Montag, 25. März 2013

"Horizonte" über die Wohltätigkeitskonzerne Caritas und Diakonie

Die Horizonte-Sendung vom vergangenen Samstag (23.3., 16:30 Uhr) hat sich mit den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden befaßt. In der Mediathek von hr-online kann die Sendung im Internet angesehen werden.
Zu Wort kommen der MAV-Vorsitzende von Bethel, Roland Brehm, der Publizist Carsten Frerk und in einem sehr ausführlichen Interview der Präsident des Deutschen Caritas-Verbandes, Prälat Dr. Neher.

Man hätte sich das Gespräch durchaus kritischer gewünscht:


Dass etwa eingetragene Lebenspartnerschaften bei Beschäftigten der Caritas zur Kündigung nur führen können aber nicht müssen, wie Prälat Dr. Neher behauptet, mag sein - nur:

Im Anhang zur gültigen Grundordnung heißt es
Das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist deshalb ein
schwerwiegender Loyalitätsverstoß im Sinne des Artikel 5 Abs. 2 der o. g.
Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, der die dort geregelten Rechtsfolgen nach sich zieht.
Artikel 5 Abs. (2) und (3) lautet:

(2) Für eine Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen sieht die Kirche insbesondere folgende Loyalitätsverstöße als schwerwiegend an:
- Verletzungen der gemäß Art. 3 und 4 von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zu erfüllenden Obliegenheiten, insbesondere Kirchenaustritt, öffentliches Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche (z.B. hinsichtlich der Abtreibung) und schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen,
- Abschluß einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe,
- Handlungen, die kirchenrechtlich als eindeutige Distanzierung von der katholischen Kirche anzusehen sind, vor allem Abfall vom Glauben (Apostasie oder Häresie gemäß c. 1364 ß 1 i.V. mit c. 751 CIC), Verunehrung der heiligen Eucharistie (c. 1367 CIC), öffentliche Gotteslästerung und Hervorrufen von Haß und Verachtung gegen Religion und Kirche (c. 1369 CIC), Straftaten gegen die kirchlichen Autoritäten und die Freiheit der Kirche (insbesondere gemäß den cc. 1373, 1374 CIC). 
(3) Ein nach Abs. 2 generell als Kündigungsgrund in Betracht kommendes Verhalten schließt die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung aus, wenn es begangen wird von pastoral, katechetisch oder leitend tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica tätig sind. Von einer Kündigung kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles diese als unangemessen erscheinen lassen.
 Hier ist die Kündigung die Regel und der Verzicht auf die Kündigung die Ausnahme!

Nicht weniger kritisch sind andere Feststellungen von Prälat Neher zu sehen, wenn er etwa feststellt, Ver.di würde im Osten im Bereich der ambulanten Pflege Tarifverträge abschließen, die 30 % unter dem liegen würden, was die Caritas bezahlt.Welche Tarifverträge sollen das sein?
Und was ist von der Feststellung zu halten, dass die Tarife der Caritas erheblich höher seien als "von Gewerkschaften abgeschlossene Tarifverträge"? Die Tarife der Caritas sind höher als die, von denen sie 1 zu 1 abgeschrieben wurden?

1 Kommentar:

  1. Anscheinend hat es Prälat Neher beim Tarifvergleich das Augenmaß verzogen. Ich beziehe micht auf die Veröffentlichugn in "Wohlfahrt intern", Ausgabe 02/2013, S. 13 ff.
    Eine Altpenpflegehelferin erhält z.B. in der Eingangsstufe Kr 4a nach den besten, bundesweit geltenden Tarifverträgen (DRK Reformtarif bzw. TVöD) jährlich 25.113,46 € bzw. 24.987,43 € bei 39 Stunden wöchentlich.
    Die Caritas Ost zahlt 23.170,97 €.
    Und die Diakonie Berlin - Brandenburg - schl. Oberlausitz ist mit 20.955,- Euro dabei. Sollte Prälat Neher die AVR der Diakonie für einen Tarifvertrag halten?

    AntwortenLöschen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.