Donnerstag, 7. März 2013

ZMV-Tagung: Thesenpapier von Günter Busch

Einbindung der Gewerkschaften  im kirchlichen Arbeitsrecht

von Günter Busch, Stuttgart

Nach den   zwei   Urteilen    des   Bundesarbeitsgerichts   vom   20.   November    2012   zum Arbeitskampf in kirchlichen  Einrichtungen  stehen die juristischen  Eckpunkte für die Handlungsfähigkeit  von   Gewerkschaften  für   die   über   1 ,3  Millionen   Beschäftigten    bei verfassten  Kirchen, Caritas und Diakonie fest.


1 .  Entscheidet sich die Kirche für den Dritten  Weg, muss dieser bestimmte Bedingungen erfüllen, damit Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen  dürfen:

1 .1. Paritätisch besetzte Arbeitsrechtl iche Kommissionen
1 .2. Konfliktregel ung durch eine Schlichtungskommission mit unparteiischem Vorsitz
1.3.         Verbindlichkeit der erreichten  Ergebnisses  als Mindestarbeitsbedingungen
1.4.         Verbind lichkeit der Arbeitsrechtssetzung für die Arbeitgeber
1.5.         Organisatorische Einbindung  der Gewerkschaften in das Verfahren.
1.6.          Koalitionsmäßige Betätigung für Gewerkschaften im Dritten Weg, insbesondere
                 Mitgliederwerbung

2.   Was ist unter koalitionsmäßiger Betätigung  einer Gewerkschaft  zu verstehen?

       • Autonome  Führung  der Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite
       • Orientierung des eigenen Handelns der Gewerkschaft  an ihren Mitgliedern.
       • Erhebliches  Maß an Einflussnahme
       • Unmittelbare und intensive Verfolgung der Zweckbestimmung der Gewerkschaften
       • Garantie von Abschlüssen als Mindestarbeitsbedingungen für Gewerkschaftsmitglieder

3.   Weitere juristischer  Konfliktlinien, die noch zu diskutieren  sind.


       • Differenzierung nach verkündigungsnahen und verkündigungsfremden Diensten
       • Differenzierung nach verfasster  Kirche und Caritas/Diakonie
       • Differenzierung nach von formaler  und materieller Parität der AKs
       • Lohnkostenwettbewerb in der Sozial branche
       • Tarifdeckungsgrad von Tarifverträgen und von ARK-Beschlüssen
       • Aussagen in Grundordnungen oder Kirchengesetzen zum Streikrecht
       • Tarifvergleiche: Welches System erzielt empirisch  die besseren Ergebnisse?
       • Branchentarifniveaus und Allgemeinverbindlichkeitserklärungen

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