Sonntag, 17. November 2019

Sonntagsnotizen - diverse Gedenktage zu Kirche und Gewerkschaft

Heute wollen wir uns einmal nicht den großen Sozialenzykliken widmen, sondern uns auf die Kirche aus und in Deutschland konzentrieren.

Am 14. November 1944 - vor etwas über 75 Jahren - wurde der katholische Gewerkschaftsführer Bernhard Letterhaus als "Mitwisser" infolge des gescheiterten Attentats auf Hitler vom 20. Juli 1944 in Berlin Plötzensee hingerichtet. Katholisch.de widmete dem Mitglied des "Kölner Kreises" einen Artikel und führt darin aus:
Letterhaus sprach sich gegen eine rein katholische, vielmehr für eine konfessionell übergreifende Volkspartei aus. Ebenso richtungsweisend setzte er sich für eine weltanschaulich und politisch neutrale Einheitsgewerkschaft ein.
Ob der Kölner Kardinal Frings das im Blick hatte, als er mit seinem Brief an den ehemaligen Kölner Bürgermeister und damaligen Bundeskanzler Adenauer darauf drängte, die katholische Kirche aus der Sozialpartnerschaft des Betriebsverfassungsgesetzes auszunehmen?

Vor 50 Jahren hatte die katholische Kirche eine neue Chance, sich auf die eigene Soziallehre hin zu bewegen. Friedrich Kronenberg, Generalssekretär der "Würzburger Synode" befasste sich ebenfalls auf katholisch.de mit den Auswirkungen der Synode und den möglichen Lehren für die Gegenwart:
"Die Furcht vor Entscheidungen ist unangebracht"
ist der Titel seiner Ausführungen.  Weiter führt Kronenberg aus:
In der Würzburger Synode waren die Rechte der Bischofskonferenz und des Papstes voll gewahrt. Beratungsgegenstände wurden nur im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz festgesetzt. Anträge, deren Gegenstände einer gesamtkirchlichen Regelung vorbehalten sind, konnten nur in Form eines Votums an den Heiligen Stuhl eingebracht werden. Eine Beschlussfassung der Vollversammlung der Synode war nicht möglich, wenn die Bischofskonferenz Bedenken geltend machte, die in ihrer Lehrautorität oder im bischöflichen Gesetzgebungsrecht begründet waren. ...
Auf diese Weise wurden die Bischöfe voll in die Synode integriert. Sie haben in der Synode selbst mit abgestimmt und gleichzeitig blieb ihre potestas episcopalis voll gewahrt.

Wir möchten dies voraus schicken, um den folgenden Beschluss nach mehrjähriger Diskussion der Synode mit einem fast flehentlichen Appell zu zitieren:
Die Förderung der Lebenslage der Arbeiter ist ohne Gewerkschaften nicht möglich. Angesichts der Stellung der Gewerkschaften und ihres Einflusses auf die Arbeiterschaft wäre ein regelmäßiger Kontakt auf den verschiedenen Ebenen der Kirche, von Organisationen und Gremien zu den Gewerkschaften erwünscht. Wir verkennen nicht die Schwierigkeiten, in denen sich katholische Arbeit(nehm)er und noch mehr deren Vereinigungen angesichts der derzeitigen gewerkschaftlichen Lage in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Katholische Arbeitnehmer sind Mitglieder in den Industriegewerkschaften des DGB, in der DAG, im Deutschen Beamtenbund und in verschiedenen unabhängigen Berufsgewerkschaften. Die Gründung und die Erfolge der Christlichen Gewerkschaften werden nach wie vor unterschiedlich beurteilt. Die unterschiedlichen Auffassungen darüber, welcher gewerkschaftlichen Richtung der Vorzug zu geben sei, führen auch heute noch oft zu Gegnerschaften. Einen erfolgversprechenden, nach allen Seiten befriedigenden Ausweg aus diesen Schwierigkeiten haben auch wir nicht anzubieten. Dennoch appellieren wir an die katholischen Arbeiter, in den Gewerkschaften mitzutun. Es müßte selbstverständlich sein, daß der katholische Arbeiter sich gewerkschaftlich organisiert. Seine Mitarbeit ist einmal Ausdruck einer solidarischen Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für Menschlichkeit in den Arbeits- und Lebensbedingungen, zum anderen ist sie ein Dienst im Sinne des Weltauftrags der Kirche.
Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an die Gewerkschaften sind zumindest bei ver.di längst erfüllt. Dennoch fahren die Bischöfe der katholischen Kirche - in treuer ökumenischer Verbundenheit zu den protestantischen Kirchen - in Deutschland fort, eine Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften zu verweigern.

Wozu das führt, mussten wir im Laufe dieser Woche unter Hinweise auf die Entwicklung diverser kirchlicher Krankenhäuser berichten.

Nach einem Bericht aus Aachen wird dort derzeit neu diskutiert:
Fast 40 Jahre später befasst sich die Bischöfliche Kommission mit dem Synodenbeschluss. In einer ersten Phase führt sie Gespräche mit einem Mit-Autor, einem DGB-Regionsvorsitzenden und dem Bildungsreferenten der KAB Deutschlands. Ziel der Relecture ist die Übersetzung des Beschlusses in die heutige Zeit.
Mit anderen Worten: über Jahrzehnte hin war der Appell der Würzburger Synode eine leere Worthülse. Wann endlich halten sich auch die deutschen Bischöfe an ihre eigenen Vorgaben, die im Übrigen schon längst in der Weltkirche umgesetzt werden?

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