Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass bei der Neufassung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission in letzter Sekunde die Bestimmung verhindert werden konnte, dass nur Tarifregelungen von Gewerkschaften, die sich am 3. Weg beteiligen, als Grundlage für AK-Beschlüsse infrage kommen.
Vorletztes Gerücht
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