Bayerische Aufsichtsbehörden: Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz gelten auch für den Rettungsdienst in Bayern
Auch
im Rettungsdienst müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit-
und Arbeitsschutzgesetze sowie Hygienevorschriften eingehalten werden.
Die Bayerische Gewerbeaufsicht sowie die Staatsministerien für Arbeit
und Soziales (StMAS) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) legen
eine „unmissverständliche Handreichung vor, die arbeitgeberseitig nicht
mehr ignoriert werden kann“, so Robert Hinke, ver.di-Fachbereichsleiter
für Gesundheit und Soziales in Bayern.
Diese
Klarstellung war notwendig, da im Rettungsdienst nach Auffassung der
Gewerkschaft ver.di zunehmend gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen
wird. Zu den gravierendsten Dauerproblemen zählt Hinke die
Nichteinhaltung von Pausenzeiten, täglichen Höchstarbeitszeiten und
vorgeschriebenen Ruhezeiten: „Berechtigte Kritik unserer Personal- und
Betriebsräte beantworteten etliche Arbeitgeber mit fragwürdigen bis
kruden Rechtsauslegungen, mitunter offener Ignoranz für die Belange der
Beschäftigten. Dass hierdurch die vom Rettungsdienst zu versorgenden
Patienten gefährdet werden könnten, kam meist erst gar nicht in den
Blick.“
Anzeigen
von Beschäftigten, Presseberichte über Missstände und die Ergebnisse
einer ver.di-Beschäftigtenbefragung sowie fortgesetzte Kontroversen mit
Arbeitgebervertretern veranlassten ver.di, beim Bayerischen
Staatsministerium für Arbeit und Soziales einen „Runden Tisch
Arbeitszeit Rettungsdienst“ anzuregen, um einen rechtlichen
Klärungsprozess herbeizuführen. Dem kamen die verantwortlichen
Ministerien nach. Es ist dem Engagement der Gewerbeaufsicht und der
Fachreferate der verantwortlichen Ministerien zu verdanken, dass nunmehr
eine komprimierte Zusammenschau der wichtigsten zu beachtenden
Regelungen vorliegt. Dass sich die „Durchführenden“ des Rettungsdienstes
gegen die Rechtslage zu stemmen versuchten, war laut Hinke „für den
erforderlichen Lernprozess im Rettungsdienst sicher hilfreich“.
Spätestens jetzt könne sich niemand mehr „in Notsituationen flüchten“,
um die Arbeitszeiten der Beschäftigten auszudehnen. Diese gehören zur
üblichen Tätigkeit im Rettungsdienst, bringen damit die
Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht zu Fall.
Hinke
erwartet, dass die Arbeitgeber des Rettungsdienstes die gesetzlichen
Vorgaben umsetzen. Damit die betrieblichen Interessensvertretungen die
Umsetzung kritisch begleiten und Verstöße feststellen können, wird
ver.di für Personalräte, Betriebsräte und die Mitarbeitervertretungen
eigens Qualifizierungsprogramme erarbeiten. Die Gewerkschaft ver.di
bietet den Durchführenden des Rettungsdienstes an, mögliche Mehrkosten
gemeinsam gegenüber der Politik und den Kassen zu vertreten. „Alle
Beteiligten stehen in der Verantwortung, den Beschäftigten zu ihren
Rechten zu verhelfen und Gefährdungen für Patienten zu minimieren“, so
Hinke.
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