Samstag, 12. Dezember 2015

"Ganz ohne Streiks"

...meldet heute die Süddeutsche Zeitung auf Seite 7, würden die Caritas-Mitarbeiter "vom 1. Januar an mehr Geld" bekommen.

Für die Meldung in der Süddeutschen sind wir nicht verantwortlich, wir fühlen uns aber doch für erforderliche Richtigstellungen zuständig.


  1. Der Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission setzt tarifpolitisch natürlich die Ergebnisse voraus, die im TVöD auch mit Arbeitskämpfen durchgesetzt wurden. "Gestreikt haben die anderen" müsste man eher sagen.
  2. Der Beschluss der Bundeskommission gilt ab dem Zeitpunkt, den die jeweilige Regionalkommission festlegen wird. Die Regional-Kommission in Bayern etwa, wird sich erst im Januar mit der Frage der regionalen Umsetzung befssen.
  3. "Gruppenleiter in Behinderten-Einrichtungen" erhalten nicht "monatlich mehr als die anderen Erzieher dort". Die Bestimmung im BK-Beschluss lautet:
    "Der Dienstgeber kann zur Deckung des Personalbedarfs eine monatliche Zulage an den Mitarbeiter zahlen, deren Höhe mindestens 80 Euro betragen soll." 
    Man beachte: "kann"! - "soll"!
    Und die Bestimmung gilt natürlich nicht für Gruppenleiter in WfbMs.
    Auch bei TVöD-Anwendern können natürlich Zulagen zur Deckung des Personalbedarfs bezahlt werden. Tarifverträge regeln Mindestbedingungen!
  4. Die Regionalkommission müssen dem Ergebnis nicht nur zustimmen, sie müssen es für ihren Bereich ausdrücklich beschliessen: der feine Unterschied besteht darin, dass bei einer Zustimmung normalerweise keine Änderung erfolgt. Für die Umsetzung in den Regionen sind Abweichungen in der Größenordnung von 20 % plus und 20 % minus zulässig. (Von der Bandbreite nach oben ist allerdings in der Geschichte dieser Bandbreite bislang kein nennenswerter Gebrauch gemacht worden.)
 Richtig dagegen ist der Hinweis, aus dem aktuellen Tarifinfo der akmas:
"Man kann auch als Caritas-Beschäftigte(r) eine Tarifauseinandersetzung unterstützen, sei es mit Trillerpfeifen auf Kundgebungen oder als Gewerkschaftsmitglied mit seinem Beitrag für die Streikkasse". 
Ob das uns Caritas-Beschäftigte und unserer Situation auf Dauer die halbherzige Beteiligung  an den Arbeitskämpfen genügen wird, daran haben wir doch leichte Zweifel. Für die Diskussion der Frage, wie etwa im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes, im Pflegebereich usw., wo Arbeitskämpfe wegen möglicher Folgen für die Klienten mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind (die aber immer verantwortlich beachtet werden)  künftig Tarifauseinandersetzungen so organisiert werden können, dass ebenso wie die unmittelbar Betroffenen auch die mittelbar Betroffenen gemeinsam und solidarisch  für ihre Arbeitsbedingungen und gerechte Vergütungen kämpfen, sollten wir unter den Beschäftigten bei kirchlichen und säkularen Wohlfahrtverbänden, den öffentlichen und privaten Trägern über die Arbeitgebergrenzen hinweg energisch diskutieren.
Ver.di ist genau dafür da.



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