Freitag, 18. Dezember 2015

Pressemitteilung der Mitarbeiterseite der AK zur Änderung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission im Oktober 2015 durch die Delegiertenversammlung des DCV

Empörung bei der ak.mas

Caritas-Delegiertenversammlung nimmt Mitarbeitervertretern die Möglichkeit zur tariflichen Ost-West-Angleichung 
Mitarbeit an der Gestaltung der „Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission“ vorerst eingestellt



Über das Arbeitsrecht der katholischen Kirche und ihrer Caritas gibt es derzeit viele Diskussionen. Jetzt sieht die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (ak.mas) ihre Rechte bei der paritätischen Mitwirkung im so genannten Dritten Weg grob verletzt. Anlass sind Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes (DCV) zur Änderung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission.

Die Delegierten greifen direkt in die Tarifgestaltung zu Lasten der Mitarbeiterseite ein. Sie zementieren damit eine bis zu 15 %ige Absenkung der Ostgehälter vom Westniveau.", sagt Rolf Cleophas, Pressesprecher der ak.mas. Eine Expertengruppe, an der Mitarbeitervertreter beratend beteiligt waren, hatte im Vorfeld die Ablehnung dieser Änderung empfohlen.
Deshalb hat die ak.mas jetzt in ihrer Mitgliederversammlung beschlossen, sich wie bisher auch weiterhin konstruktiv an der Weiterentwicklung des Dritten Weges und der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes beteiligen zu wollen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass dies innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission oder in einer anderen dafür vom Deutschen Caritasverband zu schaffenden Kommission mit paritätischer Besetzung und Beschlussfassung geschieht.
Die Teilnahme von Vertretern der ak.mas an der Weiterentwicklung der AK-Ordnung wird bis zu einer positiven Antwort des Vorstandes des DCV ausgesetzt.
Ein wichtiges Kennzeichen des Arbeitsrechts der katholischen Kirche und ihrer Caritas ist, dass die Mitarbeitenden an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen zu beteiligen sind und Entscheidungen dazu nur in paritätisch besetzten Kommissionen zustande kommen.

Quelle: http://www.akmas.de/  - Pressemitteilung der akmas vom 17. Dezember 2015

Die Markierungen sind von uns.

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Gremium des Deutschen Caritasverbandes und ist vorwiegend mit Arbeitgebern besetzt. Zusammensetzung und Aufgaben sind in der Satzung des Deutschen Caritasverbandes in der Fassung vom 18. Oktober 2005 geregelt.
In § 12 Abs. 2 Nr. 13 der Satzung ist der Delegiertenversammlung "insbesondere der Erlass der Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes" übertragen. Änderungen der Satzung bedürfen nach § 22 der Zustimmung der Deutschen Bischofskonferenz. Die Bischöfe haben also den Caritas-Arbeitgebern überlassen, die "Spielregeln" zu bestimmen, nach denen die Mitarbeiterseite im "Dritten Weg" der Caritas "mitspielen" darf.

Es ist schon erstaunlich, dass die Bischöfe einem eingetragenen Verein "Hoheitsbefugnisse" bzw. "Rechtsetzungsbefugnisse" über Gewerkschaften und nichtkatholische Beschäftigte übertragen, die der katholischen Kirche nicht einmal selbst zustehen. Warum das so ist, haben wir in unserem Blogbeitrag am 4. November dieses Jahres dargelegt.
Und auch auf unseren Blogbeitrag vom 12. Juni 2014 und vom 27. April des Jahres dürfen wir verweisen.

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