Wir dokumentieren die Pressemitteilung von Ver.di:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält den von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurf für ein Pflegeberufsgesetz für nicht zielführend. Es sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, dass die Pflegeausbildung reformiert werden solle und niemand mehr für eine Ausbildung zahlen müsse. In zentralen Punkten gingen die Vorschläge jedoch in die falsche Richtung. „In den kommenden Jahren müssen deutlich mehr Pflegekräfte ausgebildet werden. Es muss alles getan werden, damit es keine Einbrüche bei den Ausbildungszahlen gibt, das gilt besonders für die Altenpflege“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Freitag.
Mit dem geplanten Pflegeberufsgesetz sollen die Ausbildungsgänge in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zu einer einheitlichen Ausbildung zusammengeführt werden. ver.di befürchtet, dass eine bei gleicher Dauer breiter angelegte Ausbildung die anschließende Berufsfähigkeit gefährden könnte. Hier müsse die konkrete Stundenverteilung für die Praxis in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung abgewartet werden. ver.di will stattdessen die Spezialisierungen in Alten- und Kinderkrankenpflege erhalten und die Aufwertung der Pflege insgesamt vorantreiben. Deshalb spricht sich ver.di für eine integrierte Ausbildung aus: Nach gemeinsamem Start von ein bis zwei Jahren schließt sich innerhalb der mindestens dreijährigen Ausbildung eine Phase der Spezialisierung an.
Das Hauptproblem liege heute in der praktischen Ausbildung, die unter Zeitdruck und Arbeitsverdichtung infolge Personalmangels leide, sagte Bühler. Wichtig für eine gute praktische Ausbildung sei eine gute Praxisanleitung. ver.di begrüßt daher ausdrücklich die Vorgabe zum Umfang der Praxisanleitung für die berufliche Pflegeausbildung, eine langjährige Forderung von ver.di. Vorgesehen ist, dass die von den Einrichtungen zu gewährleistende Praxisanleitung künftig im Umfang von mindestens zehn Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit sichergestellt wird. ver.di wird sich im Gesetzgebungsverfahren weiterhin dafür engagieren, dass eine verbindliche, strukturierte und geplante Praxisanleitung sichergestellt wird. „Darüber hinaus braucht es ausreichend viele Praxisanleiter mit der dafür erforderlichen Zeit“, betonte Bühler.
Mit dem Pflegeberufsgesetz soll neben der beruflichen Pflegeausbildung ergänzend eine „hochschulische Erstausbildung“ etabliert werden. In dieser Frage bedürfe es dringend grundlegender Nachbesserungen. Für die Praxiseinsätze müssten die gleichen ausbildungsrechtlichen Standards für die Hochschulausbildung wie für die betriebliche Pflegeausbildung gelten. Dazu gehöre insbesondere auch der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, stellte Bühler klar.
Quelle: Ver.di-Pressemitteilung vom 27.11.2015
Auch der Deutschen Caritasverbandes hat in einer Pressemitteilung Stellung bezogen.; sie ist auf der Homepage des Deutschen Caritasverbandes (hier) nachzulesen (mit weiteren Verweisen).
Ver.di hat sich auf dem Bundeskongress des Fachbereichs 3 im März mit dem Thema befasst: dort haben die Delegierten einen Beschluss zum Thema gefasst: Beschluss Ver.di-Bundeskongress Fachbereich 3/März 2015
Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, etwa die Caritas, gehen die Sache eher paternalistisch an: dort befasst sich die Schulkonferenz (= Konferenz der Leitungskräfte der Altenpflegeschulen) mit der Thematik.
Die Einbeziehung von betroffenen und erfahrenen Pflegekräften in die Diskussion der künftigen Gestaltung der Pflegeausbildung ist dann eher Sache der Gewerkschaften, die diese Diskussion seit langen Jahren auf Kongressen, in Fachtagungen und in den vielfältigen betrieblichen und überbetrieblichen gewerkschaftlichen Organisationsformen fördern und gestalten.
Die Wohlfahrtsverbände bieten hier bekanntlich keine Alternative.
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