Die erfolgreiche Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 setzt genügend gut qualifiziertes Pflegepersonal voraus. Denn gute personelle Strukturen sind eine wichtige Voraussetzung für die hohe Versorgungsqualität pflegebedürftiger Menschen.
Bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen
Unsere Forderungen:
- Tarifliche Entlohnung für alle Beschäftigten in der Altenpflege.
- Angemessene Personalausstattung in der vollstationären Pflege. Diese Ausstattung ist durch die Pflegekassen zu finanzieren, sie darf nicht zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner gehen.
- Auszubildende dürfen nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden.
- Eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung. Versicherte dürfen nicht einseitig finanziell stärker belastet werden.
- Die Prüfung, ob die Kosten der Behandlungspflege bei Pflegebedürftigkeit grundsätzlich von der Krankenversicherung (SGB V) getragen werden müssten.
Eine Übergangslösung für mehr Personal
Ein Personalbemessungsinstrument bis 2020 zu entwickeln, reicht bei weitem nicht aus. Wir fordern bis dahin, mindestens den gegenwärtig höchsten Personalrichtwert der Bundesländer für ganz Deutschland festzuschreiben. Mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 müssten pauschal zusätzliche Vollzeitstellen für jede Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel im aktuellen hamburgischen Landesrahmenvertrag. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Mehraufwand bei der Umsetzung hin zu mehr Selbstständigkeit nicht nur finanziell sondern auch personell hinterlegt ist.
Quelle: Positionspapier des "Bündnis für Gute Pflege"
Veranstaltungsflyer zur Veranstaltung
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