Mittwoch, 19. Oktober 2016

Dritte Pflegemindestlohn-Kommission: ver.di fordert umfassende Mindestlohnregelungen für Pflegebeschäftigte

Vor dem Auftakt der konstituierenden Sitzung der Dritten Pflegemindestlohn-Kommission am heutigen Mittwoch (19. Oktober 2016) fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine deutliche Anhebung der Mindestlöhne. "Wir erwarten, dass die Pflegemindestlohn-Kommission endlich alle Möglichkeiten ausschöpft, die das Entsendegesetz bietet", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Dienstag. Die An-hebungen müssten der Belastung und der hohen Verantwortung der Beschäftigten Rechnung tragen und dürften sich nicht allein auf die Festlegung einer Mindestvergütung für Pflegehilfskräfte beschränken. Die geltende Mindestlohn-Verordnung läuft am 31. Oktober 2017 aus.
ver.di fordert unter anderem die Festlegung von Mindeststundenlöhnen nicht nur für Pflegehilfskräfte mit mindestens 12,50 Euro pro Stunde, sondern auch für examinierte Altenpflegerinnen, die mindestens 15,50 Euro erhalten sollen. Bei einer Zusatzqualifikation, zum Beispiel für Palliativpflege, sollen mindestens 16,50 Euro bezahlt werden. Darüber hinaus fordert ver.di unter anderem einen Überstundenzuschlag von 30 Prozent, Erholungsurlaub von mindestens 30 Tagen und bei regelmäßiger Schichtarbeit 33 beziehungsweise bei regelmäßiger Nachtarbeit 36 Urlaubstage. Zudem soll es ein Urlaubsgeld von 2.500 Euro geben und die überfällige Ost-/Westangleichung realisiert werden.
Am besten für die Branche sei ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag, der sämtliche Arbeitgeber zu fairen Arbeitsbedingungen verpflichten würde. "Das scheitert bislang an der fehlenden Unterstützung der kirchlichen Arbeitgeber", bedauerte Bühler. Vor allem aber verweigerten die privaten Pflegekonzerne ihren Beschäftigten einen Schutz durch Tarifverträge. Die meisten Tarifauseinandersetzungen in der Altenpflege seien heftig und langwierig. Oft müsse der Arbeitgeber erst durch Streiks an den Verhandlungstisch gezwungen werden. Mit "Häuserkämpfen" sei die Altenpflege tariflich nicht zu regulieren. An einer Mitwirkung in der Pflegemindestlohn-Kommission führe deshalb kein Weg vorbei, betonte Bühler.

Quelle: http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen

PS. Welche Erwartungen die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, insbesondere die Caritas an die Mindestlohnkommission haben, ist uns nicht bekannt. Die "paritätisch, im Konsens" festgelegten Vergütungen in den AVR Caritas müssten zumindest im Osten sowohl für Pflegehilfs- als auch für Fachkräfte angehoben werden, wenn 12,50 € für Pflegehilfskräfte bzw. 15,50 € für Pflegefachkräfte realisiert werden. Denn die Caritas-Vergütungen beginnen im Osten bei 10,59 € (Pflegehilfskräfte) und 12,36 € (Pflegefachkräfte).
Der aktuelle Pflegemindestlohn liegt derzeit bei 9,75 € im Westen und 9,00 € im Osten.

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