. März 2023

Sonntagsnotizen: St. Josef der Arbeiter

ist eigentlich viel zu wichtig, als dass er unter den Heiligen ein bescheidenes Dasein fristen dürfte
... Unsere Bewunderung aber für die Leistungen der vergangenen Jahrzehnte und unsere noch so tiefe Dankespflicht ... dürfen uns nicht darüber täuschen, daß es trotz alledem nur in begrenztem Maß gelungen ist, die aufsteigende gesellschaftliche Großgruppe der Arbeiterschaft in der Kirche feste Wurzeln schlagen zu lassen.

1. EIN FORTWIRKENDER SKANDAL

Diese beklagenswerte Tatsache findet ihren beredten Ausdruck in dem weltbekannt gewordenen Wort Pius’ XL zu Cardijn, worin der Papst es als den großen Skandal des 19. Jahrhunderts beklagt, daß die Kirche die Arbeiterschaft verloren habe.

Den Arbeitern das Recht zuzuerkennen, ihre berechtigten Forderungen notfalls im Arbeitskampf durchzusetzen, fiel und fällt heute noch vielen Priestern und Laien schwer.
...
Nicht die kirchenamtliche Soziallehre, wohl aber viele Geistliche und Laien neigen zu einseitig harmonistischer Sicht; Konflikte gelten ihnen schlechthin als ein Übel; tatsächlich bestehende Interessengegensätze und aus ihnen sich ergebende Konflikte werden einfach geleugnet, namentlich dann, wenn man selbst an dem Konflikt beteiligt und an der Erhaltung des bestehenden Zustandes interessiert ist. Ein Christentum, das im Bilde des Herrn nur seine Sanftmut sehen wollte, übersah völlig, daß Christus Konflikte nicht gescheut hat, ihnen nicht aus dem Weg gegangen ist, vielmehr da, wo es darauf ankam, Konflikte sogar bewußt provoziert und in rückhaltloser Schärfe ausgetragen hat.
...
Es müßte selbstverständlich sein, daß der katholische Arbeiter sich gewerkschaftlich organisiert. Seine Mitarbeit ist einmal Ausdruck einer solidarischen Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für Menschlichkeit in den Arbeits- und Lebensbedingungen, zum anderen ist sie ein Dienst im Sinne des Weltauftrags der Kirche
...
Quelle: Würzburger Synode, Beschluß: Kirche und Arbeiterschaft; (S. 326 ff [345])
"Und wenn Euch des ned passt, dann nimm i mei Frau und meine Kinder und geh"
Quelle: St. Josef bei einem Streit über gewerkschaftliche Tätigkeiten im Himmelreich

Freitag, 17. März 2023

Solidaritätsaktionen aus dem Kirchenbereich

naturgemäß können wir nur einen Teil der Aktionen berichten.
Wir beginnen mit einer Information der Ver.di Tarifkommission der Diakonie Niedersachsen auf facebook:
Ihr seid der Wahnsinn Rotenburg!
In den beiden großen diakonischen Einrichtungen in Rotenburg (Wümme) haben die ver.di Betriebsgruppen zur solidarischen aktiven Mittagspause aufgerufen! Über 400 Beschäftigte sind dem Aufruf gefolgt. Bei Würstchen 🌭 und Durstlöschern 🧃konnten schon die ersten Wünsche 🧞‍♀️für die Tarifrunde der Diakonie Niedersachsen an den Schirm gehängt werden.
Auch Kollegen von der Lillienthaler Diakonie und dem agMAV Vorstand haben sich auf den Weg gemacht.
Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten!
und was geht sonst so ab?
In Baden und Württemberg und in der Pfalz werden über 20 kirchlichen Betriebe bestreikt (werden), und es werden hunderte von Kolleginnen aus der Kirche im echten Partizipation stark sein. Wir tun es, weil wir es können. ‼️🍾🥂
Quelle: Facebook

Bilder vom 8. März - Nachtrag: Stuttgart

Genialer Diakonieblock mit rund 400 Kolleg*innen auf der Streik-Kundgebung und Demo zum 8. März in Stuttgart. Darunter die Streikenden aus 3 diakonischen Einrichtungen.
Quelle: Facebook Andreas Schlutter / Irene Gölz

Vor 200 Jahren wurde Peter Imandt geboren.

Zwischendurch erinnern wir immer wieder an weniger bekannte Persönlichkeiten der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. Heute also an Peter Imandt (* 17. März 1823 in Noswendel; † 28. Oktober 1897 in Broughty Ferry, heute ein Stadtteil von Dundee). Er war ein deutscher Vertreter der Arbeiterbewegung. Am 17. März 2023 würde Peter Imandt somit 200 Jahre alt. Er ist damit nur 5 Jahre jünger als der am 5. Mai 1818 geborene Karl Marx, ohne den es - so der Kardinal Reinhard Marx - keine katholische Soziallehre gäbe
In Noswendel bei Wadern geboren ging er seinerzeit in Trier auf das gleiche Gymnasium wie Karl Marx. Wahrscheinlich hatte es etwas mit den gleichen Lehrern zu tun, warum Karl und der fünf Jahre jüngere Peter sich mit Weltfragen beschäftigen, und die sie später – 1848/49 – in der Redaktion der Neuen Rheinischen Zeitung in Köln zusammenführte.
Marx und Imandt werden sicher auch miteinander diskutiert und Gedanken ausgetauscht haben. Darf man dann auch Peter Imandt als Ideengeber für die kirchliche Soziallehre verdächtigen?

