... „Soweit die Kirchen und ihre Einrichtungen in Caritas und Diakonie Arbeitgeber sind, muss die Grenze ihres Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts als Arbeitgeber von den Grundrechten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer her bestimmt werden und nicht umgekehrt. Gleiche Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte bei Kirchen sind vereinbar mit dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht. Das Streikrecht ist elementares Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und muss auch im kirchlichen Bereich gelten. Tarifverträge zu verhandeln und frei in der Wahl der Mittel zu ihrer Durchsetzung zu sein, sind also mit dem so genannten Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht vereinbar.“Quelle: "klick"...
(Regierungsprogramm SPD 2013, Seite 21):
bzw. hier S. 22
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Deine gestrige Kritik war doch nicht von gestern! Die Umstände machen nur deutlich, dass wir auch den Parteien hier auf die Finger gucken müssen, wir katholischen Staatsbürger, die wir bei der Caritas beschäftigt sind und bei den Wahlen auch irgendwohin unser Kreuzchen machen müssen und werden. Und für mich gehört auch die Stellung zur uneingeschränkten Koalitionsfreiheit zu den "Wahlprüfsteinen".
AntwortenLöschenOskar