Konkret ist etwa im Schwäbischen Tagblatt zu lesen
Für die Interessen von Katholiken in zweiter Ehe will er [Bischof Fürst] sich stark machen. Er hoffe sehr, dass die Deutsche Bischofskonferenz das katholische Arbeitsrecht "sobald als möglich" in diesem Sinne ändern werde, sagte er in Biberach.Der SWR fasst die Veranstaltung mit den Worten zusammen:
Die katholische Kirche soll umdenken: Der württembergische Bischof Gebhard Fürst fordert, dass Menschen in zweiter Ehe nicht von einem Arbeitsplatz in der katholischen Kirche ausgeschlossen werden. Beim Abendmahl (Eucharistie) möchte Fürst aber nicht so weit gehen.
Ob damit dann nicht schon das kirchliche Arbeitsrecht in Rottenburg-Stuttgart geändert ist? Es ist jedenfalls schwer vorstellbar, dass in einem Bistum Regelungen angewendet werden, die dem Gesetzgeber der Diözese ausdrücklich mißfallen.
Vgl. weitere Meldungen in
Die Welt
Glaubeaktuell.de
Dazu passt gut eine (wohl wahre) Anekdote, die der konservatie Publizist Johannes Gross in seinem "Notizbuch" erzählt hat:
AntwortenLöschen"Der verstorbene ehemalige Bischof von Rottenburg, Dr. Leiprecht, war ein herzensguter Mann. Als während des Konzils dem deutschen Episkopat ein Essen gegeben wurde, macht er mich, kaum daß ich ihm vorgestellt bin, auf einen Herrn der Kurie aufmerksam; wenn Sie einmal Schwierigkeiten in Ihrer Ehe haben, können Sie sich getrost an den Prälaten M. wenden, er hat zur Rota die besten Kontakte und kann manches richten! - Das war ganz unironisch gesagt und freundlich gemeint. Der Betroffene fuhr auch nicht gekränkt zurück, vermerkte bloß, wie einer im hohen Klerus das Leben der Laien sieht."
JPH
Erleichterungen bei der Umsetzung der reinen Lehre sind also denkbar. Aber wenn es um das Tarifrecht und damit den Machterhalt geht, wird ohne Rücksicht auf die reine Lehre und den Konkurrenzdruck am Maximalen festgehalten.
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