ver.di hatte erreicht, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf nachbessert. So soll ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen entwickelt und erprobt werden. Die Selbstverwaltung kann sich nach dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings bis 2020 mit der Erprobung Zeit lassen. “Die Lösung der Personalfrage auf die lange Bank zu schieben, geht gar nicht“, so Bühler. „Eine gute Versorgung und Pflege brauchen heute genug Personal, nicht erst in fünf Jahren.“
Es sei unverantwortlich, dass, anders als im Koalitionsvertrag zugesagt, keine aktuellen Personalvorgaben im Gesetz enthalten sind. Das Gesetz werde nur dann zu echten Verbesserungen für Pflegebedürftige führen, wenn die neuen Leistungen finanziert und in der Praxis vorgehalten würden, so Bühler.
ver.di fordert seit Jahren nachdrücklich eine bundeseinheitliche Personalbemessung in der Altenpflege, die sich am Bedarf der zu Pflegenden orientiert.
Quelle: ver.di-Pressemitteilung 30.9.2015
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