Eine grundsätzliche Neuausrichtung im kirchlichen Arbeitsrecht will der Münchner Generalvikar Peter Beer. Er warnte davor, über Arbeitsrechtsfragen theologisch-dogmatische Lehrfragen klären zu wollen.Sind wir immer noch auf dem Weg zu einer Kirche aus "Funktionären mit einer Agenda und ohne Glaubensfreude"?
Beer äußerte sich bei einer Tagung der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht der Universität Tübingen in Stuttgart. …
... "Wird das Arbeitsrecht der Kirchen tatsächlich als Zeichen für eine bessere Welt gesehen?"
Oft werde das Recht genutzt, um sich wegen einer vermeintlichen Pflichtverletzung - etwa in der persönlichen Lebensführung - leichter von Arbeitnehmern trennen zu können. Unter Bezug auf den Begriff des Sendungsauftrags sagte Beer, dass sich die Frage, ob jemand ein guter Pfleger sei, daran zeige, ob er da sei, wenn er gebraucht werde und nicht an der sexuellen Orientierung.
Eine Frage der Loyalität
Für Beer, der seit drei Jahren im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe zur Neukonzeption des katholischen Arbeitsrechts leitet, muss dieses Arbeitsrecht als "Attraktivitätsfaktor" das "Zeichen und Werkzeug einer positiven Vision von Welt sein".
Diese "Funktionäre" führten das große Wort, seien aber "nicht der Lautsprecher der Mehrheit der Katholiken". Namen nannte der Erzbischof hier nicht. Auf die Frage, ob die deutsche Kirche auf eine Konfrontation mit Rom zusteuere und es irgendwann zu einer Spaltung der Kirche kommen könnte, sagte Gänswein: "Ich hoffe es nicht." Der Fragesteller sei aber nicht der einzige, der diese Dramatik erkannt habe.(Quelle)
Das ist nichts weiter als der beständige Ruf zur "Entweltlichung"
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