Freitag, 22. November 2019

"Der Papst ist alt, Rom ist weit, und die Alpen liegen dazwischen"

Mit diesen geflügelten Worten aus dem Mittelalter wird hier so manche Beschwerde gegen eine Eigenheit der Deutschen Kirche lächelnd abgebügelt. Dass dem nicht so ist, macht ein aktueller Vorgang deutlich, über den "katholisch.de" berichtet:

Kleruskongregation schreibt Bischof Stephan Ackermann

Nach Beschwerde: Vatikan setzt Pfarreienreform in Trier aus

Rom stoppt vorerst die geplante Pfarreienreform im Bistum Trier: Grund seien Beschwerden einer Priestergemeinschaft sowie ein Antrag "einiger Gläubiger" zur Überprüfung der Pläne. Das Ganze geschieht nur einen Tag, nachdem Bischof Stephan Ackermann die entsprechenden Dekrete zur Umsetzung veröffentlicht hat.
Erst am Mittwoch hatte Bischof Ackermann die Dekrete veröffentlicht, mit denen die ersten 15 der 35 "Pfarreien der Zukunft" der Diözese zum 1. Januar 2020 offiziell errichtet werden sollten. Gleichzeitig sollten die bisherigen Pfarreien auf den Gebieten aufgelöst werden.
Die geplante Pfarreienreform im Bistum Trier hat einen Dämpfer von höchster Stelle erhalten. Die römische Kleruskongregation unterbindet bis auf weiteres die Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode. Darauf weist das Bistum auf seiner Homepage hin. Demnach soll der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte „eine sorgfältige Durchsicht und Prüfung“ des Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016 durchführen.

Vatikan stoppt vorläufig Trierer Bistumsreform
Rom interveniert
Überraschende Intervention des Vatikan: Der Heilige Stuhl hat das Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode im Bistum Trier und damit die Schrumpfung der rund 900 Pfarreien auf 35 "Pfarreien der Zukunft" vorerst ausgesetzt.

Ergänzend dann noch Radio Vatikan:

Wie das Bistum am Donnerstagabend bestätigte, hat die Römische Kleruskongregation entschieden, den Vollzug des „Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016“ auszusetzen. Zuvor hatte die Lokalzeitung „Trierischer Volksfreund“ über die römische Entscheidung berichtet. Der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte soll durch diesen Schritt Zeit bekommen, das Gesetz sorgfältig zu prüfen.


Vielleicht ist es doch sinnvoll, die eine oder andere Frage in Rom zur Beurteilung und ggf. Entscheidung vorzulegen.

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