Pressemitteilung 18. März 2013:
VER.DI-PRESSEMITTEILUNG ZUM BILDUNGSFINANZIERUNGSGESETZ
Ausbildung in der Altenpflege:
Kostenfreiheit ist endlich gesichert;
Jetzt auch Heilerziehungspflege gleichstellen!
„Was lange währt, wird endlich gut“ – dieser Satz trifft wohl am besten auf die Situation der 8.553 Auszubildenden in der Altenpflege zu. Nach zweijährigen Protesten sorgt die Staatsregierung – wenn auch über den Umweg der Abschaffung der Studiengebühren – endlich dafür, dass Auszubildende in der Altenpflege kein Schulgeld mehr zahlen müssen.
Am morgigen Mittwoch findet die erste Lesung zum Entwurf des Bildungsfinanzierungsgesetzes statt. Der Vorschlag der Staatsregierung sieht für die Altenpflegeschulen eine Erhöhung der Mittel von derzeit 12 Millionen Euro auf in 2014 16,45 Millionen Euro vor. Damit ist die Forderung von ver.di, im Haushalt des Freistaates eine ausreichende Finanzierung aller Altenpflegeschulen sicher zu stellen, endlich erfüllt.
Hierzu erklärt Dominik Schirmer, Landesfachbereichsleiter Soziales von ver.di Bayern: „Die Staatsregierung hat zwei Jahre gebraucht um die Situation der Auszubildenden in der Altenpflege ernst zu nehmen. Erst aus der politischen Drucksituation heraus, die Koalition retten zu müssen, gibt es endlich eine Lösung für die betroffenen Auszubildenden“.
Angesichts der Attraktivität des Berufes ist die Kostenfreiheit der Altenpflegeausbildung eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Ausbildung von Fachkräften in der Pflege fördert.
„Es wäre schon Bizarre gewesen, wenn Studentinnen und Studenten von den Studiengebühren befreit worden wären, während die Altenpflegeschüler mit einem geringen Gehalt weiterhin für ihre Ausbildung hätten zahlen müssen“, sagt Dominik Schirmer.
ver.di kritisiert jedoch, dass im Entwurf des Bildungsfinanzierungsgesetzes keine Regelung zur Heilerziehungspflege enthalten ist. Heilerziehungspfleger begleiten Menschen mit Behinderungen und unterstützen psychisch erkrankte Menschen in ihrem Alltag, von der Assistenz bis hin zur Versorgung – Rund um die Uhr.
ver.di fordert die Staatsregierung daher auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren auch eine Regelung für den Schulgeldausgleich der 34 privaten Fachschulen für Heilerziehungspflege und -hilfe und für die dort in Ausbildung stehenden 2.892 Schülerinnen und Schüler zu finden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.
Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.