Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die eingeborenen bayerischen Bischöfe (im Gegensatz zu den zugezogenen) sich bei der zögerlichen und nicht ganz überzeugten Übernahme der Grundordnung an der guten bayerischen Tradition orientiert haben, fremden Regelwerken mit größter Skepsis zu begegnen, ihnen dann aber pragmatisch doch eine mit Vorbehalten getränkte Geltung zu verschaffen. Vorbild sei dabei etwa auch das Grundgesetz gewesen, das vom bayerischen Landesparlament 1949 mit 101 zu 63 Stimmen abgelehnt wurde und dennoch eine gewisse Geltung auch in Bayern genießt.
Vorletztes Gerücht
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