Montag, 23. Dezember 2019

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Aufgrund der Lockerung der Loyalitätsanforderungen im kirchlichen Dienst könnte diese Entscheidung auch für kirchliche Mitarbeiter*Innen von Bedeutung sein

Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die erfolgreich eingereicht wurde (Az.: - 1 BvR 3087/14 - )
gegen
a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. September 2014 - IV ZR 298/13 -,
b) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 6. August 2013 - 12 U 29/13 -,
c) das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25. Januar 2013 - 6 O 47/12 - 

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