Montag, 17. Oktober 2016

Leiharbeit und Werkverträge: Anhörung im Bundestag

Heute findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur geplanten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie in diesem Zusammenhang stehenden Anträgen der Linken und der Grünen statt. Die schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung gibt es hier: Materialzusammenstellung zur Anhörung.

Die geplanten Änderungen betreffen auch die Kirchen, ihre Arbeitsrechtssysteme sowie ihre Wohlfahrtsverbände. Der eigentlich zuständige Arbeitsrechtsausschuss ("ARA") der Zentral-KODA ("Zentrale Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsrechts"), der deren politischen Arm darstellt wurde offensichtlich weder eingeladen noch hat er eine Stellungnahme von sich aus abgegeben. Die Interessen der kirchlichen Arbeits- Dienst- und Gesetzgeber werden möglicherweise von Prof. Gregor Thüsing (stv. vorsitzender Richter am Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgericht Hamburg) vertreten.

Vorgesehen ist wohl, dass den Kirchen die bisherigen Privilegien erhalten bleiben, bzw. diese bestätigt werden, weil der Gesetzgeber offenbar der Auffassung ist, dass die weltliche Tarifverträge und weltliche Mitbestimmungsregelungen schlecht (bzw. aus Dienstgebersicht gut) plagiierenden Arbeitsvertragsregelungsordnungen und Mitarbeitervertretungsordnungen und -gesetze, dem was der säkulare Staat den Arbeitnehmern an Schutznormen zugesteht, gleichwertig ist.

Interessant ist ja immer, dass die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände von den Möglichkeiten, die das säkulare Recht vorsieht (z.B. Leiharbeit, Werkverträge), nur zu gerne Gebrauch machen, dort aber, wo es um die Schutz- und Beteiligungsrechte der Beschäftigten geht, gerne elegante Wege sucht und findet, diese so zu gestalten, dass auch Dienstgeber damit leben können. (Und das säkulare Recht, wie die Unternehmensmitbestimmung wird gelegentlich auch in den höchsten Tönen gelobt um sie im eigenen Bereich den Beschäftigten vorenthalten.

So finden im aktuellen Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit Betriebs- und Personalräten Erwähnung, nicht aber Entsprechungen im Zusammenhang mit den kirchlichen Ordnungen. Vielleicht wäre die Sache schnell erledigt, wenn die Nutzung von Leiharbeit und Werkverträgen nur denen erlaubt wird, die ihrerseits die Bildung von Betriebsräten erlauben?

Wie auch immer, ob weltlich oder kirchlich: Arbeitgeber können den geplanten Änderungen offensichtliche gelassen entgegensehen:

Radio Bremen zum Them: Viel Gesetz und kaum Auswirkung auf Leiharbeit


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