wohl Aufgrund der Entscheidungen des BAG war die Arbeitsgruppe "gesteckt voll" und mit den beiden Referenten Günter Busch (Verdi Stuttgart) und Thomals Rühl (Sprechergruppe AK Caritas, Mitarbeiterseite) hochkarätig besetzt.
- Thesen zum Thema von Thomas Rühl, Paderborn
1. Im Bereich des Arbeitsrechts der katholischen Kirche in Deutschland spielen bisher Organisationen von Arbeitnehmern keine Rolle.Wir möchten den letzten Satz noch mit dem Beschluss der "Würzbuger Synode" (Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971-1975), Beschluss Kirche und Arbeiterschaft) ergänzen:
2. Mittelpunkt der Bemühungen um die Beteiligung der Arbeitnehmer sind die MAVen
3. Der einzelne Mitarbeiter wird vom katholischen kirchlichen Arbeitsrecht bei der Durchsetzung seiner Interessen allein gelassen und auf das weltliche Arbeitsrecht verwiesen, obwohl er als Individuum letztlich das Subjekt allen kirchlichen Handelns ist.
4. Da die Tarifregelungen der Arbeitsrechtlichen Kommissionen nur allgemeine Geschäftsbedingungen sind, ist die einzelvertragliche Abweichung zuungunsten des Mitarbeiters nach staatlichem Arbeitsrecht jederzeit möglich.
(Anmerkung der Redaktion: vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17. 11. 2005 - 6 AZR 160/05, Rd.Nr. 14 i.V. mit § 305 b BGB; wie auf dieser Grundlage die vom Bundesarbeitsgericht geforderte "Verbindlichkeit" herzustellen ist, bleibt zunächst ein Rätsel)
5. Die Organisation von Solidarität ist im katholischen kirchlichen Arbeitsrecht bisher nicht vorgesehen und nicht gewünscht.
6. Der Mitarbetier, der seine Interessen durchsetzen will, steht in der Regel allein da. Dadurch wird er für den Dienstgeber zum leichten Opfer.
7. Schon aus den bisher genannten Gründen ist die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft für kirchliche Mitarbeiter unabdingbar. nur sie ist in der Lage, durch Betriebsgruppen Solidarität zu organisieren und den Einzelnen bei der Durchsetzung seiner berechtigten Interessen zu unterstützten.
8. Die Vertreter der Gewerkschaften müssen in allen kirchlichen Einrichtungen ungehinderten Zugang haben und sich koalitionsmäßig betätigen dürfen.
9. Ob die Gewerkschaften in die Tariffindung auf dem 3. Weg eingebunden werden sollen und wollen, ist aus meiner Sicht zunächst ein untergeordnetes Problem.
10. Da die Tarifkommissionen im katholischen Bereich ohne die Orientierung an - durch Gewerkschaften ausgehandelten - Tarifverträgen gar nicht in der Lage wären, ein Tarifsystem selbst zu entwickeln und zu pflegen, muss die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft für jeden katholischen Mitarbeiter eine Selbstvertändlichkeit sein, damit er zumindest finanziell dazu beiträgt, dass seine Arbeitsbedingungen erträglich bleiben.
Es müßte selbstverständlich sein, daß der katholische Arbeiter sich gewerkschaftlich organisiert. Seine Mitarbeit ist einmal Ausdruck einer solidarischen Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für Menschlichkeit in den Arbeits- und Lebensbedingungen, zum anderen ist sie ein Dienst im Sinne des Weltauftrags der Kirche.(der Begriff "Arbeiter" ist seinerzeit im Sinne des "Arbeitnehmers" und "Handwerkers" verstanden worden).
PDF-Fassung des Thesenpapiers von Thomas Rühl
-----------
"Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog
Ich freue mich auf die vielen neuen KollegInnen in der Betriebsgruppe und auf den regen Austausch mit anderen Betriebsgruppen! Oder wachen sie immernoch nicht auf!Keiner kann uns so gut unterstützen wie die Gewerkschaft! Auf gehts,die Tarifrunde ÖD startet und ist auch für uns wichtig!Unterstützen wir sie zumindest mit unseren Gewerkschaftsbeiträgen!
AntwortenLöschen