Donnerstag, 21. März 2013

Equal Pay Day - Frauen sind mehr wert

Neu ist die Tatsache, dass Frauen deutlich weniger als Männer verdienen, nicht. Das macht sie nicht weniger skandalös. Frauen erhalten in Deutschland durchschnittlich 22 Prozent weniger Entgelt als Männer. In kaum einem anderen EU-Land ist die Entgeltlücke so groß wie hierzulande. Und daran hat sich in den letzten zwanzig Jahren fast nichts verändert. Jahr für Jahr fordern deshalb Frauen am Equal Pay Day, in diesem Jahr am 21. März, ihr „Recht auf Mehr!“ ein.


weiterlesen: DGB-Einblick

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Interessant ist der Sachverhalt, dass der von Caritas und Diakonie dominierte Beschäftigungsbereich "Gesundheits- und Sozialwesen, Pflege" die höchsten Werte bei der Lohndiskriminierung aufweist.


equal pay day

aus: einblick 5/2013 vom 18.03.2013

Weiter hierzu:
Pressemitteilung des DGB: Equal Pay Day - Minijob-Reform gefordert


Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 049
19.03.2013
www.dgb.de

Equal Pay Day: Minijob-Reform gefordert

Anlässlich des Equal Pay Day 2013 mahnte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende
DGB-Vorsitzende, am Dienstag in Berlin eine Reform der kleinen
Teilzeitbeschäftigung an:
"Die Reform der Minijobs ist dringend erforderlich, um die Entgeltlücke
zwischen den Geschlechtern zu schließen. Eine Neuordnung der
Kleinstarbeitsverhältnisse heißt für uns, wir brauchen die soziale Sicherung
von Teilzeitarbeit jedweden Stundenumfangs ab der ersten Arbeitsstunde. 

Denn viele Frauen bleiben in der Sackgasse Minijob regelrecht stecken und
steuern damit direkt in die Altersarmut. Viele geringfügig Beschäftigte
meinen, sie bekämen brutto gleich netto, da sie kaum Sozialabgaben und
Steuern zahlen. In Wahrheit kassieren aber viele Arbeitgeber diesen Vorteil
ein. Als 'Aushilfen' mutet man ihnen Lohnabschläge zu, die unzulässig sind.
Minijobs werten die Qualifikation von Frauen ab." 

Prof. Dr. Carsten Wippermann vom DELTA-Institut für Sozial- und
Ökologieforschung sagte zur Studie über den nachhaltig negativen Effekt von
Minijobs auf den Verlauf der Erwerbsbiografie: 
"Das arbeitsmarktpolitische Instrument 'Minijob' funktioniert meist nicht als
Brücke in reguläre, sozialversicherte Beschäftigung. Für Frauen bleibt es oft
Dauererwerbsform. Nach einem Minijob bekommen sie meist nur eine gering
entlohnte Teilzeitstelle mit kleinem Stundenumfang oder steigen ganz aus dem
Arbeitsmarkt aus. Minijobs in der aktuellen Form, mit den bestehenden
Anreizstrukturen tragen dazu bei, dass die Entgeltlücke zwischen Frauen und
Männern nicht geschlossen, sondern zementiert wird. Ziel muss sein, die
angestrebte Brückenfunktion in ein regulär sozialversichertes
Arbeitsverhältnis zu realisieren; dazu müssen die Anreizstrukturen reformiert
und vor allem die Bleibeanreize erheblich reduziert werden. Beispiele dafür
sind die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben bis zum Einkommen von 450
Euro, die beitragsfreie Krankenversicherung über den Ehepartner, die
Lohnsteuerklassen III und V in ihren kurzfristigen Wirkungen." 

Ingrid Sehrbrock verwies zudem auf den flächendeckenden gesetzlichen
Mindestlohn: "Flankierend zu allen Reformanstrengungen zur sozialen
Absicherung von Teilzeitarbeit braucht es einen gesetzlichen Mindestlohn von
8,50 Euro pro Stunde. Nur der gesetzliche Mindestlohn wird Frauen aus dem
Niedriglohnsektor herausholen. Zudem brauchen wir auch eine rechtlich
verbindliche Möglichkeit, nach Teilzeitphasen die Arbeitszeit wieder
aufzustocken. Das würde Frauen ein Aufstocken der Arbeitszeiten und Männern
den Sprung in die Teilzeit entlang ihrer Bedarfe im Lebensverlauf wesentlich
erleichtern."

Hinweis: Der Equal Pay Day markiert den Tag, bis zu dem Frauen über den
Jahreswechsel hinaus arbeiten müssten, um rechnerisch auf das
durchschnittliche Jahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen - in
diesem Jahr der 21. März. Noch immer besteht eine geschlechtsspezifische
Entgeltlücke von durchschnittlich 22 Prozent.

Link zur Studie "Frauen im Minijob - Motive und (Fehl-)Anreize für die
Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebenslauf"
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=193520.ht
ml

Die Statements von Prof. Dr. Carsten Wippermann und Ingrid Sehrbrock finden
Sie hier: http://www.dgb.de/-/JiW
 

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