Samstag, 8. Oktober 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass das Tarifvertragsgesetz den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden den Abschluss von Tarifverträgen verwehrt. Denn Vertragsparteien können nur Gewerkschaften und Arbeitgeber sein. Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände haben aus eben diesem Grund die Arbeitgeber aus ihrer Sphäre verbannt und sie durch Dienstgeber ersetzt, die nicht vom TVG erfasst sind. Zulässig ist es dagegen, Tarifverträge abzuschreiben und sie - mit Abstrichen zu Lasten der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer - in den 3. Weg zu konvertieren.
Und selbst wenn es Dienstgebern erlaubt wäre, Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz abzuschließen, funktioniere das dennoch nicht, denn Dienstgeber hätten bekanntlich die Möglichkeit, "nein" zu sagen, etwa wenn etwa die Caritas ihren Mitgliedseinrichtungen die Anwendung von Tarifverträgen verbindlich vorschreiben würde. Das Selbstbestimmungsrecht der Caritas geht nicht soweit, ihre Einrichtungen den 3. Weg nicht aufzuerlegen.

Vorletztes Gerücht

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