Die nicht paritätisch besetzte Delegiertenversammlung, die vom 13.-15. Oktober 2015 in Regensburg getagt hat, hat die AK-Ordnung auf der Grundlage von Vorschlägen einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe mit Wirkung zum 1. Januar 2016 geändert.
Nicht von der paritätisch besetzten Arbeitsgruppe wurde vorgeschlagen und von der nicht paritätisch besetzten Delegiertenversammlung auch beschlossen, dass die Bandbreite nicht mehr durch die Bundeskommission verändert werden darf. (Hierbei dürfte eher nicht die Sorge leitend gewesen sein, dass die Bandbreite durch die Bundeskommission nach oben erweitert wird.) Außerdem wurde nicht von der paritätisch besetzten Arbeitsgruppe vorgeschlagen, aber dennoch von der nicht paritätisch verfassten Delegiertenversammlung beschlossen, dass "gegen Entgelt tätige Berater im Verfahren der Unterkommission als externe Beisitzer im Vermittlungsverfahren ausgeschlossen sind".
Die Delegiertenversammlung hat damit ein beeindruckendes Beispiel für die Leistungskraft von Dienstgemeinschaft und 3. Weg geliefert!
Die AK-Ordnung besteht künftig aus folgenden Teilen:
- Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V.
- Wahlordnung der Mitarbeiterseite gemäß § 4 Abs. 4 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V.
- Entsendeordnung für die Vertreter(innen) der Gewerkschaften gemäß § 5 Abs. 8 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V.
- Wahlordnung der Dienstgeberseite gemäß § 6 Abs. 6 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V.
Anmerkung: wir haben uns außer Stande gesehen, diesen Beitrag ganz ohne ironischen Duktus zu verfassen.
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