Donnerstag, 16. März 2023

„Großstreiktag“ steht bevor

Für den 21. März kündigt Verdi einen „Großstreiktag“ an. Vor allem München soll ein Schwerpunkt werden, wo Verdi mehrere Bereiche des öffentlichen Dienstes lahmlegen möchte.

München – Nach zwei Streiktagen im öffentlichen Dienst in Bayern wird nun der nächste Streik angekündigt. Die Gewerkschaft Verdi ruft für Dienstag (21. März) zum „Großstreiktag“ auf und München wird voraussichtlich der Schwerpunkt davon werden. Die Gewerkschaften wollen damit alle Bereiche des öffentlichen Dienstes zum Streik aufrufen, was mehrere zehntausend Beschäftigte umfasst, unter anderem aus der Stadtverwaltung, Bundeswehr, Straßenreinigung und dem Jobcenter. ..
berichtet der "Münchner Merkur":
Geplant ist eine Streikkundgebung am Dienstag um elf Uhr auf dem Münchner Marienplatz. Bis zur nächsten Verhandlungsrunde will Verdi die Anzahl der Streiks schrittweise erhöhen. Die Ankündigung des „Großstreiktag“ kam nach zwei Warnstreiks an bayerischen Kliniken diese Woche.
Warnstreik in Bayern: Am Donnerstag streiken Kliniken für besseren Tarif
Am Dienstag (14. März) begann der erste von zwei Warnstreiks an bayerischen Kliniken. Am Mittwoch war die Beteiligung noch besser als am Vortag gewesen, wie ein Sprecher der Verdi erklärte. Gestreikt wurde an den Standorten Altötting, Bamberg, Bayreuth, Günzburg, Haar, Kempten, Landshut und Nürnberg sowie Regensburg. Für Donnerstag (16. März) sind Warnstreiks in Kliniken unter anderem in München, Kitzingen und Freising geplant...

Die Ergebnisse des Arbeitskampfes im Sozial- und Erziehungsdienst wirken sich aufgrund der "Vergütungsautomatik" wirken sich aufgrund der "Vergütungsautomatik im ABD" unmittelbar auf die Entlohnung der Beschäftigten in den bayerischen katholischen Pfarrkindergärten und den kirchlichen Verwaltungen aus. Es wäre daher wünschenswert, wenn zumindest die Mitarbeitenden der katholischen Pfarrkindergärten den Arbeitskampf bei der Stadt München und in anderen Gemeinden solidarisch unterstützen würden.
Für die Gesundheits- und Pflegedienste, die nach AVR Caritas vergütet werden, ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen wenigstens noch die Zielmarke für die Nachverhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas. Da bietet beispielsweise der Streik der "München Klinik" die Möglichkeit zu Solidaritätskundgebungen.

Aber Achtung! Auch in kirchlichen Einrichtungen darf erst gestreikt werden, wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft. Der Solidaritätsbesuch einer Demonstration ist dagegen noch kein Streik. Und was kirchliche Mitarbeitende außerhalb der Dienstzeit machen, geht die Arbeitgeber ohnehin nichts an.

Mittwoch, 15. März 2023

"Allen einen Platz in der Kirche geben" - so fasste Papst Franziskus seinen zehnjährigen Dienst zusammen

Er wolle "Türen öffnen und Wege gehen", sagte er der argentinischen Zeitung "La Nacion" (Onlineausgabe Freitag).
...
Er wolle "allen einen Platz in der Kirche geben", sagte Franziskus.
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Quelle: Domradio
Seine Worte werden wohl nicht zufällig auch zum Abschluß des "Synodalen Weges" in Deutschland passen. Insgesamt aber: Da wird er noch viel zu tun haben.

Dienstag, 14. März 2023

Heute und morgen ...

... ruft ver.di bundesweit die Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheitswesens im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen zum Streik auf. Wer nicht aufgerufen ist, darf den streikenden KollegInnen gerne einen Solidaritätsbesuch abstatten.

