Die geplanten Änderungen betreffen auch die Kirchen, ihre Arbeitsrechtssysteme sowie ihre Wohlfahrtsverbände. Der eigentlich zuständige Arbeitsrechtsausschuss ("ARA") der Zentral-KODA ("Zentrale Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsrechts"), der deren politischen Arm darstellt wurde offensichtlich weder eingeladen noch hat er eine Stellungnahme von sich aus abgegeben. Die Interessen der kirchlichen
Vorgesehen ist wohl, dass den Kirchen die bisherigen Privilegien erhalten bleiben, bzw. diese bestätigt werden, weil der Gesetzgeber offenbar der Auffassung ist, dass die weltliche Tarifverträge und weltliche Mitbestimmungsregelungen schlecht (bzw. aus Dienstgebersicht gut) plagiierenden Arbeitsvertragsregelungsordnungen und Mitarbeitervertretungsordnungen und -gesetze, dem was der säkulare Staat den Arbeitnehmern an Schutznormen zugesteht, gleichwertig ist.
Interessant ist ja immer, dass die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände von den Möglichkeiten, die das säkulare Recht vorsieht (z.B. Leiharbeit, Werkverträge), nur zu gerne Gebrauch machen, dort aber, wo es um die Schutz- und Beteiligungsrechte der Beschäftigten geht, gerne elegante Wege sucht und findet, diese so zu gestalten, dass auch Dienstgeber damit leben können. (Und das säkulare Recht, wie die Unternehmensmitbestimmung wird gelegentlich auch in den höchsten Tönen gelobt um sie im eigenen Bereich den Beschäftigten vorenthalten.
So finden im aktuellen Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit Betriebs- und Personalräten Erwähnung, nicht aber Entsprechungen im Zusammenhang mit den kirchlichen Ordnungen. Vielleicht wäre die Sache schnell erledigt, wenn die Nutzung von Leiharbeit und Werkverträgen nur denen erlaubt wird, die ihrerseits die Bildung von Betriebsräten erlauben?
Wie auch immer, ob weltlich oder kirchlich: Arbeitgeber können den geplanten Änderungen offensichtliche gelassen entgegensehen:
Radio Bremen zum Them: Viel Gesetz und kaum Auswirkung auf Leiharbeit
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.
Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.