Wie die Dienstgeberseite der AK berichtet, nutzten beide Seiten das Zusammentreffen,
"um den aktuellen Stand der Verhandlungen mit den Mitgliedern rückzukoppeln, weitere Verhandlungen zu führen, aber auch, um Grenzen auszuloten. Insbesondere die Überführung der Systematik der Anlage 2 zu den AVR stand im Fokus der Diskussionen. Denn rund um die BK- Sitzung tagten die eingesetzte Steuerungsgruppe und die Leitungsausschüsse beider Seiten.
Ansonsten ist es bei dieser Sitzung der Bundeskommission zu keinen Beschlüssen auf Bundesebene gekommen. Zwar stand ein Antrag des Ausschusses Pflegelehrer, der den Geltungsbereich der Anlage 21a zu den AVR erweitern sollte, auf der Tagesordnung. Dieser wurde jedoch auf Wunsch der Mitarbeiterseite nicht zur Abstimmung gestellt, da es noch Klärungsbedarf gebe.
Des Weiteren hat sich die Mitarbeiterseite der Forderung des Marburger Bundes (MB) angeschlossen (siehe unten) und einen entsprechenden Beschlussantrag in der Bundeskommission vorgelegt und eine Erhöhung der Entgelte um 5,9 Prozent ab 01.01.2017 gefordert. Der Antrag wurde jedoch nicht zur Abstimmung gestellt."
Derzeit finden die Wahlen zur Arbeitsrechtlichen Kommission in den einzelnen Diözesancaritasverbänden statt, der Marburger Bund und möglicherweise andere Koalitionen bereiten sich darauf vor, ab nächstes Jahr im 3. Weg der Caritas mitzuarbeiten und die Arbeitsrechtliche Kommission ist beschäftigt mit der Umsetzung des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst vom 29. April 2016, der in der Arbeitsrechtlichen Kommission mit Bundesbeschluss vom 16. Juni 2016 in einem ersten Schritt realisiert wurde. Der zweite Schritt ist erwartungsgemäß mit größerem Konfliktpotential verbunden.
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