Montag, 13. März 2023

Warnstreiks werden unvermindert fortgesetzt

Am Dienstag und Mittwoch sind vor allem die Gesundheitsbereiche betroffen meldet bayern.verdi.de

„Die Patientenversorgung wird dadurch aber selbstverständlich nicht gefährdet sein. Wo erforderlich werden auch Notdienstvereinbarungen abgeschlossen“, .... Details zu den Warnstreiks im Gesundheitsbereich wird ver.di Bayern am heutigen Montag veröffentlichen.
https://bayern.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++dd235858-bf31-11ed-a4a3-001a4a160111

https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++d2eee618-be96-11ed-86b0-001a4a16012a

Sonntag, 12. März 2023

Papst warnt vor einer "Klerikalisierung von katholischen Laien"

Papst Franziskus hat eine "Klerikalisierung" von katholischen Laien vehement zurückgewiesen. "Klerikalismus ist das Schlimmste, was der Kirche passieren kann, schlimmer noch als zu Zeiten der korrupten Päpste", sagte er am Sonntag der italienischen Zeitung "Il Fatto Quotidiano". Franziskus sprach von einer "sehr ansteckenden Krankheit", die der Kirche schade, wenn sie Priester, Bischöfe oder Kardinäle befalle. "Noch schlimmer sind klerikalisierte Laien. Sie sind eine Pest in der Kirche. Der Laie muss Laie bleiben", so der Papst.

"Ich träume von einer Kirche ohne Klerikalismus", sagte Franziskus und verwies auf den französischen Theologen Henri de Lubac (1896-1991), der auch Joseph Ratzinger beeinflusste, den späteren Papst Benedikt XVI. De Lubac warnte laut Franziskus vor Klerikalismus mit dem Begriff einer "spirituellen Verweltlichung". Diese sei "unendlich viel desaströser als jede nur moralische Verweltlichung".
berichtet katholisch.de erneut - wie schon im Juni 2022.

Ob das jetzt auch für eine Klerikalisierung des für Laien geltenden Arbeitsrechts in der Kirche gilt? Die theologische Überhöhung des "Dritten Weges" und des historisch schwer belasteten Begriffes der "Dienstgemeinschaft" war ja immer wieder Gegenstand der Kritik.

Freitag, 10. März 2023

Arbeitsrecht der Kirchen im Gegenwind!?

Unter dieser - hier leicht abgewandelten - Überschrift fand die diesjährige Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt statt.

Tagungskritik:

Die Tagung entwickelt sich leider immer mehr zu einem unkritischen Abklatsch offizieller Positionen der evangelischen Kirchen.
Dies begann mit dem Eingangsreferat von Dr. Konstantin von Notz, MdB Berlin. In seinem Statement "Politisches und gesetzgeberisches Handeln im kirchlichen Arbeitsrecht" machte von Notz seine Bewertung der Koalitionsvereinbarung deutlich. Eine Reform könne nur gemeinsam mit den Kirchen und nicht gegen diese erfolgen, also keinesfalls weiter als diese bereit seien, mit zu gehen.
Begründet wurde dies mit teils Jahrzehnte alten und längst überholten amtskirchlichen Thesen.

Donnerstag, 9. März 2023

»Wir sind Teil der Bewegung« - Zusammen geht mehr

die aktuelle Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst erfordert die Kraft vieler. Es geht darum, dass Millionen Beschäftigte keine Reallohnverluste hinnehmen müssen, künftig nicht weniger Geld in der Tasche haben. Das betrifft nicht ausschließlich die Kolleg*innen beim Bund und den Kommunen, sondern auch Millionen Beschäftigte bei freien bzw. konfessionellen Trägern. Denn auch die Entwicklung ihrer Löhne hängt direkt oder indirekt vom Ergebnis im öffentlichen Dienst ab.

Aus diesem Grund haben sich in dieser und der vergangenen Woche in Baden, Württemberg sowie der Pfalz auch Kolleg*innen aus diakonischen bzw. evangelischen Einrichtungen aktiv an den Warnstreiks beteiligt. In mehreren Einrichtungen war das zum allerersten Mal der Fall.

Das zeigt, dass „es“ geht! Diese Kolleg*innen beweisen ganz praktisch, dass die Frage nach dem Streikrecht von kirchlich Beschäftigten auch praktisch geklärt ist. Selbstverständlich dürfen kirchlich Beschäftigte streiken, wenn ver.di sie dazu aufruft. Die betroffenen Kolleg*innen in Baden und Württemberg dürfen nicht nur streiken - sie tun es! Und zwar aus guten Gründen: Für +10,5% mehr Lohn, mind. 500 Euro!

Hier könnt ihr den Bericht lesen: »Wir sind Teil der Bewegung« – ver.di (verdi.de)

Die Warnstreikwelle rollt weiter, denn das Angebot der Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde war schlicht frech. In den kommenden Wochen wird es weiter darauf ankommen, gemeinsam Kraft zu zeigen: Trägerübergreifend. https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/

Bilder vom gestrigen Streiktag: München

Quelle: Verdi München und Region Facebook
ver.di hat am Internationalen Frauentag die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum Streik aufgerufen. Über 2000 waren bei der Streikversammlung auf dem Münchner Stachus. Die Arbeitsbedingungen, der Erzieherinnen und der Sozial Pädagoginnen, aber auch ihre wenigen männlichen Kollegen, müssen dringend verbessert werden. Ansonsten kann der eklatante Personalmangel nicht beseitigt werden.