Meldet heute abend die Mitarbeiterseite der Regional-Kommisson:
Die Bedeutung der Formulierung "Die Auszahlung erfolgt ab 1. Mai 2016...Dies bezieht sich auch auf eintretende und austretende Mitarbeiter" ist nicht ganz klar, wir vermuten, dass "austretende" Mitarbeiter die Erhöhung nachträglich erhalten (auch wenn das abrechnungstechnisch schwierig sein sollte) und neu eintretende Mitarbeiter in die Erhöhung so erhalten, dass diese im Ergebnis ab Januar greift.
Über den BK-Beschluss haben wir gestern (mit Links zum Beschlusstext und weiteren Infos) informiert.
PS. Wir hatten zunächst das zunächst verbreitete RK-Info veröffentlicht, wir haben es heute (13.12) durch die geänderte aktualisierte Fassung ersetzt. 1. Fassung war: Info als pdf
Nachtrag 14.12.2015: den Eckpunktebeschluss können wir jetzt nachreichen:
Eckpunktebeschluss zur Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst in der Anlage 33 zu den AVRDie Regionalkommission beschließt folgende Eckpunkte: 1. Die Regionalkommission Baden-Württemberg beschließt, dass der Beschluss der Bundeskommission zur der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst vom 10. Dezember 2015 wertgleich umgesetzt wird.2. Die Umsetzung erfolgt ab 1. Mai 2016.3. Die Wertgleichheit wird erreicht, indem die individuellen Erhöhungen aus dem Bundesbeschlussvom 10. Dezember 2015 ab Mai 2016 spiegelbildlich fällig werden. Diese Regelung bezieht sich auch auf Eintritte und Austritte.4. Die Geschäftsstellen der beiden Seiten werden beauftragt bis zur nächsten Sitzung der Regionalkommission Baden-Württemberg am 20. Januar 2016 einen entsprechenden Beschlusstext zu formulieren.Karlsruhe, den 11. Dezember 2015Unterschrift des VorsitzendenQuelle:
http://info.lambertus.de/i/e0DW1ERc6XEImAKfeZLlcoyAcX351FfK
Dh. die Einzelheiten werden erst am 20. Januar 2016 verbindlich festgelegt.
Die Dienstgeberseite hat inzwischen erläutert: "Die Regionalkommission (RK) Baden-Württemberg beschließt, dass der Beschluss der Bundeskommission zur Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst wertgelich umgesetzt wird. Die Umsetzung erfolgt ab 01.05.2016. Die Wertgleichheit wird erreicht,, indem die individuellen Erhöhungen aus dem BK-Beschluss ab Mai 2016 spiegelbildlich fällig werden. Dies bezieht sich auch auf Ein- und Austritte."
AntwortenLöschenDas könnte man so verstehen, dass im Mai die Aprilerhöhung ausgeglichen wird, im Juni die März-Erhöhung usw. Wobei es vermutlich egal ist, ob im Mai die Aprilerhöhung oder die Januarerhöhung ausgeglichen wird. Bewundern muss man die Rechenkunst der Abrechnungsprogramme dort, wo dann auch die Zeitzuschläge rückgerechnet werden müssen u.ä. Warum bei Anwender des TVöD eine rückwirkende Erhöhung kein Problem ist, während diese bei der Caritas ein Problem ist, erschließt sich uns nicht so recht. Zumal die Caritas sich im Prinzip doch immer darauf einstellen kann, dass sie mit entsprechenden Forderungen der Mitarbeiterseite in der AK konfrontiert wird...
Ungefähr wertgleich muss doch schon zur Personalgewinnung sein - wer unter dem öffentlichen Dienst bleibt, wird keine Fachkräfte finden. Da braucht es keine teuren Kommissionen sondern nur die Vorgabe eines starken Tarifvertrages.
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