Dienstag, 5. März 2013

Interessenvertretung unter Paritätsbedingungen

Es stehen sich die Mannschaften A und B mit gleich vielen Spielern gegenüber. Die Vereinsleitung der Mannschaft A legt dabei die Größe des Spielfeldes fest und sämtliche Regeln des Spieles. Die Vereinsleitung der Mannschaft A bestimmt, auf welche Weise sich die Mannschaft B bilden muss, welche ihrer Spieler auf das Feld dürfen und welche nicht. Die Vereinsleitung von Mannschaft A gewährt und begrenzt die Mittel, die die Spieler der Mannschaft B zum Trainieren zur Verfügung bekommen. Nicht selten erhalten Spieler der Mannschaft B die Gage von ihren direkten Gegenspielern der Mannschaft A. Die Vereinsleitung der Mannschaft A kann auch darüber befinden, ob eine Punkteentscheidung des Schiedsrichters zugunsten von Mannschaft B in die Tabelle eingetragen wird oder nicht. Und wenn der Vereinsleitung jener Mannschaft A die Spielweise der Mannschaft B gar nicht mehr zustatten kommt, dann beschließt sie die Komplettauswechslung der Mannschaft B.
(aus Hermann Lührs, Der >Dritte Weg< ist zu Ende in: Arbeitsrecht und Kirche, 2/2012, S. 49)

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