Verhandlungsergebnis als pdf: Verhandlungsergebnis SuE vom 30.9.2015
Für die Frage, welche Konsequenzen eine mögliche Annahme für den Caritas-Bereich hat, muss festgestellt werden:
Vor die Tariferhöhung hat der Deutsche Caritasverband die AK gesetzt.
Das bedeutet, eine mögliche Übernahme des Ergebnisses im Caritasbereich muss zunächst von der Bundeskommission beschlossen werden, auf dieser Basis haben dann die Regionalkommissionen die Möglichkeit, den Bundesbeschluss eins zu eins oder mit regionalen Abweichungen und Verzierungen zu übernehmen. Die Varianten sind dann vielfältig: keine Übernahme, spätere Übernahme mit oder ohne Kompensation usw.Zur generellen Alternative, gemeinsam zu fordern, gemeinsam zu kämpfen und gemeinsam zu regeln führt der 3. Weg nicht mal in seinen Tarifautomatik-Varianten.
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