Inzwischen gibt es ein vielfältiges Medienecho zu dieser Entscheidung:
Die Frankfurter Rundschau titelt:
Klage gegen GrundsatzurteilQuelle: Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 15.4.2013;
Verdi will härteres Streikrecht bei Kirchen
Die Süddeutsche Zeitung schreibt:
Verdi klagt wegen Streikrechts bei KirchenQuelle: Süddeutsche Zeitung, 14.4.2013;
Bundesarbeitsgericht hatte das Streikrecht der Gewerkschaften bei Kirchen stark eingeschränkt, jetzt schlägt Verdi zurück.
Die FAZ stellt fest:
Beschwerde gegen GrundsatzurteilQuelle: Artikel vom 14.04.2013
Verfassungsrichter prüfen Streikrecht in Kirchen
Auch der FOCUS ist mit einer Nachricht dabei:
Ver.di reicht Beschwerde einQuelle: Focus Online vom 14.04.2013
Verfassungsgericht entscheidet über Streikrecht bei Kirchen
Der STERN meldet:
Klage beim BundesverfassungsgerichtQuelle: Meldung vom 15.04.2013
Verdi will Streikrecht bei Kirchen durchsetzen
Und selbst den sonst etwas trockenen juristischen Fachblättern ist diese Nachricht einen Aufmacher auf der Startseite wert:
Streikrecht bei Kirchen:Quelle: beck-aktuell vom 15.04.2013
Ver.di zieht vor BVerfG
Ähnliches titelt das Rechtsmagazin von JURION:
Streikrecht bei KirchenQuelle: Legal Tribune ONLINE vom 15.04.2013
Verdi zieht vors BVerfG
Bei all den Meldungen wird übersehen, dass es zwei Verfahren gab - und auch die zweite beklagte Gewerkschaft den Gang nach Karlsruhe antreten will. Der Marburger Bund - der im zweiten Verfahren durch die Diakonie verklagt wurde - wird ebenfalls das Verfassungsgericht bemühen:
Marburger Bund zieht nach KarlsruheQuelle: Ärztezeitung, 16.4.2013;
Der Streit um das Streikrecht bei kirchlichen Arbeitgebern landet vor dem Verfassungsgericht. Verdi hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November vergangenen Jahres eingelegt, der Marburger Bund wird folgen.
Langsam erinnert die Auseinandersetzung, die damit begann, TARIFVERTRÄGE FÜR DIE DIAKONIE zu fordern, an den "Deutschen Gewerkschaftsstreit" , der erst durch die Sozialenzyklika "Singulari quadam" von Pius X. (1912) beendet wurde. Ob es einer erneuten Sozialenzyklika bedarf, um den Streit zum "Dritten Weg" zu beenden? Das wäre - rund hundert Jahre, nachdem Benedikt XV. im Januar 1915 dem deutschen Kirchenhistoriker Ludwig von Pastor beschied "Die Sache ist beendet" - eine mehr als peinliche Angelegenheit für die katholische Kirche in Deutschland. Vor dem Hintergrund von can. 1286 des CIC - des "Grundgesetzes der römisch-katholischen Kirche" - sollte der Tenor einer solchen römischen Weisung jedenfalls nicht überraschend sein.
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Aus gut unterrichteten Kreisen: Die Kath. Kirche hat soviel Respekt vor Verdi, das sie einem Gewerkschaftssekretär den Zutritt verweigert!
AntwortenLöschenDa wäre ich sehr dankbar, - natürlich gerne persönlich und nicht über den Blog hier - erfahren zu können, wo das war und wer das war.
AntwortenLöschenDas BAG hat nämlich - bei aller Schwäche der Entscheidung - gesagt, dass das Recht der "koalitonsspezifischen Betätigung" auf alle Fälle zu waren ist. Und da gehört das Zutrittsrecht auf alle Fälle dazu.
Beste Grüße,
Dominik Schirmer
Ich empfinde es als ein Unding, dass die Kirchen hier zulande, in diesem zivilisiertem Land, noch immer derartige Sonderrechte und eine quasi-Autonomie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten genießen!
AntwortenLöschenDies muss wirklich dringend abgeschafft werden! Zudem müssen sich kirchliche Arbeitgeber nicht wundern, wenn sie zunehmend unterwandert werden von Heuchlern, die zurecht nichts mit ihren fraglichen und, zu großen Teilen, bizarren Machenschaften und pietätlosen Umgangsformen mit Arbeitnehmern und deren Rechte, und den gesellschaftlichen Rückhalt in Gänze verlieren werden.
Ich sage euch eines voraus: In 20 Jahren wird die Kirche, die sich für unumgänglich hält, mit Hilfe der falschen Verantwortlichen aktuell und der nächsten 15 Jahre, in der Versenkung verschwinden!
Weil niemand mehr sie Ernst nehmen kann. Weil alle wissen, dass sie ihre Arbeitnehmer mit Füßen treten. Weil sie meinen, sie könnten einen Sonderweg gehen (und sich nur die für sich positiven und ertraglichen Rosinen der Menschenrechts-Charta herauspicken, aber Dinge wie sexielle Orientierung, Scheidung, Streikrecht usw. einfach übergehen und verurteilen), und weil sie sich in ihrer Antiquiertheit insgeheim für die unfehlbaren Bewahrer halten (wie der Papst selbst).
An der Wirklichkeit werden auch die letzten wahnwitzigen Kirchendogmaten nicht hinwegschreiten können.
Ich fordere hiermit die Politik auf, nun endlich mal die Sonderrechte der Kirche endlich und gänzlich abzuschaffen, und wähne mich in dieser Forderung bei Weitem nicht als der Einzige!
Grüße
PS: Ich arbeite übrigens für einen kirchlichen Arbeitgeber - noch.