Freitag, 2. Oktober 2015

Heute, Freitag, 2. Oktober 2015, werden Streikdelegierte und die ver.di-Bundestarifkommission in Fulda über das Verhandlungsergebnis SuE beraten

Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 31. Oktober 2015.

Verhandlungsergebnis als pdf: Verhandlungsergebnis SuE vom 30.9.2015

Für die Frage, welche Konsequenzen eine mögliche Annahme für den Caritas-Bereich hat, muss festgestellt werden:

Vor die Tariferhöhung hat der Deutsche Caritasverband die AK gesetzt. 

Das bedeutet, eine mögliche Übernahme des Ergebnisses im Caritasbereich muss zunächst von der Bundeskommission beschlossen werden, auf dieser Basis haben dann die Regionalkommissionen die Möglichkeit, den Bundesbeschluss eins zu eins oder mit regionalen Abweichungen und Verzierungen zu übernehmen. Die Varianten sind dann vielfältig: keine Übernahme, spätere Übernahme mit oder ohne Kompensation usw.

Zur generellen Alternative, gemeinsam zu fordern, gemeinsam zu kämpfen und gemeinsam zu regeln führt der 3. Weg nicht mal in seinen Tarifautomatik-Varianten.


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