Freitag, 11. Dezember 2015

Pflegeberufsgesetz muss nachgebessert werden

Verbändeanhörung: Pflegeberufsgesetz muss nachgebessert werden

Zur heutigen Verbändeanhörung im Gesundheitsministerium hat Ver.di eine Stellungnahme zum Referentenentwurf, der am 26. November veröffentlicht wurde, abgegeben. In einer Pressemitteilung stellt Ver.di fest:

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bekräftigt die Kritik am geplanten Pflegeberufsgesetz und fordert deutliche Nachbesserungen. „Um die steigende Nachfrage nach qualifizierten Pflegekräften zu decken, braucht es eine gute Ausbildung und gute Arbeitsbedingungen. Wir wollen die Spezialisierungen in der Alten- und Kinderkrankenpflege erhalten und die Aufwertung der Pflege insgesamt vorantreiben“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler vor der Verbändeanhörung am Freitag in Berlin. Um das Berufsfeld attraktiver zu machen, brauche es ausreichend viel Personal, verlässliche Arbeitszeiten und eine bessere Bezahlung. ver.di spricht sich für eine integrierte Ausbildung aus, bei der sich nach dem gemeinsamen Start von ein bis zwei Jahren innerhalb der mindestens dreijährigen Ausbildung eine Spezialisierungsphase anschließt. Das stelle die unmittelbare Berufsfähigkeit nach der Ausbildung sicher. Der Referentenentwurf sieht dagegen bislang eine Vereinheitlichung der Ausbildungsgänge in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege vor.

Zur Sicherung der Qualität der Ausbildung sei es unerlässlich, die betriebliche Mitbestimmung zu erhalten und auszubauen. „Viel zu oft müssen Auszubildende heute personelle Lücken von Fachkräften füllen und werden im Krankenhaus kurzfristig auf fremden Stationen eingesetzt“, kritisierte Bühler. Die Regelung im Referentenentwurf, dass die Aufgaben des Ausbildungsbetriebs in bestimmten Fällen von einer Pflegeschule wahrgenommen werden können, lehnt ver.di deshalb entschieden ab. Damit könnte eine Pflegeschule den Ausbildungsvertrag selbst abschließen. In der Praxis würde dies zu einem Angriff auf die Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen führen. „Die vertragliche Bindung der Auszubildenden an den Betrieb und damit die Sicherstellung der Mitbestimmungsrechte ist unerlässlich“, betonte Bühler.
Sehr positiv sei, dass der Gesetzgeber eine Vorgabe zum Umfang der Praxisanleitung in Höhe von zehn Prozent mache. Damit wird eine langjährige ver.di-Forderung aufgegriffen. Wichtig sei allerdings klarzustellen, dass sich diese Mindestanforderung auf die geplante und strukturierte Praxisanleitung bezieht. „Für die Umsetzung werden dafür ausreichend viele Praxisanleiterinnen mit der dafür erforderlichen Zeit benötigt“, stellte Bühler klar.
Weiterer Regelungsbedarf bestehe auch bei der geplanten hochschulischen Erstausbildung. Vor allem müsse die Frage der angemessenen Ausbildungsvergütung geklärt werden.

Weitere Informationen sowie die ver.di Stellungnahme finden Sie hier: http://tinyurl.com/onjdm7d 



Quelle: Pressemitteilung Ver.di  vom 10. Dezember 2015

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.