Samstag, 2. März 2013

ZMV - Fachtagung Eichstätt 4. und 5. März 2013

Die Fachtagung könnte vor dem Hintergrund der BAG-Entscheidungen zum Streikrecht spannende Beiträge bringen; zur leichteren Vorbereitung hier nochmal die Pressemitteilungen des BAG mit einigen Zitaten:

Im Urteil vom 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - hat das BAG festgestellt, dass "ein Zurücktreten der Rechte einer Gewerkschaft nur zugelassen ist, sofern diese sich innerhalb des Dritten Weges noch koalitionsmäßig betätigen kann, die Arbeitsrechtssetzung auf dem Dritten Weg für die Dienstgeber verbindlich ist und als Mindestarbeitsbedingung den Arbeitsverträgen auch zugrunde gelegt wird."

Im Urteil vom 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - hat das BAG schon angedeutet, was es unter "koalitionsmäßiger Beteiligung" bei der Tarifverhandlung versteht: "Sie führt aber die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite autonom und muss keine Rücksicht auf die Interessen von Nichtmitgliedern nehmen. Ihr bleibt ein erhebliches Maß an Einflussnahme. Sie kann unmittelbar und intensiv ihrer vom Grundgesetz vorausgesetzten Zweckbestimmung nachkommen, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu Gunsten ihrer Mitglieder zu beeinflussen. Die Nutzung des staatlichen Tarifrechts im Zweiten Weg garantiert zudem die Verbindlichkeit von Tarifabschlüssen als Mindestarbeitsbedingung. Abweichungen zu Lasten gewerkschaftlich Organisierter sind den verbandsgebundenen diakonischen Dienstgebern nicht möglich. Dieser Schutz kommt der Gewerkschaft auch bei der Mitgliederwerbung zugute."

Pressemitteilung zum Urteil 1 AZR 179/11
Pressemitteilung zum Urteil 1 AZR 611/11


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